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Kennzeichen & Zulassung

Wunschkennzeichen — nur ein Teil davon ist wirklich Ihr Wunsch

Ein Kennzeichen besteht aus zwei Teilen. Die Buchstaben vorn stehen für den Bezirk, in dem zugelassen wird — die kann niemand wählen. Frei ist die Erkennungsnummer dahinter. Was das kostet, wie das Reservieren funktioniert und wann gar kein Aufschlag entsteht.

Das Kennzeichen sagt nichts über das Fahrzeug — die FIN schon

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2 Teile
aus denen ein Kennzeichen besteht
10,20 €
Aufschlag Wunschkennzeichen
2,60 €
Vorwegzuteilung je Erkennungsnummer
Kostenlos
FIN-Vorschau

Beträge nach dem bundesweiten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr · Stand: 5. September 2026

Kurzantwort

Was ist ein Wunschkennzeichen?
Ein Kennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem Unterscheidungszeichen — ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird — und der Erkennungsnummer, die sich auf das einzelne Fahrzeug bezieht. Beim Wunschkennzeichen geht es um den zweiten Teil. Der Buchstabenteil davor folgt dem Bezirk und ist kein Wunsch.
Was kostet ein Wunschkennzeichen, was kostet die Reservierung?
Der bundesweite Gebührentarif sieht für ein Wunschkennzeichen einen Aufschlag von 10,20 € vor, der zur Gebühr für die Zulassung hinzukommt. Für die Vorwegzuteilung — also das Reservieren — fallen 2,60 € je Erkennungsnummer an; diese Gebühr erhöht sich um 10,20 €, wenn ein Wunschkennzeichen zugeteilt wird. Stand: 5. September 2026.
Kann ich mir jede Kombination aussuchen?
Die Verordnung nennt genau eine inhaltliche Grenze: Weder die Zeichenfolge der Erkennungsnummer noch die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen gegen die guten Sitten verstoßen. Das ist der Grund, aus dem manche Kombinationen abgelehnt werden. Welche Folgen Ihre Zulassungsstelle darüber hinaus nicht vergibt, sagt Ihnen die Stelle selbst — wir drucken hier keine Liste, die wir nicht am Verordnungstext nachlesen konnten.

Woraus ein Kennzeichen besteht — und welcher Teil überhaupt frei ist

Fast alle Ratgeber beginnen bei der Frage, welche Buchstabenfolge man nehmen soll. Der nützlichere Anfang liegt einen Schritt davor: Ein Kennzeichen hat zwei Bestandteile, und nur einer davon ist verhandelbar.

Teil 1

Das Unterscheidungszeichen

Ein bis drei Buchstaben, die für den Verwaltungsbezirk stehen, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Dieser Teil ergibt sich aus dem Ort der Zulassung und gehört nicht zum Wunsch. Wer in einen anderen Bezirk zieht und dort neu zulässt, bekommt in aller Regel auch andere Buchstaben — es sei denn, das bisherige Kennzeichen bleibt am Fahrzeug.

Teil 2

Die Erkennungsnummer

Sie bezieht sich auf das einzelne Fahrzeug und wird nach den Vorgaben einer Anlage zur Zulassungsverordnung zugeteilt. Das ist der Teil, um den es beim Wunschkennzeichen geht: die Buchstaben- und Ziffernfolge hinter dem Bezirkskürzel. Hier äußern Sie einen Wunsch, und hier entsteht auch der Aufschlag im Gebührentarif.

Aufbau eines deutschen Kennzeichens: links das Unterscheidungszeichen aus ein bis drei Buchstaben für den Zulassungsbezirk, rechts die frei wünschbare Erkennungsnummer für das einzelne Fahrzeug

Daraus folgt eine praktische Reihenfolge, die viel Ärger spart: Erst steht fest, wo das Fahrzeug zugelassen wird — damit steht der Buchstabenteil fest. Dann erst hat es Sinn, über Initialen, Geburtsjahre oder eine gut merkbare Ziffernfolge nachzudenken. Umgekehrt geht es nicht: Wer sich in eine Kombination verliebt, die ein anderes Bezirkskürzel voraussetzt, kann sie nur bekommen, indem er dort zulässt — und dafür braucht es einen Grund, der mit dem Wohn- oder Firmensitz zu tun hat, nicht mit dem Geschmack.

Die Erkennungsnummer bezieht sich auf das einzelne Fahrzeug und wird nach den Vorgaben einer Anlage zur Zulassungsverordnung zugeteilt. Sie ist damit keine beliebige Zeichenkette, sondern folgt einem Aufbau, den die Verordnung vorgibt — wie viele Buchstaben und Ziffern zusammenkommen dürfen, ergibt sich aus diesen Vorgaben und aus dem, was im Bezirk noch frei ist. Deshalb ist die erste Frage an die Zulassungsstelle nie „darf ich das?“, sondern „ist das noch zu haben?“.

Die einzige inhaltliche Grenze, die die Verordnung selbst zieht

Über gesperrte Kombinationen wird viel geschrieben, und ein großer Teil davon ist ungeprüft voneinander abgeschrieben. Im Verordnungstext selbst steht dazu ein einziger, klarer Satz: Weder die Zeichenfolge der Erkennungsnummer noch die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen gegen die guten Sitten verstoßen. Mehr an inhaltlicher Schranke gibt der Text nicht her.

Zwei Dinge sind daran bemerkenswert. Erstens wird die Erkennungsnummer für sich betrachtet — eine Folge, die allein schon anstößig ist, scheidet aus. Zweitens wird das Zusammenspiel mit dem Bezirkskürzel betrachtet. Eine Kombination kann also im einen Bezirk unauffällig sein und im anderen genau deshalb abgelehnt werden, weil sie zusammen mit den dortigen Buchstaben etwas ergibt, das nicht durchgeht. Wer sich über eine Ablehnung wundert, obwohl „dieselbe Nummer anderswo vergeben wurde“, hat meistens genau diesen Punkt übersehen.

Was wir hier bewusst nicht tun: eine Liste gesperrter Buchstabenfolgen abdrucken. Welche Folgen eine Behörde konkret nicht vergibt, konnten wir am Verordnungstext nicht nachlesen — und die Listen, die im Netz kursieren, sind teils alt, teils örtlich und teils schlicht erfunden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Wunschfolge vergeben wird, ist die Zulassungsstelle die einzige Stelle, deren Antwort etwas wert ist. Ein Anruf dauert zwei Minuten und erspart Ihnen, sich auf etwas festzulegen, das am Schalter zurückgewiesen wird.

Was ein Wunschkennzeichen nicht kann

  • Sich die Bezirksbuchstaben aussuchen. Sie folgen dem Ort, an dem zugelassen wird, nicht dem Geschmack des Halters.
  • Eine Kombination durchsetzen, die gegen die guten Sitten verstößt. Das gilt für die Erkennungsnummer allein und für das Zusammenspiel mit dem Bezirkskürzel.
  • Aus einem Wunschkennzeichen einen Anspruch auf eine bestimmte Nummer machen. Vergeben wird, was noch frei ist — deshalb gibt es die Vorwegzuteilung.
  • Über das Kennzeichen an den Namen oder die Anschrift des Halters kommen. Diese Angaben stehen in geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.

Was ein Wunschkennzeichen kostet

+ 10,20 €

Aufschlag für ein Wunschkennzeichen nach dem bundesweiten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr. Er kommt zu der Gebühr hinzu, die für die Zulassung ohnehin anfällt.

Stand: 5. September 2026

Der Betrag ist kein Preis für das Kennzeichen, sondern ein Aufschlag auf einen Verwaltungsvorgang. Er ersetzt die Zulassungsgebühr nicht, er tritt neben sie. Was die Zulassung selbst kostet, hängt davon ab, welcher Vorgang bei Ihnen läuft — eine Neuzulassung, eine Umschreibung nach dem Kauf, ein Umzug. Diese Gebühren stehen an anderer Stelle desselben Tarifs, und wir mischen sie hier nicht mit hinein.

Nicht enthalten sind außerdem die Schilder. Die kauft man beim Prägedienst und nicht bei der Behörde, und was sie kosten, bestimmt der Anbieter. Auch dafür nennen wir hier keine Zahl: Sie schwankt von Ort zu Ort, und eine geratene Spanne wäre schlechter als gar keine Angabe. Der bundesweite Tarif ist die verbindliche Grundlage für den Aufschlag; er schließt nicht aus, dass Ihre Behörde daneben eigene Posten abrechnet.

Die zwei Gebührenposten für ein Wunschkennzeichen: 10,20 Euro Aufschlag zur Zulassungsgebühr und 2,60 Euro je vorweg zugeteilter Erkennungsnummer, sowie der Fall ohne neue Erkennungsnummer, in dem kein Aufschlag entsteht

Kennzeichen reservieren: die Vorwegzuteilung und was sie kostet

Was im Alltag „Kennzeichen reservieren“ heißt, ist im Gebührentarif die Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer. Der Name beschreibt den Vorgang genauer: Die Nummer wird Ihnen vorab zugeordnet, damit sie nicht in der Zwischenzeit an jemand anderen geht. Das ist der ganze Zweck der Sache — ohne Vorwegzuteilung gilt, was noch frei ist, wenn Sie am Schalter stehen.

2,60 €

je Erkennungsnummer, die vorweg zugeteilt wird. Diese Gebühr erhöht sich um 10,20 €, wenn ein Wunschkennzeichen zugeteilt wird.

Stand: 5. September 2026

Zwei Details lohnen den zweiten Blick. Erstens gilt der Betrag je Erkennungsnummer. Wer sich mehrere Varianten offenhalten will — die Initialen des Partners, das Geburtsjahr, eine Ausweichfolge —, reserviert mehrere Nummern und zahlt entsprechend mehrfach. Zweitens ist die Erhöhung an die Zuteilung eines Wunschkennzeichens geknüpft, nicht an das Reservieren als solches.

Eine Endsumme drucken wir hier bewusst nicht. Ob der Aufschlag bei einer Reservierung mit anschließender Zulassung einmal oder in beiden Schritten anfällt, geht aus dem Tarif nicht so eindeutig hervor, dass wir eine Zahl daraus bauen möchten — und eine erfundene Summe wäre genau die Art Angabe, die man später am Schalter widerlegt bekommt. Fragen Sie stattdessen beim Terminanruf zwei Dinge: Was kostet der Vorgang bei Ihnen insgesamt, und was ist darin enthalten? Beide Antworten bekommen Sie in einem Satz, und sie sind für Ihren Fall verbindlich.

Der Fall, in dem gar kein Aufschlag entsteht

Dies ist der Punkt, an dem sich diese Seite von den meisten anderen unterscheidet, und er ist bares Geld wert. Der Aufschlag für ein Wunschkennzeichen hängt daran, dass eine neue Erkennungsnummer zugeteilt wird. Er ist ein Zuschlag auf einen Zuteilungsvorgang, nicht eine Miete für eine hübsche Kombination.

Daraus folgt unmittelbar: Wenn in Ihrem Vorgang keine neue Erkennungsnummer zugeteilt wird — weil das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug bleibt —, dann entsteht auch kein Aufschlag für ein Wunschkennzeichen. Sie führen Ihre Kombination weiter, ohne sie ein zweites Mal zu bezahlen. Wer beim Halterwechsel oder beim Umzug ohnehin plant, das Kennzeichen zu behalten, sollte diesen Zusammenhang kennen, bevor er über einen „neuen Wunsch“ nachdenkt.

Umgekehrt gilt genauso: Sobald ein Vorgang eine neue Erkennungsnummer erzeugt und Sie diese neue Nummer aussuchen wollen, ist es ein Wunschkennzeichen — mit allem, was der Gebührentarif dafür vorsieht. Ob Ihr konkreter Vorgang mit oder ohne neue Erkennungsnummer läuft, ist deshalb die entscheidende Frage am Telefon, und die Zulassungsstelle beantwortet sie in einem Satz. Stellen Sie sie, bevor Sie eine Reservierung bezahlen, die Sie vielleicht gar nicht brauchen.

Sie dürfen vorher erfahren, welches Kennzeichen zugeteilt wird

Ein kleines Recht, von dem kaum jemand Gebrauch macht: Das zur Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Verlangen vor der Zuteilung mitzuteilen. Sie müssen also nicht abwarten, was am Ende auf dem Schild steht — Sie dürfen fragen, und zwar bevor die Sache entschieden ist.

Praktisch nützlich ist das in drei Situationen. Wenn Sie ohne besonderen Wunsch zulassen, aber trotzdem wissen möchten, welche Kombination Ihnen zugedacht ist — manchmal reicht die Auskunft schon, um ein Wunschkennzeichen gar nicht erst zu brauchen. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge auf eine erkennbare Reihe bringen wollen, etwa in einem kleinen Betrieb. Und wenn Sie sicherstellen wollen, dass eine Folge nicht mit einer anderen im Haushalt kollidiert.

Machen Sie daraus keine Überforderung des Schalters: Die Auskunft erfolgt auf Verlangen, also fragen Sie einfach freundlich danach — am besten schon beim Terminanruf und nicht erst, wenn hinter Ihnen zwanzig Leute warten.

Wie lange eine Reservierung trägt — und warum hier keine Zahl steht

Das ist die zweithäufigste Frage zum Thema, und im Netz kursiert dazu eine Zahl, die viele voneinander abschreiben. Wir schreiben sie nicht ab. Auf dieser Seite steht nur, was wir am Originaltext nachlesen konnten — und eine Dauer der Vorwegzuteilung war nicht darunter.

Was Sie stattdessen tun: Lassen Sie sich den Zeitraum bei der Vorwegzuteilung nennen und notieren Sie ihn zusammen mit dem Datum. Dann legen Sie den Zulassungstermin so, dass Sie mindestens ein paar Tage Luft haben. Läuft die Reservierung aus, ist die Nummer wieder frei — und ein zweiter Anlauf kostet erneut Gebühr, Zeit und im Zweifel die Kombination, auf die Sie sich schon eingerichtet hatten.

Planen Sie außerdem die üblichen Verzögerungen ein. Ein Verkäufer, der den Übergabetermin schiebt. Ein Versicherer, der die Bestätigung später ausstellt als versprochen. Ein Termin bei der Zulassungsstelle, den es in der gewünschten Woche schlicht nicht gibt. Jeder dieser Punkte kostet Tage, und die Reservierung läuft unbeeindruckt weiter.

Wunschkennzeichen bei Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung

Ein Wunschkennzeichen ist kein eigener Behördengang. Es hängt immer an einem Vorgang, der ohnehin stattfindet — und daran entscheidet sich auch, ob überhaupt eine neue Erkennungsnummer zugeteilt wird.

Bei der Anmeldung bekommt das Fahrzeug seine Kennzeichen — hier ist der klassische Ort für einen Wunsch, und hier greift der Aufschlag. Bei der Ummeldung nach Halterwechsel oder Umzug lohnt die Frage, ob das bisherige Kennzeichen bleiben kann: Bleibt es, wird keine neue Erkennungsnummer zugeteilt — und dann stellt sich die Frage nach dem Aufschlag gar nicht erst. Und wer sein Fahrzeug über die Abmeldung aus dem Verkehr nimmt, sollte vorher klären, was mit einer Wunschkombination geschieht, an der ihm liegt — auch das ist eine Frage an die Zulassungsstelle und keine, die wir mit einer Faustregel beantworten.

Eine Verwechslung noch, weil sie oft vorkommt: Ein Kurzzeitkennzeichen für eine Probe- oder Überführungsfahrt ist kein Wunschkennzeichen und hat mit dieser Seite nichts zu tun. Es deckt zwei eng begrenzte Fahrtzwecke ab, bis das Fahrzeug regulär zugelassen ist.

Zwei Fahrzeuge, ein Kennzeichen: die Abgrenzung zum Wechselkennzeichen

Wer sich mit Kennzeichen beschäftigt, stößt früher oder später auf das Wechselkennzeichen und bringt es mit dem Wunschkennzeichen durcheinander. Die beiden beantworten verschiedene Fragen. Beim Wunschkennzeichen geht es darum, welche Erkennungsnummer ein Fahrzeug bekommt. Beim Wechselkennzeichen geht es darum, wie viele Fahrzeuge sich ein Kennzeichen teilen.

Man kann beides nebeneinander denken — die Frage nach dem Wunsch stellt sich auch dort, wo mehrere Fahrzeuge auf einem Kennzeichen laufen. Was für das Wechselkennzeichen im Einzelnen gilt, welche Fahrzeuge dafür in Frage kommen und worauf beim Fahrbetrieb zu achten ist, steht auf unserer Seite zum Wechselkennzeichen. Wir wiederholen es hier nicht, damit auf beiden Seiten das steht, was jeweils verbindlich geprüft wurde.

Was ein Kennzeichen verrät — und was nur die Fahrgestellnummer zeigt

Ein Kennzeichen sagt Ihnen, in welchem Bezirk ein Fahrzeug zugelassen ist. Mehr nicht. Es sagt nichts über Kilometerstände, nichts über gemeldete Schäden, nichts über eine Importgeschichte — und es führt bei uns zu keiner Person. Namen und Anschriften von Haltern stehen in geschützten Registern; wir bieten diese Abfrage nicht an, und wer sie Ihnen anbietet, sollte erklären, woher er die Daten hat.

Das ist auch der Grund, warum ein hübsches Kennzeichen beim Gebrauchtwagenkauf kein Argument ist. Ein Fahrzeug wechselt seine Schilder mehrfach im Leben; was es erlebt hat, hängt dagegen an der Fahrgestellnummer und bleibt dort. Bevor Sie über den Preis sprechen, gehört diese Nummer geprüft — nicht das Blech an Front und Heck.

  • Die Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit der in den Papieren abgleichen — Zeichen für Zeichen, nicht auf den ersten Blick.
  • Die erfassten Kilometerstände in der zeitlichen Reihenfolge lesen und auf Sprünge nach unten achten.
  • Gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren ansehen, bevor über den Preis gesprochen wird.
  • Offene Rückrufe prüfen — sie hängen am Fahrzeug, nicht am Kennzeichen, und wandern beim Verkauf mit.
  • Das Fahrzeug körperlich ansehen oder ansehen lassen: Unterboden, Bremsen, Flüssigkeiten, Spaltmaße.

Für den Datenteil dieser Liste gibt es eine Abkürzung: eine Abfrage über die Fahrgestellnummer. Sie zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Wie so ein Bericht aufgebaut ist und was er im Einzelnen enthält, steht auf unserer Seite zur Fahrzeughistorie zur FIN.

Zwei Grenzen, damit die Erwartung stimmt

Erstens ersetzt ein Datenbericht keine körperliche Untersuchung. Er sieht keinen Rost am Unterboden, keine weichen Bremsen und keine schleifende Kupplung — sehen Sie sich das Fahrzeug an oder lassen Sie es ansehen, bevor Sie kaufen. Zweitens sind personenbezogene Halterdaten nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.

Offizielle Anlaufstellen

Wo die Regeln und der Gebührentarif im Volltext stehen. Verbindlich ist für Ihren Fall immer Ihre Zulassungsstelle.

Weiterlesen

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Wunschkennzeichen und Kennzeichen reservieren — häufige Fragen

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Der bundesweite Gebührentarif sieht für ein Wunschkennzeichen einen Aufschlag von 10,20 € vor (Stand: 5. September 2026). Dieser Betrag kommt zusätzlich zu der Gebühr, die für die Zulassung selbst anfällt — er ersetzt sie nicht. Was die Zulassung in Ihrem Fall kostet, hängt vom Vorgang ab und steht an anderer Stelle des Tarifs. Hinzu kommen die Schilder, die Sie ohnehin brauchen, und mögliche eigene Posten Ihrer Behörde. Für diese nennen wir bewusst keine Zahl: Sie unterscheiden sich örtlich, und eine erfundene Spanne wäre schlechter als gar keine Angabe.

Was kostet es, ein Kennzeichen zu reservieren?

Die Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer — umgangssprachlich das Reservieren — kostet 2,60 € je Erkennungsnummer (Stand: 5. September 2026). Diese Gebühr erhöht sich um 10,20 €, wenn ein Wunschkennzeichen zugeteilt wird. Wir addieren die Posten hier bewusst nicht zu einer Endsumme: Wie Ihre Behörde die beiden Positionen im konkreten Verfahren abrechnet — bei der Reservierung, bei der Zulassung oder verteilt —, sagt Ihnen die Zulassungsstelle verbindlich. Fragen Sie beim Terminanruf danach, dann wissen Sie es vorher.

Kann ich mir auch die Buchstaben vor der Nummer aussuchen?

Nein. Das Unterscheidungszeichen besteht aus ein bis drei Buchstaben und steht für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Es ergibt sich also aus dem Ort der Zulassung und nicht aus einem Wunsch. Wählbar ist der zweite Teil, die Erkennungsnummer, die sich auf das einzelne Fahrzeug bezieht. Wer unbedingt ein bestimmtes Kürzel führen möchte, kommt daran nur über den Zulassungsort — und das ist eine Frage des Wohn- oder Firmensitzes, nicht des Formulars.

Welche Kombinationen sind verboten?

Die Verordnung nennt eine einzige inhaltliche Schranke: Weder die Zeichenfolge der Erkennungsnummer noch die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen gegen die guten Sitten verstoßen. Genau darauf stützt sich eine Behörde, wenn sie eine Kombination ablehnt. Eine Liste einzelner gesperrter Buchstabenfolgen drucken wir hier nicht: Was örtlich nicht vergeben wird, konnten wir am Verordnungstext nicht nachlesen, und ungeprüfte Listen kursieren im Netz genug. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Wunschfolge vergeben wird, fragen Sie Ihre Zulassungsstelle, bevor Sie sich darauf festlegen.

Wie lange gilt eine Reservierung?

Wir drucken hier bewusst keine Zahl. Wie lange eine Vorwegzuteilung trägt, konnten wir am Verordnungstext nicht nachlesen — und eine aus dem Netz abgeschriebene Monatszahl wäre geraten. Fragen Sie den Zeitraum bei der Vorwegzuteilung ab, lassen Sie ihn sich nennen und notieren Sie ihn zusammen mit dem Datum. Richten Sie den Zulassungstermin dann so ein, dass Sie nicht auf den letzten Tag angewiesen sind: Wenn die Reservierung ausläuft, ist die Nummer wieder frei, und ein zweiter Anlauf kostet erneut Gebühr und Zeit.

Erfahre ich vor der Zuteilung, welches Kennzeichen ich bekomme?

Ja, und das ist ausdrücklich vorgesehen: Das zur Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Verlangen vor der Zuteilung mitzuteilen. Sie müssen also nicht abwarten, was am Ende auf dem Schild steht — Sie dürfen danach fragen, und zwar bevor die Zuteilung erfolgt. Das lohnt sich besonders dann, wenn Sie ohne Wunsch zulassen und trotzdem wissen möchten, welche Kombination Sie erwartet, oder wenn Sie mehrere Fahrzeuge im Betrieb auf eine erkennbare Folge bringen wollen.

Zahle ich den Aufschlag auch, wenn ich mein Kennzeichen behalte?

Nein. Der Aufschlag für ein Wunschkennzeichen hängt daran, dass eine neue Erkennungsnummer zugeteilt wird. Bleibt das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug, wird keine neue Nummer zugeteilt — und damit entsteht auch kein Aufschlag für ein Wunschkennzeichen. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt der ganzen Gebührenfrage: Wer sein Kennzeichen behält, führt seine Wunschkombination weiter, ohne sie ein zweites Mal zu bezahlen. Ob Ihr Vorgang mit oder ohne neue Erkennungsnummer läuft, sagt Ihnen die Zulassungsstelle in einem Satz.

Kann ich über ein Kennzeichen den Halter herausfinden?

Nicht bei uns, und wir bieten das auch nicht an. Namen und Anschriften von Haltern stehen in geschützten Registern, und die sind nicht öffentlich abfragbar. Was Sie stattdessen prüfen können, ist das Fahrzeug selbst: Über die Fahrgestellnummer zeigen wir, welche Einträge dazu vorliegen — erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Und er ersetzt keine körperliche Untersuchung: Rost, weiche Bremsen und ein undichter Motor sind in keinem Datensatz zu sehen.

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Das Schild ist Geschmack. Die Historie ist Geld.

Geben Sie die Fahrgestellnummer ein und sehen Sie kostenlos, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

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