Teilegutachten — für den Anbau nur noch bis 19. Juni 2028.
Mit einem Teilegutachten ließ sich ein Teil anbauen und vom Prüfer abnehmen, ohne dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlosch. Diesen Weg hat die StVZO gestrichen: Neue oder erweiterte Teilegutachten gab es nur bis zum 19. Juni 2025, vorhandene dürfen bis zum 19. Juni 2028 für den Anbau genutzt werden. Danach bleiben die Betriebserlaubnis für Teile, die Bauartgenehmigung, EU- und ECE-Genehmigungen und das Einzelgutachten.
FIN eingeben, Fahrzeug bestimmen
Der Prüfer bestätigt eine Abnahme mit der FIN. Der Decoder zeigt, was sie über das Fahrzeug sagt. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kurzantwort
- Gibt es Teilegutachten noch?
- Als neue Gutachten nicht. Nach § 72 Abs. 2 StVZO durften Teilegutachten nach der alten Anlage XIX nur bis zum 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden. Vorhandene Gutachten dürfen bis einschließlich 19. Juni 2028 für den Ein- oder Anbau von Teilen verwendet werden.
- Was kostet eine Änderungsabnahme?
- Der Gebührentarif nennt für die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bei Fahrzeugen bis 3,5 t 24,90 € bis 48,00 €, bei Krafträdern 17,60 € bis 32,80 € (Nr. 413 GebOSt), gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Änderung der Fahrzeugpapiere berechnet die Zulassungsbehörde 10,20 € (Nr. 225).
- Muss ein abgenommenes Teil in den Fahrzeugschein?
- Nicht immer. Ohne Eintrag muss der Nachweis über Genehmigung und Abnahme im Fahrzeug liegen (§ 19 Abs. 4 StVZO). Sofort eintragen lassen müssen Sie, wenn sich eine Angabe aus § 15 Abs. 1 FZV ändert, etwa Leistung, Achslasten, Anhängelast oder Höchstgeschwindigkeit, oder wenn ein Vermerk die Eintragung verlangt.
So wird ein Anbauteil legal
Die Reihenfolge entscheidet, ob die Betriebserlaubnis des Autos bestehen bleibt.
- 1Genehmigung prüfenABE, Bauartgenehmigung, e- oder E-Zeichen, oder ein altes Teilegutachten.
- 2Nach Anweisung einbauenWerden Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis.
- 3Abnehmen lassenVerlangt die Genehmigung eine Abnahme, unverzüglich; der Prüfer bestätigt sie mit Hersteller, Typ und FIN.
- 4Mitführen oder eintragenDen Nachweis im Auto dabeihaben, oder die Änderung in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Welche Nachweise ein Anbauteil heute braucht
§ 19 Abs. 3 StVZO zählt auf, wann ein Umbau die Betriebserlaubnis nicht erlöschen lässt. Die frühere Nummer 4 für das Teilegutachten ist weggefallen.
| Nachweis | Was es ist | Was zu tun ist | Grundlage |
|---|---|---|---|
| ABE für das Teil | Betriebserlaubnis für Teile, auch als nationale Teiletypgenehmigung | Kopie mitführen oder eintragen lassen | § 19 Abs. 3 Nr. 1, § 22 |
| ABE mit Abnahme | die Genehmigung gilt erst mit abgenommenem Anbau | unverzüglich abnehmen lassen, Prüfer bestätigt mit FIN | § 19 Abs. 3 Nr. 3, § 22 Abs. 1 |
| Bauartgenehmigung | deutsche Genehmigung mit Wellenlinie und Kennbuchstabe | Kopie mitführen oder eintragen lassen | § 19 Abs. 3 Nr. 1, § 22a |
| EU- oder ECE-Genehmigung | kleines e oder E im Kreis mit Länderziffer | Einschränkungen und Einbauanweisungen beachten | § 19 Abs. 3 Nr. 2 |
| Teilegutachten (alt) | nach Anlage XIX in der Fassung vom 19. Juni 2024 | Anbau bis 19. Juni 2028 | § 72 Abs. 2 |
| keiner davon | Teil ohne Genehmigung | Einzelgutachten nach § 21, Eintrag in den Fahrzeugschein | § 22 Abs. 2 |
Werden in einer Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs trotz Genehmigung (§ 19 Abs. 3 Satz 2 StVZO).
Die zwei Daten aus § 72 Abs. 2
Die Übergangsregel unterscheidet zwischen dem Gutachten und seiner Verwendung. Erstellt oder erweitert werden durften Teilegutachten nach der alten Anlage XIX nur bis einschließlich 19. Juni 2025. Für den Ein- oder Anbau von Teilen verwendet werden dürfen sie bis einschließlich 19. Juni 2028.
Wer noch ein Teil mit Teilegutachten im Regal hat und es damit anbauen will, muss das vor dem Stichtag erledigen. Die Frist regelt dem Wortlaut nach nur, bis wann ein Teilegutachten für den Anbau genutzt werden darf; Anbauten, die vorher abgenommen wurden, nennt sie nicht.
Die Anlage XIX, die den Aufbau der Teilegutachten regelte, ist heute ohne Inhalt. Für neue Teile bleibt unter anderem die Betriebserlaubnis für Teile nach § 22, die ausdrücklich auch als nationale Teiletypgenehmigung erteilt werden kann und deren Wirksamkeit an eine Abnahme geknüpft sein darf.
§ 72 Abs. 2 StVZO
- bis 19. Juni 2025: Teilegutachten neu erstellen oder erweitern
- bis 19. Juni 2028: Teilegutachten für den Ein- oder Anbau verwenden
- danach: ABE, Bauartgenehmigung, EU-/ECE-Genehmigung oder Einzelgutachten
Was sofort eingetragen werden muss
§ 15 Abs. 1 FZV nennt 11 Änderungen, die der Halter der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen muss. Andere Änderungen genügen beim nächsten Kontakt mit der Behörde.
| Nr. | Änderung |
|---|---|
| 1 | Halterdaten, Empfangsbevollmächtigter, regelmäßiger Standort |
| 2 | Fahrzeugklasse |
| 3 | Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle |
| 4 | Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit |
| 5 | Verringerung der Höchstgeschwindigkeit, wenn sie für Fahrerlaubnis oder Zulassung zählt |
| 6 | zulässige Achslasten, Gesamtmasse, Stützlast oder Anhängelast |
| 7 | größere Abmessungen, außer bei Pkw und Krafträdern |
| 8 | Sitz- oder Stehplatzzahl bei Bussen |
| 9 | Abgas- oder Geräuschwerte, wenn Steuer oder Verkehrsbeschränkungen betroffen sind |
| 10 | Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 76 brauchen |
| 11 | Änderungen, deren Eintragung ein Vermerk nach § 19 Abs. 4 StVZO verlangt |
Bei den Nummern 1 bis 3 ist auch der Fahrzeugbrief vorzulegen. Wer die Mitteilung versäumt, riskiert 15,00 € Verwarnungsgeld (BKatV Nr. 180); die Behörde kann außerdem den Betrieb untersagen.
Was Abnahme und Eintragung kosten
Abnahme und Gutachten berechnen Prüfer nach Nr. 413 des Gebührentarifs, die Änderung der Papiere die Zulassungsbehörde nach Nr. 225.
| Nr. | Leistung | Betrag |
|---|---|---|
| 413.4.1 | Änderungsabnahme, Fahrzeug bis 3,5 t | 24,90 € bis 48,00 € |
| 413.3 | Änderungsabnahme, Kraftrad | 17,60 € bis 32,80 € |
| 413.2 | Änderungsabnahme, Anhänger ohne Bremse | 14,30 € bis 25,80 € |
| 225 | Änderung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Daten | 10,20 €, mit neuem Fahrzeugschein 11,10 € |
Gebührentarif, zuletzt geändert am 12. August 2026. Unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer, darf sie hinzugerechnet werden (§ 1 Abs. 3 GebOSt). Fehlen Unterlagen, kann zusätzlicher Zeitaufwand berechnet werden.
Welche Wege bleiben
Nach 2028 trägt kein Teilegutachten mehr einen Anbau. Diese Nachweise bleiben.

Umbau dokumentiert, und die Vorgeschichte?
Die Abnahme bestätigt den Anbau, nicht die Geschichte des Autos. Geben Sie die FIN oben ein: Die Vorschau ist kostenlos, der EU-Bericht kostet 19,95 €. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht.
Häufige Fehler beim Anbau
Vier Stellen, an denen die Betriebserlaubnis trotz Genehmigung verloren geht oder Ärger droht.
Einbauanweisung ignoriert
Steht in der Genehmigung eine Einschränkung, etwa zu Fahrzeugtyp oder Anbauart, und wird sie nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis.
Abnahme aufgeschoben
Hängt die Genehmigung an einer Abnahme, muss sie unverzüglich stattfinden. Bis dahin schützt die Genehmigung nicht.
Nachweis zu Hause
Ohne Eintrag im Fahrzeugschein gehört die Kopie der Genehmigung samt Abnahmebestätigung ins Auto.
Mitteilung versäumt
Ändert der Umbau eine Angabe aus § 15 Abs. 1 FZV, muss die Zulassungsbehörde sofort Bescheid bekommen; sonst 15,00 € Verwarnungsgeld.
Weitere Prüfungen und Ratgeber
Mehr zu Umbauten.
Woher diese Angaben stammen
Übergang und Nachweise aus §§ 19, 22 und 72 StVZO, Mitteilungspflichten aus § 15 FZV, Gebühren aus der GebOSt, gelesen am 9. Oktober 2026.
Ob ein bestimmtes Teil eine Abnahme braucht, steht in seiner Genehmigung. Im Zweifel klären Prüfer und Zulassungsbehörde den Einzelfall.
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Teilegutachten: häufige Fragen
Was zum Teilegutachten am häufigsten gefragt wird.
Kann ich ein Teil mit Teilegutachten noch anbauen?+
Ja, bis einschließlich 19. Juni 2028. Bis dahin darf ein Teilegutachten nach der alten Anlage XIX für den Ein- oder Anbau verwendet werden (§ 72 Abs. 2 StVZO).
Wer darf die Abnahme machen?+
Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen (§ 22 Abs. 1 StVZO). Sie bestätigen den Anbau auf dem Nachweis mit Hersteller, Typ und FIN.
Muss ich jede Änderung eintragen lassen?+
Nein. Sofort mitzuteilen sind die elf Fälle aus § 15 Abs. 1 FZV. Andere Änderungen genügen beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsbehörde; bis dahin reicht der mitgeführte Nachweis.
Was passiert ohne jede Genehmigung?+
Dann ist nach § 21 StVZO zu verfahren: Ein Sachverständiger begutachtet das Teil am Fahrzeug, das Gutachten wird in den Fahrzeugschein eingetragen, und die Behörde vermerkt „Betriebserlaubnis erteilt“.
Umbau eingetragen, Auto geprüft?
Die Papiere zeigen den Umbau. Was das Auto davor erlebt hat, zeigt die Vorschau zur FIN.
CarCheckerVIN ist keine Prüforganisation und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach StVZO, FZV und GebOSt, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.
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