Feinstaubplakette — Farben, Ausgabestellen und Ausnahmen
Welche Farbe Sie bekommen, entscheidet nicht der Verkäufer und nicht Ihre Wahl, sondern die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs. Und die Plakette ist kein Freifahrtschein: Sie wirkt nur, soweit ein Verkehrszeichen sich auf sie bezieht.
Fahrzeugdaten über die FIN — kostenlose Vorschau
Für den Fall, dass Ihnen die Papiere noch nicht vorliegen. Den amtlichen Nachweis ersetzt die Abfrage nicht.
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Kurzantwort
- Welche Farbe bekomme ich?
- Das entscheidet Ihre Schadstoffgruppe, nicht Ihre Wahl. Gruppe 2 ist rot, Gruppe 3 gelb, Gruppe 4 grün. Für die Schadstoffgruppe 1 sieht die Verordnung gar keine Plakette vor.
- Wo bekomme ich sie?
- Ausgabestellen sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen — und zusätzlich die für Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Praktisch heißt das: Zulassungsstelle, Prüforganisation oder eine Werkstatt, die die AU durchführen darf.
- Gilt die Plakette überall?
- Nein, und das wird oft missverstanden. Die Plakette befreit von einem Verkehrsverbot nur, soweit ein darauf bezogenes Verkehrszeichen das vorsieht. Sie ist also kein Freifahrtschein, sondern die Antwort auf ein konkretes Schild an einer konkreten Zone. Was dort verlangt wird, steht am Schild.
Drei Farben — und eine Gruppe ohne Plakette
Die Verordnung schreibt Plaketten für die Schadstoffgruppen 2 bis 4 vor und legt die Farbtöne verbindlich fest. Plaketten sind also nicht frei gestaltbar — und für die Gruppe 1 existiert schlicht kein Muster.
| Schadstoffgruppe | Plakette | Farbton laut Verordnung |
|---|---|---|
| Schadstoffgruppe 1 | keine Plakette vorgesehen | — |
| Schadstoffgruppe 2 | rot | verkehrsrot RAL 3020, lichtecht |
| Schadstoffgruppe 3 | gelb | verkehrsgelb RAL 1023, lichtecht |
| Schadstoffgruppe 4 | grün | verkehrsgrün RAL 6024, lichtecht |
Welche Gruppe für Ihr Fahrzeug gilt, ergibt sich aus der emissionsbezogenen Schlüsselnummer in den Papieren — nicht aus dem Baujahr und nicht aus dem Namen einer Abgasnorm. Das erklären wir auf Schadstoffklasse im Fahrzeugschein.
Wo Sie die Plakette bekommen
Die Verordnung benennt zwei Sorten von Ausgabestellen: die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen — und zusätzlich die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Praktisch heißt das: Zulassungsstelle, Prüforganisation oder eine Werkstatt, die die AU durchführen darf.
Bringen Sie die Fahrzeugpapiere mit. Die Ausgabestelle muss die Schadstoffgruppe anhand der eingetragenen Schlüsselnummer feststellen und Ihr Kennzeichen in die Plakette eintragen — ohne Papiere geht beides nicht. Einen bundeseinheitlichen Preis nennt die Verordnung nicht; wir geben deshalb hier keinen an. Fragen Sie bei der Stelle, zu der Sie ohnehin fahren.
Vier Regeln, die überraschend streng sind
Die Plakette ist ein amtliches Kennzeichnungsmittel, kein Aufkleber — und die Verordnung ist entsprechend genau.
Innen an die Windschutzscheibe
Die Plakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Nicht außen, nicht ins Seitenfenster, nicht lose ins Armaturenbrett gelegt.
Mit Ihrem Kennzeichen beschriftet
Die Ausgabestelle trägt das Kennzeichen des Fahrzeugs mit lichtechtem Stift in das dafür vorgesehene Schriftfeld ein. Eine Plakette ohne Kennzeichen oder mit einem fremden ist keine gültige Kennzeichnung.
Sie zerstört sich beim Ablösen
Die Verordnung verlangt ausdrücklich, dass die Plakette so beschaffen und angebracht ist, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Das ist Absicht — eine Plakette lässt sich nicht auf ein anderes Fahrzeug umkleben.
Nicht wiederverwendbar, fälschungserschwerend
Verlangt sind nicht wiederverwendbare, lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem amtlichen Muster. Der Durchmesser beträgt 80 Millimeter, die Ziffer der Schadstoffgruppe ist 35 Millimeter hoch.
Wer auch ohne Plakette hineindarf
Die Verordnung führt Fahrzeuge auf, die von Verkehrsverboten auch dann ausgenommen sind, wenn sie keine Plakette tragen. Der Punkt, der die meisten überrascht, steht an dritter Stelle:
- Mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge — Motorräder brauchen also keine Plakette
- Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
- Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis nachweisen
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können
Die Liste im Verordnungstext ist länger und enthält weitere Sonderfälle, etwa für bestimmte militärische Fahrzeuge. Wenn Sie glauben, unter eine Ausnahme zu fallen, lesen Sie den Anhang der Verordnung im Volltext nach — verlassen Sie sich nicht auf eine Zusammenfassung, auch nicht auf diese.
Vor dem Gebrauchtwagenkauf
Die Einstufung lässt sich nicht nachverhandeln, und sie entscheidet, wo Sie mit dem Auto hineindürfen. Lassen Sie sich die Zulassungsbescheinigung zeigen und notieren Sie die Schlüsselnummer — nicht die Auskunft des Verkäufers darüber, welche Plakette das Auto „hat“. Eine im Fahrzeug klebende grüne Plakette beweist wenig, wenn das eingetragene Kennzeichen nicht zum Fahrzeug passt.
Liegen die Papiere noch nicht vor, zeigt eine Abfrage über die Fahrgestellnummer die dokumentierten Fahrzeugdaten samt Emissionsangaben, soweit sie erfasst sind. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Amtlich nachgewiesen wird die Gruppe weiterhin über die eingetragene Schlüsselnummer. Stand der Angaben auf dieser Seite: 5. September 2026.
Offizielle Anlaufstellen
Der Verordnungstext und die Stellen, die Zonen und Zuordnungen bekannt geben.
35. BImSchV im Volltext
Die Verordnung selbst: Plakettenmuster, Farben, Ausgabestellen, Anbringung und die vollständige Liste der Ausnahmen.
Umweltbundesamt
Hintergrund zu Umweltzonen und Luftreinhalteplänen — und dazu, welche Städte überhaupt eine Zone eingerichtet haben.
Kraftfahrt-Bundesamt
Technische Schlüsselnummern und Fahrzeugdaten — die Grundlage, aus der sich die Schadstoffgruppe ergibt.
Verkehrsblatt
Hier wird die Zuordnung der Emissionsschlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen amtlich bekannt gegeben.
Weiterlesen
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Feinstaubplakette — häufige Fragen
Welche Farben hat die Feinstaubplakette?
Drei: rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Gruppe 3 und grün für die Gruppe 4. Die Verordnung legt die Farbtöne verbindlich fest — verkehrsrot RAL 3020, verkehrsgelb RAL 1023 und verkehrsgrün RAL 6024, jeweils lichtecht. Für die Schadstoffgruppe 1 ist kein Plakettenmuster vorgesehen; Fahrzeuge dieser Gruppe bekommen also keine Plakette. Welche Gruppe für Ihr Fahrzeug gilt, ergibt sich aus der emissionsbezogenen Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren.
Wo bekomme ich eine Feinstaubplakette?
Ausgabestellen sind nach der Verordnung die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. In der Praxis sind das die Zulassungsstelle, die Prüforganisationen und Werkstätten, die die AU durchführen dürfen. Bringen Sie die Fahrzeugpapiere mit — die Ausgabestelle muss die Schadstoffgruppe anhand der eingetragenen Schlüsselnummer feststellen und Ihr Kennzeichen in die Plakette eintragen. Einen bundeseinheitlichen Preis nennt die Verordnung nicht; danach fragen Sie am besten direkt bei der Ausgabestelle.
Wo muss die Plakette angebracht werden?
Deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe. Zusätzlich verlangt die Verordnung, dass die Plakette so beschaffen und angebracht ist, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört — sie lässt sich also nicht auf ein anderes Fahrzeug umkleben. Das ist auch der Grund, warum Sie beim Scheibentausch eine neue brauchen und die alte nicht retten können.
Brauchen Motorräder eine Feinstaubplakette?
Nein. Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge stehen ausdrücklich in der Liste der Fahrzeuge, die von Verkehrsverboten auch dann ausgenommen sind, wenn sie keine Plakette tragen. Ebenfalls auf dieser Liste stehen unter anderem mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Krankenwagen und entsprechend gekennzeichnete Arztwagen sowie Fahrzeuge, mit denen Personen mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis fahren oder gefahren werden.
Darf ich mit grüner Plakette überall fahren?
Die Plakette befreit von einem Verkehrsverbot nur, soweit ein darauf bezogenes Verkehrszeichen das vorsieht. Sie ist damit die Antwort auf ein konkretes Schild an einer konkreten Zone und kein allgemeiner Freifahrtschein. Was in einer bestimmten Zone verlangt wird, entnehmen Sie dem Verkehrszeichen vor Ort; welche Städte überhaupt eine Umweltzone eingerichtet haben, ändert sich und wird kommunal festgelegt. Eine Städteliste drucken wir hier bewusst nicht ab, weil sie schnell veraltet.
Was passiert ohne gültige Plakette in der Umweltzone?
Wer ohne die verlangte Kennzeichnung in eine gekennzeichnete Zone einfährt, verstößt gegen das dort angeordnete Verkehrsverbot; das wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Den konkreten Betrag nennen wir hier nicht — der steht im Bußgeldkatalog und wird fortgeschrieben, und eine veraltete Zahl wäre schlechter als keine. Praktisch relevanter ist ohnehin: Eine Plakette der falschen Farbe hilft nicht, und eine Plakette ohne eingetragenes Kennzeichen ist keine gültige Kennzeichnung.
Wie finde ich vor dem Kauf heraus, welche Plakette ein Auto bekommt?
Maßgeblich ist die emissionsbezogene Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren — lassen Sie sich die Zulassungsbescheinigung zeigen und notieren Sie die Nummer, nicht die Einschätzung des Verkäufers. Liegen Ihnen die Papiere noch nicht vor, etwa bei einem Inserat aus der Ferne, zeigt eine Abfrage über die Fahrgestellnummer die dokumentierten Fahrzeugdaten samt Emissionsangaben, soweit sie erfasst sind. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung. Den amtlichen Nachweis ersetzt das nicht.
Die Farbe folgt aus der Nummer.
Papiere noch nicht zur Hand? Die FIN-Vorschau zeigt kostenlos die dokumentierten Fahrzeugdaten. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Amtlicher Nachweis bleibt die eingetragene Schlüsselnummer
Passende VIN-Abfragen
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