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Kfz-Halter ermitteln? Online und kostenlos geht das nicht

Als Privatperson erfahren Sie in Deutschland weder über das Kennzeichen noch über die Fahrgestellnummer, wer Halter eines fremden Fahrzeugs ist — die Daten geben nur die Zulassungsbehörde und das Kraftfahrt-Bundesamt heraus, und nur gegen einen dargelegten Rechtsanspruch. Hier steht, wie dieser Weg wirklich funktioniert und was Sie über ein Fahrzeug legal herausfinden können, ohne eine einzige Personenauskunft.

Kostenlos: die Prüfung über die Fahrgestellnummer

Sie sehen ohne Zahlung, um welches Fahrzeug es geht und welche Daten dazu vorliegen. Keine Halterdaten — das Fahrzeug, seine Geschichte, seine Papiere.

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256-Bit-Verschlüsselung · Ohne Konto · Keine Personendaten

Nein
Halterabfrage für Private
§ 39
StVG regelt den Zugang
2
Stellen dürfen Auskunft geben
0 €
FIN-Vorschau

Kurzantwort

Kann ich den Kfz-Halter online kostenlos ermitteln?
Nein. Als Privatperson bekommen Sie zu einem fremden Kennzeichen oder einer fremden Fahrgestellnummer keine Halterdaten — weder gratis noch gegen Geld, weder online noch am Schalter. Die Daten liegen im Zentralen Fahrzeugregister und werden nur herausgegeben, wenn Sie einen konkreten Rechtsanspruch darlegen.
Wann bekomme ich denn eine Auskunft?
Wenn Sie die Daten brauchen, um Ansprüche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geltend zu machen, zu sichern, zu vollstrecken oder abzuwehren — der klassische Fall ist ein Unfallschaden. Das nennt sich einfache Registerauskunft und ist in § 39 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Zuständig sind die Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt, der Antrag geht schriftlich hin, die Antwort kommt per Post.
Und wenn ich nur wissen will, ob das Auto in Ordnung ist?
Dann brauchen Sie den Halter gar nicht. Über die Fahrgestellnummer lässt sich legal prüfen, was mit dem Fahrzeug passiert ist: gemeldete Unfallschäden, erfasste Kilometerstände, offene Rückrufe, Titel- und Diebstahlmeldungen bei Importen. Das ist beim Gebrauchtwagenkauf ohnehin die nützlichere Information — und es berührt keine Personendaten.

Kann man den Kfz-Halter online kostenlos ermitteln?

Nein — und es lohnt sich, das einmal ohne Weichzeichner zu sagen, weil die Suchergebnisse zu dieser Frage voll von Angeboten sind, die etwas anderes suggerieren. In Deutschland existiert kein öffentliches Verzeichnis, das ein Kennzeichen einem Namen zuordnet. Es existiert auch kein privater Dienst, der eine solche Zuordnung legal verkaufen dürfte. Wer die Halterdaten zu einem fremden Fahrzeug bekommen möchte, hat genau einen Weg: einen Antrag bei einer Behörde, mit einem Grund, der im Gesetz steht.

Das ist kein Verwaltungsschikane-Detail, sondern der Kern der Regelung. Die Halterdaten liegen im Zentralen Fahrzeugregister, das das Kraftfahrt-Bundesamt führt; parallel führen die Zulassungsbehörden die örtlichen Bestände. Welche Daten unter welchen Voraussetzungen an wen übermittelt werden dürfen, ist im Straßenverkehrsgesetz geregelt. Für Privatpersonen und Unternehmen ist § 39 die einschlägige Vorschrift, und diese Vorschrift knüpft die Auskunft nicht an eine Gebühr, sondern an einen Zweck.

Warum wir das so deutlich schreiben

Wir verkaufen Fahrzeugberichte und hätten ein Interesse daran, diese Frage vage zu beantworten und Sie danach in den Checkout zu schicken. Genau das machen wir nicht: Unser Bericht enthält keine Halterdaten, er kann sie nicht enthalten, und wenn Sie wirklich einen Namen brauchen, ist diese Seite mit dem Hinweis auf die Behörde für Sie zu Ende — kostenlos.

Kfz-Halter ermitteln: Diagramm, wer Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister bekommt — Privatpersonen ohne Rechtsanspruch keine Auskunft, mit Rechtsanspruch die einfache Registerauskunft über Zulassungsbehörde oder Kraftfahrt-Bundesamt

Wer die Halterdaten führt — und warum sie geschützt sind

Vier Gründe, warum es die gesuchte Sofortabfrage nicht gibt und auch nicht geben kann.

Halterdaten sind personenbezogene Daten

Name und Anschrift des Halters sagen, wo ein Mensch wohnt. Genau deshalb liegen sie nicht in einem offenen Verzeichnis, sondern in einem Register mit gesetzlich geregelten Übermittlungsvorschriften. Ein freier Abruf wäre ein Adressverzeichnis der halben Republik, sortiert nach Kennzeichen.

Nur zwei Stellen dürfen sie herausgeben

Die Zulassungsbehörde und das Kraftfahrt-Bundesamt. Kein privater Dienstleister sitzt dazwischen, keine App hat einen Zugang, keine Website darf die Abfrage weiterverkaufen. Wer etwas anderes behauptet, beschreibt nicht die deutsche Rechtslage.

Der Zweck entscheidet, nicht die Zahlungsbereitschaft

Es gibt keine Gebühr, mit der man sich den Zugang erkauft. Der Antrag ist gebührenpflichtig, aber die Gebühr ersetzt nicht die Voraussetzung: Sie müssen darlegen, wofür Sie die Daten brauchen. Ohne diesen Zweck gibt es auch gegen Vorkasse nichts.

„Sofort online“ gibt es systembedingt nicht

Das Kraftfahrt-Bundesamt versendet die Auskunft nach § 39 StVG aus datenschutzrechtlichen Gründen ausnahmslos auf dem Postweg. Ein Ergebnis, das in Sekunden im Browser erscheint, kann diese Auskunft schon deshalb nicht sein.

Man merkt der Regelung an, dass sie einen Interessenkonflikt auflöst. Auf der einen Seite steht jemand, der nach einem Parkrempler seinen Schaden ersetzt haben will und dafür einen Namen braucht. Auf der anderen Seite steht jeder Fahrzeughalter, dessen Wohnanschrift sonst über ein Kennzeichen an jeder Ampel ablesbar wäre. Der Gesetzgeber hat sich für einen schmalen, zweckgebundenen Kanal entschieden — offen für den ersten Fall, geschlossen für alles andere.

Berechtigtes Interesse: wann eine Auskunft möglich ist

Umgangssprachlich heißt es immer „berechtigtes Interesse“. Im Gesetzestext steht das so nicht — und der Unterschied ist wichtig, weil der tatsächliche Maßstab enger und zugleich konkreter ist als die Alltagsformel. § 39 Absatz 1 StVG verlangt, dass Sie unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegen, dass Sie die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr brauchen — oder zur Erhebung einer Privatklage wegen eines im Straßenverkehr begangenen Verstoßes.

Das Kraftfahrt-Bundesamt erläutert „darlegen“ als plausible Behauptung, annehmbare Erläuterung, schlüssige und widerspruchsfreie Schilderung eines Sachverhalts. Sie müssen also nichts beweisen. Sie müssen aber erzählen, was passiert ist, und diese Erzählung muss in sich stimmen. Die Teilnahme am Straßenverkehr wird dabei weit verstanden: Sie kann aktiv oder passiv sein, ein mittelbarer Zusammenhang genügt, und sie liegt auch dann vor, wenn das Fahrzeug abgestellt war — nach Auskunft der Behörde selbst dann, wenn das auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage geschah.

Reicht das nicht aus, sieht Absatz 2 eine erweiterte Registerauskunft vor. Dort ist die Hürde höher: Der Sachverhalt ist glaubhaft zu machen, was das Kraftfahrt-Bundesamt als Angabe nachprüfbarer Sachverhalte beziehungsweise Vorlage entsprechender Nachweise beschreibt. Zusätzlich muss feststehen, dass Sie die Daten auf andere Weise gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bekommen könnten. Dafür deckt Absatz 2 auch Fälle ab, die in Absatz 1 fehlen — den Diebstahl und das sonstige Abhandenkommen eines Fahrzeugs.

Was in keiner der beiden Varianten trägt: Neugier, ein Nachbarschaftsstreit, der Wunsch, einen Verkäufer zu überprüfen, oder die Absicht, jemanden zu kontaktieren, der nicht kontaktiert werden will. Diese Zwecke stehen nicht im Gesetz, und eine Behörde, die auf dieser Grundlage Daten herausgäbe, würde selbst rechtswidrig handeln.

Der legale Weg: die Registerauskunft Schritt für Schritt

So läuft ein Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Zuständig sind die Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt; sitzt der Empfänger im Ausland und ist eine öffentlich-rechtliche Stelle, ist ausschließlich das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig.

1 · Zweck bestimmen
Klären Sie zuerst, welchen Anspruch Sie verfolgen. Ein Sachschaden nach einem Parkrempler, eine Forderung nach einem Unfall, eine Privatklage wegen eines Verkehrsverstoßes — das sind die Fälle, für die das Gesetz die Auskunft vorsieht. Bloße Neugier ist kein Zweck.
2 · Kennzeichen oder FIN bereitlegen
Die einfache Registerauskunft setzt voraus, dass Sie das betreffende Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer angeben. Ohne eines von beidem lässt sich das Fahrzeug im Register nicht ansteuern.
3 · Ereignistag nennen
Geben Sie das Datum des Schadensereignisses an. Nur so ist bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar, welcher Halter überhaupt in Anspruch genommen werden soll — die Auskunft betrifft ja einen Zeitpunkt, nicht das Fahrzeug an sich.
4 · Sachverhalt darlegen
Darlegen heißt: eine plausible, schlüssige und widerspruchsfreie Schilderung, aus der sich die Voraussetzungen ergeben. Sie müssen nichts beweisen, aber Sie müssen den Vorgang nachvollziehbar beschreiben. Für die erweiterte Auskunft nach Absatz 2 wird mehr verlangt — dort ist der Sachverhalt glaubhaft zu machen, also mit nachprüfbaren Angaben oder Nachweisen zu belegen.
5 · Schriftlich einreichen
Der Antrag geht formlos schriftlich an die zuständige Zulassungsbehörde oder an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, dort an das Sachgebiet 223. Eine Online-Einreichung für fremde Halterdaten gibt es nicht.
6 · Gebühr und Wartezeit einplanen
Die Auskunft ist gebührenpflichtig; das Kraftfahrt-Bundesamt nennt derzeit 5,10 Euro je Kraftfahrzeug oder Anhänger, in der Regel als Vorauszahlung über einen gesonderten Gebührenbescheid. Für die Bearbeitung nennt die Behörde wegen des hohen Aufkommens aktuell etwa acht Wochen. Rechnen Sie also in Wochen, nicht in Minuten.

Ein wichtiger Nebenweg für Versicherer: Wer glaubhaft macht, dass er einen Eigentumsanspruch am Fahrzeug erwirkt hat und dessen Verbleib nicht kennt — der typische Fall nach einem Diebstahl —, kann eine Auskunft über den Verbleib des Fahrzeugs beantragen. Das Kraftfahrt-Bundesamt beziffert diese Auskunft mit 6,10 Euro je Kraftfahrzeug oder Anhänger nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und bearbeitet sie im Sachgebiet 224.

Nach einem Unfall mit Fahrerflucht: was tatsächlich hilft

Das ist der Fall, aus dem die meisten Suchanfragen nach einer Halterabfrage stammen: eine Delle im Kotflügel, ein notiertes Kennzeichen, ein Verursacher, der weg ist. Die Versuchung, selbst zu recherchieren, ist verständlich — und sie führt genau in die falsche Richtung. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat nach § 142 StGB, bewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe. Damit ist der Vorgang Sache der Strafverfolgungsbehörden, und die haben unmittelbaren Registerzugriff, den keine Privatperson und kein Dienstleister nachbilden kann.

Praktisch heißt das: Polizei rufen und Anzeige erstatten, bevor Sie irgendetwas anderes tun. Notieren Sie Kennzeichen, Uhrzeit und Ort, fotografieren Sie den Schaden und die Endposition der Fahrzeuge, sprechen Sie Zeugen an und lassen Sie sich deren Kontaktdaten geben. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Warten Sie am Unfallort eine angemessene Zeit, wenn Sie selbst beteiligt sind — und hinterlassen Sie keinen Zettel in der Annahme, damit sei alles erledigt: Ein Zettel unter dem Scheibenwischer erfüllt die Pflicht nach dem Gesetz nicht.

Umgekehrt gilt auch das, und es wird selten erwähnt: Wer sich entfernt hat, kann die Feststellungen nachträglich ermöglichen, indem er den Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er beteiligt war, und Anschrift, Aufenthalt, Kennzeichen und Standort des Fahrzeugs angibt. Geschieht das innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hatte, mildert das Gericht die Strafe oder kann von Strafe absehen.

Erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und Sie Ihren zivilrechtlichen Anspruch weiterverfolgen, kommt die Registerauskunft ins Spiel — dann allerdings mit einem Sachverhalt, der sich leicht darlegen lässt, weil er aktenkundig ist.

Sie suchen den Halter — oder die Wahrheit über das Auto?

Wenn es um einen Gebrauchtwagen geht, ist die Fahrzeuggeschichte die nützlichere Antwort. Die Vorschau über die Fahrgestellnummer kostet nichts und enthält keine Personendaten.

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Warum Anbieter mit „Halter sofort online“ unseriös sind

Sieben Muster, an denen Sie ein leeres Versprechen erkennen, bevor Sie Ihre Kartendaten eingeben.

  • Ein Ergebnis wird „in Sekunden“ oder „sofort“ versprochen — die amtliche Auskunft kommt ausschließlich per Post
  • Es wird kein Grund für die Anfrage abgefragt, obwohl das Gesetz genau darauf abstellt
  • Nach der Zahlung erscheinen nur Fahrzeugdaten wie Marke, Modell und Baujahr — also das, was jeder Decoder liefert
  • Der Anbieter nennt keine Rechtsgrundlage und keine zuständige Stelle
  • Es wird ein Abo abgeschlossen, obwohl Sie eine einzige Frage haben
  • Die Seite wirbt mit „Halterabfrage“, liefert aber eine allgemeine Personen- oder Adressrecherche
  • Impressum, Sitz und Verantwortlicher sind nicht auffindbar oder liegen außerhalb der EU

In den allermeisten Fällen steckt hinter dem Versprechen keine Halterauskunft, sondern ein Produkt mit anderem Inhalt: eine Fahrzeugdatenabfrage, eine allgemeine Personensuche über frei zugängliche Quellen oder ein Abo, aus dem man sich anschließend wieder herausarbeiten darf. Das ist ärgerlich, aber harmlos. Die wenigen Angebote, die tatsächlich Halterdaten in Aussicht stellen, sind das Gegenteil von harmlos — dort landen Sie im besten Fall bei einer Falschbehauptung und im schlechteren in einem Vorgang, an dem Sie nicht beteiligt sein möchten.

Was Sie über ein Fahrzeug legal herausfinden können

Der entscheidende Perspektivwechsel: Fast alles, wofür Menschen den Halter suchen, lässt sich über das Fahrzeug beantworten — und dafür braucht niemand eine Personenauskunft.

Gemeldete Unfälle und Schäden
Einträge aus Versicherungs-, Werkstatt- und Auktionsquellen, oft mit Datum, betroffenem Bereich und geschätztem Umfang.
Erfasste Kilometerstände
Ablesungen aus Untersuchungen, Werkstattbesuchen und Verkaufsvorgängen. Ein Rückgang in der Reihe ist das deutlichste Zeichen für eine Manipulation.
Offene Rückrufe
Sicherheitsrückrufe, die noch nicht abgearbeitet sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt dafür eine öffentliche Datenbank, die US-Behörde NHTSA ebenfalls.
Titel- und Diebstahlmeldungen
Bei importierten Fahrzeugen die entscheidende Information: Totalschaden, Wasserschaden, Rückkauf oder eine Diebstahlmeldung im Herkunftsland.
Werksausstattung und technische Daten
Motor, Getriebe, Werk, Modelljahr und ab Werk verbaute Ausstattung — direkt aus der Fahrgestellnummer und den Herstellerdaten abgeleitet.
Plausibilität der Papiere
Ob die Nummer in der Zulassungsbescheinigung zu der am Fahrzeug und zu den technischen Daten passt. Das kostet nichts und deckt einen erstaunlichen Teil der Fälschungen auf.
Legale Alternative zur Halterabfrage: über die Fahrgestellnummer prüfbare Angaben — Unfälle und Schäden, Kilometerstand, Rückrufe sowie Titel und Herkunft, ohne Halterdaten

Fahrgestellnummer statt Kennzeichen: was die FIN verrät

Ein Kennzeichen ist eine Verwaltungszuordnung: Es wechselt beim Umzug, beim Verkauf, bei der Abmeldung. Die Fahrgestellnummer bleibt dem Fahrzeug ein Leben lang. Seit dem Modelljahr 1981 hat sie weltweit 17 Zeichen, und die Buchstaben I, O und Q kommen darin nicht vor, damit sie nicht mit den Ziffern 1 und 0 verwechselt werden. Genau diese Stabilität macht sie zur besseren Grundlage für eine Prüfung — und sie ist zugleich der Grund, warum sie datenschutzrechtlich unproblematisch ist: Sie beschreibt ein Objekt, keine Person.

Aus der Nummer selbst lassen sich Hersteller, Herkunftsland, Werk, Baureihe, Modelljahr und ein Teil der Motorisierung ableiten, ohne dass irgendein Datensatz eingekauft werden müsste. Sie finden sie in der Zulassungsbescheinigung und am Fahrzeug — je nach Modell unter der Windschutzscheibe, an der B-Säule, im Motorraum oder unter der Rücksitzbank. Der Abgleich beider Stellen ist eine der wirksamsten kostenlosen Prüfungen überhaupt: Stimmen die Nummern nicht überein, stimmt an dem Fahrzeug etwas Grundsätzliches nicht. Wie Sie die Nummer richtig lesen, steht in unserem Leitfaden zur Fahrgestellnummer. Wer bei einem Kennzeichen ansetzen muss, findet die Grenzen dieses Wegs auf unserer Seite zur Kennzeichenabfrage.

Fahrzeughistorie prüfen: Unfälle, Kilometerstand, Rückrufe

Drei Fragen entscheiden bei einem Gebrauchtwagen über den Wert und über das Risiko, und keine davon hat mit dem Namen des Halters zu tun. Erstens: Hatte das Fahrzeug einen Unfall, und wie schwer war er? Gemeldete Schäden stammen aus Versicherungs-, Werkstatt- und Auktionsquellen und tragen in der Regel ein Datum und eine Größenordnung. Zweitens: Passt der Kilometerstand? Erfasste Ablesungen aus Untersuchungen und Werkstattbesuchen ergeben eine Reihe über die Zeit, und ein Rückgang in dieser Reihe ist das deutlichste Signal für einen manipulierten Tacho — nachzulesen auf unserer Seite zum Kilometerstand. Drittens: Gibt es offene Rückrufe? Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes ist kostenlos, und für importierte Fahrzeuge lohnt zusätzlich der Blick in die Datenbank der US-Behörde NHTSA.

Wie sich diese drei Stränge zu einem Bild zusammenfügen und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt unsere Seite Fahrzeughistorie prüfen. Wichtig ist die ehrliche Einschränkung: Kein Bericht kennt jeden Schaden. Ein bar bezahlter Unfall ohne Versicherung und ohne Werkstatt hinterlässt keine Spur in irgendeinem Register. Ein Bericht schließt Risiken aus, er beweist keine Makellosigkeit — deshalb ersetzt er auch keine Probefahrt und keine Untersuchung auf der Hebebühne.

Gebrauchtwagenkauf: die Prüfungen, die wirklich zählen

Viele Suchanfragen nach einer Halterabfrage kommen von Käufern, die wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben. Dafür brauchen Sie kein Register: Lassen Sie sich die Zulassungsbescheinigung Teil II zeigen und vergleichen Sie den dort eingetragenen Halter mit dem Ausweis der Person, die Ihnen gegenübersitzt. Stimmen beide nicht überein, ist das keine Kleinigkeit, sondern der Punkt, an dem Sie eine Vollmacht sehen wollen oder gehen. Diese Prüfung ist kostenlos, sofort möglich und aussagekräftiger als jede Datenbankabfrage.

Ergänzen Sie das um die Fahrgestellnummer am Fahrzeug gegen die in den Papieren, um das Scheckheft und um eine Probefahrt bei Tageslicht. Wenn dann noch Fragen offen sind — ein auffällig günstiger Preis, ein frisch lackiertes Teil, ein Import ohne nachvollziehbare Vorgeschichte —, ist der Zeitpunkt für einen Fahrzeugbericht gekommen. Eine Übersicht der Reihenfolge, in der sich diese Schritte lohnen, finden Sie in unserem Gebrauchtwagen-Check, und offene Sicherheitsrückrufe prüfen Sie über die Rückrufabfrage.

Unser Bericht: was er zeigt — und was er bewusst nicht zeigt

Damit hier keine Erwartung entsteht, die wir nicht erfüllen: Unser Bericht enthält keine Halterdaten. Kein Name, keine Anschrift, keine Telefonnummer, keine Angaben zu einer Person, die ein Fahrzeug besitzt oder besessen hat. Das ist keine technische Einschränkung, die sich in einer späteren Version beheben ließe, sondern eine bewusste Grenze: Personenbezogene Halterdaten aus dem Fahrzeugregister dürfen wir nicht beschaffen und nicht weitergeben, und wir haben nicht vor, das zu ändern.

Was der Bericht enthält, ist die Geschichte des Fahrzeugs: gemeldete Schäden mit Datum und Umfang, erfasste Kilometerstände über die Zeit, offene Rückrufe, Titel- und Diebstahlmeldungen bei Importen sowie die technischen Daten und die Werksausstattung aus der Fahrgestellnummer. Für Europa werden die Daten über unsere europäische Datenquelle bezogen; bei einem US-Import kommen die amerikanischen Register hinzu, in denen die entscheidende Vorgeschichte solcher Fahrzeuge liegt.

Die Vorschau ist kostenlos: Sie bestätigt das Fahrzeug zur eingegebenen Nummer und zeigt, welche Datensätze vorliegen, bevor Sie irgendetwas zahlen. Der vollständige Bericht kostet in Europa 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo und ohne automatische Verlängerung. Wenn Ihre Frage lautet „wer ist der Halter“, ist dieser Bericht die falsche Antwort und die Behörde die richtige. Wenn Ihre Frage lautet „was ist mit diesem Auto passiert“, sind Sie hier genau richtig.

Quellen

Jede Rechtsgrundlage und jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer amtlichen Quelle. Die Links führen direkt dorthin — Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Momentaufnahmen und dort im Zweifel aktueller als hier.

Weiterlesen

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet $14.99 — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Kfz-Halter ermitteln — häufige Fragen

Kann ich den Kfz-Halter über das Kennzeichen online kostenlos ermitteln?

Nein. Es gibt in Deutschland kein öffentliches Verzeichnis, in dem ein Kennzeichen einem Namen zugeordnet ist, und keinen Dienst, der das für Privatpersonen legal anbietet. Die Halterdaten liegen im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt und bei den Zulassungsbehörden. Übermittelt werden sie nur unter den Voraussetzungen des § 39 StVG — also wenn Sie darlegen, dass Sie die Daten für einen Rechtsanspruch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr brauchen.

Was genau ist eine einfache Registerauskunft?

Die einfache Registerauskunft nach § 39 Absatz 1 StVG ist der Standardweg für Privatpersonen und Unternehmen. Sie geben das Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an und legen dar, dass Sie die Daten zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder für eine Privatklage benötigen. Übermittelt werden dann unter anderem Name und Anschrift des Halters, Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs sowie Versicherer und Versicherungsscheinnummer. Reicht das nicht, sieht Absatz 2 eine erweiterte Auskunft vor, für die der Sachverhalt glaubhaft zu machen ist und zusätzlich feststehen muss, dass die Daten anders nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bekommen wären.

Wie lange dauert eine Halterauskunft und was kostet sie?

Die Auskunft nach § 39 StVG ist gebührenpflichtig. Das Kraftfahrt-Bundesamt nennt derzeit 5,10 Euro je Kraftfahrzeug oder Anhänger und erhebt die Gebühr in der Regel als Vorauszahlung über einen gesonderten Gebührenbescheid. Versandt wird ausschließlich per Post. Für die Bearbeitung nennt die Behörde wegen des hohen Aufkommens aktuell etwa acht Wochen; die Zulassungsbehörden vor Ort sind je nach Auslastung schneller. Prüfen Sie die aktuellen Angaben vor dem Antrag direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt, denn sowohl Gebühr als auch Dauer sind dort ausdrücklich als Momentaufnahme gekennzeichnet.

Mein Auto wurde beschädigt und der Verursacher ist weggefahren. Was tue ich?

Rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige, statt selbst zu recherchieren. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat nach § 142 StGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft — die Ermittlung ist damit Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die ohnehin unmittelbaren Registerzugriff haben. Sichern Sie Kennzeichen, Uhrzeit, Ort, Fotos und Zeugen und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Wichtig auch für die Gegenseite: Wer sich entfernt hat, kann die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden nachträglich ermöglichen; bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit ausschließlich nicht bedeutendem Sachschaden kann das Gericht die Strafe dann mildern oder von Strafe absehen.

Kann ich wenigstens meine eigenen Fahrzeuge abfragen?

Ja, und das sogar kostenlos. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet eine Online-Registerauskunft über die Fahrzeuge an, die auf Sie als Halterin oder Halter zugelassen sind oder für die Sie als letzte Halterin oder letzter Halter gespeichert sind. Dafür brauchen Sie ein BundID-Konto oder einen Gastzugang, einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, Ihre sechsstellige PIN und die AusweisApp. Firmenfahrzeuge sind nicht enthalten. Alternativ geht die Auskunft über die eigene Person auch schriftlich per Post, ebenfalls gebührenfrei.

Liefert CarCheckerVIN Halterdaten?

Nein, und das ändert sich auch nicht. Unser Bericht handelt vom Fahrzeug: gemeldete Schäden, erfasste Kilometerstände, Rückrufe, Titel- und Diebstahlmeldungen, technische Daten aus der Fahrgestellnummer. Ein Name, eine Anschrift oder eine Telefonnummer steht nicht darin und wird auch nicht auf Anfrage nachgereicht. Wenn Sie Halterdaten für einen Rechtsanspruch brauchen, ist der Weg über die Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt der einzige, der funktioniert.

Was hilft mir ein Fahrzeugbericht, wenn ich den Halter nicht erfahre?

Beim Gebrauchtwagenkauf ist die Fahrzeuggeschichte die eigentlich relevante Information — der Name des Vorbesitzers steht ohnehin in der Zulassungsbescheinigung Teil II, sobald es ernst wird. Was Sie vorher nicht sehen, ist ein reparierter Totalschaden, ein zurückgedrehter Tacho oder ein offener Rückruf. Genau das liefert ein Bericht über die Fahrgestellnummer, ohne dass irgendeine Personenauskunft nötig wäre.

Was kostet ein Fahrzeugbericht bei Ihnen?

Die Vorschau ist kostenlos: Sie bestätigt das Fahrzeug zur eingegebenen Fahrgestellnummer und zeigt, welche Datensätze vorliegen, bevor Sie irgendetwas zahlen. Der vollständige Bericht kostet in Europa 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo und ohne automatische Verlängerung. Bezahlt wird also die Fahrzeughistorie — nicht eine Personenauskunft, die wir gar nicht anbieten dürften.

Kostenlose Vorschau · Keine Personendaten · Kein Abo

Prüfen Sie das Fahrzeug, nicht die Person.

Die Vorschau kostet nichts und zeigt, welche Daten zu dieser Fahrgestellnummer vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo, mit sofortiger Zustellung. Halterdaten sind darin nicht enthalten und werden es nie sein.

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