Auto ummelden: Halterwechsel, Umzug und die Gebühr je Fall
„Ummelden“ meint zwei sehr verschiedene Vorgänge: einen Halterwechsel nach dem Kauf oder eine neue Anschrift nach dem Umzug. Der Gebührentarif kennt dafür zehn Sätze zwischen 4,30 € und 27,10 €. Hier steht, welcher für Sie gilt.
Gerade gekauft? FIN prüfen, bevor Sie umschreiben
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Kurzantwort
- Was heißt „ummelden“ überhaupt?
- Zwei verschiedene Dinge, und davon hängt alles ab. Entweder wechselt der Halter — Sie haben ein Auto gekauft und lassen es auf sich zulassen. Oder Sie sind umgezogen und das Fahrzeug muss auf die neue Adresse. Amtlich heißt beides Umschreibung, die Unterlagen und die Gebühr sind aber unterschiedlich.
- Wer muss ummelden — Käufer oder Verkäufer?
- Der Käufer. Er ist der neue Halter und beantragt die Umschreibung. Der Verkäufer hat trotzdem etwas zu tun: Er sollte den Verkauf der Zulassungsstelle melden und sich die neue Zulassungsbescheinigung zeigen lassen. Bis umgeschrieben ist, steht er im Register.
- Was kostet das?
- Zwischen 4,30 € und 27,10 €, je nachdem, ob es ein Halterwechsel oder ein Umzug ist, ob das Kennzeichen bleibt oder neu vergeben wird und ob Sie online beantragen oder zum Schalter gehen. Der Gebührentarif kennt für die Umschreibung zehn verschiedene Nummern — fünf Fälle, jeweils vor Ort und internetbasiert. Deshalb ist jede pauschale Zahl in einem Ratgeber meistens die falsche.
Erst die Weiche: Halterwechsel oder Umzug?
Fast alle Ratgeber zu diesem Thema werfen zwei Vorgänge in einen Topf, und deshalb stimmen ihre Angaben für die Hälfte der Leser nicht. Amtlich heißt beides Umschreibung, aber der Anlass entscheidet über Unterlagen und Gebühr:
Halterwechsel
Sie haben ein Auto gekauft und lassen es auf sich zu. Das Fahrzeug bekommt einen neuen Halter. Sie brauchen einen Kaufvertrag und eine eigene Versicherung — das ist der aufwendigere und teurere der beiden Fälle.
Umzug
Der Halter bleibt derselbe, nur die Anschrift ändert sich. Kein Kaufvertrag, keine neue Versicherungsbestätigung. Bleibt es beim selben Zulassungsbezirk, ist es sogar nur eine Adressänderung — der mit Abstand günstigste Vorgang.
Zuständig ist in beiden Fällen die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts — nicht die des Verkäufers und nicht die des alten Wohnorts. Und die zweite Frage, die den Preis bewegt, ist unabhängig davon: Behalten Sie das bisherige Kennzeichen oder bekommt das Auto ein neues?
Was kostet das Ummelden? Zehn Sätze, nicht einer
Hier liegt der Grund, warum kaum ein Ratgeber die richtige Zahl nennt. Der bundesweite Gebührentarif unterscheidet nach drei Merkmalen: Kommt das Fahrzeug aus demselben Zulassungsbezirk? Bleibt das Kennzeichen? Und stellen Sie den Antrag online oder am Schalter? Daraus ergeben sich die zehn Sätze in der Tabelle. Stand: 4. September 2026.
| Ihr Fall | Kennzeichen | Vor Ort | Online | GebOSt |
|---|---|---|---|---|
| Halterwechsel, gleicher Zulassungsbezirk | Kennzeichen bleibt | 24,20 € | 10,40 € | 221.8 / 221.8.1 |
| Halterwechsel, gleicher Zulassungsbezirk | neues Kennzeichen | 26,20 € | 12,40 € | 221.10 / 221.10.1 |
| Aus anderem Zulassungsbezirk, mit oder ohne Halterwechsel | Kennzeichen bleibt | 23,60 € | 9,90 € | 221.9 / 221.9.1 |
| Aus anderem Zulassungsbezirk, mit oder ohne Halterwechsel | neues Kennzeichen | 27,10 € | 12,10 € | 221.2 / 221.2.1 |
| Nur neue Anschrift, gleicher Zulassungsbezirk | Kennzeichen bleibt | 10,20 € | 4,30 € | 225 / 225.1 |
Was noch dazukommen kann
Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € zusätzlich — dieser Zuschlag fällt nur an, wenn eine neue Erkennungsnummer zugeteilt wird. Wollen Sie eine Erkennungsnummer vorab reservieren, sind es 2,60 €. Bei den internetbasierten Vorgängen mit neuem Kennzeichen kommen 0,30 € für den Plakettenträger dazu. Und wie überall im Zulassungsrecht können örtliche Auslagen auf den Bundessatz aufschlagen — ein bis zwei Euro sind üblich. In welche Tarifnummer Ihr konkreter Fall fällt, entscheidet am Ende Ihre Zulassungsbehörde; wir bilden hier den Tarif ab, nicht deren Bescheid.
Unterlagen für den Halterwechsel nach dem Kauf
Das ist die längere der beiden Listen, weil hier eine neue Person und ein neuer Versicherungsvertrag ins Spiel kommen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Kaufvertrag oder ein anderer Nachweis der Verfügungsberechtigung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung — siebenstellig, elektronisch
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Bisherige Kennzeichenschilder
Zwei Punkte davon werden regelmäßig unterschätzt. Die eVB-Nummer ist siebenstellig und wird Ihnen von der Versicherung elektronisch zugeteilt — ohne sie schreibt niemand um, und sie muss zum Fahrzeug passen. Und die Hauptuntersuchung muss gültig sein: Ist sie abgelaufen, gehört sie erledigt, bevor Sie zum Termin fahren, sonst war der Weg umsonst.
Unterlagen nach einem Umzug
Deutlich kürzer, weil Halter und Versicherung gleich bleiben. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, ist es sogar nur eine Adressänderung — mit 4,30 € internetbasiert der billigste Vorgang, den dieser Tarif kennt. Und dabei gilt eine Erleichterung, die kaum jemand kennt: Bei einer alleinigen Änderung der Anschrift ist die Zulassungsbescheinigung Teil II ausdrücklich nicht vorzulegen. Wer sein Auto finanziert hat und Teil II deshalb gar nicht besitzt, kann diesen Vorgang trotzdem erledigen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I — und Teil II nur, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat, falls die Kontoverbindung sich ändert
- Kennzeichenschilder — nur wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird
Eine Sache erledigt die Behörde nicht zuverlässig für Sie: Melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung die neue Anschrift selbst. Der Wohnort fließt in die Beitragsberechnung ein, und eine nicht gemeldete Adresse kann im Schadensfall unangenehme Fragen aufwerfen.
Für Verkäufer: Ihre Pflicht endet nicht mit der Übergabe
Die Umschreibung beantragt der Käufer. Das heißt aber nicht, dass Sie sich als Verkäufer zurücklehnen können — im Gegenteil, dieser Punkt ist der teuerste im ganzen Verkaufsvorgang, wenn er schiefgeht. Solange nicht umgeschrieben ist, stehen Sie im Fahrzeugregister als Halter. Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag laufen weiter auf Ihren Namen, und Bußgeldbescheide für Verstöße, die jemand anderes begeht, kommen zu Ihnen.
Drei Dinge, die Sie beim Verkauf tun sollten
- Eine Frist für die Umschreibung in den Kaufvertrag aufnehmen, zusammen mit Name, Anschrift und Ausweisnummer des Käufers.
- Den Verkauf der Zulassungsbehörde anzeigen — mit Datum, Kaufvertrag und Käuferdaten. Das ist Ihr Beleg, ab wann Sie das Fahrzeug nicht mehr hatten.
- Sich die neue Zulassungsbescheinigung zeigen lassen, notfalls als Foto. Erst dann ist die Sache erledigt.
Passiert trotz Frist nichts, können Sie das Fahrzeug abmelden lassen. Wie das geht, steht auf Auto abmelden.
Ummelden online: möglich, aber mit mehr Hürden
Auch die Umschreibung lässt sich internetbasiert beantragen, und der Preisvorteil ist erheblich: 10,40 € statt 24,20 € beim Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme, 9,90 € statt 23,60 € beim Umzug aus einem anderen Bezirk. Die Voraussetzungen sind Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Plaketten, ein Online-Zahlungsmittel — und, anders als bei der Abmeldung, eine gesicherte Identifizierung: ein Nutzerkonto des Bundes oder ein elektronischer Identitätsnachweis, also der Personalausweis mit Online-Funktion samt PIN. Die Abmeldung kommt ohne aus, die Umschreibung nicht.
Der Halterwechsel ist dabei der anspruchsvollere Fall, weil zwei Personen beteiligt sind und die Zulassungsbescheinigung Teil II mitwirken muss. Nicht jede Behörde bietet ihn online in vollem Umfang an. Die Mechanik der Sicherheitscodes — und die Warnung, dass sie nur einmal verwendbar sind — haben wir ausführlich auf Auto online abmelden beschrieben; sie gilt hier genauso. Prüfen Sie über das Bundesportal, welche Vorgänge Ihre Zulassungsbehörde tatsächlich anbietet, bevor Sie etwas freilegen.
Der Termin ist der letzte Moment, in dem das Auto nicht Ihr Problem ist
Wer umschreibt, hat gerade gekauft. Und mit der Umschreibung geht das Fahrzeug samt Vorgeschichte auf Sie über — nicht nur juristisch, sondern praktisch: Ab dann sind Sie derjenige, der dem nächsten Käufer erklären muss, was in den Papieren steht. Zwei Prüfungen kosten zusammen ein paar Minuten und sind das Sinnvollste, was Sie vor dem Termin tun können.
Erstens: Gleichen Sie die Fahrgestellnummer in der Zulassungsbescheinigung mit der Nummer am Fahrzeug ab. Sie muss zeichengenau übereinstimmen. Wo sie im Fahrzeugschein steht, zeigt unsere Seite zur FIN im Fahrzeugschein. Zweitens: Sehen Sie nach, was zu dieser Nummer dokumentiert ist — erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, eine Auslandsvergangenheit, die Zahl der Vorhalter. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.
Zwei Dinge sagen wir dabei genauso deutlich. Wir nennen keine Halterdaten — wer der Vorbesitzer war, ist geschützte Information, und ein Auskunftsanspruch dazu läuft über die Behörde und nicht über uns. Und ein Datenbericht ist keine körperliche Untersuchung: Ob die Bremsen taugen, sieht keine Datenbank. Wenn Sie beides brauchen, kombinieren Sie den Bericht mit einem Gebrauchtwagen-Check.
Offizielle Anlaufstellen
Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer eigenen Zulassungsbehörde. Diese vier Quellen führen Sie dorthin oder zeigen Ihnen den Rechtstext dahinter.
Bundesportal — zuständige Stelle finden
Führt Sie über Ihre Postleitzahl zur richtigen Zulassungsbehörde. Zuständig ist immer die Ihres Wohnorts, nicht die des Verkäufers.
Bundesministerium für Verkehr — i-Kfz
Die amtliche Darstellung des Online-Verfahrens. Auch die Umschreibung ist internetbasiert möglich, zu deutlich niedrigeren Gebühren.
Gebührenordnung (GebOSt), Anlage
Der Gebührentarif im Volltext. Die Nummern 221.2 bis 221.10.1 und 225 regeln die Umschreibung. Quelle aller Bundesbeträge auf dieser Seite.
Kraftfahrt-Bundesamt
Führt das Zentrale Fahrzeugregister und veröffentlicht Rückrufinformationen. Ein offener Sicherheitsrückruf am gekauften Auto ist hier kostenlos zu klären.
Weiterlesen
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Auto ummelden — häufige Fragen
Was braucht man, um ein Auto umzumelden?
Beim Halterwechsel nach einem Kauf: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Kaufvertrag als Nachweis der Verfügungsberechtigung, Ihren Personalausweis, die eVB-Nummer Ihrer neuen Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und die bisherigen Kennzeichen. Beim reinen Umzug entfallen Kaufvertrag und eVB, dafür kommt die Meldebestätigung mit der neuen Anschrift dazu. Bei einer reinen Anschriftenänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II ausdrücklich nicht vorzulegen — das ist praktisch wichtig, weil Teil II bei finanzierten Fahrzeugen ohnehin bei der Bank liegt. Sobald ein neues Kennzeichen zugeteilt wird oder der Halter wechselt, brauchen Sie sie.
Wer muss das Auto ummelden, Käufer oder Verkäufer?
Der Käufer, denn er wird der neue Halter und stellt den Antrag. Der Verkäufer bleibt aber nicht untätig: Er sollte den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen und dabei Datum, Kaufvertrag und die Daten des Käufers angeben. Das ist keine Formalie, sondern seine Absicherung. Solange die Umschreibung nicht erfolgt ist, steht der Verkäufer im Fahrzeugregister — mit allem, was daran hängt: Kfz-Steuer, Versicherungsbeitrag und im Zweifel Bußgeldbescheide für Verstöße, die jemand anderes begeht.
Was kostet es, ein Auto umzumelden?
Das hängt vom Fall ab, und der Gebührentarif kennt dafür zehn verschiedene Nummern — fünf Fälle, jeweils vor Ort und internetbasiert. Ein Halterwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks kostet 24,20 €, wenn das Kennzeichen bleibt, und 26,20 € mit neuem Kennzeichen; internetbasiert sind es 10,40 € beziehungsweise 12,40 €. Kommt das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk, gelten 23,60 € beziehungsweise 27,10 €, online 9,90 € beziehungsweise 12,10 €. Eine reine Adressänderung im selben Bezirk kostet 10,20 €, online 4,30 €. Alle Beträge nach der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Stand 4. September 2026; örtliche Auslagen können hinzukommen, und ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € extra.
Wie schnell muss ich nach dem Kauf ummelden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern — eine auf den Tag genaue Frist nennt die Verordnung nicht, und wer Ihnen eine bestimmte Anzahl von Tagen nennt, gibt eine Faustregel als Recht aus. Praktisch heißt das: bei der nächsten realistischen Gelegenheit, nicht in ein paar Wochen. Das liegt auch in Ihrem eigenen Interesse. Bis zur Umschreibung läuft das Fahrzeug auf den Vorbesitzer, und Ihre eigene Versicherung greift nur, wenn sie über die eVB-Nummer tatsächlich aktiviert wurde.
Kann ich das alte Kennzeichen behalten?
Innerhalb desselben Zulassungsbezirks in der Regel ja, und es ist sogar die günstigere Variante — der Gebührentarif setzt für den Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme 24,20 € an gegenüber 26,20 € mit neuem Kennzeichen. Seit der Kennzeichenmitnahme über Bezirksgrenzen hinweg ist auch der Umzug in einen anderen Bezirk mit dem alten Kennzeichen möglich; ob Ihre Behörde das im Einzelfall anbietet, fragen Sie dort. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein neues Kennzeichen, kostet ein Wunschkennzeichen 10,20 € zusätzlich; bei Mitnahme des bisherigen Kennzeichens fällt dieser Zuschlag nicht an.
Muss ich ummelden, wenn ich nur innerhalb der Stadt umziehe?
Ja, die Anschrift in den Fahrzeugpapieren muss stimmen. Der Vorgang ist dann aber kein voller Umschreibungsfall, sondern eine Adressänderung — und entsprechend günstig: 10,20 € am Schalter, 4,30 € internetbasiert. Das Kennzeichen bleibt, eine neue Versicherungsbestätigung brauchen Sie nicht. Melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung die neue Anschrift trotzdem selbst; die Zulassungsstelle übernimmt das nicht in jedem Fall, und der Wohnort kann sich auf den Beitrag auswirken.
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II ein Eigentumsnachweis?
Nein, und dieser Irrtum kostet Käufer regelmäßig Geld. Teil II — früher der Fahrzeugbrief — weist denjenigen aus, der als verfügungsberechtigt gilt, nicht den Eigentümer. Wer das Dokument in der Hand hält, ist nicht automatisch berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen; bei finanzierten Autos liegt es typischerweise bei der Bank. Prüfen Sie deshalb Ausweis und Kaufvertrag gegen den Eintrag in Teil II und lassen Sie sich erklären, wenn die Namen nicht zusammenpassen.
Was sollte ich vor der Umschreibung noch prüfen?
Die Fahrgestellnummer. Vergleichen Sie zuerst die Nummer in den Papieren mit der am Fahrzeug — sie muss identisch sein. Und sehen Sie nach, was zu dieser Nummer dokumentiert ist: erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, eine Auslandsvergangenheit. Der Termin bei der Zulassungsstelle ist der letzte Moment, in dem das Auto noch nicht Ihr Problem ist. Unsere Vorschau zur FIN ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung. Ein Datenbericht ersetzt dabei keine körperliche Untersuchung.
Mit der Umschreibung gehört Ihnen auch die Vorgeschichte.
Sehen Sie vorher nach, was zu dieser Fahrgestellnummer dokumentiert ist. Die Vorschau kostet nichts, der vollständige Bericht 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Keine Halterdaten · Ein Datenbericht ersetzt keine Untersuchung
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