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Fast neu

Vorführwagen kaufen: fast neu — rechtlich gebraucht

Der Vorführwagen ist das Auto, das der Händler selbst gefahren hat — und seine Kunden, seine Mitarbeiter, jeder, der eine Probefahrt wollte. Er kostet deutlich weniger als der Listenpreis und ist sofort da. Er ist auch ein Gebrauchtwagen mit allem, was daran hängt. Hier ist, was der Nachlass abbildet und was Sie vor der Unterschrift prüfen.

FIN eingeben — Erstzulassung, Halter, Meldungen

Sie sehen sofort, was in der Nummer steckt und ob zu diesem Fahrzeug Meldungen vorliegen. Bei einem Vorführwagen ist die Antwort meistens kurz — und genau das wollen Sie schwarz auf weiß.

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Händler
erster Halter
§ 476 BGB
Gewährleistung: 1 Jahr möglich
Ab EZ
Herstellergarantie läuft
€19,95
Historienbericht, einmalig

Kurzantwort

Was ist ein Vorführwagen?
Ein Fahrzeug, das der Händler auf sich zugelassen hat, um es Kunden zu zeigen und zur Probefahrt zu geben. Es hat wenige Monate und meist wenige tausend Kilometer auf dem Zähler — gefahren von vielen verschiedenen Menschen, die es nicht schonen mussten. Rechtlich ist es ein Gebrauchtwagen mit dem Händler als erstem Halter.
Vorführwagen: neu oder gebraucht?
Gebraucht. Die Erstzulassung auf den Händler steht in der Zulassungsbescheinigung, die Herstellergarantie läuft ab diesem Datum, und der Händler darf die gesetzliche Gewährleistung wie bei jedem Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen (§ 476 Abs. 2 BGB) — wenn er Sie eigens darauf hinweist und es ausdrücklich und gesondert vereinbart.
Lohnt sich ein Vorführwagen?
Oft ja: Sie bekommen ein aktuelles Modell, meist gut ausgestattet, deutlich unter dem Listenpreis und sofort verfügbar. Der Nachlass bildet zwei Dinge ab — den Wertverlust der ersten Monate, den der Händler trägt, und die Nutzung durch Fremde, die Sie tragen. Ob der Preis stimmt, entscheidet der Vergleich mit Tageszulassung und Jahreswagen desselben Modells, nicht der Abstand zum Listenpreis.

Was ein Vorführwagen ist — und was das Wort verschweigt

„Vorführwagen“ ist kein Rechtsbegriff, sondern Händlersprache: ein Fahrzeug, das der Händler auf sich zugelassen hat, um es im Schauraum zu zeigen und zur Probefahrt zu geben. Es ist meist das aktuelle Modell, oft voll ausgestattet, weil es alles zeigen soll, und es hat wenige Monate und wenige tausend Kilometer hinter sich.

Was das Wort verschweigt: Diese Kilometer wurden von vielen verschiedenen Menschen gefahren, die das Auto nicht schonen mussten — kalt getreten, hart gebremst, in fremde Parklücken gezirkelt. Niemand hat mitgezählt. Der Vorführwagen ist deshalb kein „Neuwagen mit Rabatt“, sondern ein junger Gebrauchter mit besonders wechselhafter Vorgeschichte. Wer ihn so behandelt, kauft gut.

Rechtlich ein Gebrauchtwagen: Garantie und Gewährleistung

Die Erstzulassung auf den Händler steht in der Zulassungsbescheinigung, Feld B. Von diesem Datum an läuft die Herstellergarantie — nicht von Ihrem Kaufdatum. Was davon übrig ist, steht im Garantieheft, und es ist bei einem Vorführwagen, der ein halbes Jahr im Schauraum stand, ein halbes Jahr weniger.

Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers beträgt zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren darf er die Verjährung auf ein Jahr verkürzen — und der Vorführwagen ist eine gebrauchte Ware. Die Verkürzung ist nur wirksam, wenn Sie vor Ihrer Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurden und sie im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein Satz im Kleingedruckten reicht dafür nicht. In den ersten zwölf Monaten gilt außerdem die Beweislastumkehr: Zeigt sich ein Mangel, wird vermutet, dass er bei Übergabe schon da war (§ 477 BGB). Die Einzelheiten: Gewährleistung beim Gebrauchtwagen und Gebrauchtwagen-Garantie.

Vorführwagen, Tageszulassung, Jahreswagen, Leasingrückläufer

Vier Wörter für „fast neu“. Rechtlich sind alle vier Gebrauchtwagen — der Unterschied liegt darin, wer das Auto gefahren hat und wie lange.

Vergleich Vorführwagen, Tageszulassung, Jahreswagen und Leasingrückläufer: erster Halter, Nutzung, rechtlicher Status, Herstellergarantie ab Erstzulassung, Gewährleistung auf ein Jahr verkürzbar
Alle vier: Herstellergarantie ab Erstzulassung, Gewährleistung des Händlers auf ein Jahr verkürzbar (§ 476 Abs. 2 BGB).
VorführwagenTageszulassungJahreswagenLeasingrückläufer
Erster HalterHändlerHändler (Tage)Hersteller / MitarbeiterLeasinggesellschaft
Gefahren?ja — viele Fahrer, Probefahrtennein, nur Überführungja — ein Jahr, ein Fahrerja — Vertragslaufzeit
RechtlichGebrauchtwagenGebrauchtwagenGebrauchtwagenGebrauchtwagen
Herstellergarantieläuft ab Erstzulassungläuft ab Erstzulassungläuft ab Erstzulassungläuft ab Erstzulassung
Gewährleistung Händlerauf 1 Jahr verkürzbarauf 1 Jahr verkürzbarauf 1 Jahr verkürzbarauf 1 Jahr verkürzbar
Zuerst prüfenErstzulassung, GebrauchsspurenStandzeit, ModelljahrKilometer, HalterRückgabeprotokoll, Historie

Die drei Nachbarn im Detail: Tageszulassung, Jahreswagen und Leasingrückläufer.

Was der Preisnachlass wirklich abbildet

Der Abstand zum Listenpreis besteht aus zwei Teilen. Den ersten trägt der Händler: den Wertverlust der ersten Monate, der bei jedem Neuwagen am steilsten ist und beim Vorführwagen schon passiert ist, bevor Sie ihn sehen. Den zweiten tragen Sie: die Nutzung durch Fremde, die verkürzte Restgarantie und die Ausstattung, die Sie so vielleicht nicht bestellt hätten.

Deshalb ist der Listenpreis der falsche Vergleichsmaßstab. Der richtige: Was kostet dasselbe Modell mit derselben Ausstattung als Tageszulassung, als Jahreswagen, als Neuwagen mit dem Rabatt, den der Händler ohnehin gibt? Erst in diesem Vergleich zeigt sich, ob der Vorführwagen günstig ist oder nur günstig aussieht. Wie der Wertverlust im ersten Jahr verläuft, beschreibt Wertverlust Auto.

Erst die FIN, dann die Probefahrt

Die Vorschau zeigt kostenlos, was in der Nummer steckt und ob zu diesem Fahrzeug Meldungen vorliegen. Ohne Daten kein Bericht, ohne Bericht keine Rechnung.

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Worauf Sie beim Vorführwagen achten müssen

Acht Punkte, in dieser Reihenfolge — die ersten drei entscheiden über den Preis, die übrigen darüber, ob Sie das Auto überhaupt wollen.

  • Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil I — daran hängt die Restgarantie
  • Anzahl der Halter: einer (der Händler) ist normal, zwei sind erklärungsbedürftig
  • Kilometerstand im Verhältnis zum Alter — und ob er zum Verschleiß an Pedalen, Lenkrad und Sitz passt
  • Reifen: Profil, gleichmäßige Abnutzung, DOT-Alter — Probefahrten gehen auf Reifen und Bremsen
  • Lack und Scheiben: Steinschläge, Parkrempler, nachlackierte Teile — mit Lackschichtenmesser prüfen
  • Unfallfreiheit schriftlich zusichern lassen — ein Vorführwagen kann auf einer Probefahrt einen Schaden gehabt haben
  • Serviceheft: erste Inspektion nach Herstellervorgabe erledigt? Software-Updates eingespielt?
  • Ausstattung gegen die Rechnung des Händlers prüfen — Vorführwagen sind oft voll ausgestattet, aber nicht immer so, wie das Inserat sagt

Die Fahrgestellnummer prüfen, bevor Sie unterschreiben

Drei Dinge lassen sich zur FIN prüfen, ohne den Händler fragen zu müssen: die Erstzulassung, die Anzahl der Halter und ob zu diesem Fahrzeug Schäden oder Kilometerstände gemeldet sind. Bei einem Vorführwagen erwarten Sie eine kurze Antwort — ein Halter, wenige Monate, keine Meldungen. Jede Abweichung ist eine Frage an den Händler, und zwar vor der Preisverhandlung.

Ein Probefahrtschaden, den der Händler repariert hat, steht nicht zwingend in einem Register — deshalb gehört die Unfallfreiheit als Zusicherung in den Vertrag. Wo die Erstzulassung steht und wie Sie sie vorab prüfen, erklärt Erstzulassung herausfinden; was ein Historienbericht zeigt, Fahrzeughistorie prüfen.

Wann der Vorführwagen die falsche Wahl ist

Hoher Kilometerstand für das Alter

Ein Vorführwagen mit vielen tausend Kilometern in wenigen Monaten wurde als Ersatz- oder Dienstwagen genutzt, nicht nur vorgeführt. Dann ist er ein junger Gebrauchter mit besonders wechselhafter Nutzung — und der Preis muss das abbilden.

Ausstattung, die Sie nicht wollten

Vorführwagen werden vollausgestattet bestellt, damit sie alles zeigen können. Wer die Hälfte davon nicht braucht, zahlt für den Nachlass auf einen Listenpreis, den er nie akzeptiert hätte. Vergleichen Sie mit dem Preis der Ausstattung, die Sie tatsächlich wollen.

Auslaufendes Modell ohne echten Nachlass

Kurz vor einem Modellwechsel steht der Vorführwagen im Wettbewerb mit dem Nachfolger, nicht mit dem Listenpreis. Was heute „fast neu“ ist, ist in Monaten ein Vorgängermodell — beim Wiederverkauf wie beim Restwert.

Quellen

Gesetz und Verordnung — die vier Stellen, an denen sich „Vorführwagen“ in Recht übersetzt.

Weiterlesen

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Vorführwagen kaufen — häufige Fragen

Ist ein Vorführwagen ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen?

Ein Gebrauchtwagen. Der Händler hat das Fahrzeug auf sich zugelassen, die Erstzulassung steht in der Zulassungsbescheinigung, und es wurde gefahren. Daraus folgt alles Weitere: Die Herstellergarantie läuft seit der Erstzulassung, nicht seit Ihrem Kauf, und der Händler darf die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen — wenn er Sie vor Vertragsschluss eigens darauf hinweist und es ausdrücklich und gesondert vereinbart (§ 476 Abs. 2 BGB).

Wie lange habe ich Garantie auf einen Vorführwagen?

Die Herstellergarantie läuft ab Erstzulassung auf den Händler — was davon übrig ist, steht im Garantieheft. Dazu kommt die gesetzliche Gewährleistung des Händlers: zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzbar. In den ersten zwölf Monaten gilt die Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Zeigt sich ein Mangel, wird vermutet, dass er bei Übergabe schon vorlag. Manche Händler geben zusätzlich eine eigene Gebrauchtwagengarantie — das ist eine freiwillige Leistung mit eigenen Bedingungen.

Vorführwagen oder Tageszulassung — was ist besser?

Die Tageszulassung wurde nicht gefahren, nur für Tage zugelassen; der Vorführwagen wurde von vielen Menschen gefahren. Beide sind rechtlich Gebrauchtwagen, bei beiden läuft die Garantie ab Erstzulassung. Die Tageszulassung ist das unberührtere Auto, der Vorführwagen der oft besser ausgestattete und stärker rabattierte. Entscheidend ist der Preisvergleich für dasselbe Modell mit derselben Ausstattung.

Welche Nachteile hat ein Vorführwagen?

Die Nutzung durch Fremde ohne Rücksicht — kalte Motoren, harte Bremsungen, Kupplung und Getriebe von ungeübten Fahrern —, mögliche Schäden aus Probefahrten, die Restgarantie, die schon läuft, und eine Ausstattung, die Sie nicht gewählt hätten. Dazu kommt der Wertverlust: Beim Wiederverkauf zählt die Erstzulassung, nicht Ihr Kaufdatum.

Kann ein Vorführwagen einen Unfall gehabt haben?

Ja — Probefahrten enden nicht immer ohne Kratzer, und Händler reparieren solche Schäden vor dem Verkauf. Deshalb lassen Sie sich die Unfallfreiheit schriftlich zusichern, prüfen Lackschichten und Spaltmaße und schauen in die Historie zur Fahrgestellnummer. Ein Schaden, den der Händler kennt und verschweigt, hebelt jeden Haftungsausschluss aus.

Wie finde ich die Erstzulassung eines Vorführwagens heraus?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld B — lassen Sie sie sich zeigen, nicht erzählen. Wer die Erstzulassung schon vor der Besichtigung wissen will, kann sie über die Fahrgestellnummer prüfen; wie das geht, steht auf unserer Seite zur Erstzulassung.

Was kostet der Historienbericht zur Fahrgestellnummer?

In Europa €19,95 als Einmalzahlung ohne Abo; wer mehrere Fahrzeuge vergleicht, zahlt im 5er-Paket €14,59 je Bericht. Die Vorschau davor ist kostenlos und zeigt, ob zu dieser Fahrgestellnummer überhaupt Meldungen vorliegen — bei einem Vorführwagen ist die Antwort meistens kurz, und genau das wollen Sie wissen.

Kostenlose Vorschau · Einmalzahlung · Kein Abo

Fast neu ist kein Grund, nicht zu prüfen.

Decodierung und Rückrufe kostenlos. Der vollständige Bericht mit der Vorgeschichte kostet €19,95 — einmalig, ohne Abo, sofort.

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