Sicherheitscode — auf Kennzeichen, Fahrzeugschein und Brief.
Für Anträge über das Internet gibt es drei verdeckte Codes: auf den Stempelplaketten der Kennzeichen, im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief. Online ersetzen sie die Vorlage von Schildern und Papieren bei der Zulassungsstelle. Freilegen dürfen Sie sie erst im Antrag, denn danach ist das Papier als „nicht mehr gültig“ markiert und das Schild gilt als ungestempelt.
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Kurzantwort
- Wo ist der Sicherheitscode im Fahrzeugschein?
- Auf der Rückseite, im linken Drittel in der unteren Hälfte rechts, über der Bezeichnung der Behörde und der Unterschrift. Er liegt unter einer silbergrauen Abdeckung mit grünem Rand, 30 × 20 oder 35 × 25 mm groß, und hat sieben Zeichen. So schreibt es Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor.
- Wo ist der Sicherheitscode auf dem Kennzeichen?
- In der Stempelplakette, unter der Deckschicht mit dem Landeswappen. Jede Plakette hat einen eigenen Code aus 3 Zeichen, für eine Abmeldung braucht es die Codes beider Schilder. Ist der Code freigelegt, gilt das Schild als ungestempelt.
- Wo steht der Sicherheitscode im Fahrzeugbrief?
- Im freien Feld unter dem Feld „Datum (I)“, um 90 Grad gedreht. Rechts daneben steht: „Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen.“ Der Code hat 12 Zeichen, das letzte ist eine Prüfziffer.
Vier Regeln für die Codes
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt genau, wann ein Code freigelegt werden darf und was danach gilt.
- 1Erst im AntragFreilegen nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Online-Antrag, nicht vorab zum Nachsehen.
- 2Papier markiertUnter der Abdeckung erscheint „Dokument nicht mehr gültig“.
- 3Schild ungestempeltEine Plakette mit sichtbarem Code zählt wie ein ungestempeltes Kennzeichen.
- 4IdentifizierungAußer bei der Abmeldung verlangt das Portal einen sicheren Nachweis, etwa Bürgerkonto oder Online-Ausweis.
Die drei Codes im Vergleich
Länge, Zeichenvorrat und Lage laut den Anlagen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
| Dokument | Zeichen | Lage | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Stempelplakette | 3 | unter der Deckschicht mit dem Landeswappen, auf jedem der beiden Kennzeichenschilder | § 12 Abs. 3, Anlage 5 |
| Fahrzeugschein (Teil I) | 7 | Rückseite, linkes Drittel, untere Hälfte rechts, über Behördenbezeichnung und Unterschrift | § 13 Abs. 1, Anlage 6 |
| Fahrzeugbrief (Teil II) | 12 | im freien Feld unter dem Feld „Datum (I)“, um 90 Grad gedreht | § 14 Abs. 2, Anlage 8 |
Plakette und Fahrzeugschein nutzen Groß- und Kleinbuchstaben ohne I, i, l, O und o sowie Ziffern, zusammen 57 Zeichen; das ergibt für die Plakette 185.193 mögliche Codes. Im Fahrzeugbrief stehen alle 62 Buchstaben und Ziffern zur Wahl; dort nennt das erste Zeichen die Funktion, die Zeichen zwei bis elf sind zufällig, das zwölfte ist eine Prüfziffer nach dem Modulo-11-Verfahren.
Welcher Antrag welche Codes braucht
Wer online beantragt, ersetzt die Vorlage von Schildern und Papieren durch die Codes. Welche das sind, legt die FZV je Verfahren fest.
| Antrag | Erforderliche Codes | Fundstelle in der FZV |
|---|---|---|
| Abmeldung (Außerbetriebsetzung) | Kennzeichen, Codes beider Stempelplaketten, Code des Fahrzeugscheins | § 24 Abs. 2; keine Identifizierung nötig (Abs. 4) |
| Abmeldung mit Verwertungsnachweis | zusätzlich Code des Fahrzeugbriefs; beide Teile danach an die Behörde schicken | § 24 Abs. 3 |
| Wiederzulassung | Code des bei der Abmeldung verwendeten Fahrzeugscheins und Code des Fahrzeugbriefs | § 29 Abs. 3 |
| Halter- oder Wohnsitzwechsel | Code des Fahrzeugscheins und Code des Fahrzeugbriefs | § 30 Abs. 2 |
| Erstzulassung | Code des Fahrzeugbriefs und dessen Nummer | § 27 Abs. 4 |
Bei Wechselkennzeichen braucht die Abmeldung zusätzlich den Code der Plakette auf dem gemeinsamen Kennzeichenteil, wenn kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt (§ 24 Abs. 2 Satz 2).
Codes und Anträge auf einen Blick
Welcher Code für welchen Online-Antrag zählt.

Freilegen: was danach gilt
Die Abdeckung auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief trägt den Hinweis „Dokument nur unbeschädigt gültig“. Wer sie entfernt, legt den Code frei und zugleich den Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“. Erlaubt ist das nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren (§ 21 Abs. 2 FZV).
Bei den Kennzeichen ist die Folge noch handfester: Ein Schild, auf dessen Plakette der Code sichtbar ist, gilt als ungestempelt (§ 21 Abs. 3). Fahrten damit sind nur noch im engen Rahmen erlaubt, den § 12 Abs. 4 für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zieht, und nur mit Haftpflichtschutz.
Bevor Sie rubbeln
- Antrag offen? Erst im Portal so weit gehen, dass der Code abgefragt wird.
- Richtiges Papier? Abmeldung braucht den Fahrzeugschein, Ummeldung beide Teile.
- Keine Abdeckung? Dann fehlen die Codes; der Antrag geht nur am Schalter.
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Abmeldung oder Ummeldung: Codes und Ausweis
Die Abmeldung ist der einzige Online-Antrag, der ohne Identifizierung auskommt.
Abmeldung
- Codes beider Plaketten und des Fahrzeugscheins
- keine Identifizierung, die Codes genügen
- Halterdaten holt das Portal aus dem Register
Ummeldung, Wiederzulassung
- Codes von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- sichere Identifizierung, etwa Bürgerkonto oder Online-Ausweis
- Halterangaben kommen aus dem Identifizierungsverfahren
Quellen: § 20 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 4, § 29 und § 30 FZV.
Häufige Stolperstellen
Wo Online-Anträge an den Codes scheitern.
Zu früh freigelegt
Ein vorab freigelegter Code macht das Papier nicht wieder heil. Der Hinweis „nicht mehr gültig“ bleibt sichtbar.
Auch als DataMatrix
Jeder Code steht zusätzlich in maschinenlesbarer Form als DataMatrix-Code neben der Klarschrift.
Zwei Schilder, zwei Codes
Für die Abmeldung zählen beide Plaketten, vorn und hinten, jede mit eigenem Code.
Nicht die Druckstücknummer
Plakette und Fahrzeugschein tragen auch eine Druckstücknummer. Der Code ist ein anderer und nicht daraus ableitbar.
Weitere Prüfungen und Ratgeber
Online-Zulassung und Papiere.
Woher diese Angaben stammen
Alle Angaben stammen aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und ihren Anlagen, gelesen am 9. Oktober 2026.
Wie ein bestimmtes Portal die Codes abfragt, legt dessen Betreiber fest; maßgeblich für die Pflichten ist die Verordnung.
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Sicherheitscode: häufige Fragen
Was zu den Codes am häufigsten gefragt wird.
Was passiert, wenn ich den Code aus Versehen freigelegt habe?+
Das Dokument zeigt dann „Dokument nicht mehr gültig“. Erlaubt ist das Freilegen nur im Zusammenhang mit einem Online-Antrag; wurde ein Papier ohne Antrag freigelegt, klären Sie mit der Zulassungsbehörde, wie es weitergeht. Ein Kennzeichen mit sichtbarem Plaketten-Code gilt als ungestempelt.
Mein Fahrzeugschein hat keine Abdeckung. Was nun?+
Dann trägt das Dokument keinen Code, und Online-Anträge, die diesen Code verlangen, sind damit nicht möglich. Der Weg führt über die Zulassungsstelle vor Ort.
Brauche ich für die Abmeldung den Fahrzeugbrief?+
Für die Online-Abmeldung genügen Kennzeichen, die Codes beider Plaketten und der Code des Fahrzeugscheins. Den Code des Fahrzeugbriefs brauchen Sie zusätzlich, wenn ein Verwertungsnachweis vorliegt; dann gehen beide Teile an die Behörde.
Kann man den Code erraten?+
Kaum. Schon die dreistellige Plakette hat 185.193 mögliche Codes, der Fahrzeugschein sieben Zeichen aus 57. Die Codes sind laut Verordnung zufällig verteilt und nicht aus der Druckstücknummer ableitbar.
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CarCheckerVIN ist keine Behörde und kein Zulassungsportal. Angaben nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Stand 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.
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