Abschleppen — höchstens 5 m Seil, und runter von der Autobahn.
Bleibt ein Auto liegen, darf ein anderes es abschleppen, mit Seil oder Stange und höchstens 5 m Abstand. Beide fahren mit Warnblinklicht. Wer auf der Autobahn liegen bleibt, verlässt sie an der nächsten Ausfahrt; wer außerhalb liegen bleibt, fährt gar nicht erst auf. Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden.
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Kurzantwort
- Wie lang darf ein Abschleppseil sein?
- Der lichte Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug darf höchstens 5 m betragen (§ 43 Abs. 3 StVZO). Seil oder Stange müssen ausreichend erkennbar sein, zum Beispiel durch einen roten Lappen.
- Darf man auf der Autobahn abschleppen?
- Nur ein Fahrzeug, das auf der Autobahn liegen geblieben ist, und nur bis zur nächsten Ausfahrt. Ein Auto, das woanders liegen geblieben ist, darf nicht auf die Autobahn geschleppt werden (§ 15a Abs. 1 und 2 StVO).
- Welchen Führerschein brauche ich zum Abschleppen?
- Den für das Fahrzeug, das zieht. Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs (§ 6 Abs. 1 FeV).
Abschleppen in vier Schritten
Von der Abschleppöse bis zur Ausfahrt.
- 1An der Öse befestigenPkw haben vorn und meist auch hinten eine Befestigung für Seil oder Stange.
- 2Höchstens 5 mLichter Abstand zwischen beiden Fahrzeugen; das Seil gut sichtbar machen.
- 3Warnblinker anAn beiden Fahrzeugen, während der ganzen Fahrt.
- 4Raus von der AutobahnAn der nächsten Ausfahrt; auffahren ist verboten.
Die Regeln auf einen Blick
Vier Regeln stehen in § 15a StVO, zwei in § 43 StVZO.
| Situation | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| auf der Autobahn liegen geblieben | bei der nächsten Ausfahrt die Autobahn verlassen | § 15a Abs. 1 StVO |
| außerhalb der Autobahn liegen geblieben | nicht auf die Autobahn auffahren | § 15a Abs. 2 StVO |
| während des Abschleppens | Warnblinklicht an beiden Fahrzeugen | § 15a Abs. 3 StVO |
| Motorrad | darf nicht abgeschleppt werden | § 15a Abs. 4 StVO |
| Seil oder Stange | lichter Abstand höchstens 5 m | § 43 Abs. 3 Satz 1 StVZO |
| Erkennbarkeit | Seil oder Stange ausreichend erkennbar machen, zum Beispiel mit einem roten Lappen | § 43 Abs. 3 Satz 2 StVZO |
§ 15a StVO spricht vom Abschleppen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs. Daneben gilt § 33 StVZO: Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
Abschleppösen und Führerschein
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse brauchen vorn eine ausreichend bemessene, leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils. Personenkraftwagen brauchen sie auch hinten, außer wenn nach der Betriebserlaubnis keine Anhängelast zulässig ist (§ 43 Abs. 2 StVZO).
Für den Führerschein kommt es auf das ziehende Auto an. § 6 Abs. 1 FeV sagt: Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs. Wer mit Klasse B einen Pkw abschleppt, braucht also keine Anhänger-Klasse.
Kurz gesagt
- Öse vorn: an allen mehrachsigen Kfz
- Öse hinten: an Pkw, sofern Anhängelast zulässig
- Führerschein: Klasse des ziehenden Fahrzeugs
Bußgeld
Die Beträge sind niedrig, Punkte gibt es keine.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | BKatV-Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit dem Abgeschleppten aufgefahren | 20,00 € | keiner | nein | 67 |
| Warnblinklicht beim Abschleppen nicht eingeschaltet | 5,00 € | keiner | nein | 68 |
| Motorrad abgeschleppt | 10,00 € | keiner | nein | 69 |
| Abschleppseil oder -stange nicht ausreichend erkennbar | 5,00 € | keiner | nein | 216 |
BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026. Für einen Abstand über 5 m nennt die BKatV keinen eigenen Regelsatz. Keine dieser Nummern steht in Anlage 13 der FeV.
Seil, Autobahn und Bußgeld auf einen Blick
Was beim Abschleppen vorgeschrieben ist und was Fehler kosten.

Liegen geblieben, und jetzt?
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Seil oder Stange, Motorrad, Anhänger
Vier Fragen, die beim Abschleppen oft auftauchen.
Seil oder Stange
Die StVZO behandelt beide gleich: höchstens 5 m, gut erkennbar.
Motorrad
Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden (§ 15a Abs. 4 StVO).
Fahrbereites Auto ziehen
§ 15a betrifft liegen gebliebene Fahrzeuge; ein Kraftfahrzeug darf nach § 33 StVZO nicht als Anhänger betrieben werden.
Vorher absichern
Ist das liegen gebliebene Auto nicht rechtzeitig zu erkennen: sofort Warnblinklicht, dann das Warndreieck, bei schnellem Verkehr etwa 100 m entfernt (§ 15 StVO).
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Woher diese Angaben stammen
Abschleppregeln aus § 15a StVO, Abstand und Ösen aus § 43 StVZO, Führerschein aus § 6 FeV, Bußgeld aus der BKatV, gelesen am 9. Oktober 2026.
Wer das abgeschleppte Fahrzeug lenkt und was er dafür braucht, regeln diese Vorschriften nicht ausdrücklich; die Seite macht dazu keine Angaben.
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Abschleppen: häufige Fragen
Was zum Abschleppen am häufigsten gefragt wird.
Müssen beim Abschleppen beide Autos den Warnblinker anhaben?+
Ja. § 15a Abs. 3 StVO verlangt Warnblinklicht an beiden Fahrzeugen; ohne kostet es 5,00 €.
Wie kennzeichne ich das Abschleppseil?+
Ausreichend erkennbar, die StVZO nennt als Beispiel einen roten Lappen.
Darf ich ein Motorrad abschleppen?+
Nein. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden; der Verstoß kostet 10,00 €.
Brauche ich zum Abschleppen den Anhängerführerschein?+
Nein. Es genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des ziehenden Fahrzeugs (§ 6 Abs. 1 FeV).
Gut angekommen?
Die Abschleppregeln gelten bis zur Werkstatt. Was das Auto vorher erlebt hat, zeigt die Vorschau zur FIN.
CarCheckerVIN ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach StVO, StVZO, FeV und BKatV, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.
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