Betriebserlaubnis erloschen — dann bleibt das Auto stehen.
Die Betriebserlaubnis erlischt von selbst, sobald eine Änderung die genehmigte Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung anderer erwarten lässt oder Abgas oder Geräusch verschlechtert. Danach darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur noch für Fahrten bewegt werden, die der neuen Erlaubnis dienen. Zurück führt ein Gutachten nach § 21 StVZO.
FIN eingeben, Fahrzeug bestimmen
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Kurzantwort
- Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
- Wenn eine Änderung die genehmigte Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lässt oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert (§ 19 Abs. 2 StVZO). Teile mit eigener Genehmigung lassen sie nicht erlöschen, solange deren Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet werden.
- Was kostet es, mit erloschener Betriebserlaubnis zu fahren?
- Wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, 90,00 € und 1 Punkt, bei Lkw und Bussen 180,00 €. Bei wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt gelten dieselben Beträge ohne Punkt. Der Halter, der die Fahrt zulässt, zahlt 135,00 € bzw. 270,00 € (BKatV Nr. 214a, 214b, 189a, 189b).
- Wie bekommt man die Betriebserlaubnis zurück?
- Mit einem Gutachten nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem benannten Technischen Dienst. Es beschreibt das Fahrzeug und listet in einer Anlage die Änderungen auf. Mit Gutachten und Fahrzeugbrief beantragen Sie die neue Betriebserlaubnis bei der Behörde; sie kostet dort 39,50 € (Nr. 223.1 GebOSt).
Vier Schritte zur neuen Betriebserlaubnis
Bis zur neuen Erlaubnis gilt ein Betriebsverbot. Erlaubt sind nur Fahrten, die genau diesem Ziel dienen.
- 1Änderung einordnenFahrzeugart, Gefährdung, Abgas oder Geräusch: Trifft einer der drei Gründe zu?
- 2Stehen lassenNur Fahrten zur Begutachtung, mit den bisherigen oder roten Kennzeichen.
- 3Gutachten nach § 21Sachverständiger beschreibt das Fahrzeug und listet die Änderungen auf.
- 4Antrag bei der BehördeMit Gutachten und Fahrzeugbrief; 39,50 € Gebühr.
Die drei Gründe nach § 19 Abs. 2
Die Betriebserlaubnis bleibt wirksam, bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird. Sie erlischt vorher nur, wenn eine Änderung eine dieser drei Folgen hat.
| Nr. | Die Änderung führt dazu, dass |
|---|---|
| 1 | die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird geändert |
| 2 | eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten |
| 3 | das Abgas- oder Geräuschverhalten wird verschlechtert |
Für Fahrzeuge, die nach Bauart für Militär, Polizei, Brand- oder Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bestimmt sind, gilt zusätzlich § 19 Abs. 2a: Ihre Betriebserlaubnis wirkt nur, solange sie für diese Stellen zugelassen oder eingesetzt sind.
Was nicht zum Erlöschen führt
§ 19 Abs. 3 StVZO nimmt Anbauten aus, für die eine Genehmigung vorliegt: eine Betriebserlaubnis für das Teil oder eine Bauartgenehmigung, eine EU-Typgenehmigung oder eine Genehmigung nach einer UN-Regelung, oder ein Anbau, der schon in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vorgesehen ist. Hängt die Genehmigung an einer Abnahme, muss diese unverzüglich erfolgen.
Die Ausnahme hat eine Bedingung: Werden die in der Genehmigung aufgeführten Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis doch. Ein genehmigtes Teil am falschen Fahrzeugtyp schützt also nicht.
Für Softwareänderungen an Fahrzeugen im Verkehr verweist § 19 Abs. 2 zusätzlich auf amtlich bekannt gemachte Vorschriften und den Stand der Technik. Ob eine solche Änderung die Erlaubnis kostet, entscheidet sich wieder an den drei Gründen.
Genehmigt heißt geschützt, wenn
- das Teil: eine ABE, Bauartgenehmigung, EU- oder ECE-Genehmigung hat
- der Einbau: Einschränkungen und Einbauanweisungen einhält
- die Abnahme: unverzüglich erfolgt, wo sie verlangt ist
Bußgeld und Punkte
Der Bußgeldkatalog erfasst das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis, wenn dadurch Verkehrssicherheit oder Umwelt wesentlich beeinträchtigt werden.
| Verstoß | Pkw u. a. | Lkw, Bus | Punkte | BKatV-Nr. |
|---|---|---|---|---|
| gefahren, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 90,00 € | 180,00 € | 1 Punkt | 214a |
| gefahren, Umwelt wesentlich beeinträchtigt | 90,00 € | 180,00 € | keiner | 214b |
| als Halter zugelassen, Verkehrssicherheit | 135,00 € | 270,00 € | 1 Punkt | 189a |
| als Halter zugelassen, Umwelt | 135,00 € | 270,00 € | keiner | 189b |
Hersteller und Importeure, die solche Änderungen vornehmen, zahlen 800,00 €, Gewerbetreibende 400,00 € (Nr. 253a). BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026; Punkte nach FeV Anlage 13 Nr. 3.5.2 und 3.5.8.
Folgen und Weg zurück
Bußgeld, Betriebsverbot, Gutachten: was nacheinander auf den Halter zukommt.

Umgebaut gekauft? Vorher prüfen
Ein Gebrauchtwagen mit Umbauten kann eine erloschene Betriebserlaubnis mitbringen. Die Papiere klären das, die Vorgeschichte die FIN: Die Vorschau ist kostenlos, der EU-Bericht kostet 19,95 €. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht.
Fahren nur noch zur Prüfung
Ist die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 erloschen, darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden, und der Halter darf das auch nicht anordnen oder zulassen (§ 19 Abs. 5). Erlaubt bleiben nur Fahrten, die unmittelbar mit der neuen Betriebserlaubnis zusammenhängen, mit den bisherigen oder mit roten Kennzeichen. Das gilt auch für Fahrten, die der Sachverständige für sein Gutachten unternimmt.
Hat die Behörde Anlass zur Annahme, dass die Erlaubnis erloschen ist, kann sie ein Gutachten oder die Vorführung des Fahrzeugs anordnen, auch mehrfach. Eine neue Prüfplakette gibt es in diesem Fall nicht.
Was § 19 Abs. 5 erlaubt
- Fahrten: nur zur Erlangung der neuen Betriebserlaubnis
- Kennzeichen: die bisherigen oder rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen: nur nach § 42 Abs. 6 FZV
Der Weg zurück: Gutachten nach § 21
Für ein Fahrzeug eines genehmigten Typs ist eine Begutachtung nach § 21 nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist (§ 21 Abs. 1a). Das Gutachten muss die technische Beschreibung für Fahrzeugschein und -brief enthalten und in einer Anlage die Änderungen nennen, die zum Erlöschen geführt haben.
| Nr. | Leistung | Betrag |
|---|---|---|
| 413.4.1 | Gutachten nach § 21 nach Änderungen, bis 3,5 t | 32,70 € bis 55,30 € |
| 413.3 | Gutachten nach § 21 nach Änderungen, Kraftrad | 21,50 € bis 39,50 € |
| 413.4.1 | Vollgutachten nach § 21, Fahrzeug ohne genehmigten Typ, bis 3,5 t | 97,90 € |
| 223.1 | Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Behörde | 39,50 € |
Gebührentarif, zuletzt geändert am 12. August 2026; Umsatzsteuer kann bei den Gutachten hinzukommen (§ 1 Abs. 3 GebOSt). Dem Antrag ist der Fahrzeugbrief beizufügen (§ 21 Abs. 4 StVZO).
Weitere Prüfungen und Ratgeber
Mehr zu Umbauten und Papieren.
Woher diese Angaben stammen
Gründe, Ausnahmen und Fahrverbot aus § 19 StVZO, der Weg zurück aus § 21, Bußgeld aus der BKatV, Punkte aus der FeV und Gebühren aus der GebOSt, gelesen am 9. Oktober 2026.
Ob eine bestimmte Änderung eine der drei Folgen hat, beurteilt im Zweifel ein Sachverständiger. Die Beträge sind Regelsätze für fahrlässiges Handeln.
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
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Betriebserlaubnis erloschen: häufige Fragen
Was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis am häufigsten gefragt wird.
Erlischt die Betriebserlaubnis durch Chiptuning?+
Wenn die Änderung eine der drei Folgen aus § 19 Abs. 2 hat, ja. Für Softwareänderungen verweist die Vorschrift zusätzlich auf amtlich bekannt gemachte Vorschriften und den Stand der Technik.
Dürfen Werkstätten solche Umbauten vornehmen?+
Nein. Hersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen, die zum Erlöschen führen, es sei denn, für das Fahrzeug wird unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 eingeholt. Sonst drohen 400,00 € bzw. 800,00 €.
Was ist eine Einzelabnahme?+
Umgangssprachlich die Begutachtung eines einzelnen Fahrzeugs nach § 21 StVZO: Ein Sachverständiger prüft das Fahrzeug, die Behörde erteilt auf Grundlage seines Gutachtens die Betriebserlaubnis.
Bekommt das Auto mit erloschener Erlaubnis eine TÜV-Plakette?+
Nein. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, darf nach § 19 Abs. 2 StVZO keine Prüfplakette zugeteilt werden.
Erlaubnis zurück, Auto geprüft?
Das Gutachten beschreibt den heutigen Zustand. Was das Auto vorher erlebt hat, zeigt die Vorschau zur FIN.
CarCheckerVIN ist keine Prüforganisation und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach StVZO, BKatV, FeV und GebOSt, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.
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