E-Kennzeichen — kein anderes Schild, sondern ein Buchstabe hinter Ihrer Nummer
Fast alle halten das E-Kennzeichen für eine eigene Kennzeichenart. Es ist keine. Es ist Ihr gewöhnlich zugeteiltes Kennzeichen mit einem amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer — den die Behörde zusätzlich in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung vermerkt.
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Regeln zum Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · Stand: 5. September 2026
Kurzantwort
- Was ist ein E-Kennzeichen?
- Es ist kein eigenes Kennzeichen, sondern Ihr ganz gewöhnlich zugeteiltes Kennzeichen mit einem amtlichen Zusatz: dem Buchstaben E hinter der Erkennungsnummer. Zugeteilt wird er auf Antrag für Fahrzeuge, die nach dem Gesetz über Elektromobilität dazu zählen — und die Zulassungsbehörde vermerkt ihn zusätzlich in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung.
- Was bringt der Buchstabe praktisch?
- Er macht die Fahrzeugart auf einen Blick erkennbar — und daran knüpfen Städte und Gemeinden ihre Vergünstigungen an, etwa beim Parken, bei Sonderfahrstreifen oder an Ladeplätzen. Diese Regelungen werden örtlich gesetzt und unterscheiden sich von Ort zu Ort. Wir nennen deshalb bewusst keine Stadt und versprechen kein kostenloses Parken; fragen Sie bei Ihrer Kommune nach, was dort gilt.
- Bekommt jedes Elektrofahrzeug den Zusatz automatisch?
- Nein, zweimal nicht. Erstens wird er nur auf Antrag zugeteilt, und mit dem Antrag muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug zu den begünstigten Arten gehört. Zweitens gilt für eine dieser Fahrzeugarten eine zusätzliche Hürde: Sie bekommt den Zusatz nur, wenn sie die weiteren Anforderungen erfüllt, die das Gesetz für sie aufstellt. Ob Ihr konkretes Fahrzeug darunterfällt, sagt Ihnen Ihre Zulassungsstelle verbindlich.
Der Denkfehler: das E ist keine eigene Kennzeichenart
Deutschland kennt eine ganze Reihe besonderer Kennzeichen, und die meisten davon sind tatsächlich etwas Eigenes: Das Saisonkennzeichen trägt zwei Zahlen am rechten Rand, das Oldtimerkennzeichen einen eigenen Buchstaben mit eigenen Voraussetzungen, das Kurzzeitkennzeichen ein andersfarbiges Feld mit einem Ablaufdatum. Wer zum ersten Mal vom E-Kennzeichen hört, ordnet es reflexhaft in diese Reihe ein und erwartet wieder ein Schild, das anders aussieht, anders beantragt wird und anderen Regeln folgt.
Das trifft hier nicht zu. Was Sie bekommen, ist das gewöhnlich zugeteilte Kennzeichen Ihres Fahrzeugs — mit derselben Buchstabenkombination für den Zulassungsbezirk und derselben Erkennungsnummer, die Ihnen die Behörde ohnehin zugeteilt hätte. Hinzu kommt ein einziges Zeichen: der Buchstabe E, angehängt als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer. Das ist die ganze Veränderung am Blech.
Dieser Unterschied ist nicht bloß begrifflich. Er entscheidet, wie Sie den Vorgang angehen. Sie beantragen kein separates Kennzeichen und stellen sich nicht in eine andere Schlange. Sie melden Ihr Fahrzeug an oder um wie sonst auch — und äußern dabei, dass der Zusatz mit zugeteilt werden soll. Wie die Anmeldung im Übrigen abläuft, welche Unterlagen dazugehören und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, steht auf unserer Seite zum Auto anmelden. Diese Seite hier befasst sich ausschließlich mit dem Buchstaben.
Und noch eine Folge hat der Unterschied: Weil es Ihr normales Kennzeichen ist, gelten für die Kombination selbst die normalen Regeln. Damit klärt sich auch die Frage, die fast jeder stellt — ob sich ein Wunschkennzeichen und der Buchstabe E vertragen. Sie vertragen sich, weil sie gar nicht dieselbe Ebene betreffen: Die Auswahl der Kombination ist ein eigener Vorgang mit eigenen Regeln zu Verfügbarkeit, Reservierung und Fristen; wie er abläuft, beschreibt unsere Seite zum Wunschkennzeichen. Der Zusatz greift in diese Auswahl nicht ein, er hängt sich hinten an sie an.
Ob und wie Ihre Zulassungsstelle beides in einem Termin erledigt und ob sich die Kombination vorher online reservieren lässt, klären Sie am besten direkt dort — wir behaupten hier bewusst keinen Ablauf, den wir nicht für jede Behörde prüfen könnten. Ein praktischer Hinweis noch für die Auswahl: Denken Sie daran, dass hinter Ihrer Wunschkombination noch ein Zeichen steht. Wer sich etwas Kurzes und Einprägsames aussucht, hat am Ende ein Zeichen mehr auf dem Schild, als er sich vorgestellt hatte.
Wie das Kennzeichen aussieht und wo genau der Buchstabe steht
Vier Merkmale beschreiben den Zusatz vollständig. Sie sind unspektakulär — und genau das ist der Punkt.
Das gewöhnliche Kennzeichen bleibt
Sie bekommen kein Sonderschild und keine andere Schriftart. Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer werden zugeteilt wie bei jedem anderen Fahrzeug auch. Der Unterschied ist ein einziger Buchstabe, der hinten angehängt wird.
Das E steht hinter der Nummer
Der Buchstabe ist ein amtlicher Zusatz und folgt der Erkennungsnummer. Er steht also am Ende, nicht am Anfang und nicht anstelle eines anderen Zeichens. Wer das Kennzeichen liest, sieht zuerst die gewohnte Kombination und danach das E.
Er wird in beiden Teilen vermerkt
Die Zulassungsbehörde hält den Zusatz zusätzlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und in Teil II fest. Der Buchstabe existiert damit nicht nur auf dem Blech, sondern auch in den Papieren — beides zusammen ist der Nachweis.
Zuteilung nur auf Antrag
Der Zusatz kommt nicht von allein. Er wird auf Antrag zugeteilt, und mit diesem Antrag ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug zu den begünstigten Arten gehört. Wer nicht fragt, fährt mit einem gewöhnlichen Kennzeichen weiter.
Die Position ist wichtiger, als sie klingt. Der Buchstabe folgt der Erkennungsnummer, er ersetzt sie nicht und schiebt sich auch nicht zwischen die Zeichen. Ein Kennzeichen, bei dem das E an anderer Stelle steht, ist kein E-Kennzeichen in diesem Sinne — und wenn Ihnen ein solches Fahrzeug in einem Verkaufsinserat begegnet, lohnt der zweite Blick in die Papiere.
Der Zusatz steht nicht nur auf dem Blech, sondern in beiden Teilen
Das ist der Teil, den fast alle Erklärungen im Netz unterschlagen — und für einen Gebrauchtkauf ist er der nützlichste. Die Zulassungsbehörde belässt es nicht dabei, den Buchstaben auf dem Schild zuzulassen. Sie vermerkt ihn zusätzlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und in der Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Zusatz existiert also an drei Stellen: auf dem Kennzeichen, in der Karte, die Sie mitführen, und in dem Dokument, das zu Hause im Ordner liegt.
Daraus ergibt sich eine sehr praktische Prüfung. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug mit E-Kennzeichen besichtigen, sehen Sie sich beide Papiere an und suchen den Vermerk. Findet er sich in beiden Teilen, passt das Bild. Steht der Buchstabe auf dem Schild, aber in keinem der beiden Dokumente, dann ist etwas nicht in Ordnung — und das ist eine Frage, die Sie beim Verkäufer stellen sollten, bevor Sie über den Preis reden. Umgekehrt gilt das genauso: Ein Vermerk in den Papieren ohne den Buchstaben auf dem Schild ist ebenfalls erklärungsbedürftig.
Nutzen Sie den Blick in die Papiere gleich für mehr als den einen Buchstaben. Teil I führt eine ganze Reihe von Feldern, die den Wert und die Nutzbarkeit eines Fahrzeugs bestimmen — darunter jenes zur emissionsbezogenen Einstufung, das für Umweltzonen zählt. Was dort steht und wie man es liest, erklärt unsere Seite zur Schadstoffklasse im Fahrzeugschein. Bei einem elektrisch betriebenen Fahrzeug ist dieses Feld besonders interessant, weil es der Punkt ist, an dem sich Antriebsart und Zufahrtsregelungen berühren.
Teil II ist das Dokument, das den Halter und die Vorbesitzer dokumentiert und beim Verkauf übergeben wird. Fehlt es, ist der Kauf keiner, den Sie schnell abschließen sollten — unabhängig davon, ob ein E auf dem Schild steht.
Auf Antrag — und mit einem Nachweis, den Sie mitbringen
Der Zusatz entsteht nicht von selbst, wenn ein elektrisch betriebenes Fahrzeug angemeldet wird. Er wird auf Antrag zugeteilt. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum viele Halter erst Monate später merken, dass ihr Fahrzeug ohne E unterwegs ist: Sie haben nicht danach gefragt, und die Behörde hat es nicht ungefragt vergeben.
Zum Antrag gehört ein zweiter Schritt: Es ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug zu den Arten gehört, für die der Zusatz vorgesehen ist. Die Beweislast liegt damit bei Ihnen, nicht bei der Behörde. Bei einem reinen Batteriefahrzeug aus regulärer Serienfertigung ergibt sich die Einordnung normalerweise aus den Fahrzeugpapieren und ist unproblematisch. Schwieriger wird es bei Fahrzeugen mit gemischtem Antrieb, bei Importen und bei umgebauten Fahrzeugen — dort kann die Behörde weitere Unterlagen sehen wollen.
Wir drucken hier bewusst keine erfundene Unterlagenliste. Welche Papiere Ihre Zulassungsstelle im Einzelnen verlangt, sagt Ihnen die Zulassungsstelle — und zwar in einem Telefonat, das zwei Minuten dauert und Ihnen im Zweifel eine zweite Anfahrt erspart. Fragen Sie dabei gleich zwei Dinge: was Sie für den Nachweis mitbringen sollen und ob Sie den Zusatz auch später noch nachträglich beantragen können, falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist.
Zu den Kosten schweigt diese Seite. Was Ihre Behörde für den Vorgang berechnet, haben wir für diese Seite nicht am Gebührentarif geprüft, und eine geratene Zahl wäre schlechter als gar keine Angabe. Fragen Sie beim Terminanruf danach mit.
Nicht jedes elektrisch betriebene Fahrzeug bekommt den Zusatz
Welche Fahrzeuge gemeint sind, bestimmt nicht die Zulassungsverordnung selbst, sondern das Gesetz zur Bevorrechtigung der Elektromobilität, auf das sie verweist. Dieses Gesetz benennt mehrere Arten elektrisch betriebener Fahrzeuge. Für eine dieser Arten gilt eine zusätzliche Bedingung: Sie erhält den Zusatz nur, wenn das Fahrzeug darüber hinaus die weiteren Anforderungen erfüllt, die dasselbe Gesetz für sie aufstellt.
An dieser Stelle enden unsere Angaben bewusst. Wir nennen keine Werte, keine Grenzwerte und keine Kennziffern, weil wir sie für diese Seite nicht am Originaltext geprüft haben. Im Netz kursieren dazu Zahlen, die voneinander abgeschrieben werden; ob sie heute noch gelten, ist von außen nicht zu erkennen. Eine falsche Zahl auf einer Seite wie dieser wäre schlimmer als eine fehlende, denn sie führt zu einer Fahrt zur Behörde, die ins Leere geht.
Was Sie stattdessen tun: Nennen Sie Ihrer Zulassungsstelle die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Antriebsart und lassen Sie sich sagen, ob Ihr Fahrzeug darunterfällt. Diese Auskunft ist verbindlich, kostet nichts und dauert wenige Minuten. Ein rein batterieelektrisches Fahrzeug ist dabei der einfache Fall; genau hinsehen sollten Sie, wenn Ihr Fahrzeug einen Verbrennungsmotor an Bord hat und trotzdem als elektrisch betrieben beworben wird.
Für den Gebrauchtkauf heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf die Beschreibung im Inserat. Ein Verkäufer, der schreibt, das Fahrzeug sei „selbstverständlich E-fähig“, hat damit nichts belegt. Belegt ist es erst, wenn der Vermerk in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung steht — oder wenn Ihnen die Behörde die Zuteilung zusagt.
Sonderfall Wechselkennzeichen: der Buchstabe sitzt am fahrzeugbezogenen Teil
Ein Wechselkennzeichen ist so gebaut, dass sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen teilen: Es gibt einen gemeinsamen Teil und einen fahrzeugbezogenen Teil, der zu genau einem Fahrzeug gehört. Sobald elektrisch betriebene Fahrzeuge ins Spiel kommen, stellt sich die Frage, wohin der Buchstabe gehört — auf den Teil, der beiden Fahrzeugen gemeinsam ist, oder auf den, der nur einem gehört.
Die Antwort ist eindeutig geregelt: Ist ein Wechselkennzeichen zugeteilt, steht der Buchstabe E auf dem fahrzeugbezogenen Teil. Das ist auch sachlich die einzig sinnvolle Lösung, denn begünstigt ist das Fahrzeug und nicht die Kennzeichenkombination. Praktisch bedeutet es: In einem Verbund aus einem Elektrofahrzeug und einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor führt nur das eine den Zusatz — und zwar genau dann, wenn sein fahrzeugbezogener Teil montiert ist.
Wie ein Wechselkennzeichen im Übrigen funktioniert, welche Fahrzeuge zusammengefasst werden dürfen und was beim Wechsel zu beachten ist, erklärt unsere Seite zum Wechselkennzeichen. Hier genügt der eine Punkt, den die Zulassungsregel für elektrisch betriebene Fahrzeuge hinzufügt: Der Buchstabe reist mit dem Fahrzeug, nicht mit dem gemeinsamen Teil.
Fahrzeuge aus einem anderen Staat: eine Plakette am Heck
Ein deutscher Zusatzbuchstabe lässt sich nicht in ein ausländisches Kennzeichen einfügen — und trotzdem soll ein elektrisch betriebenes Fahrzeug aus einem anderen Staat erkennbar sein, wenn es hier unterwegs ist. Dafür ist ein zweiter Weg vorgesehen.
Für ein begünstigtes Fahrzeug, das nach den Vorschriften eines anderen Staates als Deutschland am Verkehr teilnehmen darf, erfolgt die Kennzeichnung durch eine am Heck des Fahrzeugs angebrachte Plakette. Die Funktion ist dieselbe wie beim Buchstaben: Das Fahrzeug wird als elektrisch betrieben erkennbar, ohne dass jemand die Papiere aufschlagen muss. Nur der Träger ist ein anderer — eine Plakette statt eines Zeichens auf dem Schild, und zwar hinten am Fahrzeug, nicht vorn.
Wenn Sie ein im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug nach Deutschland bringen und hier dauerhaft nutzen wollen, ist die Plakette allerdings nur die Übergangslösung. Sobald Sie das Fahrzeug hier zulassen, greift der normale Weg: gewöhnliches Kennzeichen, Zusatz auf Antrag, Vermerk in beiden Teilen. Beim Import lohnt es sich, die Vorgeschichte des Fahrzeugs gründlich zu prüfen — dazu gleich mehr.
Was der Buchstabe praktisch bringt — und warum wir keine Stadt nennen
Das Kennzeichen gewährt Ihnen nichts. Es macht Sie erkennbar. Wer daraus einen Vorteil macht, sind die Städte und Gemeinden — und deshalb fällt die Antwort je nach Ort anders aus.
Was der Buchstabe leistet
- Es macht die Fahrzeugart am Kennzeichen erkennbar — für jeden, der hinsieht, ohne dass die Papiere geöffnet werden müssen.
- Es ist zusätzlich in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung vermerkt und damit auch dokumentarisch belegt.
- Es ist der Anknüpfungspunkt, an dem Städte und Gemeinden ihre Regelungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge festmachen.
Was er nicht verspricht
- Es verspricht keine bundesweit einheitlichen Vorteile. Was in einer Stadt gilt, muss in der nächsten nicht gelten.
- Es sagt nichts über den technischen Zustand des Fahrzeugs aus — schon gar nichts über den Zustand der Antriebsbatterie.
- Es ersetzt keinen Zulassungsvorgang. Angemeldet wird das Fahrzeug wie jedes andere auch, der Zusatz kommt nur hinzu.
- Es ist kein Nachweis darüber, dass ein bestimmter Parkplatz, ein bestimmter Fahrstreifen oder eine bestimmte Ladesäule für Sie freigegeben ist.
Der häufigste Satz zum E-Kennzeichen lautet, man dürfe damit kostenlos parken. Das ist keine bundesweite Regel und deshalb steht sie hier nicht als Zusage. Was eine Kommune ihren elektrisch betriebenen Fahrzeugen einräumt, entscheidet sie selbst: Sie kann Parkgebühren ermäßigen oder erlassen, bestimmte Fahrstreifen freigeben, Flächen an Ladepunkten reservieren — oder nichts davon tun. Die eine Stadt tut es, die Nachbarstadt nicht, und die Regelung kann sich ändern, ohne dass Ihr Kennzeichen sich ändert.
Eine Städteliste wäre auf dieser Seite deshalb ein Versprechen, das wir nicht halten könnten. Wir nennen bewusst keine. Fragen Sie stattdessen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach — meist beim Amt, das für Verkehr und Straßen zuständig ist — oder sehen Sie in die örtlichen Park- und Verkehrsregelungen. Diese eine Auskunft ist mehr wert als jede allgemeine Liste, weil sie für den Ort gilt, an dem Sie tatsächlich parken.
Ebenfalls nicht auf dieser Seite: Aussagen zu Steuern und Förderungen. Zu Befreiungen, Zeiträumen oder Kaufprämien machen wir keine Angaben, weil wir sie für diese Seite nicht am Originaltext geprüft haben. Was dazu gilt, erfahren Sie beim zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise bei der Stelle, die die jeweilige Förderung vergibt.
Gebrauchtes Elektroauto kaufen: was die Fahrgestellnummer zeigt
Der Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge ist jung, und er hat seine eigenen Fallstricke. Viele Fahrzeuge sind aus Leasing- oder Flottenbeständen zurückgekommen, manche stammen aus dem Ausland, und die Fahrleistung sagt bei einem Elektroauto weniger über den Zustand aus als bei einem Verbrenner — die entscheidende Größe ist die Antriebsbatterie, und die sieht man dem Fahrzeug nicht an.
Was Sie vorab über die Fahrgestellnummer klären können, sollten Sie vorab klären. Eine Abfrage zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug erfasst wurden: dokumentierte Kilometerstände und ihre zeitliche Abfolge, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Das ist Wissen, das vor der Besichtigung nützlich ist und nach der Unterschrift fast wertlos.
- Die Fahrgestellnummer im Fahrzeug mit der in beiden Teilen der Papiere abgleichen — Zeichen für Zeichen, nicht auf den ersten Blick.
- Prüfen, ob der Zusatz tatsächlich in Teil I und Teil II vermerkt ist und nicht nur auf dem Schild steht.
- Die erfassten Kilometerstände zur FIN gegenlesen, bevor Sie über den Preis sprechen.
- Nach dokumentierten Unfällen, Auktions- und Importspuren sowie offenen Rückrufen suchen.
- Den Zustand der Antriebsbatterie und der Ladetechnik in einer Werkstatt prüfen lassen — das sieht kein Datenbericht.
Wie eine solche Abfrage aufgebaut ist und welche Quellen dahinter stehen, erklären wir auf der Seite zur Fahrzeughistorie zur FIN. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo und ohne Konto.
Zwei Grenzen dazu, damit die Erwartung stimmt. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung. Er sieht keine gealterte Antriebsbatterie, keine beschädigte Ladebuchse und keinen Aufsetzer am Unterboden — lassen Sie das Fahrzeug ansehen, bevor Sie es übernehmen, und bestehen Sie bei einem Elektroauto auf einer Aussage zum Zustand der Batterie. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Namen und Anschriften früherer Halter stammen aus geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.
Was auf dieser Seite bewusst nicht steht
Zum E-Kennzeichen kursieren mehr Zahlen als zu fast jedem anderen Zulassungsthema — Befreiungszeiträume, Prämienbeträge, Grenzwerte, Stichtage. Ein großer Teil davon wird von Seite zu Seite weitergereicht, ohne dass jemand nachsieht, ob es noch stimmt. Wir haben uns für den umgekehrten Weg entschieden und schreiben nur, was wir am Originaltext nachlesen konnten.
Nicht auf dieser Seite finden Sie deshalb: Angaben zu einer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer oder zu deren Dauer, Beträge oder Fristen zu Kaufanreizen und Förderprogrammen, Grenzwerte für Reichweite oder Emissionen als Voraussetzung für den Zusatz, eine Gebühr für die Zuteilung und eine Liste von Städten mit ihren jeweiligen Vergünstigungen. Nichts davon konnten wir für diese Seite prüfen. Stand: 5. September 2026
Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Entscheidung. Wer wegen einer Zahl auf unserer Seite zur Zulassungsstelle fährt und dort erfährt, dass sie überholt ist, hat einen Vormittag verloren — und uns zu Recht nicht mehr geglaubt. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Fahrzeug bekommen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle, die zu Steuern beim Zoll und die zu örtlichen Vergünstigungen bei Ihrer Kommune. Was wir dagegen mit Sicherheit sagen können, steht oben: wo der Buchstabe sitzt, dass er auf Antrag zugeteilt wird, dass die Fahrzeugart nachzuweisen ist und dass der Vermerk in beide Teile der Zulassungsbescheinigung gehört.
Offizielle Anlaufstellen
Wo die Regeln im Volltext stehen. Verbindlich ist für Ihren Fall immer Ihre Zulassungsstelle, für örtliche Vergünstigungen Ihre Stadt oder Gemeinde.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Der Verordnungstext im Volltext. Hier steht, für welche Fahrzeuge das Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zuzuteilen ist, wo der Buchstabe steht und dass er in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung vermerkt wird.
Gesetze im Internet
Das amtliche Portal mit den Gesetzes- und Verordnungstexten im Volltext. Hier finden Sie auch das Gesetz zur Bevorrechtigung der Elektromobilität, auf das die Zulassungsregel für den Buchstaben verweist.
Kraftfahrt-Bundesamt
Führt die Fahrzeugregister und veröffentlicht die Grundlagen des Zulassungswesens, einschließlich der Frage, welche Stelle für welchen Vorgang zuständig ist.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Das fachlich zuständige Bundesministerium. Es veröffentlicht die verkehrsrechtlichen Vorhaben des Bundes, darunter die Regeln rund um die Elektromobilität.
Weiterlesen
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
E-Kennzeichen — häufige Fragen
Was ist ein E-Kennzeichen genau?
Es ist das ganz gewöhnlich zugeteilte Kennzeichen Ihres Fahrzeugs, ergänzt um einen amtlichen Zusatz: den Buchstaben E hinter der Erkennungsnummer. Damit ist es ausdrücklich kein eigenes Kennzeichensystem und auch kein Sonderschild, das nach anderen Regeln vergeben würde. Unterscheidungszeichen und Nummer bekommen Sie wie jeder andere auch; nur am Ende steht dieser eine Buchstabe. Und er bleibt nicht auf dem Blech: Die Zulassungsbehörde vermerkt ihn zusätzlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und in Teil II.
Bekomme ich den Buchstaben automatisch, wenn ich ein Elektroauto anmelde?
Nein. Der Zusatz wird auf Antrag zugeteilt — er entsteht nicht als Nebenwirkung der Zulassung. Wer bei der Anmeldung nichts sagt, bekommt in aller Regel ein Kennzeichen ohne E. Kommen Sie also mit dem Anliegen ausdrücklich zur Zulassungsstelle und bringen Sie mit, was den Fahrzeugtyp belegt. Denn zum Antrag gehört ein Nachweis: Es ist zu belegen, dass Ihr Fahrzeug zu den Arten gehört, für die der Zusatz vorgesehen ist. Bei einem reinen Batteriefahrzeug ergibt sich das üblicherweise aus den Papieren; in Zweifelsfällen sagt Ihnen die Behörde, was sie sehen will.
Steht das E auch in den Fahrzeugpapieren?
Ja, und das ist einer der Punkte, die viele überraschen. Die Zulassungsbehörde vermerkt den Zusatz in der Zulassungsbescheinigung Teil I — der Karte, die Sie mitführen — und in der Zulassungsbescheinigung Teil II, die zu Hause bleibt. Der Buchstabe steht damit an drei Stellen: auf dem Kennzeichen und in beiden Papieren. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug mit E-Kennzeichen kaufen, lohnt sich deshalb ein Blick in beide Teile. Ein Schild mit E und Papiere ohne den Vermerk passen nicht zusammen und gehören geklärt, bevor Sie unterschreiben.
Bekommt jedes elektrisch betriebene Fahrzeug den Zusatz?
Nicht ohne Weiteres. Maßgeblich ist, ob das Fahrzeug zu den Arten gehört, die das Gesetz über die Bevorrechtigung der Elektromobilität benennt. Für eine dieser Arten kommt eine zusätzliche Hürde hinzu: Sie erhält den Zusatz nur, wenn sie darüber hinaus bestimmte Anforderungen erfüllt, die dasselbe Gesetz für sie aufstellt. Welche Werte dahinterstehen, nennen wir auf dieser Seite bewusst nicht — wir haben sie nicht am Originaltext geprüft, und eine geratene Zahl wäre schlechter als keine. Ihre Zulassungsstelle prüft Ihr konkretes Fahrzeug und sagt Ihnen verbindlich, ob es darunterfällt.
Was bringt mir der Buchstabe im Alltag?
Er ist der Anknüpfungspunkt, an dem Kommunen ihre Vergünstigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge festmachen: Parkregelungen, Sonderfahrstreifen, Flächen an Ladepunkten. Das Entscheidende daran ist die Zuständigkeit — diese Regelungen werden vor Ort gesetzt, nicht bundesweit. Deshalb finden Sie auf dieser Seite keine Städteliste und kein Versprechen, dass Sie mit dem E irgendwo kostenlos parken. Wer wissen will, was in seiner Stadt gilt, fragt bei der Stadt oder Gemeinde nach oder liest deren Verkehrs- und Parkregelungen. Das Kennzeichen selbst gewährt Ihnen nichts; es macht Sie nur erkennbar.
Wie funktioniert das bei einem Wechselkennzeichen?
Auch dafür ist ausdrücklich vorgesorgt. Ein Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen und einem fahrzeugbezogenen Teil. Ist ein solches Kennzeichen zugeteilt, steht der Buchstabe E auf dem fahrzeugbezogenen Teil — also auf dem Stück, das zu genau einem Fahrzeug gehört. Das ist logisch: Die Begünstigung hängt am Fahrzeug und nicht an der Kombination. Praktisch heißt das, dass ein Elektrofahrzeug in einem Wechselkennzeichen-Verbund den Zusatz führen kann, während das andere Fahrzeug in demselben Verbund ihn nicht hat.
Und bei einem Fahrzeug aus einem anderen Staat?
Für ein begünstigtes Fahrzeug, das nach den Vorschriften eines anderen Staates als Deutschland am Verkehr teilnehmen darf, läuft die Kennzeichnung nicht über das Kennzeichen, sondern über eine Plakette, die am Heck des Fahrzeugs angebracht wird. Das ist der praktische Weg für ausländische Kennzeichen, in die sich ein deutscher Zusatzbuchstabe nicht einfügen ließe. Wenn Sie mit einem im Ausland zugelassenen Elektrofahrzeug hier unterwegs sind und örtliche Vergünstigungen nutzen möchten, ist die Plakette die Form, in der Sie erkennbar werden.
Ersetzt eine FIN-Abfrage die Besichtigung eines gebrauchten Elektroautos?
Nein. Ein Datenbericht zeigt, was zu einem Fahrzeug erfasst wurde — er kann nicht sehen, wie viel Kapazität die Antriebsbatterie noch hat, ob die Ladetechnik sauber arbeitet oder ob der Unterboden nach einem Aufsetzer beschädigt ist. Betrachten Sie beides als zwei getrennte Prüfungen: die Daten vor der Anreise, das Fahrzeug und seine Batterie vor der Unterschrift. Unsere Vorschau zur Fahrgestellnummer ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Personenbezogene Halterdaten sind darin nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.
Erst die Daten, dann die Probefahrt.
Geben Sie die Fahrgestellnummer ein und sehen Sie kostenlos, welche Einträge zu dem Elektrofahrzeug vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
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