Auto abmelden: Unterlagen, Kosten und was danach passiert
Fahrzeugschein, beide Kennzeichen, Ausweis — mehr verlangt die Zulassungsstelle nicht, und der Termin dauert Minuten. Teuer wird eine Abmeldung nur dann, wenn man sie zum falschen Zeitpunkt macht. Zum Beispiel vor einem Verkauf.
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Kurzantwort
- Auto abmelden — die kurze Antwort?
- Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), beide Kennzeichen und Ihren Personalausweis. Der Vorgang heißt amtlich Außerbetriebsetzung, dauert an der Zulassungsstelle wenige Minuten und kostet nach der bundesweiten Gebührenordnung 15,90 € vor Ort oder 2,10 € online.
- Muss ich vor dem Verkauf abmelden?
- Meistens nein — und es ist oft der teurere Weg. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr gefahren werden, der Käufer braucht also einen Anhänger oder ein Kurzzeitkennzeichen. Üblich ist: Sie verkaufen zugelassen, und der Käufer schreibt um. Wichtig ist nur, dass Sie nachweisen können, dass er es getan hat.
- Was passiert danach automatisch?
- Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung an Ihre Kfz-Versicherung und an das Finanzamt. Die Kfz-Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung, die Versicherung geht in der Regel in eine beitragsfreie oder stark verbilligte Ruheversicherung über. Sie müssen dafür nichts extra tun — aber prüfen sollten Sie es trotzdem.
Was bei der Abmeldung tatsächlich passiert
„Abmelden“ ist das Wort, das alle benutzen. Amtlich heißt der Vorgang Außerbetriebsetzung, und das trifft es genauer: Das Fahrzeug verschwindet nicht aus den Registern, es verliert nur die Erlaubnis, am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Zulassungsstelle entwertet die Stempelplaketten auf den Kennzeichen, entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I und trägt das Datum im Fahrzeugregister ein. Ab diesem Moment darf das Auto öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr befahren — mit einer ausdrücklichen Ausnahme: Die Rückfahrt nach Hause dürfen Sie mit den entstempelten Kennzeichen noch machen, bis der Tag der Außerbetriebsetzung abgelaufen ist, und nur solange Ihre Kfz-Haftpflicht diese Fahrt abdeckt. Sie brauchen also nicht zwingend einen Anhänger, um vom Amt wegzukommen. Für jede weitere Fahrt gilt die Ausnahme nicht.
Was bleibt, ist alles andere. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer bleibt dieselbe, die Zulassungsbescheinigung Teil II behält ihre Gültigkeit, und die gesamte dokumentierte Vorgeschichte bleibt an das Fahrzeug geknüpft. Eine Abmeldung ist kein Reset. Wer Ihnen ein lange abgemeldetes Auto mit dem Argument anbietet, seine Geschichte sei „nicht mehr nachvollziehbar“, sagt etwas über sein Verkaufsinteresse und nichts über das Fahrzeug.
Rückgängig machen lässt sich der Vorgang ebenfalls: Die Wiederzulassung ist ein eigener, ebenfalls gebührenpflichtiger Antrag. Nur eine endgültige Außerbetriebsetzung nach Verwertung ist eine Einbahnstraße — nach einem Verwertungsnachweis kommt das Fahrzeug nicht mehr zurück auf die Straße.
Diese Unterlagen verlangt die Zulassungsstelle
Die Liste ist kurz — kürzer als bei jedem anderen Zulassungsvorgang. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird für die reine Abmeldung nicht gebraucht.
Zulassungsbescheinigung Teil I
Der Fahrzeugschein. Er wird bei der Abmeldung entwertet und Ihnen zurückgegeben — Sie brauchen ihn für einen späteren Verkauf oder eine Wiederzulassung, also heben Sie ihn auf.
Beide Kennzeichenschilder
Vorne und hinten, körperlich vorzulegen. Die Stempelplaketten werden entwertet. Ohne Schilder geht es nur über eine Verlustanzeige und dauert länger.
Personalausweis oder Reisepass
Vom Halter. Erledigt jemand anderes den Termin, braucht diese Person eine formlose Vollmacht plus Ihren Ausweis oder eine Kopie davon.
Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und eine Vollmacht der vertretungsberechtigten Person. Bei Leasingfahrzeugen entscheidet der Leasinggeber, nicht der Fahrer.
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
Die Grundgebühren stehen bundesweit fest. Sie sind in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt, und jede Zulassungsstelle in Deutschland rechnet mit denselben Nummern. Stand der hier genannten Beträge: 4. September 2026.
| Vorgang | Gebühr (Bund) | GebOSt | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Außerbetriebsetzung vor Ort | 15,90 € | Nr. 224.1 | Der bundesweite Sockel. Ob innerhalb oder außerhalb Ihres Zulassungsbezirks abgemeldet wird, ändert am Satz nichts. |
| Außerbetriebsetzung online (i-Kfz) | 2,10 € | Nr. 224.2 | Rund ein Siebtel des Schaltersatzes. Der mit Abstand größte Preisunterschied im ganzen Zulassungsrecht. |
| Kennzeichen reservieren | 2,60 € | Nr. 230 | Je Erkennungsnummer, freiwillig. Nur sinnvoll, wenn Sie dasselbe Kennzeichen später wieder anmelden wollen. |
| Wiederzulassung vor Ort | 23,00 € | Nr. 221.6 | Gleicher Zulassungsbezirk, ohne Halterwechsel, mit reserviertem Kennzeichen. |
| Wiederzulassung online | 10,60 € | Nr. 221.7 | Gleiche Voraussetzungen, internetbasiert beantragt. |
| Ersatz verlorener Fahrzeugpapiere | 10,20 € | Nr. 225 | Fällt an, wenn die Zulassungsbescheinigung fehlt. Dazu kommt die eidesstattliche Versicherung über den Verbleib. |
Warum Ihre Stadt trotzdem einen anderen Betrag nennt
Der Bundessatz ist der Sockel, nicht immer die Endsumme. Örtliche Auslagen und Zuschläge kommen obendrauf, und deshalb weichen die Angaben der Städte leicht voneinander ab. Das Serviceportal Baden-Württemberg nennt genau die Bundessätze: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online. Das ServicePortal Berlin nennt 17,10 € vor Ort und 3,30 € online, jeweils zuzüglich 2,60 €, wenn Sie das Kennzeichen reservieren wollen. Die Stadt München nennt 17,40 €. Alle drei rechnen korrekt — die Differenz von ein bis zwei Euro ist der örtliche Anteil. Verlassen Sie sich für den genauen Betrag immer auf die Seite Ihrer eigenen Zulassungsstelle, nicht auf eine Zahl aus einem Ratgeber. Auch nicht auf unsere.
Vor Ort oder online — welcher Weg für Sie passt
Der Preisunterschied ist im deutschen Zulassungsrecht beispiellos: 15,90 € am Schalter gegen 2,10 € im Netz. Trotzdem ist der Online-Weg nicht für jeden der richtige, weil er Voraussetzungen hat, die Ihr Auto entweder erfüllt oder eben nicht. Entscheidend sind die verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die gibt es erst bei Dokumenten, die ab 2015 ausgegeben wurden. Ältere Papiere haben sie nicht, und dann bleibt nur der Schalter.
Was Sie dagegen nicht brauchen, obwohl es fast überall behauptet wird: einen Online-Ausweis. Für die Abmeldung ist auf die Identifizierung des Antragstellers ausdrücklich zu verzichten, sobald die Sicherheitscodes erfasst sind — die Halterdaten holt sich das Portal selbst aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Das gilt nur für die Abmeldung; Zulassung und Umschreibung verlangen sehr wohl eine Identifizierung. Und der Punkt, den die meisten Anleitungen verschweigen: Die Sicherheitscodes sind einmalig verwendbar. Sie legen sie frei, indem Sie die Plakette abziehen und das Feld auf dem Fahrzeugschein aufrubbeln. Bricht der Vorgang danach ab, lassen sie sich nicht wiederherstellen.
Das komplette Verfahren mit allen Schritten, den Stolperstellen und dem, was man vorher bereitlegen sollte, steht auf unserer eigenen Seite dazu: Auto online abmelden mit i-Kfz. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Papiere die Codes überhaupt haben, lesen Sie dort zuerst nach — bevor Sie irgendetwas aufrubbeln.
Der Ablauf an der Zulassungsstelle
- 1Termin prüfenViele Zulassungsstellen arbeiten nur noch mit Terminvergabe, andere haben für Abmeldungen einen eigenen Schnellschalter ohne Termin. Ein Blick auf die Seite Ihrer Behörde spart im Zweifel einen ganzen Vormittag.
- 2Unterlagen und Schilder vorlegenFahrzeugschein, beide Kennzeichen, Ausweis. Die Schilder werden körperlich benötigt, weil die Plaketten vor Ort entwertet werden — schrauben Sie sie also vorher ab.
- 3Über die Kennzeichen-Reservierung entscheidenWenn Sie dasselbe Kennzeichen später wieder nutzen wollen, sagen Sie es jetzt. Nachträglich geht es nicht, sobald die Kombination freigegeben ist.
- 4Gebühr zahlenNicht jede Stelle nimmt Karte, und manche nehmen ausschließlich EC. Ein paar Euro in bar sind die billigste Versicherung gegen einen zweiten Anlauf.
- 5Abmeldebestätigung mitnehmen und aufhebenSie bekommen den entwerteten Fahrzeugschein zurück und eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung mit Datum. Das ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Finanzamt. Verlieren Sie ihn nicht — er ist der einzige Beleg dafür, ab wann Sie nicht mehr Halter im laufenden Betrieb sind.
Versicherung und Kfz-Steuer nach der Abmeldung
Beides läuft ohne Ihr Zutun. Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung an Ihren Versicherer und an die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung, zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet, und einen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. Praktischer Hinweis: Die Erstattung geht auf das hinterlegte Konto. Wenn Sie seit der Zulassung die Bank gewechselt haben, klären Sie das vorher.
Bei der Versicherung ist es differenzierter. Der Vertrag endet durch die Abmeldung nicht, er geht üblicherweise in eine Ruheversicherung über: ein beitragsfreier oder stark verbilligter Zustand, in dem das abgestellte Fahrzeug gegen bestimmte Risiken weiter geschützt ist und Ihr Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Wie lange diese Ruhephase läuft und was genau sie abdeckt, ist Vertragssache und unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer erheblich. Wir nennen hier bewusst keine Frist und keinen Prozentsatz — beides steht in Ihren Bedingungen, und nur dort steht es richtig.
Ein Fall verdient besondere Aufmerksamkeit: Wenn Sie das Auto nicht abstellen, sondern verkaufen, ist die Ruheversicherung nicht das, was Sie wollen. Dann muss der Vertrag beendet und nicht schlafen gelegt werden — und dafür braucht Ihr Versicherer den Nachweis, dass das Fahrzeug auf jemand anderen läuft. Womit wir beim eigentlichen Thema wären.
Vor dem Verkauf abmelden? Meistens ist das der teurere Weg
Sehr viele Menschen suchen nach „Auto abmelden“, weil sie verkaufen wollen und annehmen, die Abmeldung gehöre dazu. Tut sie in aller Regel nicht — und sie kostet Sie Geld. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden. Der Käufer braucht also einen Anhänger oder ein Kurzzeitkennzeichen samt eigener Versicherung, und dieser Aufwand landet zuverlässig in seinem Preisangebot. Ein zugelassenes, fahrbereites Auto mit gültiger Hauptuntersuchung verkauft sich schneller und teurer als dasselbe Auto ohne Schilder.
Der übliche und richtige Ablauf ist deshalb: Sie verkaufen im zugelassenen Zustand, übergeben beide Teile der Zulassungsbescheinigung, und der Käufer lässt das Fahrzeug umschreiben. Wie dieser Vorgang abläuft und was er kostet, steht auf Auto ummelden.
Der Fehler, der Verkäufer Monate später einholt
Solange der Käufer nicht umgeschrieben hat, stehen Sie im Register als Halter. Das heißt: Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge und im Zweifel auch Bußgeldbescheide für Verstöße, die jemand anderes begeht, laufen weiter auf Ihren Namen. Wer das Auto verkauft und dann nichts mehr davon hört, hat kein gutes Zeichen bekommen, sondern nur noch keine Post. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Frist für die Umschreibung, lassen Sie sich die neue Zulassungsbescheinigung zeigen, und melden Sie den Verkauf selbst der Zulassungsstelle — mit Kaufvertrag, Datum und den Daten des Käufers. Passiert danach trotzdem nichts, können Sie das Fahrzeug abmelden lassen. Das ist der eine Fall, in dem die Abmeldung nach dem Verkauf genau richtig ist.
Das Kennzeichen behalten
Wer sein Wunschkennzeichen behalten will, sagt das bei der Abmeldung und reserviert die Erkennungsnummer. Der Gebührentarif nennt dafür 2,60 € je Erkennungsnummer (Nr. 230). Die Reservierung gilt befristet — die genaue Dauer nennt Ihnen Ihre Zulassungsstelle, üblich sind zwölf Monate. Danach wird die Kombination wieder frei vergeben.
Zwei Dinge werden dabei oft verwechselt. Erstens: Die Schilder dürfen Sie ohnehin mitnehmen, aber nach der Entwertung sind sie nur noch Blech — ohne gültige Plakette sind sie kein Kennzeichen mehr. Zweitens: Die Reservierung müssen Sie im Moment der Abmeldung beantragen. Fällt Ihnen drei Wochen später ein, dass Sie die Kombination doch gern behalten hätten, ist sie unter Umständen längst vergeben.
Sonderfälle, die den Termin verlängern
Die Standardabmeldung dauert Minuten. Diese sechs Fälle brauchen länger — und in fast allen kommt es auf die Reihenfolge an.
Die Zulassungsbescheinigung ist weg
Abmelden geht trotzdem. Sie geben bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Dokuments ab. Rechnen Sie mit der Gebühr für Ersatzpapiere und mit mehr Zeit am Schalter — und planen Sie den Termin nicht auf die letzte Minute vor einem Verkauf.
Die Kennzeichen sind gestohlen
Erst zur Polizei, dann zur Zulassungsstelle. Die Anzeige ist der Nachweis, dass die Schilder nicht mehr in Ihrem Besitz sind. Wichtig ist die Reihenfolge: Ohne Anzeige fehlt der Behörde die Grundlage, und ohne Abmeldung laufen Steuer und Versicherung weiter.
Das Auto wird verschrottet
Der anerkannte Demontagebetrieb stellt einen Verwertungsnachweis aus. Mit diesem Nachweis wird das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt — anders als bei einer normalen Abmeldung ist eine Wiederzulassung dann ausgeschlossen. Lassen Sie sich den Nachweis immer aushändigen, auch wenn der Betrieb die Abmeldung übernimmt.
Das Fahrzeug geht ins Ausland
Für die Überführung gibt es das Ausfuhrkennzeichen; wer das Auto erst später bewegt, meldet regulär ab. Verkaufen Sie ins Ausland, lassen Sie sich unbedingt Ausfuhr- oder Zulassungsnachweis geben — Sie werden sonst nie erfahren, ob und wo das Auto wieder zugelassen wurde.
Saisonkennzeichen
Außerhalb des eingetragenen Betriebszeitraums ruht die Zulassung ohnehin, ohne dass Sie etwas tun. Eine echte Abmeldung brauchen Sie nur, wenn das Fahrzeug dauerhaft aus dem Verkehr soll oder verkauft wird.
Das Auto steht im Ausland oder ist nicht fahrbereit
Die Abmeldung setzt keine Vorführung des Fahrzeugs voraus — nur die Papiere und die Schilder. Sie können also auch ein Auto abmelden, das seit Monaten unbewegt in einer Scheune steht. Nur die Schilder müssen Sie mitbringen.
Wiederzulassung: das Auto zurück auf die Straße holen
Ein abgemeldetes Auto lässt sich jederzeit wieder zulassen, solange es nicht verwertet wurde. Der Gebührentarif nennt dafür 23,00 € vor Ort und 10,60 € internetbasiert, jeweils für den Fall gleicher Zulassungsbezirk, kein Halterwechsel, reserviertes Kennzeichen (Nr. 221.6 und 221.7). Weicht einer dieser Punkte ab — anderer Bezirk, neuer Halter, neues Kennzeichen —, greift eine andere Nummer und der Satz ändert sich.
Der teurere Teil ist meist nicht die Gebühr, sondern die Hauptuntersuchung. Sie läuft während der Standzeit weiter ab, und ohne gültige HU gibt es keine Wiederzulassung. Bei einem Auto, das zwei Jahre gestanden hat, kommen erfahrungsgemäß Bremsen, Reifen und Batterie dazu, bevor es überhaupt zur Prüfstelle fährt. Rechnen Sie das ein, bevor Sie sich für Abmelden statt Verkaufen entscheiden.
Was die Abmeldung mit der Fahrzeughistorie macht: nichts
Das ist wichtig genug, um es zweimal zu sagen. Eine Außerbetriebsetzung ist ein Statuswechsel, keine Löschung. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer bleibt, und mit ihr bleibt alles, was zu diesem Fahrzeug dokumentiert wurde: erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Vorbesitzer, eine Importvergangenheit. Ein Auto, das drei Jahre abgemeldet in einer Garage stand, hat exakt die Historie, die es am Tag der Abmeldung hatte.
Für Sie als Verkäufer ist das eine gute Nachricht, wenn Sie vorbereitet sind, und eine unangenehme, wenn nicht. Denn der Käufer prüft. Wenn Sie ein länger stehendes Fahrzeug verkaufen wollen, ist die eigene Historienabfrage über die FIN vor dem Inserat der billigste Weg, Überraschungen beim Übergabetermin zu vermeiden. Die Vorschau ist kostenlos und zeigt, ob überhaupt Einträge vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.
Und die Grenze gleich dazu: Ein Datenbericht ist keine Untersuchung. Ob die Bremsen nach zwei Jahren Standzeit noch taugen, sieht keine Datenbank — das sieht eine Werkstatt oder eine Prüforganisation. Die beiden Ebenen ersetzen einander nicht.
Offizielle Anlaufstellen
Für den verbindlichen Betrag und das richtige Online-Portal ist immer Ihre eigene Zulassungsstelle zuständig. Diese vier Quellen führen Sie dorthin — oder zeigen Ihnen den Rechtstext dahinter.
Bundesministerium für Verkehr — i-Kfz
Die amtliche Darstellung der internetbasierten Fahrzeugzulassung: welche Vorgänge online möglich sind und welche Voraussetzungen der Bund dafür setzt.
Bundesportal — Kraftfahrzeug abmelden
Das Leistungsverzeichnis des Bundes führt Sie über Ihre Postleitzahl zur zuständigen Stelle. Der zuverlässigste Weg, das richtige Portal zu finden, statt es zu erraten.
Gebührenordnung (GebOSt), Anlage
Der Gebührentarif im Volltext. Nummer 224 regelt die Außerbetriebsetzung. Alle Bundesbeträge auf dieser Seite stammen von dort.
Kraftfahrt-Bundesamt
Führt das Zentrale Fahrzeugregister und veröffentlicht Rückrufinformationen. Ein offener Sicherheitsrückruf ist vor einem Verkauf in Minuten geklärt und kostet nichts.
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Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Auto abmelden — häufige Fragen
Was brauche ich, um mein Auto abzumelden?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), beide Kennzeichenschilder und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) wird für die reine Abmeldung nicht verlangt — Sie brauchen sie aber für den Verkauf und für eine spätere Wiederzulassung. Erledigt jemand anderes den Termin für Sie, kommt eine formlose Vollmacht dazu. Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich der Nachweis der Vertretungsberechtigung.
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
Die bundesweite Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr setzt für die Außerbetriebsetzung 15,90 € an, wenn Sie zur Zulassungsstelle gehen, und 2,10 €, wenn Sie den Antrag internetbasiert stellen (Nummern 224.1 und 224.2 der Anlage, Stand 4. September 2026). Auf diesen Sockel können örtliche Auslagen kommen: Berlin nennt für die Abmeldung vor Ort 17,10 €, München 17,40 €. Wollen Sie Ihr Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren, kommen 2,60 € je Erkennungsnummer dazu.
Kann ich mein Auto in jeder Zulassungsstelle abmelden?
Ja. Die Außerbetriebsetzung ist seit der Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bundesweit möglich — Sie müssen nicht zu der Stelle, die das Fahrzeug zugelassen hat. Der Gebührentarif macht deshalb ausdrücklich keinen Unterschied zwischen einer Abmeldung innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirks. Praktisch heißt das: Sie können ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen dort abmelden, wo Sie gerade wohnen.
Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?
In der Regel nicht, und meistens ist es sogar nachteilig. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden, der Käufer muss es also mit einem Anhänger oder einem Kurzzeitkennzeichen abholen — das kostet ihn Geld und wird vom Preis abgezogen. Der übliche Weg ist der Verkauf im zugelassenen Zustand mit anschließender Umschreibung durch den Käufer. Abmelden sollten Sie dann, wenn der Käufer das Fahrzeug ohnehin nicht selbst fahren wird, etwa bei Export oder Verschrottung, oder wenn Sie ihm nicht zutrauen, die Umschreibung zeitnah zu erledigen.
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn ich abmelde?
Die Zulassungsstelle informiert Ihren Versicherer über die Außerbetriebsetzung. Der Vertrag endet dadurch nicht automatisch, sondern geht üblicherweise in eine Ruheversicherung über: Das Fahrzeug bleibt gegen bestimmte Risiken im Stand geschützt, meist beitragsfrei, und Sie behalten Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Wie lange diese Ruhephase gilt und was sie genau abdeckt, steht in Ihren Vertragsbedingungen und ist von Versicherer zu Versicherer verschieden — fragen Sie dort nach, statt sich auf eine allgemeine Angabe zu verlassen.
Ab wann muss ich keine Kfz-Steuer mehr zahlen?
Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde meldet das Datum an die Zollverwaltung, zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet. Sie müssen dafür keinen eigenen Antrag stellen. Da die Erstattung auf das hinterlegte Konto geht, lohnt sich vor der Abmeldung ein Blick darauf, ob die Bankverbindung noch aktuell ist.
Kann ich mein Kennzeichen behalten?
Ja, gegen eine Reservierungsgebühr von 2,60 € je Erkennungsnummer (Nummer 230 der Anlage zur GebOSt). Die Reservierung ist zeitlich befristet — die Frist nennt Ihnen die Zulassungsstelle, sie beträgt üblicherweise zwölf Monate. Ohne Reservierung wird die Kombination nach einer Sperrfrist wieder frei vergeben. Die Schilder selbst dürfen Sie nach der Entwertung mitnehmen; sie sind dann aber nur noch Blech, keine gültigen Kennzeichen.
Bleibt die Vorgeschichte des Autos nach der Abmeldung erhalten?
Ja. Eine Abmeldung setzt nichts zurück. Was zu einer Fahrgestellnummer dokumentiert ist — erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Vorbesitzerzahl, Import — bleibt mit dem Fahrzeug verbunden, unabhängig davon, ob es gerade zugelassen ist oder nicht. Ein Auto, das jahrelang abgemeldet in einer Garage stand, hat exakt dieselbe Historie wie am Tag der Abmeldung. Wer das Gegenteil andeutet, verkauft Ihnen etwas.
Abmelden setzt nichts zurück.
Die Geschichte bleibt am Fahrzeug — auch nach Jahren Standzeit. Geben Sie die Fahrgestellnummer ein und sehen Sie kostenlos, wie viele Einträge vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 €, einmalig.
Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung
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