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Betriebszeitraum

Saisonkennzeichen — außerhalb der Saison zählt auch das Parken

Fast jeder Ratgeber erklärt, dass man außerhalb des Betriebszeitraums nicht fahren darf. Der Verordnungstext verbietet mehr: Das Fahrzeug darf außerhalb der Saison auf öffentlichen Straßen weder betrieben noch abgestellt werden — und der Halter darf es auch nicht zulassen.

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Sinnvoll vor dem Kauf eines Saisonfahrzeugs. Die Besichtigung ersetzt die Abfrage nicht, und Halterdaten zeigt sie nicht.

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2–11
volle Monate Betriebszeitraum
Teil I + II
dort ist die Saison vermerkt
Auch Parken
außerhalb der Saison untersagt
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Kurzantwort

Was darf ich außerhalb des Betriebszeitraums?
Weder fahren noch parken. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur während des eingetragenen Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen betrieben oder abgestellt werden. Außerhalb ist beides untersagt — und der Halter darf es auch nicht anordnen oder zulassen. Das Auto muss in der Pause also abseits öffentlicher Straßen stehen.
Wie lang darf die Saison sein?
Der Betriebszeitraum wird in vollen Monaten bemessen, mindestens zwei und höchstens elf. Einzelne Tage gibt es nicht. Der Zeitraum steht als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer auf dem Schild. Stand: 5. September 2026.
Wo ist der Betriebszeitraum dokumentiert?
In beiden Fahrzeugpapieren. Die Zulassungsbehörde vermerkt den Betriebszeitraum in der Zulassungsbescheinigung Teil I und in Teil II, jeweils in Klammern hinter dem Kennzeichen. Wer ein Saisonfahrzeug kauft, sieht die Saison also schwarz auf weiß in den Papieren und muss sie nicht vom Schild abschreiben.

Das Verbot betrifft nicht nur die Fahrt, sondern auch den Stellplatz

Wer sich zum ersten Mal mit dem Saisonkennzeichen beschäftigt, nimmt meist an, der Betriebszeitraum regle nur eines: wann man fahren darf. Die Verordnung ist deutlich strenger. Sie erlaubt, das Fahrzeug während des Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen zu betreiben oder abzustellen — und untersagt außerhalb dieses Zeitraums beides. Das Auto darf in der Pause also nicht einmal bewegungslos am Straßenrand stehen.

Damit fällt eine Konstruktion weg, die viele stillschweigend einplanen: das Cabrio, das den Winter über in der Parkbucht vor dem Haus überwintert, oder das Motorrad, das ab November unter einer Plane an der Straße steht. Beides ist außerhalb des Betriebszeitraums nicht zulässig. Und die Verantwortung lässt sich nicht abschieben: Der Halter darf das Betreiben oder Abstellen auf öffentlichen Straßen auch nicht anordnen oder zulassen. Wer den Schlüssel weitergibt und wegsieht, bleibt in der Pflicht.

Die eine Frage vor dem Antrag

Haben Sie für die Monate außerhalb der Saison einen Platz abseits der öffentlichen Straße — Garage, Hof, Stellplatz, gemietete Halle? Wenn nein, ist das Saisonkennzeichen für Sie keine gute Idee, unabhängig davon, wie attraktiv das Modell sonst klingt. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Was ein Saisonkennzeichen überhaupt ist

Ein Saisonkennzeichen ist kein Sondertyp von Zulassung, sondern ein reguläres Kennzeichen mit einem amtlichen Zusatz. Auf Antrag ist es zuzuteilen; es weist den Betriebszeitraum hinter der Erkennungsnummer aus — also hinter dem Teil, den die meisten Menschen als „die Nummer“ des Autos lesen. Auf dem Schild steht der Zeitraum damit gut sichtbar; er ist Teil der amtlichen Kennzeichnung und keine Aufkleber-Lösung.

Der übrige Ablauf entspricht dem einer gewöhnlichen Zulassung: Es gibt eine Zulassungsbescheinigung, ein Kennzeichen, eine Versicherungsbestätigung und eine zuständige Behörde. Der Unterschied liegt allein im Zeitraum — und in dem, was außerhalb davon gilt. Genau deshalb ist die Wahl der Monate keine Formalie, sondern die eigentliche Entscheidung.

Wichtig für alle, die das Modell mit einem Kurzzeit- oder einem roten Kennzeichen verwechseln: Das Saisonkennzeichen bezieht sich auf ein bestimmtes, zugelassenes Fahrzeug und auf einen festen jährlichen Zeitraum. Es ist kein Überführungswerkzeug und keine Händlerlösung. Wofür ein Kurzzeitkennzeichen gedacht ist und welche Voraussetzungen es hat, steht auf seiner eigenen Seite — die Regelungen dazu bleiben von der Saison-Regelung unberührt.

Zwei bis elf volle Monate — und nichts dazwischen

Der Betriebszeitraum wird in vollen Monaten bemessen. Er umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate. Daraus folgen drei Dinge, die man beim Zuschnitt im Kopf haben sollte.

Erstens: Halbe Monate und einzelne Tage gibt es nicht. Ein Monat gehört entweder ganz zur Saison oder gar nicht. Wer nur die ersten beiden Maiwochen braucht, bekommt trotzdem den ganzen Mai. Zweitens: Eine Zwölf-Monats-Saison ist ausgeschlossen — der zwölfte Monat ist immer Pause, sonst wäre es eine gewöhnliche Zulassung. Und drittens: Nach unten ist ebenfalls Schluss. Ein Kennzeichen für einen einzigen Monat gibt es nicht; zwei Monate sind das Minimum. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Praktisch bedeutet das, dass Sie beim Zuschnitt eher großzügig denken sollten als knapp. Die Monate an den Rändern sind die, in denen Werkstatttermine, Reifenwechsel, Überführungen und der Weg in die Winterlagerung liegen. Wer sie herausrechnet, spart sich einen Monat und handelt sich dafür Fahrten ein, die er nicht mehr machen darf.

Der Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens wird in vollen Monaten bemessen, mindestens zwei und höchstens elf, und erscheint in Klammern hinter der Erkennungsnummer

Wo die Saison dokumentiert ist: in beiden Fahrzeugpapieren

Die Zulassungsbehörde vermerkt den Betriebszeitraum in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ebenso in Teil II, jeweils in Klammern hinter dem Kennzeichen. Das ist mehr als eine Verwaltungsnotiz: Es macht die Saison zu einer Angabe, die sich am Dokument überprüfen lässt und nicht nur am Schild.

Für den Gebrauchtwagenkauf ist das der praktisch wichtigste Satz dieses Abschnitts. Ein Verkäufer kann Ihnen erzählen, das Fahrzeug sei „von März bis Oktober“ angemeldet; verbindlich ist, was in den Papieren steht. Nehmen Sie sich die zehn Sekunden und vergleichen Sie drei Angaben miteinander: den Zusatz auf dem Schild, die Klammer in Teil I und die Klammer in Teil II. Weichen sie voneinander ab, ist das kein Detail, sondern ein Grund, nachzufragen, bevor Geld fließt.

Der Zeitraum ist außerdem nichts, was Sie beim Kauf beiläufig ändern: Sie übernehmen das Fahrzeug so, wie es eingetragen ist. Ob und unter welchen Bedingungen sich der Zuschnitt anpassen lässt, sagt Ihnen die zuständige Zulassungsstelle — wir nennen dazu hier bewusst kein Verfahren und keine Frist, weil das je nach Behörde unterschiedlich gehandhabt wird.

Die zwei Zustände eines Saisonfahrzeugs

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen kennt genau zwei Zustände, und der Wechsel dazwischen passiert automatisch mit dem Kalender — niemand meldet Sie an oder ab, niemand erinnert Sie daran.

Innerhalb des Betriebszeitraums

  • Auf öffentlichen Straßen fahren — erlaubt
  • Auf öffentlichen Straßen abstellen — erlaubt
  • Das Fahrzeug verhält sich in dieser Zeit wie jedes andere zugelassene Fahrzeug

Außerhalb des Betriebszeitraums

  • Auf öffentlichen Straßen fahren — untersagt
  • Auf öffentlichen Straßen abstellen — ebenfalls untersagt
  • Der Halter darf den Betrieb oder das Abstellen auch nicht anordnen oder zulassen
  • Das Fahrzeug gehört in dieser Zeit auf privaten Grund: Garage, Hof, Stellplatz, Halle

Der Übergang ist der gefährliche Moment. Am letzten Tag der Saison ist alles erlaubt, am ersten Tag der Pause nichts mehr — ohne Übergangsfrist, ohne Kulanzwoche und ohne Hinweis von irgendjemandem. Wer sein Fahrzeug erst am Wochenende nach dem Monatswechsel einlagern will, hat den Punkt bereits verpasst.

Innerhalb des Betriebszeitraums darf ein Saisonfahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren und parken, außerhalb ist beides untersagt — nur die Fahrt zur Außerbetriebsetzung und die Rückfahrt nach der Entstempelung bleiben möglich

Die zwei Fahrten, die außerhalb der Saison möglich bleiben

Die Verordnung kennt eine einzige Ausnahme von der strengen Pause, und sie betrifft ausgerechnet den Weg aus dem Modell heraus. Außerhalb des Betriebszeitraums gelten Saisonkennzeichen für Fahrten zur Außerbetriebsetzung und für Rückfahrten nach der Entstempelung als ungestempelte Kennzeichen.

Das ist eine sinnvolle Regel, denn sonst entstünde eine Sackgasse: Wer sein Saisonfahrzeug mitten in der Pause endgültig abmelden will, müsste es zur Zulassungsstelle bringen — und dürfte genau das nicht. Die Regel löst den Widerspruch, indem sie diese zwei Fahrten anders einordnet.

Zwei Missverständnisse sind dabei häufig. Erstens ist das keine allgemeine Freifahrt: Es geht um den Weg zur Außerbetriebsetzung und um den Rückweg, nachdem die Schilder entstempelt wurden — nicht um einen Umweg zur Werkstatt, zum Käufer oder zum TÜV. Zweitens ist „gilt als ungestempeltes Kennzeichen“ keine Formulierung ohne Folgen: Für solche Fahrten gelten eigene Anforderungen. Sprechen Sie den Ablauf deshalb vorher mit Ihrer Zulassungsstelle und Ihrem Versicherer durch, statt es auf einen Versuch ankommen zu lassen.

Wenn die Hauptuntersuchung in die Pause fällt

Hier hat der Verordnungsgeber mitgedacht. Würde der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums liegen, ist die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzuführen. Sie müssen also weder vorziehen noch in der Pause eine Fahrt riskieren, für die es keine Erlaubnis gibt.

Diese Regel hat eine Konsequenz für den Zuschnitt der Saison, an die kaum jemand denkt: Der erste Monat Ihrer Saison ist potenziell ein Werkstattmonat. Wenn Ihre Saison im April beginnt und die Prüforganisationen im April erfahrungsgemäß voll sind, sollten Sie den Termin früh vereinbaren — der Monat ist gesetzt, nicht der Tag darin. Und wer den Saisonstart auf einen Monat legt, in dem er selbst regelmäßig verreist, macht sich das Leben unnötig schwer. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Was die Untersuchung selbst kostet und wovon der Preis abhängt, steht auf unserer Seite zu den TÜV-Kosten. Wir nennen hier bewusst keinen Betrag, weil die Preise nicht einheitlich sind und eine Zahl auf dieser Seite schneller veraltet wäre, als sie jemand korrigiert.

Steuer und Versicherung folgen der Saison

Der wirtschaftliche Reiz des Modells liegt darin, dass sich Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung auf den Zeitraum beziehen, in dem das Fahrzeug am Verkehr teilnehmen darf — also auf Ihre Saison und nicht auf zwölf Monate. Genau hier hören wir mit den Aussagen aber auf, und das ist Absicht.

Sie finden im Netz zahllose Seiten, die Ihnen vorrechnen, wie viel Prozent Sie sparen. Solche Zahlen sind entweder Beispiele oder Werbung: Die Steuer hängt am Fahrzeug, die Prämie an Ihrem Vertrag, Ihrer Einstufung, Ihrer Region und Ihrem Anbieter. Wir nennen deshalb auf dieser Seite keinen einzigen Betrag und keinen Prozentsatz — weder für die Steuer noch für die Versicherung. Was gilt, sagt Ihnen Ihr Steuerbescheid und Ihr Versicherer.

Was Sie Ihren Versicherer konkret fragen sollten: Wie behandelt der Vertrag die Monate außerhalb des Betriebszeitraums? Welcher Schutz besteht in dieser Zeit für das eingelagerte Fahrzeug, und unter welchen Bedingungen? Was passiert, wenn sich der Zuschnitt der Saison später ändert? Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Ein Saisonkennzeichen, das an einer Versicherungslücke scheitert, ist teurer als jede eingesparte Prämie.

Grüne Kennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen

Drei Abgrenzungen, die regelmäßig durcheinandergehen. Die erste: Grüne Kennzeichen können auch als Saisonkennzeichen ausgegeben werden. Die grüne Ausführung ist für Halter vorgesehen, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind — und sie schließt die Saison-Variante nicht aus. Wer also ein steuerbefreites Fahrzeug nur in einem Teil des Jahres nutzt, muss sich nicht zwischen beidem entscheiden.

Die zweite und dritte: Die Regelungen über rote Kennzeichen und über Kurzzeitkennzeichen bleiben von der Saison-Regelung unberührt. Sie sind eigene Instrumente mit eigenen Voraussetzungen und lösen andere Probleme: Ein Kurzzeitkennzeichen dient Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, ein rotes Kennzeichen ist eine Lösung für Betriebe. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, steht auf unserer Seite zum Kurzzeitkennzeichen — und die sollten Sie lesen, bevor Sie eine dieser Varianten für Ihre Saisonpause einplanen.

Den Betriebszeitraum zuschneiden: sechs Fragen vor dem Antrag

Der Zuschnitt ist die einzige echte Entscheidung beim Saisonkennzeichen — und die einzige, die Sie im Alltag jedes Jahr wieder spüren.

Wann fahren Sie wirklich — und wann nur vielleicht?

Der Zeitraum wird in vollen Monaten bemessen. Ein Monat, in dem Sie das Fahrzeug an zwei Wochenenden bewegen wollen, muss deshalb ganz in die Saison hinein oder ganz heraus. Zwischenlösungen für einzelne Tage gibt es nicht.

Wo steht das Fahrzeug in der Pause?

Das ist die Frage, an der die meisten Pläne scheitern. Ohne Stellplatz abseits der öffentlichen Straße ist ein Saisonkennzeichen keine gute Idee — denn in der Pause ist das Abstellen auf der Straße ebenso untersagt wie das Fahren.

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Fällt der Termin in die Pause, ist die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzuführen. Wer das weiß, plant den Saisonstart bewusst so, dass der Werkstatttermin hineinpasst.

Brauchen Sie Rand-Monate für An- und Abfahrt?

Überführung, Werkstattbesuch, Reifenwechsel, Einlagern: Diese Fahrten sind Fahrten auf öffentlichen Straßen und brauchen deshalb einen laufenden Betriebszeitraum. Wer die Saison zu knapp schneidet, steht am ersten Tag der Pause mit einem Termin da, den er nicht mehr wahrnehmen darf.

Ist das Fahrzeug ein Alltagsauto in Vertretung?

Wenn das Saisonfahrzeug einspringen soll, sobald der Erstwagen ausfällt, passt das Modell schlecht: Die Pause kennt keine Ausnahme für den Notfall. Höchstens elf Monate sind möglich — der zwölfte ist immer Pause.

Was sagt Ihr Versicherer zu den Monaten dazwischen?

Wie ein Vertrag die Zeit außerhalb der Saison behandelt, steht in Ihren Bedingungen und ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Klären Sie das vor dem Antrag, nicht danach.

Ein Saisonfahrzeug gebraucht kaufen

Saisonfahrzeuge gelten als gepflegt, und oft stimmt das auch. Trotzdem prüft man bei ihnen anderes als bei einem Alltagsauto — vor allem, weil die niedrige Laufleistung hier wenig aussagt.

Stimmt die Saison in beiden Papieren überein?

Der Betriebszeitraum steht in Teil I und in Teil II, in Klammern hinter dem Kennzeichen. Beide Angaben gehören verglichen — und mit dem, was auf dem Schild steht.

Passt die Saison zu Ihrer Nutzung?

Sie übernehmen das Fahrzeug mit dem eingetragenen Zeitraum. Ob und wie er sich ändern lässt, sagt Ihnen die Zulassungsstelle — planen Sie das ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Wann wurde das Fahrzeug zuletzt bewegt?

Ein Fahrzeug, das jedes Jahr Monate steht, hat andere Verschleißmuster als ein Alltagsauto: Standschäden an Reifen, Bremsen, Dichtungen und Batterie sind typisch. Wenig Laufleistung ist bei einem Saisonfahrzeug kein Qualitätsbeweis.

Wo hat es gestanden?

Trockene Halle oder Hof unter freiem Himmel — das ist ein Unterschied, den man am Unterboden und an den Dichtungen sieht. Fragen Sie danach und schauen Sie selbst nach.

Ist die Hauptuntersuchung aktuell?

Bei Saisonfahrzeugen verschiebt sich der Untersuchungsrhythmus durch die Pausen leicht aus dem Blick. Prüfen Sie den Nachweis, statt sich auf „war letztes Jahr beim TÜV“ zu verlassen.

Was zeigt die Fahrgestellnummer?

Eine Abfrage über die FIN zeigt die dokumentierten Fahrzeugdaten und vorhandene Einträge zur Historie. Halterdaten gibt es dabei nicht, und eine Besichtigung ersetzt sie nicht — sie sortiert nur aus, was Sie sich sparen können.

Wenn Sie ein Fahrzeug aus der Ferne bewerten, liefert eine Abfrage über die Fahrgestellnummer die dokumentierten Fahrzeugdaten und zeigt, welche Einträge zur Historie vorliegen. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Halterdaten sind nicht Teil davon, und eine Besichtigung ersetzt der Bericht nicht — bei einem Fahrzeug, das jedes Jahr Monate stillsteht, ersetzt ihn ohnehin nichts.

Offizielle Anlaufstellen

Die Verordnungstexte im Original und die Stellen, die über Ihren konkreten Fall entscheiden.

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Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Saisonkennzeichen — häufige Fragen

Darf ich mein Saisonfahrzeug außerhalb der Saison auf der Straße parken?

Nein. Das Fahrzeug darf nur während des Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen betrieben oder abgestellt werden — außerhalb ist beides untersagt. Der Halter darf das Betreiben oder Abstellen auch nicht anordnen oder zulassen; die Verantwortung bleibt also bei ihm, selbst wenn jemand anderes das Auto dort hingestellt hat. Praktisch heißt das: Wer keinen Stellplatz abseits der öffentlichen Straße hat, sollte kein Saisonkennzeichen beantragen. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Wie viele Monate darf der Betriebszeitraum umfassen?

Er wird in vollen Monaten bemessen, mindestens zwei und höchstens elf. Ein Zwölf-Monats-Saisonkennzeichen gibt es also nicht — wer das ganze Jahr fahren will, braucht eine normale Zulassung. Und weil in vollen Monaten gerechnet wird, gibt es auch keinen Zuschnitt auf einzelne Tage oder halbe Monate: Ein Monat gehört entweder ganz zur Saison oder gar nicht.

Wo steht der Betriebszeitraum?

An drei Stellen, die zusammenpassen müssen. Auf dem Schild erscheint er als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer. In den Papieren vermerkt ihn die Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ebenso in Teil II, jeweils in Klammern hinter dem Kennzeichen. Beim Gebrauchtkauf lohnt der Abgleich: Was in den Papieren steht, ist die Angabe, an die Sie gebunden sind.

Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung in die Pause fällt?

Dann wird sie nicht vorgezogen und nicht nachgeholt, sondern verschoben: Fällt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums, ist die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzuführen. Das ist eine der wenigen echten Erleichterungen des Modells — und ein guter Grund, den Saisonstart so zu legen, dass ein Werkstatttermin im ersten Monat auch realistisch machbar ist. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Darf ich außerhalb der Saison zur Abmeldung fahren?

Für diesen Zweck sieht die Verordnung eine eigene Behandlung vor: Außerhalb des Betriebszeitraums gelten Saisonkennzeichen für Fahrten zur Außerbetriebsetzung und für Rückfahrten nach der Entstempelung als ungestempelte Kennzeichen. Es gelten damit die Regeln, die für ungestempelte Kennzeichen gelten — das ist keine Freifahrt für beliebige Wege. Welche Anforderungen die Fahrt im Einzelnen stellt, klären Sie vorab mit Ihrer Zulassungsstelle und Ihrem Versicherer.

Wie wirken sich Steuer und Versicherung auf die Saison aus?

Beide beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das Fahrzeug zugelassen im Verkehr sein darf, also auf Ihre Saison. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht: Die Kfz-Steuer hängt am Fahrzeug, die Prämie an Ihrem Vertrag, Ihrer Einstufung und Ihrem Anbieter — jede Zahl, die eine Ratgeberseite dazu pauschal nennt, ist bestenfalls ein Beispiel. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie er die Monate außerhalb des Betriebszeitraums behandelt, und lassen Sie sich das schriftlich geben, bevor Sie den Antrag stellen.

Gibt es Saisonkennzeichen auch als grünes Kennzeichen?

Ja. Kennzeichen für Fahrzeuge von Haltern, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, werden grundsätzlich in Grün ausgegeben — und sie können ebenfalls als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Die Steuerbefreiung und die Saison schließen einander also nicht aus. Ob die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen in Ihrem Fall vorliegen, entscheidet nicht die Zulassungsstelle allein; das gehört vorab geklärt.

Kann ich über die Fahrgestellnummer sehen, ob ein Auto ein Saisonfahrzeug war?

Eine FIN-Abfrage zeigt die dokumentierten Fahrzeugdaten und die vorhandenen Einträge zur Historie — Halterdaten gehören ausdrücklich nicht dazu, und der eingetragene Betriebszeitraum steht in den Papieren des konkreten Fahrzeugs, nicht in einer Fahrzeugdatenbank. Nützlich ist die Abfrage trotzdem, weil sie das Auto vor der Besichtigung einordnet: Sie ersetzt keine Probefahrt und keinen Blick auf den Unterboden, sondern spart Ihnen die Fahrten zu den Fahrzeugen, die sich ohnehin erledigt haben. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.

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Saisonfahrzeug im Blick? Erst die Daten, dann die Fahrt.

Die FIN-Vorschau zeigt kostenlos die dokumentierten Fahrzeugdaten. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo. Die Besichtigung ersetzt er nicht.

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