Zulassungsschein in Österreich — Teil I fährt mit, Teil II bleibt beim Typenschein.
Bei der Zulassung bekommen Sie in Österreich die Zulassungsbescheinigung, früher Zulassungsschein genannt, in zwei Teilen. Teil I in Gelb und Rot muss laut oesterreich.gv.at immer mitgeführt werden und enthält die Daten zu Fahrzeug, Halter und Auflagen; Teil II in Gelb und Blau sollte beim Typenschein bleiben. Die Fahrgestellnummer steht in Feld E, wie überall in der EU.
Fahrgestellnummer aus Feld E eingeben
Der Decoder zerlegt die 17 Zeichen sofort: Hersteller, Land, Modelljahr, Werk und laufende Nummer. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kurzantwort
- Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsschein Teil I und Teil II?
- Teil I (gelb/rot) muss immer mitgeführt werden und enthält die Daten zu Fahrzeug und Halter sowie alle behördlichen Auflagen. Teil II (gelb/blau) sollte laut oesterreich.gv.at beim Typenschein verbleiben und wird mit dem Genehmigungsnachweis verbunden.
- Zulassungsschein verloren: was tun?
- Bei Verlust genügt eine Erklärung bei der Zulassungsstelle; das Duplikat wird sofort ausgestellt. Nach einem Diebstahl muss zuerst unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Ein Papier-Duplikat ist gebührenfrei, ein Scheckkarten-Duplikat kostet 31,10 €.
- Was kostet der Scheckkartenzulassungsschein?
- 31,10 €, eine Zweitkarte ebenfalls 31,10 €. Er ersetzt nur Teil I; Teil II bleibt Papier.
Vier Blicke vor dem Kauf
Ein Gebrauchtwagen in Österreich hat mehrere Papiere. Die Fahrgestellnummer verbindet sie alle mit dem Auto.
- 1Teil I zeigen lassenFahrzeug- und Halterdaten, Auflagen, die FIN in Feld E.
- 2Teil II verlangenEr bleibt beim Typenschein bzw. Genehmigungsnachweis und gehört beim Verkauf dazu.
- 3FIN abgleichenTeil I, Genehmigungsdokument und Nummer am Fahrzeug müssen übereinstimmen.
- 4Vorgeschichte prüfenDie FIN in den Decoder, dann die kostenlose Vorschau.
Zulassungsbescheinigung, früher Zulassungsschein
Amtlich heißt das Dokument heute Zulassungsbescheinigung; oesterreich.gv.at führt es unter "Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)". Ausgestellt wird es bei der Kfz-Zulassung in zwei Teilen, die verschiedene Aufgaben haben.
Teil I begleitet das Auto: Er muss immer mitgeführt werden und nennt Fahrzeug, Halter und alle behördlichen Auflagen. Teil II gehört nicht ins Handschuhfach. Er soll beim Typenschein bleiben und wird mit dem Genehmigungsnachweis verbunden, also mit dem Typenschein oder dem Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.
Teil I, Teil II und Scheckkarte im Vergleich
Welcher Teil was enthält und wo er hingehört, nach den Angaben von oesterreich.gv.at.
| Dokument | Farbe/Format | Was es enthält | Wohin damit |
|---|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | gelb/rot, Papier | Daten zu Fahrzeug und Halter, alle behördlichen Auflagen | immer mitführen |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | gelb/blau, Papier | wird mit dem Genehmigungsnachweis verbunden | beim Typenschein lassen |
| Scheckkartenzulassungsschein | Chipkarte | ersetzt Teil I; 31,10 €, Zustellung binnen zwei Wochen | statt Teil I aus Papier mitführen |
Quelle: oesterreich.gv.at, Lexikon "Zulassungsbescheinigung" und "Kfz-Zulassung". Teil II bleibt auch bei der Scheckkarte Papier.
Der Scheckkartenzulassungsschein
Statt Teil I aus Papier können Sie eine Chipkarte wählen. Sie wird laut oesterreich.gv.at innerhalb von zwei Wochen per Post an die Zulassungsadresse geschickt; bis dahin bekommen Sie einen befristeten Teil I aus Papier, der mit der Zustellung, spätestens nach acht Wochen, ungültig wird.
Die Karte kostet 31,10 €, eine Zweitkarte ebenso viel. Der Umstieg vom Papier auf die Karte ist jederzeit möglich; die alte Papierbescheinigung Teil I zieht die Zulassungsstelle dann ein.
Wo die Fahrgestellnummer steht
Auf einen Blick: Die Fahrgestellnummer steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung, im Genehmigungsdokument und eingeschlagen am Fahrzeug. Vor dem Kauf sollten alle drei übereinstimmen.

Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
Nach einem Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, auch wenn er im Ausland passiert ist. Bei Verlust genügt eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle, und das Duplikat wird sofort ausgestellt. Wer den Verlust bei der Polizei meldet, darf mit der Bestätigung eine Woche lang weiterfahren.
Zuständig ist eine Zulassungsstelle für Ihren Wohnbezirk oder den Bezirk des Unternehmenssitzes. Ersetzt wird nur der verlorene Teil. Ein Papier-Duplikat kostet nichts, ein Scheckkarten-Duplikat 31,10 €.
Mitzubringen laut oesterreich.gv.at
- Lichtbildausweis: amtlich, der antragstellenden Person.
- Anzeige oder Erklärung: Diebstahls- oder Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust.
- Vollmacht: wenn der Zulassungsbesitzer nicht selbst kommt.
Die FIN aus dem Zulassungsschein prüfen
Die kostenlose Vorschau zeigt, welche Daten vorliegen. Der EU-Bericht (19,95 €) bringt Fahrzeugdaten aus der FIN, Euro-Norm und CO₂-Wert, soweit der Hersteller sie liefert, Rückrufe aus dem EU-Warnsystem Safety Gate, ein geschätztes Garantiefenster, einen Marktwert, sobald genug vergleichbare Inserate vorliegen, und einen Diebstahlabgleich mit Polizeidatenbanken mehrerer EU-Länder. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht.
Umzug: wann der Zulassungsschein geändert werden muss
Ändert sich etwas, das in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, muss der Zulassungsbesitzer das binnen einer Woche der zuständigen Behörde melden. Bei einem Umzug kommt es auf das Kennzeichen an: Bleibt die Behördenabkürzung gleich, etwa bei einem Umzug innerhalb Wiens, ist nichts zu tun, und die Bescheinigung mit den alten Daten bleibt gültig.
Ändert sich die Abkürzung, aber die Behörde bleibt dieselbe, muss die Änderung gemeldet werden. Ist für den neuen Wohnsitz eine andere Behörde zuständig, braucht es eine Abmeldung und eine neue Anmeldung.
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Woher diese Angaben stammen
Die Angaben stammen von oesterreich.gv.at, gelesen am 6. Oktober 2026.
Gebühren und Verfahren können sich ändern. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Zulassungsstelle.
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Zulassungsschein in Österreich: häufige Fragen
Was Halter und Käufer in Österreich zum Zulassungsschein wissen wollen.
Wo steht die Fahrgestellnummer im Zulassungsschein?+
In Feld E. Die Felder der Zulassungsbescheinigung sind seit der EU-Richtlinie 1999/37/EG europaweit einheitlich belegt.
Muss ich Teil II im Auto haben?+
Nein. Mitführen müssen Sie Teil I. Teil II sollte laut oesterreich.gv.at beim Typenschein verbleiben.
Kostet ein Duplikat des Zulassungsscheins etwas?+
Für ein Duplikat des Papierzulassungsscheins fallen laut oesterreich.gv.at keine Gebühren an. Ein Duplikat des Scheckkartenzulassungsscheins kostet 31,10 €.
FIN aus dem Zulassungsschein eingeben
Die kostenlose Vorschau zeigt, welche Daten zur Fahrgestellnummer vorliegen, bevor Sie etwas bezahlen.
CarCheckerVIN ist keine Behörde und nicht mit der Republik Österreich oder den Zulassungsstellen verbunden. Angaben nach oesterreich.gv.at, Stand 6. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.
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