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Gebrauchtwagenkauf & Garantie

Gebrauchtwagen-Garantie — freiwillig, das Gesetz ist es nicht

Eine Garantie liegt nach dem Wortlaut vor, wenn sich jemand zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung verpflichtet — und der Käufer erhält die Rechte daraus unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche. Die Garantie ist also ein Versprechen obendrauf, kein Ersatz. Was sie leistet, steht nicht im Gesetz, sondern in der Erklärung, die man Ihnen hinschiebt.

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Freiwillig
Die Garantie
Nicht freiwillig
Die gesetzliche Haftung
5
Pflichtangaben der Erklärung
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Begriff und Pflichtangaben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch · Stand: 16. September 2026 · Diese Seite ist keine Rechtsberatung

Kurzantwort

Ist ein Händler verpflichtet, eine Garantie zu geben?
Nein. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen. Nach dem Wortlaut liegt sie vor, wenn sich der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung verpflichtet. Freiwillig ist dabei nur die Garantie — die gesetzliche Haftung ist es nicht. Wer Ihnen sagt, ohne Garantie hätten Sie gar nichts, verwechselt zwei verschiedene Dinge.
Schränkt eine Garantie meine gesetzlichen Rechte ein?
Sie darf es nach dem Wortlaut nicht — und die Garantieerklärung muss das sogar ausdrücklich sagen. Zu den vorgeschriebenen Inhalten gehört der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass deren Inanspruchnahme unentgeltlich ist, und darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Fehlt dieser Hinweis im angebotenen Papier, ist das die erste Frage, die Sie stellen.
Was ist von einer Gebrauchtwagengarantie abgedeckt?
Das steht nicht im Gesetz, sondern in Ihrer konkreten Erklärung. Vorgeschrieben ist, dass die Erklärung die Bestimmungen der Garantie enthält — insbesondere ihre Dauer und ihren räumlichen Geltungsbereich — sowie die Nennung der Ware und das Verfahren, das Sie einhalten müssen. Genau deshalb ist die einzige verlässliche Antwort auf die Frage „was ist abgedeckt“ das Blatt, das vor Ihnen liegt, und nicht ein Ratgebertext über fremde Produkte.

Garantie und Gewährleistung sind nicht zwei Wörter für dasselbe

Im Verkaufsgespräch fallen beide Begriffe oft in einem Atemzug, und genau da entsteht der teuerste Irrtum beim Gebrauchtwagenkauf. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel. Sie steht im Gesetz, sie entsteht mit dem Kaufvertrag, und niemand muss sie versprechen, damit sie gilt. Die Garantie ist etwas anderes: ein Versprechen, das jemand freiwillig abgibt.

Der Wortlaut ist an dieser Stelle ungewöhnlich klar. Eine Garantie liegt vor, wenn der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung verspricht, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, sie nachzubessern oder Dienstleistungen im Zusammenhang damit zu erbringen. Und der Käufer erhält die Rechte aus dieser Garantie unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche.

Zwei Wörter, die im Verkaufsgespräch untergehen und trotzdem alles tragen: zusätzlich und unbeschadet. Die Garantie kommt obendrauf. Sie ersetzt nichts, sie beschneidet nichts, und sie ist kein Argument dafür, auf etwas anderes zu verzichten.

Steht im Gesetz

Die gesetzliche Mängelhaftung

Sie entsteht mit dem Kaufvertrag, ohne dass jemand sie verspricht, und richtet sich gegen den Verkäufer. Welche Anforderungen eine mangelfreie Sache erfüllen muss, ab wann welche Frist läuft und wer im ersten Jahr was zeigen muss, behandelt unsere Seite zur Gewährleistung — hier geht es um das andere Papier.

Steht in einer Erklärung

Die Garantie

Sie entsteht nur, wenn jemand sie abgibt: der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter. Der Wortlaut nennt vier mögliche Versprechen — den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, sie nachzubessern oder Dienstleistungen im Zusammenhang damit zu erbringen. Welches davon gilt, sagt die Erklärung.

Der entscheidende Punkt

Beides nebeneinander

Der Käufer erhält die Rechte aus der Garantie nach dem Wortlaut unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche. Die Garantie tritt also daneben, nicht an deren Stelle. Wer das weiß, lässt sich eine Garantie nicht als Ersatz für etwas verkaufen, das er ohnehin hat.

Woher kommt Ihr Recht — aus dem Gesetz oder aus einem Papier?

Die nützlichste Frage beim Gebrauchtwagenkauf ist nicht „habe ich Garantie“, sondern: Woraus folgt das, was mir hier zugesagt wird? Aus dem Gesetz folgt es unabhängig von jedem Versprechen. Aus einer Garantie folgt es nur, solange das Papier existiert und deckt, was passiert ist.

Gegenüberstellung von gesetzlicher Mängelhaftung und freiwilliger Garantie beim Gebrauchtwagen: die gesetzliche Haftung entsteht mit dem Kaufvertrag, die Garantie nur durch eine Erklärung, und die Garantie tritt zusätzlich daneben, ohne die gesetzlichen Ansprüche einzuschränken

Was die gesetzliche Seite genau verlangt — wann ein Fahrzeug als mangelhaft gilt, ab wann welche Frist läuft und wer im ersten Jahr was zeigen muss —, behandelt unsere Seite zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagen. Wir wiederholen das hier bewusst nicht. Diese Seite bleibt bei der anderen Hälfte: dem freiwilligen Versprechen und dem Papier, in dem es steht.

Muss ein Händler eine Garantie geben?

Nein. Der Wortlaut beschreibt die Garantie als Erklärung, mit der sich jemand zusätzlich verpflichtet — eine Pflicht, eine solche Erklärung überhaupt abzugeben, folgt daraus nicht. Ein Inserat ohne das Wort „Garantie“ ist deshalb kein Warnsignal.

Der Schluss in die andere Richtung ist genauso wichtig und wird häufiger gezogen: Eine angebotene Garantie ist kein Beleg dafür, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist. Sie ist ein Produkt, über das gesprochen, gerechnet und verhandelt wird. Ob das Fahrzeug darunter in Ordnung ist, entscheidet sich an anderer Stelle — an seiner Vorgeschichte und an seinem Zustand.

Wer die Garantie gibt: drei mögliche Absender

Der Wortlaut nennt drei, die eine Garantie abgeben können: den Verkäufer, den Hersteller oder einen sonstigen Dritten. Diese Unterscheidung wirkt akademisch, bis zum ersten Schadensfall — dann entscheidet sie darüber, an wen Sie sich überhaupt wenden.

Der Verkäufer

Das Autohaus, bei dem Sie kaufen, gibt die Garantie selbst. Der Vorteil liegt auf der Hand: Verkäufer und Garantiegeber sind dieselbe Adresse, und im Schadensfall müssen Sie niemanden suchen. Der Nachteil ist derselbe Umstand aus anderer Richtung — ein kleiner Betrieb, der ein Versprechen über Jahre abgibt, muss es über Jahre auch halten können.

Der Hersteller

Herstellergarantien hängen am Fahrzeug und nicht am Händler, weshalb sie häufig auch dann noch eine Rolle spielen, wenn das Auto längst weiterverkauft wurde. Für eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers gegenüber einem Verbraucher sieht die Vorschrift ausdrücklich vor, dass der Verbraucher gegen ihn mindestens einen Anspruch auf Nacherfüllung hat.

Ein sonstiger Dritter

Der in der Praxis häufigste und am wenigsten beachtete Fall. Hinter vielen Gebrauchtwagengarantien steht nicht das Autohaus, sondern ein spezialisiertes Unternehmen, das die Garantie im Hintergrund trägt. Deshalb schreibt die Vorschrift Namen und Anschrift des Garantiegebers ausdrücklich vor: Die Person, mit der Sie verhandelt haben, ist nicht zwingend die, die später zahlt.

Machen Sie daraus eine einzige Frage im Verkaufsgespräch: „Wer ist der Garantiegeber?“ Kommt als Antwort ein Firmenname, den Sie noch nie gehört haben, ist das kein schlechtes Zeichen — es ist normal. Schlecht ist nur, wenn die Frage unbeantwortet bleibt, denn dann fehlt eine der Angaben, die in der Erklärung ohnehin stehen müssen.

Fünf Angaben, die in einer Garantieerklärung stehen müssen

Hier wird die Seite praktisch. Für die Garantieerklärung gegenüber einem Verbraucher sieht die Vorschrift vor, dass sie einfach und verständlich abgefasst sein muss und fünf Dinge enthält. Nehmen Sie das Papier, das man Ihnen anbietet, und gehen Sie die Liste durch.

1Der Hinweis auf Ihre gesetzlichen RechteDie Erklärung muss auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln hinweisen, darauf, dass deren Inanspruchnahme unentgeltlich ist, und darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Das ist die Angabe, die am häufigsten fehlt — und die einzige, die dem Käufer sagt, dass er zwei Dinge hat und nicht eines.
2Name und Anschrift des GarantiegebersNicht „der Händler“, sondern ein Name und eine Anschrift. Bei Gebrauchtwagen ist der Garantiegeber oft gar nicht das Autohaus, sondern ein dahinterstehendes Unternehmen. Das ist keine Formalie: Es entscheidet darüber, an wen Sie sich im Ernstfall wenden und wen Sie notfalls anschreiben.
3Das Verfahren zur GeltendmachungWas Sie tun müssen, damit die Garantie greift. Hier steht in der Praxis, ob Sie vor einer Reparatur anrufen müssen, ob eine bestimmte Werkstatt vorgegeben ist und in welcher Form Sie einen Schaden melden. Wer das erst im Schadensfall liest, hat den Ablauf möglicherweise schon verletzt.
4Die Nennung der WareAuf welches Fahrzeug sich die Garantie bezieht. Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer in der Erklärung mit der am Fahrzeug und in den Papieren übereinstimmt — Zeichen für Zeichen. Eine Garantie für ein anderes Fahrzeug ist keine Garantie für Ihres.
5Die Bestimmungen — vor allem Dauer und GeltungsbereichDer Wortlaut hebt zwei davon ausdrücklich hervor: die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich. Wie lange gilt das Versprechen, und gilt es auch, wenn der Schaden im Ausland auftritt? Das Gesetz schreibt keine Mindestdauer vor. Was gilt, gilt, weil es in diesem Papier steht.

Die erste dieser fünf Angaben ist die, die den meisten Käufern fehlt, bevor sie diese Seite gelesen haben — und die einzige, die ihnen sagt, dass sie zwei Dinge haben und nicht eines.

Die Garantieerklärung als Prüfliste

So sieht die Vorgabe aus, wenn man sie auf ein Blatt legt: links die Form, rechts die Inhalte, unten der Zeitpunkt, zu dem Sie das Dokument spätestens in der Hand haben sollen.

Prüfliste für eine Garantieerklärung beim Gebrauchtwagen: einfach und verständlich abgefasst, Hinweis auf die unentgeltlichen gesetzlichen Rechte, Name und Anschrift des Garantiegebers, Verfahren zur Geltendmachung, Nennung des Fahrzeugs sowie Dauer und räumlicher Geltungsbereich, bereitgestellt auf einem dauerhaften Datenträger spätestens zur Lieferung

Zur Form gehört mehr als die Aufzählung: Die Erklärung ist dem Verbraucher nach dem Wortlaut spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Eine Garantie, von der Sie bis zur Abholung nur gehört haben, ist deshalb ein Punkt, den Sie ansprechen — solange Sie noch verhandeln und nicht, wenn der Motor bereits ungewöhnlich klingt.

Was ist abgedeckt? Das steht nicht im Gesetz

„Gebrauchtwagen Garantie was ist abgedeckt“ ist eine der häufigsten Anschlussfragen — und sie hat keine allgemeine Antwort. Der Deckungsumfang ist kein gesetzlicher Katalog, sondern Vertragsinhalt. Was das Gesetz vorgibt, ist nur, dass die Bestimmungen der Garantie in der Erklärung stehen müssen, insbesondere Dauer und räumlicher Geltungsbereich, und dass die Ware genannt sein muss, auf die sie sich bezieht.

Wir behaupten deshalb hier nichts über fremde Garantieprodukte — weder, dass sie Verschleiß ausschließen, noch, dass sie ihn einschließen. Beides kommt vor, und beides steht im jeweiligen Papier. Was wir stattdessen liefern, ist die Lesart: Suchen Sie in der Erklärung die Stelle, an der die Bestimmungen stehen, lesen Sie das Verfahren daneben und prüfen Sie, ob beide zusammen zu der Art passen, wie Sie das Fahrzeug nutzen werden.

Nehmen Sie sich dafür die Zeit vor der Unterschrift. Nach der Übergabe verhandelt niemand mehr über den Text eines Dokuments, das Sie bereits akzeptiert haben.

Die Haltbarkeitsgarantie — und warum sie stärker ist

Der Wortlaut kennt eine besondere Form: Jemand übernimmt die Garantie, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Daran knüpft die Vorschrift eine Vermutung — ein während der Geltungsdauer dieser Garantie auftretender Sachmangel begründet die Rechte aus der Garantie.

Der Unterschied ist praktisch groß. Ohne eine solche Vermutung steht bei jedem Defekt die Frage im Raum, worauf er zurückgeht — eine Frage, die ein Käufer am Küchentisch nicht beantworten kann und die im Streitfall regelmäßig ein Sachverständiger beantwortet. Ob eine angebotene Garantie eine Haltbarkeitsgarantie in diesem Sinne ist, ergibt sich aus ihrem Wortlaut. Die Beurteilung des Einzelfalls gehört in eine Rechtsberatung und nicht auf eine Ratgeberseite.

Für die Haltbarkeitsgarantie eines Herstellers gegenüber einem Verbraucher sieht die Vorschrift außerdem vor, dass der Verbraucher gegen ihn mindestens einen Anspruch auf Nacherfüllung hat. Auch hier gilt: Dauer und räumlicher Geltungsbereich müssen in der Erklärung stehen, also lassen Sie sich diese Erklärung zeigen, bevor Sie sich auf eine Herstellergarantie verlassen.

Was kostet eine Gebrauchtwagengarantie? Warum hier keine Zahl steht

Diese Frage wird oft gestellt, und fast jede Seite beantwortet sie mit einer Spanne. Wir tun das nicht, und der Grund ist derselbe, aus dem diese Seite auch sonst sparsam mit Zahlen ist.

Es gibt keinen gesetzlichen Preis und keine vorgeschriebene Dauer. Was eine Garantie kostet, bestimmt der Anbieter — nicht das Regelwerk, aus dem diese Seite arbeitet.

Der Preis hängt an Dingen, die von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden sind: Alter, Laufleistung, Motorisierung, Vorgeschichte, gewählte Dauer und der Umfang, den die Erklärung beschreibt.

Eine Zahl, die wir aus fremden Seiten abschreiben, wäre keine geprüfte Angabe, sondern eine Behauptung mit Kommastelle. Wir drucken nur, was wir geprüft haben — und Garantiepreise haben wir nicht geprüft.

Praktisch nützlicher als eine Durchschnittszahl ist ohnehin der Vergleich zweier Angebote für dasselbe Fahrzeug, bei dem Sie Dauer, Verfahren und Bestimmungen nebeneinanderlegen.

Eine Garantie verspricht die Zukunft. Die Vergangenheit steht woanders

Das ist der Punkt, an dem viele Käufer eine Absicherung mit einer anderen verwechseln. Eine Garantie sagt etwas darüber, was geschieht, wenn künftig etwas passiert. Sie sagt nichts darüber, was dem Fahrzeug bereits passiert ist. Kein Garantiepapier enthält gemeldete Schäden, erfasste Kilometerstände, Auktions- oder Importspuren oder offene Rückrufe.

Die Vorgeschichte entscheidet aber genau die Fragen, die Sie vor der Unterschrift beantworten müssen: ob der Preis stimmt, ob die Angaben im Inserat tragen und ob die Reparaturen, die Sie in den nächsten Jahren erwarten, überhaupt normal wären. Wer nur auf die Garantie schaut, sichert eine Hälfte ab und lässt die andere offen.

Praktisch heißt das: zwei Dokumente, zwei Minuten. Die Garantieerklärung lesen — und die Fahrgestellnummer prüfen. Was eine solche Abfrage zeigt, beschreibt unsere Seite zur Fahrzeughistorie. Und was kein Datensatz sehen kann — Rost am Unterboden, weiche Bremsen, eine schleifende Kupplung — gehört in einen Gebrauchtwagen-Check.

Sechs Schritte, bevor Sie unterschreiben

Nichts davon dauert lange, und alles davon ist nach der Übergabe schwerer oder gar nicht mehr nachzuholen.

  1. 1Lassen Sie sich die Garantieerklärung geben, bevor Sie unterschreiben — nicht danach. Vorgeschrieben ist, dass sie spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung steht; früher zu fragen ist trotzdem erlaubt und in Ihrem Interesse.
  2. 2Suchen Sie den Satz über die gesetzlichen Rechte. Findet er sich nicht, fragen Sie danach — und zwar bevor Geld fließt.
  3. 3Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer in der Erklärung mit der am Fahrzeug und der in der Zulassungsbescheinigung.
  4. 4Lesen Sie das Verfahren zuerst. Es entscheidet im Schadensfall häufiger über Erfolg oder Misserfolg als der Deckungsumfang.
  5. 5Notieren Sie Dauer und räumlichen Geltungsbereich und prüfen Sie, ob beides zu Ihrer Nutzung passt.
  6. 6Prüfen Sie die Vorgeschichte des Fahrzeugs getrennt davon. Eine Garantie verspricht etwas über die Zukunft; was in der Vergangenheit passiert ist, steht in keiner Garantieerklärung.

Was ein Bericht zur Fahrgestellnummer zeigt — und was nicht

Ein Bericht zeigt, was zu einem Fahrzeug erfasst wurde: dokumentierte Fahrzeugdaten, erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren und offene Rückrufe. Das ist der Teil der Geschichte, den Sie bei einer Besichtigung am Straßenrand nicht sehen und der Verkäufer nicht erzählen muss, solange Sie nicht danach fragen.

Zwei Grenzen nennen wir dabei genauso deutlich. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung des Fahrzeugs; er bereitet sie vor und macht die Fragen besser, die Sie stellen, bevor Sie unterschreiben. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Namen und Anschriften früherer Halter stammen aus geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.

Die Vorschau zur Fahrgestellnummer ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.

Wenn die Garantie nicht leistet

Auch hier hilft die Erklärung weiter, und zwar mit genau den Angaben, die dort stehen müssen. Der Garantiegeber sagt Ihnen, an wen die Forderung zu richten ist — nicht zwingend an den Verkäufer. Das Verfahren sagt Ihnen, was Sie einhalten müssen, und ob Sie es eingehalten haben. Die Bestimmungen samt Dauer und räumlichem Geltungsbereich sagen Ihnen, ob der Fall überhaupt in den Zeitraum und in das Gebiet fällt.

Wichtig bleibt dabei der Satz vom Anfang dieser Seite: Die Garantie tritt neben die gesetzliche Mängelhaftung, und Ihre Rechte daraus bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche. Eine abgelehnte Garantieleistung beantwortet deshalb nicht die Frage, ob daneben etwas anderes in Betracht kommt. Was dort gilt, behandelt unsere Seite zur Gewährleistung.

Und der Satz, der auf dieser Seite mehrfach steht, gilt hier am deutlichsten: Wir sind keine Kanzlei und geben keine Rechtsberatung. Für die erste Einordnung ist die Verbraucherzentrale die richtige Adresse, für den Streit eine Anwältin oder ein Anwalt. Halten Sie für beides die Garantieerklärung, den Kaufvertrag und Ihre Korrespondenz mit dem Garantiegeber bereit — das sind die Unterlagen, nach denen als Erstes gefragt wird.

Offizielle Anlaufstellen

Wo der Gesetzestext im Volltext steht und wohin Sie sich wenden können, wenn ein Garantiegeber nicht leistet. Diese Seite ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine.

Weiterlesen

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

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Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Gebrauchtwagen-Garantie — häufige Fragen

Begriff und Pflichtangaben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch · Stand: 16. September 2026 · Diese Antworten sind keine Rechtsberatung

Wie lange hat man Garantie auf einen Gebrauchtwagen?

So lange, wie es in der Garantieerklärung steht. Zu den vorgeschriebenen Inhalten einer Garantieerklärung gehören die Bestimmungen der Garantie, insbesondere ihre Dauer und ihr räumlicher Geltungsbereich — die Dauer muss also im Papier stehen. Eine gesetzliche Mindestdauer für eine Garantie nennt der Wortlaut nicht, und wir erfinden hier keine. Wenn Ihnen jemand mündlich „ein Jahr“ zusagt, lassen Sie sich das Blatt zeigen, auf dem es steht. Davon zu unterscheiden sind die Fristen der gesetzlichen Mängelhaftung; die behandelt unsere Seite zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagen.

Sind Gebrauchtwagenhändler verpflichtet, eine Garantie zu geben?

Nein. Der Wortlaut beschreibt die Garantie als Erklärung, mit der sich jemand zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung verpflichtet — eine Verpflichtung, sie abzugeben, folgt daraus nicht. Was daneben unabhängig von jedem Versprechen besteht, ist die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers. Der wichtige praktische Schluss: Ein Fahrzeug ohne Garantie ist kein Fahrzeug ohne jede Absicherung, und eine angebotene Garantie ist kein Ersatz für das, was ohnehin gilt. Wie weit die gesetzliche Haftung reicht und was zwischen Händler- und Privatkauf verschieden ist, steht auf unserer Seite zur Gewährleistung.

Was kostet eine Gebrauchtwagengarantie?

Dazu nennen wir bewusst keine Zahl. Es gibt keinen gesetzlichen Preis; was ein Garantieprodukt kostet, legt der jeweilige Anbieter fest, und es hängt an Alter, Laufleistung, Motorisierung, Vorgeschichte, Dauer und Umfang. Eine Durchschnittszahl von fremden Seiten abzuschreiben wäre keine geprüfte Angabe. Was sich stattdessen lohnt: zwei Angebote für dasselbe Fahrzeug nebeneinanderlegen und Dauer, Verfahren und Bestimmungen vergleichen — und vorher prüfen, ob das Fahrzeug eine Vorgeschichte hat, die den Preis der Garantie erklärt oder sie unattraktiv macht.

Ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll?

Das lässt sich ohne die konkrete Erklärung nicht beantworten, und wer es ohne sie beantwortet, verkauft entweder eine Garantie oder einen Ratgeber. Sinnvoll oder nicht entscheidet sich an vier Angaben, die in dem Papier stehen müssen: an wen Sie sich wenden, was Sie dafür tun müssen, für welches Fahrzeug das Versprechen gilt und wie lange und wo. Kommen Sie beim Lesen dieser vier Punkte ins Stocken, ist das bereits die Antwort. Unabhängig davon gilt: Die gesetzliche Mängelhaftung haben Sie ohnehin, und die Garantie tritt nach dem Wortlaut unbeschadet dieser Ansprüche daneben.

Was ist eine Haltbarkeitsgarantie?

Der Wortlaut beschreibt sie so: Jemand übernimmt die Garantie, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Daran knüpft die Vorschrift eine Vermutung — ein während der Geltungsdauer dieser Garantie auftretender Sachmangel begründet die Rechte aus der Garantie. Das ist deshalb bedeutsam, weil sonst die Frage im Raum stünde, woher der Defekt kommt. Ob eine angebotene Garantie eine Haltbarkeitsgarantie in diesem Sinne ist, ergibt sich aus ihrem Wortlaut, und die Beurteilung des Einzelfalls gehört in eine Rechtsberatung, nicht auf eine Ratgeberseite.

Gilt die Garantie des Herstellers auch für mich als Zweitkäufer?

Der Wortlaut nennt den Hersteller ausdrücklich als möglichen Garantiegeber neben dem Verkäufer und einem sonstigen Dritten. Für eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers gegenüber dem Verbraucher sieht die Vorschrift außerdem vor, dass der Verbraucher gegen ihn mindestens einen Anspruch auf Nacherfüllung hat. Ob eine bestimmte Herstellergarantie auf Sie übergeht, steht allerdings in deren eigenen Bestimmungen — auch für sie gilt, dass Dauer und räumlicher Geltungsbereich in der Erklärung stehen müssen. Fragen Sie den Verkäufer nach diesem Dokument und lesen Sie es, bevor Sie sich darauf verlassen.

Muss ich die Garantieerklärung schriftlich bekommen?

Die Vorschrift sieht vor, dass die Garantieerklärung dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen ist. Sie muss außerdem einfach und verständlich abgefasst sein. Praktisch heißt das: Eine Garantie, die nur mündlich beim Verkaufsgespräch erwähnt wurde und von der Sie nie etwas in der Hand hatten, ist ein Problem — und zwar eines, das Sie vor der Übergabe lösen sollten und nicht danach. Bitten Sie um das Dokument, solange Sie noch verhandeln.

Was hat die Vorgeschichte des Fahrzeugs mit der Garantie zu tun?

Eine Garantie ist ein Versprechen über die Zukunft. Sie sagt nichts darüber, was dem Fahrzeug bereits zugestoßen ist — kein Garantiepapier enthält die Unfallhistorie, die erfassten Kilometerstände oder offene Rückrufe. Wer sich auf die Garantie verlässt und die Vergangenheit nicht prüft, sichert die eine Hälfte ab und lässt die andere offen. Was in der Erklärung als Bestimmung oder Verfahren steht, kann außerdem an Umstände anknüpfen, die aus dieser Vorgeschichte stammen. Deshalb gehören beide Schritte zusammen: das Papier lesen und die Fahrgestellnummer prüfen.

Zeigt ein Bericht zur Fahrgestellnummer, ob ein Auto Garantie hat?

Nein, und das soll er auch nicht. Ein Garantieverhältnis ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Garantiegeber; es steht in dessen Erklärung, nicht in einer Fahrzeugdatenbank. Ein Bericht zeigt etwas anderes, das genauso über den Kauf entscheidet: dokumentierte Fahrzeugdaten, erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren und offene Rückrufe. Die Vorschau zur Fahrgestellnummer ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Und ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung des Fahrzeugs.

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