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Hauptuntersuchung & Prüfplakette

TÜV überziehen — die Stufen, der eine Punkt, und der Termin, der mitwandert

Die meisten suchen hier nach der Höhe der Strafe. Die steht weiter unten, gestaffelt nach Monaten. Eine zweite Sorge lässt sich gleich hier ausräumen: Der nächste Termin wird nicht zurückdatiert. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit Monat und Jahr der Untersuchung, die tatsächlich stattgefunden hat — sie wandert also mit.

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3
Grenzen der Staffel: 2, 4, 8 Monate
60 €
höchste Pkw-Stufe (über 8 Monate)
1
Stufe mit Punkt in Flensburg
Kostenlos
FIN-Vorschau

Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung · Stand: 5. September 2026

Kurzantwort

Was passiert, wenn ich den TÜV überziehe?
Drei Dinge — und beim dritten erwarten die meisten das Gegenteil. Erstens greift ab einer gewissen Überschreitung ein Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog. Zweitens fehlt in der ganzen Zwischenzeit eine gültige Prüfplakette; daran kann die zuständige Behörde anknüpfen. Drittens wird der nächste Termin nicht zurückdatiert: Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit Monat und Jahr der Untersuchung, die tatsächlich stattgefunden hat. Wer im Juni fällig war und im Dezember vorführt, dessen nächster Termin läuft ab Dezember.
Wie hoch ist die Strafe bei abgelaufenem TÜV?
Für einen gewöhnlichen Pkw staffelt der Katalog nach Monaten: bis zwei Monate ist kein eigener Regelsatz vorgesehen, mehr als zwei bis vier Monate 15 €, mehr als vier bis acht Monate 25 €, mehr als acht Monate 60 €. Stand: 5. September 2026. Für Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung gilt eine eigene, härtere Staffel.
Gibt es dafür einen Punkt in Flensburg?
Beim gewöhnlichen Pkw nur in einem einzigen Fall: bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten, also in der 60-€-Stufe. Die 15-€- und die 25-€-Stufe bringen keinen Punkt. Wer die Regelung im Volltext sucht, findet dort übrigens nicht das Wort Hauptuntersuchung — die Anlage verweist ausschließlich über die Nummern des Bußgeldkatalogs. Genau deshalb kursiert im Netz die falsche Auskunft, es gebe für eine überzogene Untersuchung nie Punkte.

Der nächste Termin wandert mit — bestraft wird woanders

Die Befürchtung, die viele hierher bringt, wird selten ausgesprochen: dass die versäumte Zeit irgendwie nachgeholt werden muss. Dass der nächste Termin auf dem ursprünglich fälligen Monat sitzen bleibt und nach der nachgeholten Untersuchung nur noch ein Rest übrig ist.

So ist es nicht. Die Regel, um die es geht, steht in der Anlage zur Untersuchungsvorschrift und ist ein einziger Satz: Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und dem Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Gemeint ist die Untersuchung, die tatsächlich stattgefunden hat. Der nächste Termin hängt also an ihr — nicht an dem Monat, in dem sie fällig gewesen wäre.

Für einen überzogenen Termin heißt das konkret: Wer im Juni fällig gewesen wäre und erst im Dezember vorführt, dessen nächste Frist läuft ab Dezember. Es wird nicht auf den ursprünglich fälligen Monat zurückdatiert, und die überzogene Zeit wird nicht vom nächsten Zeitraum abgezogen. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer früher vorführt als nötig, zieht damit auch seinen nächsten Termin nach vorne.

Folgenlos ist das Überziehen deshalb nicht — die Folgen liegen nur woanders, und es sind drei. Der Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog, der ab einer gewissen Überschreitung greift. Der Punkt in Flensburg, den beim Pkw ausschließlich die oberste Stufe auslöst. Und die Tatsache, dass das Fahrzeug in der ganzen Zwischenzeit ohne gültige Prüfplakette unterwegs ist. Der dritte ist der, an den die Behörde anknüpfen kann. Alle drei stehen weiter unten auf dieser Seite.

Zwei Zeitstrahlen im Vergleich: bei pünktlicher Vorführung im Juni läuft die nächste Frist ab Juni, bei einer erst im Dezember nachgeholten Untersuchung läuft die nächste Frist ab Dezember — der nächste Termin wandert mit

Die Stufen: was der Katalog für einen Pkw vorsieht

Der Bußgeldkatalog staffelt nach der Zahl der Monate, um die der Vorführtermin überschritten wurde. Für einen gewöhnlichen Pkw — also ein Fahrzeug ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung — sieht die Staffel so aus.

bis 2 Monate

kein Regelsatz

kein Punkt

Der Katalog führt für diese Spanne keine eigene Nummer und damit keinen Regelsatz. Das ist keine Erlaubnis: Die Plakette ist mit Ablauf ihres Monats ungültig, und daran ändert eine fehlende Katalognummer nichts.

mehr als 2 bis 4 Monate

15 €

kein Punkt

Die erste Stufe mit einem Regelsatz. Ein Eintrag im Fahreignungsregister ist damit nicht verbunden.

mehr als 4 bis 8 Monate

25 €

kein Punkt

Die mittlere Stufe. Auch hier bleibt es beim Geldbetrag, ohne Punkt in Flensburg.

mehr als 8 Monate

60 €

1 Punkt in Flensburg

Die höchste Stufe für den Pkw — und die einzige, auf die die Punkteregelung ausdrücklich verweist. Zwischen der Stufe darunter und dieser liegt also mehr als die Differenz im Betrag.

Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog · Stand: 5. September 2026

Vier Stufen für einen überzogenen Vorführtermin beim Pkw: bis zwei Monate kein Regelsatz, mehr als zwei bis vier Monate 15 Euro, mehr als vier bis acht Monate 25 Euro, mehr als acht Monate 60 Euro mit einem Punkt in Flensburg

Zwei Dinge fallen an dieser Staffel auf. Erstens sind die Beträge niedriger, als die meisten befürchten — die Angst vor dem Bußgeld ist regelmäßig größer als das Bußgeld. Zweitens sind die Sprünge zwischen den Stufen nicht gleichmäßig: Von der dritten auf die vierte Stufe mehr als verdoppelt sich der Betrag, und dort kommt etwas dazu, das mit Geld nicht mehr abgegolten ist.

Der Punkt in Flensburg: genau eine Stufe, nicht alle

Hier trennt sich diese Seite von den meisten anderen, und zwar in beide Richtungen. Es stimmt nicht, dass eine überzogene Untersuchung immer einen Punkt kostet. Es stimmt aber auch nicht, dass sie nie einen kostet — und diese zweite Falschauskunft ist die verbreitetere.

Für den gewöhnlichen Pkw gilt: Nur die oberste Stufe — mehr als acht Monate, 60 € — führt zu einem Eintrag im Fahreignungsregister. Die Stufe mit 15 € und die mit 25 € tun das nicht. Wer also im dritten oder im sechsten Monat nach Ablauf angehalten wird, hat ein Geldproblem und kein Punkteproblem. Wer im neunten Monat angehalten wird, hat beides.

Warum das so oft falsch wiedergegeben wird, hat einen technischen Grund, der es wert ist, erklärt zu werden. Die Liste der Verstöße, die eingetragen werden, nennt an dieser Stelle kein einziges Mal das Wort Hauptuntersuchung. Sie verweist ausschließlich auf Nummern aus dem Bußgeldkatalog. Wer im Verordnungstext nach dem Stichwort sucht, findet nichts — und schließt daraus, es gebe für diesen Verstoß grundsätzlich keine Punkte. Der Verweis ist aber da; er steht nur in Ziffern.

Praktisch heißt das: Zwischen dem achten und dem neunten Monat liegt für Sie mehr als eine Stufe in einer Tabelle. Wenn Sie gerade rechnen, ob sich der Termin noch ein paar Wochen schieben lässt, ist das die Grenze, auf die es ankommt.

Die ersten zwei Monate sind keine Schonfrist

Für eine Überschreitung bis zu zwei Monaten führt der Katalog beim Pkw keine eigene Nummer und damit keinen Regelsatz. Daraus wird im Netz regelmäßig eine „Kulanzzeit“ gemacht, in der nichts passieren könne. Das ist eine Fehlinterpretation, und sie ist gefährlich, weil sie genau die Menschen beruhigt, die ohnehin zum Aufschieben neigen.

Was diese Lücke wirklich bedeutet: Der Katalog sieht für diese Spanne keinen Regelbetrag vor. Er sagt damit nichts darüber, ob der Zustand rechtmäßig ist. Die Plakette ist mit Ablauf ihres Monats ungültig, der Nachweis fehlt ab diesem Zeitpunkt, und die Behörde kann daran anknüpfen. Wer nach sechs Wochen ohne Regelsatz davonkommt, ist in diesen sechs Wochen ohne gültigen Nachweis gefahren.

Wer diese zwei Monate als Puffer einplant, plant außerdem knapp an der Realität vorbei. Termine bei Prüfstellen sind nicht immer sofort zu bekommen, eine Nachprüfung nach Mängeln kostet weitere Tage, und ein Ersatzteil kann eine Woche brauchen. Aus zwei gefühlten Puffermonaten werden auf diese Weise schnell drei reale — und dann ist der Regelsatz da.

Ab wann gezählt wird: die Plakette endet mit dem Monat

Die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Nicht am Jahrestag der letzten Untersuchung, nicht am Tag, an dem Sie sie geklebt bekommen haben, sondern mit dem Monatsende. Das ist für die Staffel oben entscheidend, denn die Monate werden ab diesem Punkt gezählt.

Für die Praxis ergeben sich daraus zwei Dinge. Gezählt wird ab diesem Monatsende, nicht ab dem Tag Ihres Termins. Und die Staffel ändert sich nicht bei jedem Monatswechsel, sondern nur an drei Stellen: nach zwei, nach vier und nach acht Monaten. Wer ausrechnen will, was ein weiterer Monat kostet, muss also nur wissen, ob eine dieser drei Grenzen dazwischen liegt.

Und noch etwas gehört zu diesem Absatz, weil es regelmäßig verwechselt wird: Die Plakette ist der Nachweis, nicht die Untersuchung. Sie sagt aus, bis wann das Fahrzeug spätestens vorzuführen ist. Über den Zustand des Fahrzeugs am heutigen Tag sagt sie nichts — eine gültige Plakette ist keine Zusicherung, dass die Bremsen morgen noch greifen, und eine abgelaufene Plakette ist kein Beweis dafür, dass etwas kaputt ist.

Ein Monat mehr — aber nur, wenn Mängel gefunden werden

Es gibt eine einzige Verlängerung, die im Text ausdrücklich vorgesehen ist, und sie ist kein Geschenk, sondern eine Reparaturfrist. Werden bei der Untersuchung Mängel festgestellt, die vor Zuteilung einer neuen Prüfplakette behoben werden müssen, verlängert sich die Gültigkeit der bisherigen Plakette um einen Monat.

Diese Regel greift also erst, wenn Sie vorgeführt haben — sie hilft niemandem, der den Termin gar nicht erst wahrnimmt. Wer sie erwischt, sollte sie ernst nehmen: Ein Monat reicht für einen Werkstatttermin und eine Nachprüfung, wenn beides sofort organisiert wird. Er reicht nicht, wenn ein Ersatzteil bestellt werden muss und die Werkstatt in drei Wochen wieder frei ist. Fragen Sie deshalb noch an der Prüfstelle, was genau zu machen ist, und rufen Sie von dort aus die Werkstatt an.

Was diese Verlängerung nicht ist: eine allgemeine Gnadenfrist von einem Monat für jeden, dessen Plakette abgelaufen ist. Sie hängt an der konkreten Untersuchung und an den dort festgestellten Mängeln.

Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung: eine eigene, härtere Staffel

Der Katalog kennt zwei Staffeln. Die oben abgebildete gilt für Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung — der Normalfall beim privaten Pkw. Für Fahrzeuge, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, im Wesentlichen also schwere Nutzfahrzeuge, gelten höhere Sätze, und sie setzen früher ein.

bis 2 Monate

15 €

mehr als 2 bis 4 Monate

25 €

mehr als 4 bis 8 Monate

60 €

mehr als 8 Monate

75 €

Regelsätze für Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung · Stand: 5. September 2026

Der Unterschied ist nicht nur der Betrag. In dieser Staffel wird auch früher ein Punkt fällig als beim Pkw: Die Punkteregelung verweist hier auf zwei Stufen, nicht nur auf die oberste. Wer ein Fahrzeug dieser Gruppe fährt oder hält, sollte den Termin deshalb nicht nach den Zahlen weiter oben planen. Ob Ihr Fahrzeug dazugehört, hängt von seiner Art und seinem Gewicht ab — die Prüfstelle sagt Ihnen das in einem Satz, wenn Sie den Termin vereinbaren.

Wenn die Behörde den Betrieb untersagt

Neben dem Bußgeld gibt es einen zweiten Weg, auf dem eine fehlende Plakette teuer wird, und er läuft nicht über den Katalog, sondern über die Behörde. Fehlt eine gültige Prüfplakette, kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken. Das Wort im Verordnungstext ist „kann“, nicht „muss“ — es ist also eine Entscheidung im Einzelfall und keine automatische Folge des Ablaufdatums.

Kommt eine solche Untersagung oder Beschränkung, ändert sich die Lage grundlegend. Wer sie missachtet, begeht einen eigenen Verstoß, für den der Katalog 60 € vorsieht (Stand: 5. September 2026) — und dieser Verstoß gehört zu denen, auf die die Punkteregelung ausdrücklich verweist. Das gilt unabhängig davon, in welcher Monatsstufe Sie sich sonst gerade befinden.

Wer Post von der Zulassungsstelle bekommt, sollte sie deshalb nicht als Erinnerung lesen, sondern als das, was sie sein kann.

Vier Dinge, die wir hier bewusst nicht behaupten

Zu diesem Thema kursieren Angaben, die überall abgeschrieben werden und die wir im Verordnungstext nicht belegen konnten. Wir drucken sie deshalb nicht — und sagen offen, welche gemeint sind, damit Sie sie erkennen, wenn Sie ihnen anderswo begegnen.

  • Eine „erweiterte Hauptuntersuchung“, die ab einer bestimmten Überschreitung automatisch fällig wird. Wir haben diese Regel in der geltenden Anlage nicht gefunden und drucken sie deshalb nicht — obwohl sie auf sehr vielen Seiten steht.
  • Einen prozentualen Aufschlag auf das Prüfentgelt bei verspäteter Vorführung. Auch dafür fehlt uns der Beleg im Verordnungstext.
  • Eine feste Zahl für die Hauptuntersuchung selbst. Einen bundesweit festgesetzten Preis gibt es nicht; was den Betrag bestimmt, steht auf unserer Seite zu den TÜV-Kosten.
  • Aussagen darüber, wie sich eine abgelaufene Untersuchung auf Versicherungsleistungen auswirkt. Das hängt an Ihrem Vertrag und nicht an einer Vorschrift, die wir hier nachlesen könnten.

Das ist keine Koketterie. Eine erfundene Zahl bleibt auf einer Seite stehen, wird zitiert und irgendwann geglaubt. Wenn Sie eine dieser Angaben brauchen, holen Sie sie bei der Prüfstelle oder bei Ihrer Zulassungsstelle — dort ist sie verbindlich, hier wäre sie geraten.

Was die nachgeholte Untersuchung kostet

Kurz: Wir wissen es nicht, und pauschal sagen kann es Ihnen niemand. Für die Hauptuntersuchung gibt es keinen bundesweit festgesetzten Preis.

Deshalb steht auf dieser Seite keine Spanne und kein „typischer“ Betrag. Was den Preis in der Praxis bestimmt und wie Sie ihn vor dem Termin erfragen, haben wir auf einer eigenen Seite aufgeschrieben: TÜV-Kosten. Dort stehen auch die Fristen, in denen Fahrzeuge vorgeführt werden müssen.

Eines lässt sich trotzdem sagen, ohne eine Zahl zu erfinden: Der Preis der Untersuchung ändert sich nicht dadurch, dass Sie spät kommen. Was dazukommt, ist der Regelsatz — und ab mehr als acht Monaten der Punkt. Aufschieben spart an der Untersuchung also nichts, es legt nur etwas obendrauf.

Wo Ihr nächster Termin steht — an zwei Stellen

Die erste ist die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Sie nennt Monat und Jahr, und sie wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Die zweite ist die Zulassungsbescheinigung Teil I: Dort sind Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung eingetragen. Beide Angaben sollten dasselbe sagen.

Sehen Sie beide an, gerade wenn Sie ein Fahrzeug übernommen haben. Eine Plakette kann fehlen, beschädigt oder nach einer Untersuchung nicht ausgetauscht worden sein. Wenn die Papiere etwas anderes sagen als das Schild, klären Sie das, bevor Sie sich auf die für Sie günstigere Angabe verlassen — im Zweifel bei der Prüfstelle oder der Zulassungsstelle. Welches Feld der Zulassungsbescheinigung welche Angabe trägt, erklärt unsere Übersicht zum Fahrzeugschein.

Der Untersuchungsbericht: aufbewahren — und beim Kauf danach fragen

Zu jeder Hauptuntersuchung gehört ein Bericht, und der Halter muss ihn mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren. Das ist eine Pflicht, keine Empfehlung — und für Käufer ist sie eine der nützlichsten Vorschriften überhaupt.

Für Käufer heißt das: Fragen Sie beim Gebrauchtwagen nach dem letzten Untersuchungsbericht. Und wenn er da ist, lesen Sie ihn. In dem Bericht steht, was beim letzten Mal beanstandet wurde — geringe Mängel, die abgehakt wurden, Hinweise auf Rost, auf Ölverlust, auf ausgeschlagene Teile. Das ist die ehrlichste Vorschau auf die nächste Untersuchung, die ein Verkäufer Ihnen geben kann, und sie kostet nichts.

Fragen Sie zusätzlich, wann die letzte Untersuchung war — nicht nur, bis wann die Plakette gilt. Aus diesem Datum ergibt sich der nächste Termin.

Gebrauchtwagen mit abgelaufener Plakette: was der Preis verschweigt

„TÜV abgelaufen“ steht in Inseraten oft dort, wo sonst der Aufpreis stünde — als Begründung für einen niedrigen Preis. Das kann ehrlich gemeint sein. Es kann aber auch heißen, dass der Verkäufer die Untersuchung deshalb nicht machen lässt, weil er weiß, was dabei herauskäme.

Rechnen Sie den Rabatt deshalb nicht gegen den Preis der Untersuchung, sondern gegen das, was danach kommt. Wer ein Fahrzeug ohne gültige Plakette übernimmt, übernimmt zwei offene Posten auf einmal: die Untersuchung selbst und die Reparaturen, die sie auslöst. Der zweite Posten ist der unbekannte, und er ist in aller Regel der größere.

Drei Dinge helfen vor der Übergabe. Erstens: Halten Sie im Kaufvertrag fest, wer die Untersuchung nachholt und wer sie bezahlt — und zwar bevor Sie unterschreiben, nicht danach. Zweitens: Lassen Sie sich das Fahrzeug ansehen. Ein Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf kostet einen Bruchteil dessen, was eine unerwartete Reparatur nach dem Kauf kostet.

Das Dritte können Sie sofort erledigen, noch bevor Sie hinfahren: eine Abfrage über die Fahrgestellnummer. Sie zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug erfasst sind — Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.

Zwei Grenzen, damit die Erwartung stimmt. Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung — er sieht keinen Rost am Unterboden und keine weichen Bremsen, und er sagt Ihnen nicht, ob das Fahrzeug die nächste Hauptuntersuchung besteht. Und personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.

Was Sie jetzt konkret tun

Wenn Ihre Plakette abgelaufen ist, ist die Reihenfolge wichtiger als die Gründlichkeit. Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge.

  • Auf der Plakette am hinteren Kennzeichen den Monat ablesen — die Zahl oben in der Mitte ist der Monat, die große Zahl in der Mitte das Jahr.
  • Den gleichen Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I gegenlesen; Monat und Jahr der nächsten Untersuchung sind dort eingetragen.
  • Die Monate seit Ablauf zählen, nicht schätzen. Zwischen der Stufe mit 25 € und der mit 60 € liegt ein Punkt in Flensburg.
  • Einen Termin bei einer Prüfstelle machen — und dabei nachsehen, wo Sie in der Staffel stehen. Sie ändert sich nur an drei Grenzen: nach zwei, nach vier und nach acht Monaten.
  • Offensichtliche Mängel vorher beheben lassen: Beleuchtung, Reifen, Wischerblätter, Bremsflüssigkeit. Eine Nachprüfung kostet Zeit, die Sie gerade nicht haben.
  • Den letzten Untersuchungsbericht heraussuchen. Er gehört ohnehin aufbewahrt, und die Prüfstelle sieht darin, was beim letzten Mal bemängelt wurde.

Und dann der Teil, der über diesen einen Termin hinausgeht: Tragen Sie den nächsten Termin sofort ein, sobald Sie ihn haben — mit einer Erinnerung ein bis zwei Monate vorher, nicht am Tag der Fälligkeit. Diese Seite existiert, weil sehr viele Menschen genau diesen einen Kalendereintrag nicht gemacht haben.

Offizielle Anlaufstellen

Wo die Regeln, die Regelsätze und die Punkteliste im Volltext stehen. Verbindlich ist für Ihren Fall immer die zuständige Behörde.

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Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

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Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

TÜV überzogen — häufige Fragen

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Die Frage enthält bereits einen Denkfehler, den diese Seite gerade auflösen will: Es gibt keine Zeit, die man überziehen „darf“. Mit Ablauf des Monats, der auf der Prüfplakette steht, ist die Plakette ungültig — ab diesem Moment fehlt der Nachweis. Der Bußgeldkatalog kennt für die ersten zwei Monate zwar keinen eigenen Regelsatz, aber das ist eine Aussage über die Bußgeldstaffel und keine Schonfrist. Bei fehlender gültiger Prüfplakette kann die zuständige Behörde den Betrieb untersagen oder beschränken. Die richtige Antwort lautet deshalb: gar nicht, und je länger, desto teurer.

Was kostet es, wenn der TÜV vier Monate abgelaufen ist?

Vier Monate liegen noch in der Spanne „mehr als zwei bis vier Monate“, für die der Katalog 15 € vorsieht (Stand: 5. September 2026). Der fünfte Monat wechselt in die nächste Stufe mit 25 €. Rechnen Sie hier genau nach, statt zu schätzen: Die Staffel springt genau an dieser Grenze. Dazu kommt das, was die Untersuchung selbst kostet — dafür gibt es keinen bundesweit festgesetzten Preis, weshalb wir hier bewusst keine Zahl nennen.

Bekomme ich einen Punkt in Flensburg, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Beim gewöhnlichen Pkw nur, wenn Sie den Termin um mehr als acht Monate überschreiten — das ist die Stufe mit 60 € (Stand: 5. September 2026), und sie ist die einzige, auf die die Punkteregelung verweist. Bis dahin bleibt es beim Geldbetrag. Ein zweiter Fall betrifft nicht die Frist, sondern die Reaktion darauf: Wer eine behördliche Untersagung oder Beschränkung des Betriebs wegen fehlender gültiger Prüfplakette missachtet, steht mit 60 € ebenfalls in der Punkteliste. Für Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung greift eine eigene Staffel, in der bereits eine frühere Stufe erfasst ist.

Verschiebt sich der nächste Termin, wenn ich später komme?

Ja — und viele rechnen an dieser Stelle mit einer Bestrafung, die es nicht gibt. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und dem Jahr der letzten Hauptuntersuchung, und das ist die Untersuchung, die tatsächlich stattgefunden hat. Wer im Juni fällig gewesen wäre und erst im Dezember vorführt, dessen nächste Frist läuft ab Dezember. Es wird nicht auf den ursprünglich fälligen Monat zurückdatiert, und die überzogene Zeit wird nicht vom nächsten Zeitraum abgezogen. Die Folgen des Überziehens liegen woanders: beim Regelsatz, beim Punkt ab mehr als acht Monaten und darin, dass das Fahrzeug die ganze Zwischenzeit ohne gültige Prüfplakette unterwegs war.

Darf ich mit abgelaufener Plakette noch zur Prüfstelle fahren?

Diese Frage beantwortet Ihnen verbindlich Ihre Zulassungsstelle, und wir behaupten hier bewusst keine Ausnahme, die wir nicht im Verordnungstext nachlesen konnten. Was im Text steht: Fehlt eine gültige Prüfplakette, kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken. „Kann“ heißt, es ist eine Entscheidung im Einzelfall und keine automatische Folge. Praktisch heißt es: Je länger der Zustand andauert, desto weniger sollten Sie sich darauf verlassen. Vereinbaren Sie den Termin und legen Sie ihn so früh wie möglich.

Die Prüfung hat Mängel ergeben — bin ich jetzt sofort ohne Plakette?

Nicht zwangsläufig. Werden bei der Untersuchung Mängel festgestellt, die vor Zuteilung einer neuen Prüfplakette behoben werden müssen, verlängert sich die Gültigkeit der bisherigen Plakette um einen Monat. Dieser eine Monat ist Ihre Reparaturzeit — er ist knapp bemessen, aber er ist da. Nutzen Sie ihn: Werkstatttermin sofort machen, Ersatzteilverfügbarkeit klären und die Nachprüfung gleich mit terminieren. Wer den Monat verstreichen lässt, steht anschließend wieder in der Staffel, aus der er gerade herauskommen wollte.

Wo finde ich den Termin für die nächste Untersuchung?

An zwei Stellen, und Sie sollten beide ansehen. Auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen stehen Monat und Jahr; die Plakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Und in der Zulassungsbescheinigung Teil I sind Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung eingetragen. Wenn beide Angaben auseinandergehen — etwa weil eine Plakette nach einer Untersuchung nicht getauscht wurde —, klären Sie das, bevor Sie sich auf die günstigere Zahl verlassen. Welches Feld welche Angabe trägt, erklärt unsere Seite zum Fahrzeugschein.

Ich kaufe ein Auto mit abgelaufener HU — worauf muss ich achten?

Lassen Sie sich den letzten Untersuchungsbericht zeigen. Der Halter muss ihn mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren, es gibt also keinen guten Grund, warum er fehlen sollte. In dem Bericht steht, was beim letzten Mal bemängelt wurde — das ist die ehrlichste Vorschau auf die anstehende Prüfung, die Sie bekommen können. Halten Sie außerdem im Kaufvertrag fest, wer die Untersuchung nachholt und wer sie bezahlt. Und prüfen Sie parallel, was zur Fahrgestellnummer erfasst ist: Unsere Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Personenbezogene Halterdaten sind darin nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.

Gilt für Wohnmobile, Anhänger und Lkw dieselbe Staffel?

Das hängt nicht am Fahrzeugnamen, sondern an einem einzigen Kriterium: ob für das Fahrzeug eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Genau dort trennt der Katalog. Die oben abgebildete Staffel gilt für Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung. Für Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung — im Wesentlichen schwere Nutzfahrzeuge — gilt eine eigene Staffel: bis zwei Monate 15 €, danach 25 €, 60 € und ab mehr als acht Monaten 75 € (Stand: 5. September 2026); in ihr wird außerdem früher ein Punkt fällig. Ob Ihr konkretes Fahrzeug in diese Gruppe fällt, ergibt sich aus seiner Art und seinem Gewicht — im Zweifel fragen Sie die Prüfstelle vor dem Termin.

Kostenlose Vorschau · Einmalzahlung · Kein Abo

Erst nachsehen, dann verhandeln.

Geben Sie die Fahrgestellnummer ein und sehen Sie kostenlos, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

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