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Zwei Fahrzeuge, ein Kennzeichen

Wechselkennzeichen — vier Bedingungen, und an einer scheitern die meisten

Ein Wechselkennzeichen wird auf Antrag für zwei Fahrzeuge desselben Halters zugeteilt. Beide müssen aber derselben Fahrzeugklasse angehören — und genau daran scheitert die häufigste Vorstellung davon: Ein Pkw und ein Motorrad können sich keines teilen.

Bevor das zweite Fahrzeug dazukommt: die Fahrgestellnummer prüfen

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4
Bedingungen
2
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Zuschlag für ein Wechselkennzeichen nach dem bundesweiten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr · Stand: 5. September 2026

Kurzantwort

Was ist ein Wechselkennzeichen?
Es ist ein Kennzeichen, das auf Antrag für zwei Fahrzeuge desselben Halters zugeteilt wird. Es besteht aus einem gemeinsamen Teil, der auf beiden Fahrzeugen gleich ist, und einem fahrzeugbezogenen Teil je Fahrzeug. Gefahren werden darf damit immer nur eines der beiden Fahrzeuge — das Kennzeichen wandert, die Fahrzeuge nicht.
Warum bekomme ich für Auto und Motorrad keines?
Weil beide Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören müssen. Ein Pkw und ein Kraftrad tun das nicht — sie liegen in verschiedenen Klassen. Zwei Pkw dagegen passen zusammen, zwei Krafträder ebenso, zwei leichte Anhänger auch. An dieser einen Bedingung scheitert die häufigste Vorstellung von einem Wechselkennzeichen.
Was kostet ein Wechselkennzeichen zusätzlich?
Der bundesweite Gebührentarif sieht für ein Wechselkennzeichen einen Zuschlag von 6,00 € vor (Stand: 5. September 2026). Dieser Zuschlag kommt zu den Gebühren hinzu, die für die Zuteilung ohnehin anfallen — für diese nennen wir hier bewusst keine Zahl, weil sie vom Vorgang und von Ihrer Behörde abhängt. Fragen Sie beim Terminanruf nach der Gesamtsumme.

Auto und Motorrad: die Idee, die fast alle mitbringen

Der typische Einstieg ins Thema sieht so aus: Sie haben ein Auto, das Sie täglich brauchen, und ein Motorrad, das an vielleicht zwanzig Tagen im Jahr bewegt wird. Beide kosten Geld, obwohl nie beide gleichzeitig gefahren werden. Irgendwo lesen Sie vom Wechselkennzeichen — ein Schild, zwei Fahrzeuge — und halten das für die passende Lösung.

Genau dieser Fall ist ausgeschlossen. Ein Wechselkennzeichen wird nur zugeteilt, wenn die beiden Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören. Für die Zuteilung kommen drei Klassen in Betracht: M1, L und O1 — grob gesagt Pkw, Krafträder und leichte Anhänger. Ein Pkw liegt damit in einer anderen Klasse als ein Motorrad, und beide zusammen erfüllen die Bedingung nicht. Kein Schalter der Republik kann daran etwas ändern.

Was funktioniert, ist die Kombination innerhalb einer Klasse: zwei Pkw, zwei Krafträder, zwei leichte Anhänger. Für viele Haushalte ist das immer noch der praktisch interessante Fall — der Alltagswagen und der zweite Wagen, der überwiegend steht; oder zwei Motorräder, von denen abwechselnd eines bewegt wird. Nur eben nicht die Mischung aus beidem.

Prüfen Sie das, bevor Sie irgendetwas anderes tun. Die Fahrzeugklasse steht in den Papieren beider Fahrzeuge. Nehmen Sie beide Zulassungsbescheinigungen nebeneinander und vergleichen Sie den Eintrag. Wenn er abweicht, ist das Thema für Sie an dieser Stelle beendet — und Sie haben sich einen Termin, eine Anfahrt und eine Enttäuschung gespart.

Vier Bedingungen — und sie gelten zusammen

Es ist keine Auswahlliste, aus der drei genügen. Fehlt ein Punkt, wird kein Wechselkennzeichen zugeteilt — unabhängig davon, wie plausibel Ihr Anliegen klingt.

1

Derselbe Halter

Beide Fahrzeuge müssen auf denselben Halter zugelassen sein — auf dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen. Ein Wechselkennzeichen für das Auto der einen und den Zweitwagen der anderen Person im Haushalt gibt es nicht, auch wenn beide unter derselben Adresse stehen. Halter ist, wer im Register steht, nicht wer fährt.

2

Dieselbe Fahrzeugklasse

Die beiden Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugklasse angehören. Infrage kommen dabei drei Klassen: M1, L und O1 — grob gesagt Pkw, Krafträder und leichte Anhänger. Ein Pkw und ein Motorrad liegen damit in verschiedenen Klassen und können sich kein Wechselkennzeichen teilen. Zwei Pkw dagegen schon, zwei Krafträder ebenso, zwei leichte Anhänger auch.

3

Schilder, die auf beide passen

Es muss möglich sein, an beiden Fahrzeugen Kennzeichen derselben Nummer und derselben Abmessungen zu verwenden. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht: Fahrzeuge nehmen unterschiedlich große Schilder auf, und was am einen sitzt, muss auch am anderen angebracht werden können. Diese Bedingung prüft die Zulassungsstelle mit.

4

Genau zwei Fahrzeuge

Auf Antrag wird ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge zugeteilt. Es ist damit keine Flottenlösung: Wer drei oder vier Fahrzeuge hat, löst das nicht über ein einziges Wechselkennzeichen. Der Antrag steht am Anfang — von selbst wird kein Kennzeichen in ein Wechselkennzeichen umgewandelt.

Die vier Bedingungen für ein Wechselkennzeichen: derselbe Halter, dieselbe Fahrzeugklasse, Schilder gleicher Nummer und Abmessungen sowie genau zwei Fahrzeuge

Drei dieser Punkte lassen sich vorher am Schreibtisch klären: Wer als Halter eingetragen ist, welche Klasse in den Papieren steht und wie viele Fahrzeuge Sie zusammenlegen wollen. Nur die Frage nach den Schildern beantwortet am Ende die Zulassungsstelle, weil sie an den tatsächlichen Fahrzeugen hängt. Bringen Sie deshalb beide Zulassungsbescheinigungen zum Termin mit, nicht nur eine.

Wie ein Wechselkennzeichen aufgebaut ist

Es ist kein einzelnes Schild, das man abschraubt und ans andere Auto hängt. Es besteht aus zwei Teilen mit ganz unterschiedlichen Aufgaben.

Der gemeinsame Teil

Er ist für alle Fahrzeuge gleich, denen das Kennzeichen zugeteilt wurde. Er umfasst das Unterscheidungszeichen und jenen Teil der Erkennungsnummer, der bis auf die letzte Ziffer übereinstimmt. Dieser Teil ist es, der zwischen den Fahrzeugen wandert.

Der fahrzeugbezogene Teil

Jedes Fahrzeug bekommt einen eigenen. Er wird von der letzten Ziffer der Erkennungsnummer gebildet. Zwei Fahrzeuge tragen damit dasselbe Kennzeichen mit einer abweichenden letzten Ziffer — dieser Teil bleibt am jeweiligen Fahrzeug.

Aufbau eines Wechselkennzeichens: Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer ohne die letzte Ziffer bilden den gemeinsamen Teil, die letzte Ziffer bildet den fahrzeugbezogenen Teil je Fahrzeug

Praktisch heißt das: Wer die beiden Fahrzeuge nebeneinander stehen sieht, liest zweimal fast dasselbe Kennzeichen — der Unterschied steckt in einer einzigen Ziffer am Ende. Und wer eines der Fahrzeuge bewegen will, sorgt dafür, dass der gemeinsame Teil an diesem einen Fahrzeug sitzt und an keinem zweiten.

Immer nur ein Fahrzeug zur selben Zeit

Das ist die Regel, um die sich alles dreht: Der Führer darf ein Wechselkennzeichen zu einer Zeit nur an einem der Fahrzeuge führen, für die es zugeteilt wurde. Zwei Fahrzeuge, ein Kennzeichen, eine Fahrt. Das zweite Fahrzeug bleibt so lange stehen.

Diese Regel ist kein Detail am Rand — sie entscheidet darüber, ob die ganze Konstruktion zu Ihrem Leben passt. Wenn zwei Personen im Haushalt fahren, wenn das zweite Fahrzeug morgens den einen und abends den anderen Weg übernimmt, wenn eines davon regelmäßig gebraucht wird, während das andere unterwegs ist: dann ist ein Wechselkennzeichen keine Vereinfachung, sondern eine tägliche Blockade.

Denken Sie deshalb ehrlich eine typische Woche durch, bevor Sie den Antrag stellen. Wie oft standen beide Fahrzeuge gleichzeitig in Betrieb? Wenn die Antwort „selten“ lautet, kann sich das Wechselkennzeichen lohnen. Wenn sie „regelmäßig“ lautet, sparen Sie sich den Weg. Und planen Sie den praktischen Aufwand mit ein: Das Umsetzen des gemeinsamen Teils ist kein Handgriff im Vorbeigehen, sondern etwas, das Sie an jedem Tag tun müssen, an dem Sie das Fahrzeug wechseln.

Ein Stellplatz gehört ebenfalls in die Überlegung. Das Fahrzeug, an dem der gemeinsame Teil gerade nicht sitzt, steht sichtbar unvollständig da. Wo es steht und ob das an dieser Stelle unproblematisch ist, klären Sie am besten vorher mit Ihrer Zulassungsstelle — das ist eine Frage, deren Antwort wir Ihnen nicht abnehmen können.

Vier Ausführungen, die ausgeschlossen sind

Ein Wechselkennzeichen lässt sich nicht mit jeder anderen Kennzeichenart kombinieren. Vier Ausführungen sind ausdrücklich ausgeschlossen — und drei davon sind genau die, nach denen im selben Atemzug gefragt wird.

Nicht als Saisonkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann nicht gleichzeitig auf einen Betriebszeitraum begrenzt werden. Wer sein Cabrio oder Motorrad nur im Sommer bewegt, muss sich zwischen den beiden Wegen entscheiden.

Saisonkennzeichen

Nicht als rotes Kennzeichen

Das rote Kennzeichen ist für Betriebe gedacht, die fremde Fahrzeuge bewegen. Es lässt sich nicht als Wechselkennzeichen ausführen — die beiden Konstruktionen schließen sich aus.

rotes Kennzeichen

Nicht als Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen deckt Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Ein Wechselkennzeichen setzt zwei zugelassene Fahrzeuge voraus — beides zusammen geht nicht.

Kurzzeitkennzeichen

Nicht als Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen bringt ein Fahrzeug ins Ausland. Auch diese Ausführung ist für ein Wechselkennzeichen ausgeschlossen.

Ausfuhrkennzeichen

Besonders häufig ist die Verwechslung mit dem Saisonkennzeichen. Beide Konstruktionen richten sich an Menschen, die ein Fahrzeug nicht ganzjährig bewegen — sie tun es aber auf völlig verschiedenen Wegen. Das Saisonkennzeichen begrenzt den Betrieb auf einen Zeitraum im Jahr. Das Wechselkennzeichen begrenzt ihn darauf, dass gerade nicht das andere Fahrzeug unterwegs ist. Beides zusammen in einem Kennzeichen gibt es nicht; Sie müssen sich entscheiden.

Was ein Wechselkennzeichen zusätzlich kostet

+ 6,00 €

Zuschlag für ein Wechselkennzeichen nach dem bundesweiten Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Stand: 5. September 2026

Achten Sie auf das Pluszeichen: Das ist ein Zuschlag, kein Gesamtpreis. Er kommt zu den Gebühren hinzu, die für die Zuteilung ohnehin anfallen. Für diese Grundgebühren nennen wir hier bewusst keine Zahl — sie hängen davon ab, welchen Vorgang Ihre Zulassungsstelle abrechnet, und der bundesweite Tarif ist ohnehin nur die Untergrenze. Vor Ort kann noch etwas dazukommen.

Ebenfalls nicht enthalten sind die Schilder selbst. Bei einem Wechselkennzeichen brauchen Sie mehr Blech als bei einem gewöhnlichen Kennzeichen, weil jedes Fahrzeug seinen eigenen fahrzeugbezogenen Teil bekommt. Was das kostet, bestimmt der Schilderdienst und nicht die Behörde, weshalb auch dafür hier keine Zahl steht.

Fragen Sie beim Terminanruf schlicht nach der Gesamtsumme und danach, was Sie mitbringen müssen. Beide Antworten bekommen Sie in einem Satz, und Sie stehen anschließend nicht mit dem falschen Betrag am Schalter.

Zwei Sonderfälle: das E und das rote Kennzeichen

Der erste Sonderfall betrifft Elektrofahrzeuge. Trifft ein E-Kennzeichen zu, steht das E auf dem fahrzeugbezogenen Teil — also dort, wo auch die letzte Ziffer sitzt. Das ist konsequent: Der gemeinsame Teil gilt für beide Fahrzeuge, und ob ein Fahrzeug elektrisch fährt, ist eine Eigenschaft des einzelnen Fahrzeugs, nicht des Paares. Ein Elektroauto und ein Verbrenner können sich ein Wechselkennzeichen also teilen, solange sie derselben Klasse angehören und die übrigen Bedingungen erfüllt sind.

Der zweite Sonderfall betrifft Betriebe. Ein Fahrzeug, dem ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf mit einem roten Kennzeichen betrieben werden — allerdings nur unter einer klaren Bedingung: Das Wechselkennzeichen darf in dieser Zeit weder ganz noch in Teilen gleichzeitig angebracht sein. Weder der gemeinsame noch der fahrzeugbezogene Teil dürfen also am Fahrzeug bleiben, wenn das rote Kennzeichen zum Einsatz kommt.

Das ist im Alltag vor allem für Werkstätten und Händler relevant, die ein Kundenfahrzeug bewegen. Für Sie als Halter heißt es praktisch: Wenn Ihr Fahrzeug mit rotem Kennzeichen überführt oder erprobt wird, kommt vorher alles ab, was zum Wechselkennzeichen gehört. „In Teilen“ ist dabei wörtlich gemeint — der fahrzeugbezogene Teil allein am Fahrzeug zu lassen, genügt der Bedingung nicht.

Versicherung und Finanzamt: zwei Fragen, die Sie selbst stellen müssen

Fast jeder kommt über die Kostenfrage zum Wechselkennzeichen: Was bringt es bei der Kraftfahrzeugsteuer, was bei der Versicherung? Wir beantworten diese Frage auf dieser Seite nicht — nicht aus Zurückhaltung, sondern weil wir keine belastbare Antwort haben, die für Ihre beiden Fahrzeuge gilt.

Wir könnten hier eine Zahl hinschreiben, wie es viele tun. Sie wäre geraten. Was ein Wechselkennzeichen steuerlich bedeutet, sagt Ihnen verbindlich Ihr Finanzamt; was es für Ihre Beiträge bedeutet, sagt Ihnen Ihr Versicherer. Beides hängt an Ihren konkreten Fahrzeugen — an Hubraum, Antriebsart, Erstzulassung, Schadenfreiheitsklasse, Regionalklasse und einer ganzen Reihe weiterer Punkte, die wir nicht kennen.

Stellen Sie beide Fragen, bevor Sie den Antrag stellen, nicht danach. Beim Versicherer lohnt sich außerdem eine dritte Frage: Wie ist das Fahrzeug abgesichert, an dem der gemeinsame Teil gerade nicht sitzt? Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben — nicht am Telefon zusagen. Erst wenn Sie beide Auskünfte haben, wissen Sie, ob sich der Aufwand für Sie rechnet.

Und ein Hinweis zur Erwartungshaltung: Wenn Ihre gesamte Rechnung davon abhängt, dass sich ein bestimmter Betrag einstellt, den Sie irgendwo gelesen haben, dann steht die Rechnung auf einem Fundament, das Sie nicht geprüft haben. Klären Sie es zuerst.

Für wen es sich aufdrängt — und für wen nicht

Nach den Bedingungen bleibt die praktische Frage. Ein Wechselkennzeichen ist keine Ersparnis, die von selbst eintritt, sondern eine Umstellung, die zum Nutzungsverhalten passen muss.

Passt, wenn

  • Sie haben zwei Pkw und fahren im Alltag ohnehin nur einen davon — der zweite steht die meiste Zeit.
  • Sie besitzen zwei Krafträder und bewegen abwechselnd das eine oder das andere.
  • Beide Fahrzeuge stehen auf demselben Halter, nicht auf zwei Personen im selben Haushalt.
  • Sie haben einen festen Stellplatz für das Fahrzeug, das gerade ohne Schilder dasteht.

Passt nicht, wenn

  • Sie wollen ein Auto und ein Motorrad zusammenlegen — verschiedene Klassen, das geht nicht.
  • Beide Fahrzeuge werden regelmäßig gleichzeitig gebraucht, etwa von zwei Personen im Haushalt.
  • Die Fahrzeuge gehören zwei verschiedenen Haltern, auch wenn sie in derselben Garage stehen.
  • Sie erwarten von der Umstellung einen bestimmten Betrag an Ersparnis, ohne vorher mit Versicherer und Finanzamt gesprochen zu haben.

Der typische Fall, in dem sich die Sache lohnt, ist der zweite Pkw, der überwiegend steht: das Cabrio, der Oldtimer im Alltagszustand, das Fahrzeug für die Anhängerfahrten ein paar Mal im Jahr. Der typische Fall, in dem sie nicht lohnt, ist der Zweitwagen, mit dem jemand anderes im Haushalt zur Arbeit fährt — dann brauchen Sie zwei einsatzbereite Fahrzeuge, und ein wanderndes Kennzeichen wird zum täglichen Ärgernis.

Bevor das zweite Fahrzeug dazukommt: die FIN prüfen

In den meisten Fällen ist eines der beiden Fahrzeuge schon da und das zweite kommt erst noch — der Wagen, den Sie gerade suchen, das Motorrad, das Sie sich hinstellen wollen. Das ist der Zeitpunkt, an dem eine Abfrage über die Fahrgestellnummer tatsächlich etwas ändert: solange Sie noch verhandeln und noch Nein sagen können.

  • Die Fahrgestellnummer im Fahrzeug mit der in den Papieren abgleichen — Zeichen für Zeichen, nicht auf den ersten Blick.
  • Die Fahrzeugklasse in den Papieren nachsehen, bevor Sie mit dem Wechselkennzeichen planen.
  • Die erfassten Kilometerstände und die Historie zur FIN gegenlesen, solange Sie noch verhandeln können.
  • Gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren prüfen — sie erklären oft den Preis.
  • Offene Rückrufe zur FIN abfragen und die Werkstatt darauf ansprechen.

Eine Abfrage zur Fahrgestellnummer zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen — erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Was so ein Bericht im Einzelnen enthält, steht auf unserer Seite zur Fahrzeughistorie zur FIN.

Zwei Grenzen dazu, damit die Erwartung stimmt. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung. Er sieht keinen Rost am Unterboden, keine weichen Bremsen und keine schleifende Kupplung — sehen Sie sich das Fahrzeug an oder lassen Sie es ansehen, bevor Sie unterschreiben. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Namen und Anschriften früherer Halter stammen aus geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.

Wenn das zweite Fahrzeug dann da ist, folgt der Behördengang. Wie die Zulassung als Vorgang abläuft und was die Stelle dafür sehen will, steht auf unserer Seite zum Auto anmelden. Und wer sich bei der Gelegenheit eine bestimmte Buchstabenfolge sichern möchte, findet die Regeln dazu beim Wunschkennzeichen.

Offizielle Anlaufstellen

Wo die Regeln und der Gebührentarif im Volltext stehen. Verbindlich ist für Ihren Fall immer Ihre Zulassungsstelle.

Weiterlesen

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Wechselkennzeichen — häufige Fragen

Kann ich ein Auto und ein Motorrad auf ein Wechselkennzeichen anmelden?

Nein. Die Zuteilung setzt voraus, dass beide Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören, und ein Pkw und ein Kraftrad tun das nicht — sie liegen in verschiedenen Klassen. Das ist die Vorstellung, mit der die meisten Menschen zum Thema kommen, und sie trägt leider nicht. Möglich sind dagegen zwei Pkw, zwei Krafträder oder zwei leichte Anhänger, jeweils auf denselben Halter zugelassen. Schauen Sie in die Papiere beider Fahrzeuge und vergleichen Sie die eingetragene Klasse, bevor Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle machen.

Darf ich beide Fahrzeuge gleichzeitig fahren?

Nein, und das ist der Kern der Konstruktion. Ein Wechselkennzeichen darf zu einer Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden, für die es zugeteilt wurde. Das Kennzeichen wandert also zwischen den beiden Fahrzeugen hin und her; das jeweils andere bleibt in dieser Zeit ohne den gemeinsamen Teil stehen. Wer beide Fahrzeuge regelmäßig gleichzeitig braucht — weil zwei Personen im Haushalt fahren oder weil eines davon täglich zur Arbeit muss —, hat mit einem Wechselkennzeichen nichts gewonnen, sondern nur ein zusätzliches Problem.

Wie ist ein Wechselkennzeichen aufgebaut?

Es besteht aus zwei Teilen. Der gemeinsame Teil ist auf beiden Fahrzeugen identisch: Er umfasst das Unterscheidungszeichen und den Teil der Erkennungsnummer, der bis auf die letzte Ziffer übereinstimmt. Der fahrzeugbezogene Teil ist die letzte Ziffer der Erkennungsnummer — davon bekommt jedes der beiden Fahrzeuge eine eigene. Wer die beiden Fahrzeuge nebeneinander sieht, erkennt also dasselbe Kennzeichen mit einer abweichenden letzten Ziffer. Der fahrzeugbezogene Teil bleibt am Fahrzeug, der gemeinsame Teil wechselt mit.

Was kostet ein Wechselkennzeichen?

Der bundesweite Gebührentarif sieht für ein Wechselkennzeichen einen Zuschlag von 6,00 € vor (Stand: 5. September 2026). Dieser Zuschlag kommt zu den Gebühren hinzu, die für die Zuteilung ohnehin anfallen. Für diese Grundgebühren nennen wir hier keine Zahl, weil sie vom konkreten Vorgang abhängen und weil der bundesweite Tarif ohnehin nur die Untergrenze bildet — Ihre Behörde kann daneben eigene Posten abrechnen. Fragen Sie beim Terminanruf nach der Gesamtsumme, dann wissen Sie vorher, was Sie mitbringen müssen. Die Schilder selbst kommen ebenfalls hinzu.

Spare ich mit einem Wechselkennzeichen Steuern oder Versicherung?

Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten, und wir tun deshalb bewusst nicht so, als könnten wir es. Was ein Wechselkennzeichen für Ihre Kraftfahrzeugsteuer bedeutet, sagt Ihnen Ihr Finanzamt; was es für Ihre Beiträge bedeutet, sagt Ihnen Ihr Versicherer. Beide Antworten hängen von Ihren konkreten Fahrzeugen ab. Wir drucken hier keine Euro- oder Prozentangabe, weil jede Zahl, die wir hinschreiben würden, geraten wäre — und eine geratene Zahl ist schlechter als gar keine. Stellen Sie beide Fragen, bevor Sie den Antrag stellen, nicht danach.

Kann ein Elektrofahrzeug ein Wechselkennzeichen bekommen?

Ja, und für den Buchstaben, mit dem Elektrofahrzeuge gekennzeichnet werden, ist ausdrücklich vorgesorgt: Trifft ein E-Kennzeichen zu, steht das E auf dem fahrzeugbezogenen Teil. Das ergibt sich aus der Konstruktion — der gemeinsame Teil gilt für beide Fahrzeuge, und der Elektroantrieb ist eine Eigenschaft des einzelnen Fahrzeugs. Für die übrigen Bedingungen ändert sich nichts: Auch hier müssen beide Fahrzeuge auf denselben Halter zugelassen sein und derselben Klasse angehören.

Ersetzt eine FIN-Abfrage die Besichtigung des zweiten Fahrzeugs?

Nein. Ein Datenbericht zeigt, was zu einem Fahrzeug erfasst wurde — er kann nicht sehen, ob die Bremsen greifen, ob Öl austritt oder ob der Unterboden durchgerostet ist. Fassen Sie beides als zwei getrennte Prüfungen auf: die Daten vor der Anreise, das Fahrzeug vor der Unterschrift. Unsere Vorschau zur Fahrgestellnummer ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Personenbezogene Halterdaten sind darin nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.

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Erst die FIN prüfen, dann das zweite Fahrzeug kaufen.

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