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Übereinstimmungsbescheinigung

COC-Papiere — der Hersteller legt sie dem Fahrzeug bei, unentgeltlich

Die Übereinstimmungsbescheinigung wird dem Käufer zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt, ohne Entgelt — und ohne dass er ausdrücklich danach fragen muss. Fehlt sie später, stellt der Hersteller in den zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum ein Duplikat aus, zu einem Entgelt, das die Ausstellungskosten nicht übersteigen darf.

Die andere Hälfte: was dem Fahrzeug seit dem Werk zugestoßen ist

Die Bescheinigung beschreibt das Fahrzeug ab Werk. Was danach kam, zeigt eine Abfrage über die Fahrgestellnummer — kostenlos in der Vorschau, ohne Konto.

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Unentgeltlich
Aushändigung mit dem Fahrzeug
10 Jahre
Duplikat auf Antrag
Hersteller
stellt sie aus, sonst niemand
Kostenlos
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Angaben nach der europäischen Verordnung über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen · Stand: 5. September 2026

Kurzantwort

Was sind COC-Papiere?
COC steht für Certificate of Conformity, auf Deutsch Übereinstimmungsbescheinigung. Es ist das vom Hersteller ausgestellte Dokument, mit dem bescheinigt wird, dass ein hergestelltes Fahrzeug dem genehmigten Fahrzeugtyp und allen zum Zeitpunkt seiner Herstellung anwendbaren Rechtsakten entspricht. Es ist kein Behördenpapier und kein Nachweis darüber, was dem Fahrzeug seit dem Werk zugestoßen ist.
Was kosten COC-Papiere?
Beim Fahrzeug selbst: nichts. Die Bescheinigung wird dem Käufer unentgeltlich zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt, und ihre Aushändigung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sie ausdrücklich danach fragen oder zusätzliche Angaben vorlegen. Ist das Papier später weg, stellt der Hersteller auf Antrag ein Duplikat aus — gegen ein Entgelt, das die Kosten der Ausstellung nicht übersteigen darf.
Wie lange kann ich ein Duplikat bekommen?
In den zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Gerechnet wird ab der Herstellung, nicht ab der Erstzulassung — bei einem Fahrzeug, das lange beim Händler stand, ist das ein spürbarer Unterschied. Antragsberechtigt ist der Fahrzeughalter, zuständig ist der Hersteller. Jedes Duplikat trägt vorn deutlich sichtbar den Vermerk „Duplikat“ und ist damit als Zweitstück erkennbar.

Der Satz, der auf dieser Seite am meisten wert ist

Wer nach COC-Papieren sucht, landet meistens zuerst bei einem Angebot: Beschaffung gegen Gebühr, Bearbeitung in wenigen Tagen, Formular ausfüllen und zahlen. Bevor Sie das tun, sollten Sie eine Regelung kennen, die im europäischen Genehmigungsrecht für Kraftfahrzeuge steht und die auf solchen Angebotsseiten selten oben steht.

Die Bescheinigung wird dem Käufer unentgeltlich zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt. Ihre Aushändigung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass er ausdrücklich danach fragt oder zusätzliche Informationen vorlegt.

Sinngemäß nach der europäischen Verordnung über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen · Stand: 5. September 2026

Zwei Dinge stecken darin. Erstens: Das Papier gehört zum Fahrzeug. Es ist kein Zusatzprodukt, das man dazukauft, sondern Teil dessen, was der Käufer mit dem Auto bekommt. Zweitens: Die Übergabe darf nicht an eine Bringschuld des Käufers geknüpft werden. Sie müssen nicht darum bitten, und Sie müssen dafür nichts nachreichen. Wer ein fabrikneues Fahrzeug übernimmt, kann also schlicht danach sehen, ob es in der Mappe liegt.

Das entwertet die Angebote nicht, die eine Beschaffung übernehmen — es gibt Fälle, in denen das Papier tatsächlich fehlt, und dann ist Hilfe beim Antrag eine Dienstleistung wie jede andere. Es verändert nur die Reihenfolge: Erst prüfen, ob die Bescheinigung schon da ist oder mitkommen muss. Dann den Hersteller fragen. Und erst danach überlegen, ob jemand den Antrag für Sie stellen soll.

Was die Übereinstimmungsbescheinigung überhaupt bescheinigt

COC ist die Abkürzung für Certificate of Conformity. Auf Deutsch heißt das Dokument Übereinstimmungsbescheinigung, und der Name sagt genau, worum es geht: Übereinstimmung des einzelnen, gebauten Fahrzeugs mit dem genehmigten Fahrzeugtyp und mit allen Rechtsakten, die zum Zeitpunkt seiner Herstellung anwendbar waren.

Dahinter steht das europäische Typgenehmigungssystem. Ein Hersteller lässt nicht jedes einzelne Auto prüfen, sondern einen Typ. Ist der Typ genehmigt, muss anschließend für jedes gebaute Exemplar erklärt werden, dass es diesem Typ entspricht. Genau das leistet die Bescheinigung: Sie ist die Brücke zwischen der Genehmigung eines Modells und dem konkreten Fahrzeug mit seiner eigenen Fahrgestellnummer, das in Ihrer Einfahrt steht.

Daraus folgt auch, was sie nicht ist. Sie ist kein Prüfbericht über den heutigen Zustand. Sie ist kein Nachweis über Eigentum. Sie ist keine Zulassung. Und sie sagt nichts darüber, ob das Fahrzeug nach der Auslieferung einen Unfall hatte, im Wasser stand oder dreimal die Landesgrenze überquert hat. Sie beschreibt den Ausgangszustand — alles Weitere steht woanders.

Was in dem Papier steht — und was ausdrücklich nicht

Der Inhalt ist knapp beschrieben und trotzdem eindeutig: Merkmale, technische Leistung, Herstellungsdatum — und eine Gestaltung, die Fälschungen erschwert.

Wer sie ausstellt

Der Hersteller des Fahrzeugs — nicht die Zulassungsstelle, nicht der Händler, nicht eine Prüforganisation. Das ist der Grund, warum jede Suche nach einem fehlenden Papier am Ende beim Hersteller oder seinem Importeur landet.

Was sie bescheinigt

Dass dieses hergestellte Fahrzeug dem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht und allen Rechtsakten, die zum Zeitpunkt seiner Herstellung anwendbar waren. Sie beschreibt also einen Zustand ab Werk, keinen späteren.

Was darin steht

Eine konkrete Beschreibung der wichtigsten Merkmale und der technischen Leistung des Fahrzeugs, dazu das Herstellungsdatum. Sie ist außerdem fälschungssicher zu gestalten — es ist ein Dokument, das seine Echtheit selbst tragen muss.

Was nicht darin steht

Kilometerstände, Unfallschäden, Vorbesitzer, Rückrufe, Importwege. Die Bescheinigung sagt nichts über das Leben des Fahrzeugs nach dem Werkstor. Für diesen Teil brauchen Sie eine Abfrage über die Fahrgestellnummer.

Aufbau der Übereinstimmungsbescheinigung: Aussteller ist der Hersteller, Gegenstand ist die Übereinstimmung mit dem genehmigten Fahrzeugtyp, Inhalt sind die wichtigsten Merkmale, die technische Leistung und das Herstellungsdatum — Kilometerstände und Unfälle stehen nicht darin

Das Herstellungsdatum verdient eine eigene Notiz, weil es zwei Dinge gleichzeitig tut. Es ordnet das Fahrzeug einem Rechtsstand zu — die anwendbaren Vorschriften sind die, die zu diesem Zeitpunkt galten. Und es startet die Uhr für den Duplikatsanspruch, um den es im nächsten Abschnitt geht.

Wenn das Papier fehlt: das Duplikat vom Hersteller

Der häufigste reale Fall ist nicht der Neuwagen, sondern der Gebrauchte, bei dem irgendwann zwischen drei Vorbesitzern das Blatt verschwunden ist. Auch dafür ist vorgesorgt.

Der Hersteller stellt dem Fahrzeughalter auf Antrag ein Duplikat aus. Das gilt in den zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Verlangt werden darf dafür ein Entgelt — aber eines, das die Kosten der Ausstellung nicht übersteigt. Das Papier ist damit ausdrücklich kein Ertragsposten, sondern eine Pflichtleistung zum Selbstkostenpreis.

Einen Betrag drucken wir hier nicht. Der Verordnungstext nennt keinen; er nennt nur die Obergrenze. Was die Ausstellung bei einer bestimmten Marke tatsächlich kostet, sagt Ihnen diese Marke — und genau danach sollten Sie fragen, bevor Sie irgendwo etwas beauftragen. Zwei Sätze am Telefon ersetzen hier eine ganze Recherche.

Ein Detail, das beim Gebrauchtkauf hilft: Jedes Duplikat trägt vorn deutlich sichtbar den Vermerk „Duplikat“. Sie können also erkennen, ob Sie das Erstexemplar oder ein Zweitstück in der Hand halten. Beides ist in Ordnung — aber es ist eine Information, und Informationen sind beim Gebrauchtkauf das, womit man verhandelt.

Vergleich der beiden Wege zur Übereinstimmungsbescheinigung: das Original kommt unentgeltlich mit dem Fahrzeug, das Duplikat stellt der Hersteller in den zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum auf Antrag aus und trägt vorn den Vermerk Duplikat

Zehn Jahre — ab Herstellung, nicht ab Erstzulassung

Diese Unterscheidung wird regelmäßig übersehen und kostet dann Zeit. Die Frist für das Duplikat läuft ab dem Herstellungsdatum. Das ist der Tag, an dem das Fahrzeug gebaut wurde, nicht der Tag, an dem es zum ersten Mal zugelassen wurde. Zwischen beiden können Monate liegen, bei Lagerfahrzeugen und bei Modellen, die schwer verkäuflich waren, auch mehr.

Praktisch heißt das: Rechnen Sie nicht mit dem Jahr in Ihrer Zulassungsbescheinigung, wenn Sie wissen wollen, ob der Duplikatsanspruch noch besteht. Suchen Sie das Herstellungsdatum — es steht in der Bescheinigung selbst, wenn Sie eine haben, und es weiß auf jeden Fall der Hersteller. Passend dazu ist geregelt, dass die Hersteller die Bescheinigungen zehn Jahre nach der Herstellung bereithalten. Die beiden Fristen sind aufeinander abgestimmt: Solange das Dokument vorgehalten wird, kann daraus auch ein Zweitstück entstehen.

Für ältere Fahrzeuge folgt daraus die unangenehme, aber ehrliche Auskunft: Jenseits dieses Zeitraums gibt es diesen Weg nicht mehr als geregelten Anspruch. Ob eine Marke aus Kulanz trotzdem etwas ausstellt, entscheidet sie selbst. Wir versprechen hier nichts, was wir nicht nachlesen konnten — und raten dazu, bei einem älteren Fahrzeug zuerst zu klären, ob die Bescheinigung für Ihren Zweck überhaupt gebraucht wird, bevor Sie Aufwand in die Beschaffung stecken.

Seit Juli 2026: die Bescheinigung darf auch digital sein

Ein Teil dieser Regelung ist neu, und viele Ratgeberseiten kennen ihn noch nicht. Seit dem 5. Juli 2026 ist der Hersteller von der Pflicht zur Papierform befreit, wenn er die Bescheinigung stattdessen als strukturierte Daten bereitstellt. Die Pflicht verschwindet also nicht, sie wechselt das Medium.

Für Käufer eines jungen Fahrzeugs bedeutet das eine Änderung der Erwartung. Wenn kein gedrucktes Blatt in der Mappe liegt, ist das nicht zwangsläufig ein Versäumnis des Verkäufers. Es kann die vorgesehene digitale Form sein. Die richtige Frage lautet dann nicht „Wo ist das Papier?“, sondern: In welcher Form liegt die Bescheinigung zu diesem Fahrzeug vor, und wie komme ich daran?

Wie eine einzelne Marke das umsetzt, sagen wir hier bewusst nicht. Das unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller, und eine Beschreibung, die wir uns zusammenreimen, wäre in einem halben Jahr falsch. Fragen Sie beim Hersteller oder bei der Markenvertretung — das ist dieselbe Stelle, an die Sie sich auch für ein Duplikat wenden würden.

Öffentliche Angaben — mit einer wichtigen Ausnahme

Ebenfalls seit dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten die in der Übereinstimmungsbescheinigung enthaltenen Informationen öffentlich zugänglich. Eine Ausnahme ist ausdrücklich benannt: die Fahrzeug-Identifizierungsnummern. Die technischen Angaben werden geöffnet, die Kennung des einzelnen Fahrzeugs bleibt außen vor.

Diese Ausnahme ist keine Formalie, sondern der Kern der Regelung. Sie trennt sauber zwischen zwei Arten von Wissen: Wie ein Fahrzeugtyp technisch beschaffen ist, darf jeder erfahren. Welches konkrete Fahrzeug dahintersteht, folgt anderen Regeln. Wer diese Trennung versteht, versteht auch, warum unsere Berichte niemals Namen und Anschriften von Haltern enthalten und warum wir das auch nicht anbieten.

Wo genau ein einzelner Mitgliedstaat diese Informationen bereitstellt, sagen wir hier nicht — dazu haben wir keinen geprüften Abfrageweg, und eine erfundene Adresse wäre schlechter als gar keine. Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes ist die richtige Anlaufstelle; für Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt der Ausgangspunkt.

Wen Sie fragen — und in welcher Reihenfolge

Drei Stellen kommen in Betracht. Eine davon ist die Quelle selbst, die beiden anderen führen mit einem Zwischenschritt dorthin.

1

Der Hersteller

Er hat die Bescheinigung ausgestellt und hält sie zehn Jahre nach der Herstellung bereit. Er ist die Stelle, die ein Duplikat ausstellt — und die einzige, die das kann.

2

Der Importeur oder die Markenvertretung

Bei vielen Marken läuft der Antrag praktisch über die nationale Vertretung, weil sie die Kundenschnittstelle ist. Der Weg führt trotzdem zum Hersteller, nur eben mit einer Zwischenstation.

3

Ein Beschaffungsdienst

Es gibt Anbieter, die den Antrag für Sie stellen und dafür ein eigenes Honorar berechnen. Das ist eine legitime Dienstleistung. Die Verordnung sieht ohnehin vor, dass der Hersteller dem Fahrzeughalter in den zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum auf Antrag ein Duplikat ausstellt — deshalb lohnt der Anruf dort zuerst.

Wir bewerten hier keinen einzelnen Anbieter und nennen auch keine Preise für Beschaffungsdienste — beides könnten wir nicht belegen. Was wir belegen können, ist die Rechtslage: Die Bescheinigung gehört unentgeltlich zum Fahrzeug, und das Duplikat gibt es beim Hersteller zu einem Entgelt, das die Ausstellungskosten nicht übersteigen darf. Mit diesen zwei Sätzen im Kopf können Sie jedes Angebot selbst einordnen.

COC, Fahrzeugschein und Schlüsselnummern sind drei Dinge

Sie beschreiben teilweise dieselben technischen Eigenschaften und werden deshalb häufig verwechselt. Die einfachste Unterscheidung geht über die Frage, wer das jeweilige Papier ausgestellt hat.

Die Übereinstimmungsbescheinigung kommt vom Hersteller und sagt: Dieses Fahrzeug entspricht dem genehmigten Typ. Die Zulassungsbescheinigung Teil I kommt von der Behörde und sagt: Dieses Fahrzeug ist hier zugelassen, mit diesen Daten. Die Schlüsselnummern HSN und TSN sind die kurze Kennung des Typs innerhalb dieses Systems — sie zeigen im Alltag auf denselben Typ, den die Bescheinigung beschreibt.

Die Klammer um alle drei ist die Fahrgestellnummer. Sie identifiziert das einzelne Fahrzeug und taucht in allen Dokumenten wieder auf. Wenn Sie beim Gebrauchtkauf nur eine Sache abgleichen können, dann diese: die Nummer am Fahrzeug gegen die Nummer in jedem Papier, das man Ihnen hinlegt.

Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle

Unsere Seite zum Auto anmelden führt die Übereinstimmungsbescheinigung in der Unterlagenliste für ein fabrikneues Fahrzeug. Das ist die praktische Rolle, die das Papier im Alltag spielt: Es begleitet ein Fahrzeug, das noch nie zugelassen war, auf dem Weg in die Zulassung.

Was Ihre Zulassungsstelle im konkreten Fall sehen will, sagt Ihnen die Zulassungsstelle. Wir drucken hier keine Checkliste, die wir nicht am Text nachlesen konnten, und wir behaupten auch nicht, dass die Bescheinigung in jeder Konstellation verlangt wird. Ein Anruf vor dem Termin ist die zuverlässigste Auskunft, die Sie bekommen können, und er dauert zwei Minuten.

Ein Hinweis für den Zeitplan: Wenn Sie ein Duplikat brauchen und schon einen Zulassungstermin haben, beginnen Sie mit dem Antrag beim Hersteller zuerst. Ein Termin lässt sich verschieben, eine Bearbeitungszeit nicht beschleunigen.

Import: Ohne europäische Typgenehmigung gibt es keine COC

Die Bescheinigung setzt eine Typgenehmigung voraus — sie bescheinigt ja die Übereinstimmung mit einem genehmigten Typ. Ein Fahrzeug, das nie für den europäischen Markt genehmigt wurde, hat deshalb auch keine Bescheinigung, die man beschaffen könnte. Das betrifft klassische Direktimporte aus den Vereinigten Staaten ebenso wie manche Grauimporte aus anderen Märkten.

Für diese Fahrzeuge führt der Weg nicht über ein fehlendes Papier, sondern über die technische Einzelprüfung. Wie dieser Weg aussieht, was dabei geprüft wird und welche Kosten bei der Einfuhr überhaupt anfallen, steht auf unserer Seite zum US-Import. Wichtig ist die Reihenfolge der Erkenntnis: Erst klären, ob es für das Fahrzeug überhaupt eine europäische Genehmigung gibt. Dann über Papiere reden.

Bei einem Angebot, das ein Importfahrzeug mit „COC vorhanden“ bewirbt, ist das eine sehr konkrete Nachfrage wert: Für welchen genehmigten Typ, ausgestellt von wem, und mit welcher Fahrgestellnummer? Die Antwort kostet den Verkäufer nichts, wenn das Papier existiert.

Was wir leisten — und was wir ausdrücklich nicht leisten

Damit die Erwartung stimmt, hier die Grenze in einem Satz: Wir stellen keine Übereinstimmungsbescheinigungen aus und beantragen keine. Das kann nur der Hersteller, und es ist richtig so — die Bescheinigung bezieht ihren Wert daraus, dass sie von dem stammt, der das Fahrzeug gebaut hat.

Was wir leisten, ist der andere Teil der Geschichte. Eine Abfrage über die Fahrgestellnummer zeigt, welche Einträge zu einem Fahrzeug erfasst wurden: gemeldete Schäden, erfasste Kilometerstände, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Das sind genau die Punkte, über die ein Werkspapier schweigt, weil es sie nicht kennen kann. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.

Zwei Grenzen gehören dazu. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung. Er sieht keinen Rost am Unterboden und keine schleifende Kupplung — sehen Sie sich das Fahrzeug an oder lassen Sie es ansehen. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Namen und Anschriften früherer Halter stammen aus geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.

Vor dem Kauf: sechs Dinge, die zehn Minuten kosten

Papiere prüft man am besten dann, wenn man noch verhandeln kann — also vor der Übergabe und nicht danach. Diese Liste ist kurz genug, um sie an einem Besichtigungstermin wirklich abzuarbeiten.

  • Beim Neuwagen: nach der Übereinstimmungsbescheinigung fragen, bevor Sie das Fahrzeug übernehmen — sie gehört in die Mappe, die Sie mitbekommen.
  • Beim Gebrauchtwagen: prüfen, ob das Papier noch da ist, und wenn ja, ob es ein Original oder ein als Duplikat gekennzeichnetes Zweitstück ist.
  • Das Herstellungsdatum in der Bescheinigung mit dem Datum der Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren vergleichen — sie können weit auseinanderliegen.
  • Die Fahrgestellnummer im Fahrzeug gegen die in den Papieren abgleichen, Zeichen für Zeichen und nicht auf den ersten Blick.
  • Die technischen Angaben in der Bescheinigung gegen die Zulassungsbescheinigung gegenlesen — Abweichungen sind ein Grund nachzufragen, kein Grund zur Panik.
  • Die Historie zur Fahrgestellnummer prüfen, bevor Sie zahlen — sie beantwortet die Fragen, die kein Werkspapier beantwortet.

Wenn eine dieser Prüfungen etwas ergibt, das nicht zusammenpasst, ist das kein Grund, sofort aufzustehen — aber ein Grund nachzufragen und die Antwort in den Kaufvertrag zu schreiben. Was dort schriftlich steht, lässt sich später belegen; ein Satz am Telefon nicht.

Offizielle Anlaufstellen

Wo die Regeln im Volltext stehen. Auskunft zu Ihrem konkreten Fahrzeug gibt Ihnen der Hersteller, zu Ihrem Zulassungsvorgang Ihre Zulassungsstelle.

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Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

COC-Papiere — häufige Fragen

Muss ich für COC-Papiere bezahlen?

Für die Bescheinigung, die zu Ihrem Fahrzeug gehört, nicht. Der Hersteller stellt sie für jedes Fahrzeug aus und legt sie dem Fahrzeug bei; sie wird dem Käufer unentgeltlich zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt. Ausdrücklich geregelt ist außerdem, dass die Aushändigung nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass Sie danach fragen oder zusätzliche Informationen vorlegen. Etwas anderes gilt nur für ein Duplikat: Dafür darf ein Entgelt verlangt werden, das die Kosten der Ausstellung nicht übersteigt. Eine Zahl nennen wir hier bewusst nicht, weil der Verordnungstext keine nennt — er setzt nur eine Obergrenze.

Ich habe die COC-Papiere verloren. Was jetzt?

Der Weg führt zum Hersteller. In den zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum stellt er dem Fahrzeughalter auf Antrag ein Duplikat aus. Der Antrag geht also an die Marke — häufig über deren nationale Vertretung, weil das die erreichbare Kundenschnittstelle ist. Welche Angaben die Marke für den Antrag sehen möchte, sagt sie Ihnen selbst. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit und fangen Sie deshalb früh an, wenn Sie einen Termin haben, zu dem das Papier vorliegen soll.

Wie erkenne ich, ob ich ein Original oder ein Duplikat in der Hand halte?

Daran, dass jedes Duplikat vorn deutlich sichtbar den Vermerk „Duplikat“ trägt. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern eine ausdrückliche Vorgabe: Ein Zweitstück soll auf den ersten Blick als solches erkennbar sein. Für Sie als Käufer heißt das umgekehrt: Ein Papier ohne diesen Vermerk ist als Original gedacht. Fehlt in einem Angebot das Papier ganz und wird stattdessen eine Beschaffung versprochen, fragen Sie nach, warum es fehlt — das ist eine ganz normale Frage und keine Unterstellung.

Gilt die Zehnjahresfrist ab Erstzulassung?

Nein, sie läuft ab dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Genau deshalb steht dieses Datum in der Bescheinigung selbst. Der Unterschied ist praktisch relevant: Ein Fahrzeug, das nach der Produktion noch Monate oder länger beim Händler oder im Zwischenhandel stand, ist rechnerisch älter als sein Zulassungsdatum vermuten lässt. Wer ein Duplikat braucht, sollte deshalb nicht vom Zulassungsjahr ausgehen, sondern nach dem Herstellungsdatum suchen — in den Fahrzeugpapieren, in der vorhandenen Bescheinigung oder beim Hersteller.

Bekommt jedes Fahrzeug noch ein Papierdokument?

Nicht zwingend. Seit dem 5. Juli 2026 ist der Hersteller von der Pflicht zur Papierform befreit, wenn er die Bescheinigung stattdessen als strukturierte Daten bereitstellt. Das heißt für Käufer: Wenn zu einem sehr jungen Fahrzeug kein gedrucktes Blatt mitkommt, ist das nicht automatisch ein Versäumnis — es kann die vorgesehene digitale Form sein. Fragen Sie beim Hersteller oder bei der Markenvertretung nach, in welcher Form die Bescheinigung zu Ihrem Fahrzeug vorliegt und wie Sie darauf zugreifen.

Sind die COC-Angaben öffentlich einsehbar?

Seit dem 5. Juli 2026 machen die Mitgliedstaaten die in der Übereinstimmungsbescheinigung enthaltenen Informationen öffentlich zugänglich. Eine Ausnahme ist ausdrücklich vorgesehen: die Fahrzeug-Identifizierungsnummern. Diese Ausnahme ist der Kern der Regelung, denn sie trennt die technischen Typangaben von der Kennung, die ein einzelnes Fahrzeug identifiziert. Wie und wo ein einzelner Mitgliedstaat diese Informationen bereitstellt, sagt Ihnen die dortige Behörde — wir behaupten hier keinen Abfrageweg, den wir nicht nachgelesen haben.

Können Sie mir COC-Papiere beschaffen?

Nein. Wir stellen keine Übereinstimmungsbescheinigungen aus und beantragen keine. Das kann nur der Hersteller, und es ist auch richtig so — die Bescheinigung bezieht ihre Aussagekraft daraus, dass genau der sie ausstellt, der das Fahrzeug gebaut hat. Was wir liefern, ist der andere Teil: was zu einem Fahrzeug an Historie erfasst wurde. Die Vorschau zur Fahrgestellnummer ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.

Ersetzt eine COC die Fahrzeughistorie?

Die beiden Dokumente beantworten verschiedene Fragen. Die Übereinstimmungsbescheinigung sagt, wie das Fahrzeug das Werk verlassen hat und dass es dem genehmigten Typ entsprach. Sie sagt nichts darüber, ob es später verunfallt, überschwemmt, importiert oder mit korrigiertem Kilometerstand weiterverkauft wurde. Ein Historienbericht deckt genau diesen zweiten Teil ab, kann aber umgekehrt keine Typgenehmigung bescheinigen. Beim Gebrauchtkauf brauchen Sie beides — und keines davon ersetzt es, das Fahrzeug anzusehen oder ansehen zu lassen.

Kostenlose Vorschau · Einmalzahlung · Kein Abo

Das Werkspapier kennt nur den Anfang.

Geben Sie die Fahrgestellnummer ein und sehen Sie kostenlos, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

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