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Hauptuntersuchung

TÜV-Kosten — einen festen Preis gibt es nicht

Das ist keine Ausflucht, sondern die Rechtslage: Für die Hauptuntersuchung existiert keine amtliche Gebühr. Vorgeschrieben ist die Untersuchung, nicht ihr Preis — und was vorgeschrieben ist, lässt sich exakt benennen. Genau das tut diese Seite.

Vorgeschichte über die FIN prüfen — kostenlose Vorschau

Sinnvoll vor einem Gebrauchtwagenkauf. Eine körperliche Untersuchung am Fahrzeug ersetzt die Abfrage nicht.

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Kein Festpreis
im Gesetz vorgesehen
36 Monate
bis zur ersten HU beim Pkw
24 Monate
danach, Pkw allgemein
Kostenlos
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Kurzantwort

Was kostet der TÜV?
Dafür gibt es keinen gesetzlich festgelegten Preis. Die Vorschrift verlangt nur, dass Halter ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten untersuchen lassen — einen Betrag, eine Gebührenordnung oder eine Obergrenze nennt sie nicht. Die Entgelte setzen die Prüforganisationen selbst, und sie unterscheiden sich nach Organisation, nach Bundesland und nach Fahrzeug. Belastbar ist deshalb nur ein Angebot Ihrer Prüfstelle vor Ort.
Wie oft muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?
Beim normalen Pkw ist die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten fällig, jede weitere dann alle 24 Monate. Krafträder werden alle 24 Monate vorgeführt. Alle 12 Monate müssen Pkw, die in der Personenbeförderung eingesetzt werden, sowie Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.
Warum steht auf dieser Seite keine Zahl?
Weil jede Zahl hier eine Erfindung wäre. Es existiert kein amtlicher Tarif für die Hauptuntersuchung, an dem man sich orientieren könnte, und eine „typische“ Spanne aus dem Netz ist nur der Mittelwert fremder Rechnungen — nicht Ihrer. Was diese Seite stattdessen liefert: was das Gesetz tatsächlich fixiert, welche Faktoren den Preis bewegen, und welche Angaben Sie parat haben müssen, damit eine Prüfstelle Ihnen überhaupt eine verbindliche Auskunft geben kann.

Was das Gesetz festlegt — und was nicht

Die Zulassungsordnung formuliert die Untersuchungspflicht knapp und unmissverständlich: Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge haben diese in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Kosten untersuchen zu lassen. In diesem einen Halbsatz steckt die gesamte Kostenregelung des deutschen Rechts zur Hauptuntersuchung. Es folgt kein Betrag, keine Gebührenordnung, kein Höchstsatz und keine Vorgabe, wie sich das Entgelt zusammenzusetzen hat.

Was die Verordnung dagegen sehr genau regelt, sind die Zeitabstände. Die zugehörige Anlage listet für jede Fahrzeugart die Frist in Monaten auf, und diese Zahlen sind nicht verhandelbar. Ebenso festgelegt ist der Nachweis: Der Halter zeigt über eine Prüfplakette am Kennzeichen, bis zu welchem Monat das Fahrzeug spätestens vorzuführen ist. Und festgelegt ist schließlich, wer ausgenommen bleibt — eine sehr kurze Liste.

Diese Trennung ist der Schlüssel zur ganzen Frage. Wer nach „TÜV-Kosten“ sucht, sucht meist nach einer amtlichen Zahl, die es schlicht nicht gibt. Was es gibt, ist ein präzise geregelter Rahmen — und innerhalb dieses Rahmens ein Preis, den Sie erfragen müssen, statt ihn nachzuschlagen. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Gegenüberstellung: Die Zulassungsordnung regelt Untersuchungspflicht, Fristen, Prüfplakette und Ausnahmen — einen Preis, eine Gebührenordnung oder eine Obergrenze regelt sie nicht

Warum auf dieser Seite kein Preis steht

Wir könnten hier eine Spanne hinschreiben. Fast alle Seiten zu diesem Suchbegriff tun das, und die Zahlen widersprechen einander munter. Wir tun es aus einem einfachen Grund nicht: Eine solche Spanne hat keine Quelle. Sie ist entweder von einer anderen Seite abgeschrieben oder der Mittelwert fremder Rechnungen aus fremden Bundesländern für fremde Fahrzeuge — und sobald sie einmal im Netz steht, wird sie zitiert, als wäre sie amtlich.

Die Regel, nach der diese Seite geschrieben ist

Jede Zahl auf dieser Seite lässt sich im Verordnungstext nachlesen. Was sich dort nicht nachlesen lässt, steht hier nicht — auch dann nicht, wenn es die Seite bequemer machen würde. Zum Preis der Hauptuntersuchung sagt der Verordnungstext nichts außer „auf ihre Kosten“. Also sagen auch wir nichts dazu. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Das ist unbequemer als eine Zahl, aber es ist die Auskunft, die trägt. Und es beantwortet nebenbei die Frage, die hinter der Preisfrage eigentlich steht: Werde ich hier über den Tisch gezogen? Antwort: Unterschiedliche Beträge für dieselbe Untersuchung sind kein Indiz für Willkür, sondern die logische Folge davon, dass der Verordnungsgeber bewusst keinen Tarif vorgibt. Wer vergleichen will, muss also tatsächlich vergleichen — und zwar Angebote, keine Internet-Mittelwerte.

Was den Preis in der Praxis bestimmt

Wenn es keinen Tarif gibt, lohnt sich die Frage, wovon der Betrag dann abhängt. Sechs Faktoren erklären fast jede Abweichung, die Ihnen zwischen zwei Angeboten begegnet.

Die Prüforganisation

Es gibt in Deutschland mehrere amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen und daneben Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen durchführen dürfen. „TÜV“ ist im Alltag zum Sammelbegriff geworden, ist aber weder ein einzelnes Unternehmen noch die einzige Adresse. Jede dieser Organisationen kalkuliert eigenständig — schon deshalb kann es keinen einheitlichen Preis geben.

Das Bundesland

Die Entgeltlisten der Organisationen sind regional gegliedert. Derselbe Anbieter kann für dieselbe Untersuchung in zwei Bundesländern unterschiedliche Beträge ausweisen. Ein Preis, den jemand im Forum aus einer anderen Region nennt, ist für Sie deshalb bestenfalls ein Anhaltspunkt.

Die Fahrzeugart

Ein Kraftrad, ein Pkw, ein Wohnmobil und ein Anhänger sind unterschiedlich aufwendig zu untersuchen — Prüfumfang und Zeitbedarf unterscheiden sich. Die Fristen in der Anlage zur Zulassungsordnung trennen die Fahrzeugarten aus genau diesem Grund, und die Entgeltlisten tun es ebenfalls.

Der Ort der Untersuchung

Ob Sie zu einer Prüfstelle fahren oder ein Prüfingenieur in einer Werkstatt untersucht, macht organisatorisch einen Unterschied. Bei einer Werkstatt ist zudem sauber zu trennen, was Untersuchung ist und was Arbeitsleistung der Werkstatt — beides steht oft auf einer Rechnung.

Abgasuntersuchung und Nachuntersuchung

Zur Hauptuntersuchung kommen je nach Fahrzeug weitere Leistungen hinzu, und wenn Mängel behoben werden mussten, folgt eine erneute Vorführung. Fragen Sie deshalb nicht nach „dem TÜV-Preis“, sondern danach, welche Positionen im genannten Betrag enthalten sind.

Der Zustand des Fahrzeugs

Auf das Entgelt für die Untersuchung selbst hat der Zustand keinen Einfluss — auf Ihre Gesamtrechnung sehr wohl. Wer mit ausgeschlagenen Spurstangenköpfen vorfährt, zahlt am Ende die Reparatur und die erneute Vorführung. Das ist der Posten, der die Kosten in der Praxis auseinandertreibt, nicht die Wahl der Prüfstelle.

Auffällig an dieser Liste ist, wie wenig davon Sie beeinflussen können — und wie viel der letzte Punkt ausmacht. Die Wahl der Prüfstelle bewegt den Betrag in einem überschaubaren Rahmen. Ein Fahrzeug, das wegen erheblicher Mängel nicht durchkommt, bewegt Ihre Gesamtrechnung in einer ganz anderen Größenordnung, weil Reparatur und erneute Vorführung hinzukommen. Wer bei den TÜV-Kosten sparen will, spart deshalb sinnvollerweise am Zustand des Fahrzeugs und nicht an der Suche nach der günstigsten Prüfstelle.

Die Fristen: das, was tatsächlich festgeschrieben ist

Hier wird die Seite konkret, denn hier gibt es harte Zahlen. Die Anlage zur Zulassungsordnung ordnet jeder Fahrzeugart eine Frist in Monaten zu. Diese vier Fälle decken ab, wonach die meisten Menschen suchen. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

FahrzeugartZeitabstand
Krafträderalle 24 Monate
Personenkraftwagen, allgemeiner Einsatzerste Untersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
Personenkraftwagen im Einsatz zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetzalle 12 Monate
Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzenalle 12 Monate

Die wichtigste Zeile ist die zweite. Im Alltag sprechen alle vom Zwei-Jahres-Rhythmus, und für den weitaus größten Teil des Fahrzeuglebens stimmt das auch. Der erste Termin liegt jedoch weiter weg: 36 Monate nach dem Beginn. Genau diese Abweichung sorgt bei Neuwagen regelmäßig für Verwirrung, und sie erklärt auch, warum ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen im Inserat häufig mit frischer Untersuchung angeboten wird — er hat seine erste gerade hinter sich.

Die dritte und vierte Zeile betreffen weniger Fahrzeuge, dafür mit deutlicher Konsequenz: Der Takt halbiert sich gegenüber dem normalen Pkw. Wer ein Fahrzeug für die gewerbliche Personenbeförderung einsetzt oder ein Fahrzeug für den Kranken- und Behindertentransport betreibt, rechnet also nicht in Jahren, sondern in Jahresterminen — und plant die Kosten entsprechend anders, weil sie doppelt so oft anfallen.

Fristen für die Hauptuntersuchung nach Fahrzeugart: Krafträder alle 24 Monate, Pkw erste Untersuchung nach 36 Monaten und danach alle 24 Monate, Personenbeförderung sowie Kranken- und Behindertentransport alle 12 Monate

Fünf Stolperstellen bei den Fristen

Die Fehler wiederholen sich, und der erste ist mit Abstand der häufigste.

Sie rechnen beim Neuwagen mit zwei Jahren

Der erste Termin liegt weiter weg, als viele denken: Beim Personenkraftwagen beträgt die Frist bis zur ersten Hauptuntersuchung 36 Monate. Erst danach greift der Zwei-Jahres-Takt. Wer beim Neuwagen nach zwei Jahren einen Termin bucht, kommt zu früh; wer beim vier Jahre alten Wagen mit drei Jahren rechnet, kommt zu spät.

Sie verlassen sich auf das Kaufdatum

Maßgeblich ist nicht, wann Sie das Fahrzeug übernommen haben, sondern der Monat, den die Prüfplakette am Kennzeichen ausweist. Bei einem Gebrauchtwagen läuft die Frist des Vorbesitzers weiter — der Verkauf setzt sie nicht zurück.

Ihr Fahrzeug wird gewerblich eingesetzt

Wird ein Pkw zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt, verkürzt sich die Frist auf 12 Monate. Dasselbe gilt für Krankenkraftwagen und für Behinderten-Transportfahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen. Wer den Einsatzzweck ändert, ändert damit auch seinen Prüfrhythmus.

Das Fahrzeug hat ein Saisonkennzeichen

Fällt der Termin in die Zeit außerhalb des Betriebszeitraums, wird die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchgeführt. Sie verfällt also nicht, sie wandert — und zwar an den Anfang der neuen Saison, nicht ans Ende.

Sie suchen die Plakette am falschen Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen tragen keine Prüfplakette. Wer ein Fahrzeug mit einem solchen Kennzeichen vor sich hat, kann den Fälligkeitsmonat dort nicht ablesen und muss ihn den Papieren beziehungsweise dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.

Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Die Prüfplakette — und zwei Kennzeichen, die keine tragen

Den Fälligkeitsmonat müssen Sie nicht ausrechnen, Sie lesen ihn ab. Der Halter weist durch eine Prüfplakette am Kennzeichen den Monat nach, bis zu dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt sein muss. Das ist zugleich der Grund, warum eine Kontrolle am Straßenrand ohne Rückfrage funktioniert: Die Information sitzt sichtbar am Fahrzeug.

Zwei Kennzeichenarten fallen aus dieser Systematik heraus, weil sie für einen befristeten Zweck ausgegeben werden und keine Prüfplakette tragen: das Kurzzeitkennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen. Wer ein Fahrzeug mit einem solchen Kennzeichen vor sich hat — etwa bei einer Überführung oder einem Export —, findet den Fälligkeitsmonat dort nicht und muss ihn den Unterlagen entnehmen.

Für den Gebrauchtwagenkauf ist das eine praktische Regel: Beim normalen Kennzeichen sehen Sie den Stand, bevor Sie ein Wort gewechselt haben. Beim Kurzzeitkennzeichen sehen Sie ihn nicht — und sollten deshalb ausdrücklich nach dem letzten Untersuchungsbericht fragen, statt sich auf eine mündliche Auskunft zu verlassen. Wie die Zulassung selbst abläuft, steht auf Auto anmelden.

Saisonkennzeichen: der Termin rutscht in die neue Saison

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur innerhalb seines Betriebszeitraums bewegt werden. Was aber, wenn die Hauptuntersuchung ausgerechnet in die Monate außerhalb dieses Zeitraums fällt? Die Verordnung beantwortet das ausdrücklich: Die Untersuchung ist im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzuführen.

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Der Termin verfällt nicht und lässt sich auch nicht ans Saisonende schieben — er wandert an den Anfang. Zweitens: Wer ein Saisonfahrzeug hält, sollte den Termin nicht in den letzten Tagen vor dem Saisonstart planen. Die Regel weist vielen Haltern dasselbe schmale Zeitfenster zu, und Prüfstellen sind in diesen Wochen entsprechend gefragt.

Für Motorräder ist das der praktische Normalfall: Der Zeitabstand beim Kraftrad beträgt 24 Monate, und viele Maschinen laufen mit einem Sommer-Betriebszeitraum. Fällt die Untersuchung rechnerisch in den Winter, ist der Termin damit auf den ersten Monat der kommenden Saison festgelegt. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Wer von der Untersuchungspflicht ausgenommen ist

Die Ausnahmen sind bemerkenswert schmal — was in der Sache die deutlichste Aussage der ganzen Vorschrift ist.

Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen

Rote Kennzeichen werden für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten wiederkehrend verwendet. Fahrzeuge, die mit einem solchen Kennzeichen geführt werden, sind von der wiederkehrenden Untersuchungspflicht ausgenommen.

Fahrzeuge der Bundeswehr

Fahrzeuge der Bundeswehr fallen nicht unter die Untersuchungspflicht dieser Vorschrift. Für sie gelten eigene Regelungen — die zivile Hauptuntersuchung greift hier nicht.

Fahrzeuge der Bundespolizei

Ebenfalls ausgenommen. Auch hier ersetzt ein eigener Rahmen die wiederkehrende Untersuchung nach der allgemeinen Vorschrift.

Alles andere ist zulassungspflichtig und damit prüfpflichtig

Diese Liste ist kurz, und das ist der eigentliche Punkt: Wer ein zulassungspflichtiges Fahrzeug hält, muss es vorführen. Ein Fahrzeug, das kaum bewegt wird, ist nicht ausgenommen — die Frist läuft nach Monaten, nicht nach Kilometern.

So bekommen Sie einen belastbaren Preis

Da es keine Liste zum Nachschlagen gibt, führt der Weg über eine Anfrage — und die Qualität der Antwort hängt davon ab, wie präzise Sie fragen. „Was kostet der TÜV?“ ist keine beantwortbare Frage. Beantwortbar wird sie, sobald Sie sagen, um welches Fahrzeug es geht und welche Leistungen Sie tatsächlich brauchen.

Diese Angaben sollten Sie parat haben:

  • Fahrzeugart und Fahrzeugklasse — Kraftrad, Pkw, Wohnmobil oder Anhänger machen einen Unterschied im Prüfumfang
  • Kraftstoffart und Antrieb, weil davon abhängt, welche zusätzlichen Leistungen anfallen
  • Ob eine Abgasuntersuchung mit beauftragt wird oder bereits separat erledigt ist
  • Ob eine Nachuntersuchung im genannten Betrag enthalten wäre oder gesondert berechnet wird
  • Den Ort: Prüfstelle der Organisation oder Untersuchung in einer Werkstatt
  • Den Fälligkeitsmonat von der Prüfplakette, damit Sie nicht unnötig früh vorführen

Und eine Frage lohnt sich immer: Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden? Lassen Sie sich vorher sagen, wie die erneute Vorführung berechnet wird und innerhalb welcher Zeit sie erfolgen muss, damit sie noch als Nachuntersuchung gilt. Das ist der Posten, der aus einer kalkulierbaren Ausgabe eine unangenehme Überraschung macht — und er lässt sich in einem Satz klären, bevor das Fahrzeug auf der Bühne steht.

Vor dem Gebrauchtwagenkauf: was „TÜV neu“ aussagt

„TÜV neu“ ist das meistgenutzte Argument in Gebrauchtwagen-Inseraten, und es ist ein echtes Argument: Eine bestandene Hauptuntersuchung heißt, dass ein Prüfer das Fahrzeug körperlich in Augenschein genommen und für vorschriftsmäßig befunden hat. Sie heißt allerdings auch, dass sich diese Feststellung auf den Zeitpunkt der Untersuchung bezieht und auf das, was dabei geprüft wird. Eine Hauptuntersuchung ist keine Wertermittlung, keine Unfallrecherche und keine Aussage darüber, wie das Fahrzeug behandelt wurde.

Davon zu unterscheiden ist die freiwillige Kaufprüfung, die man vor dem Kauf beauftragt — ein anderes Produkt mit anderem Umfang, das wir auf TÜV Gebrauchtwagen-Check erklären.

Was keine der beiden Untersuchungen leisten kann, ist der Blick zurück. Ob ein Fahrzeug schon einmal als beschädigt gemeldet wurde, ob die Kilometerstände über die Jahre plausibel aufeinanderfolgen, ob offene Rückrufe erfasst sind — das steht nicht am Fahrzeug, sondern in Daten. Eine Abfrage über die Fahrgestellnummer zeigt Ihnen diese dokumentierte Vorgeschichte, soweit sie erfasst ist. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Halterdaten enthält er nicht — die sind geschützt, und niemand darf sie Ihnen verkaufen.

Die sinnvolle Reihenfolge ist deshalb: erst die Historie prüfen, dann hinfahren, dann das Fahrzeug körperlich untersuchen lassen. Ein Datenbericht ersetzt die Untersuchung am Fahrzeug nicht — er sorgt dafür, dass Sie für die Besichtigung eines Fahrzeugs keine Zeit aufwenden, bei dem die Vorgeschichte schon nicht stimmt.

Offizielle Anlaufstellen

Der Verordnungstext und die Stellen, bei denen die verbindlichen Auskünfte tatsächlich zu bekommen sind.

Weiterlesen

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

TÜV-Kosten — häufige Fragen

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Einen gesetzlich festgelegten Preis gibt es nicht. Die Zulassungsordnung verpflichtet Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge lediglich, diese in regelmäßigen Zeitabständen und auf ihre Kosten untersuchen zu lassen. Weder eine Gebührenordnung noch ein Höchstsatz noch eine Tarifbindung ist vorgesehen. Die Entgelte setzen die Prüforganisationen selbst fest, und sie unterscheiden sich nach Organisation, nach Bundesland und nach Fahrzeug. Deshalb nennen wir hier bewusst keinen Betrag und auch keine Spanne: Eine erfundene Zahl wäre keine Auskunft, sondern eine Behauptung. Belastbar ist nur die Auskunft Ihrer Prüfstelle für Ihr Fahrzeug. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Ist der Preis für die HU nicht amtlich geregelt?

Nein. Amtlich geregelt ist die Pflicht, nicht der Preis. Die Vorschrift sagt zum Geld genau einen Halbsatz — die Untersuchung erfolgt auf Kosten des Halters. Was die Untersuchung kosten darf, überlässt der Verordnungsgeber dem Markt der anerkannten Überwachungsorganisationen und Prüfingenieure. Das ist der Grund, warum zwei Fahrzeughalter für dieselbe Untersuchung unterschiedlich viel bezahlen können, ohne dass einer von beiden übervorteilt wird.

Wie oft muss ein Pkw zur Hauptuntersuchung?

Bei Personenkraftwagen im allgemeinen Einsatz beträgt die Frist bis zur ersten Hauptuntersuchung 36 Monate; jede weitere Untersuchung folgt dann im Abstand von 24 Monaten. Krafträder werden alle 24 Monate vorgeführt. Kürzer ist der Takt bei Personenkraftwagen, die zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden, sowie bei Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeugen mit bis zu acht Fahrgastplätzen: Diese Fahrzeuge müssen alle 12 Monate untersucht werden. Stand dieser Angaben: 5. September 2026.

Wann muss ein Neuwagen das erste Mal vorgeführt werden?

Nach 36 Monaten, wenn es sich um einen Personenkraftwagen im allgemeinen Einsatz handelt. Das ist die häufigste Verwechslung rund um dieses Thema, weil im Alltag alle vom Zwei-Jahres-Rhythmus sprechen — der gilt aber erst ab der zweiten Untersuchung. Wird derselbe Wagen dagegen in der Personenbeförderung eingesetzt, gilt von Anfang an der Zwölf-Monats-Takt.

Woran erkenne ich, wann mein Fahrzeug fällig ist?

An der Prüfplakette am Kennzeichen. Der Halter weist damit den Monat nach, bis zu dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorzuführen ist. Zwei Kennzeichenarten tragen allerdings keine solche Plakette: Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen. Bei ihnen hilft der Blick auf das Kennzeichen nicht weiter, und der Fälligkeitsmonat ist den Fahrzeugunterlagen zu entnehmen.

Was gilt bei einem Saisonkennzeichen?

Fiele die Hauptuntersuchung in die Zeit außerhalb des Betriebszeitraums, wird sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchgeführt. Der Termin verschwindet also nicht, er verschiebt sich an den Anfang der neuen Saison. Planen Sie das ein: Der erste Monat einer Saison ist bei Prüfstellen erfahrungsgemäß gut gefüllt, weil vielen Haltern dieselbe Regel dasselbe Zeitfenster zuweist.

Gibt es Fahrzeuge ohne Untersuchungspflicht?

Die Ausnahmen sind eng gefasst. Von der wiederkehrenden Untersuchung ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit einem roten Kennzeichen geführt werden, sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei. Alles andere, was zulassungspflichtig ist, muss vorgeführt werden — auch ein Fahrzeug, das kaum bewegt wird. Die Fristen laufen in Monaten und nicht in Kilometern.

Ersetzt eine Abfrage über die Fahrgestellnummer die Untersuchung?

Nein, und das soll sie auch nicht. Eine Hauptuntersuchung ist eine körperliche Prüfung am Fahrzeug: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Achsen, Umwelteigenschaften. Kein Datenbericht der Welt kann das leisten, und wir behaupten es an keiner Stelle. Was eine Abfrage über die Fahrgestellnummer liefert, ist die dokumentierte Vorgeschichte — Fahrzeugdaten, erfasste Schadens- und Kilometerstandsmeldungen, Rückrufhinweise, soweit sie vorliegen. Das ist die Information, die Sie beim Gebrauchtwagenkauf vor der Besichtigung brauchen, nicht danach. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Halterdaten sind darin nicht enthalten — die sind geschützt.

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Den Preis erfragen Sie. Die Vorgeschichte prüfen wir.

Was die Untersuchung kostet, sagt Ihnen nur Ihre Prüfstelle. Was mit dem Fahrzeug vorher passiert ist, zeigt die FIN-Abfrage: kostenlose Vorschau, vollständiger Bericht für 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

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