Standlicht und Parklicht — zum Stehen, nie zum Fahren.
Was im Alltag Standlicht heißt, nennt die StVZO Begrenzungsleuchten: zwei weiße Leuchten vorn, die die Breite des Autos zeigen. Fahren dürfen Sie damit allein nie. Wichtig wird das kleine Licht, wenn das Auto steht: Außerorts muss ein haltendes Auto bei Dunkelheit beleuchtet sein, innerorts genügt oft die Parkleuchte zur Straßenseite oder die Straßenbeleuchtung.
FIN eingeben, Fahrzeug bestimmen
Der Decoder zeigt Hersteller, Modelljahr und Werk. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kurzantwort
- Darf man mit Standlicht fahren?
- Nein. § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO verbietet, mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein zu fahren. Das kostet 10,00 €, mit Gefährdung 15,00 €, mit Sachschaden 35,00 €.
- Muss ein parkendes Auto nachts beleuchtet sein?
- Außerorts ja, mit eigener Lichtquelle. Innerorts genügt es, die Seite zur Fahrbahn kenntlich zu machen, etwa mit der Parkleuchte; macht die Straßenbeleuchtung das Auto auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar, ist gar kein eigenes Licht nötig (§ 17 Abs. 4 StVO).
- Was ist der Unterschied zwischen Standlicht und Parklicht?
- Standlicht sind die Begrenzungsleuchten vorn (§ 17 Abs. 2 StVO, § 51 StVZO); sie leuchten bei jedem Licht mit. Parklicht beleuchtet nur eine Fahrzeugseite, vorn weiß und hinten rot, und zeigt so die Seite eines geparkten Autos an (§ 51c StVZO).
Parken bei Dunkelheit in vier Fragen
Was Sie prüfen, bevor Sie das Licht ausmachen.
- 1Außerorts?Dann braucht das Auto eine eigene Lichtquelle.
- 2Straßenlicht reicht?Innerorts ist dann kein eigenes Licht nötig.
- 3Sonst ParkleuchteZur Fahrbahnseite, vorn weiß, hinten rot.
- 4Über 3,5 t oder Anhänger?Auf der Fahrbahn innerorts stets beleuchten.
Wann ein stehendes Fahrzeug Licht braucht
§ 17 Abs. 4 StVO unterscheidet nach Ort, Fahrzeug und Straßenbeleuchtung. 6 Fälle im Überblick.
| Fall | Was gilt |
|---|---|
| außerorts, jedes mehrspurige Fahrzeug | mit eigener Lichtquelle beleuchten |
| innerorts, Pkw, Straßenlicht macht das Auto deutlich sichtbar | keine eigene Beleuchtung nötig |
| innerorts, Pkw, ohne ausreichendes Straßenlicht | die der Fahrbahn zugewandte Seite kenntlich machen, etwa mit der Parkleuchte |
| innerorts, auf der Fahrbahn, über 3,5 t (außer Pkw) | stets eigene Lichtquelle oder andere zugelassene Einrichtung |
| innerorts, Anhänger auf der Fahrbahn | stets eigene Lichtquelle oder andere zugelassene Einrichtung |
| Motorrad, Fahrrad, einachsiger Anhänger | bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen lassen |
Wer ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht absichert oder beleuchtet und dadurch andere gefährdet, zahlt 60,00 € (BKatV Nr. 66).
Standlicht heißt Begrenzungsleuchte
Das Wort Standlicht steht in § 17 Abs. 2 StVO in Klammern hinter „Begrenzungsleuchten“. Technisch regelt sie § 51 StVZO: Kraftfahrzeuge haben vorn zwei Begrenzungsleuchten mit weißem Licht, deren äußerster Punkt höchstens 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugs entfernt sein darf.
Sie leuchten auch bei Fern- und Abblendlicht ständig mit. Ausgenommen sind Krafträder ohne Beiwagen und Fahrzeuge, die schmaler als 1.000 mm sind.
§ 51 StVZO kurz
- Farbe: weiß, nicht blendend
- Lage: höchstens 400 mm vom Rand
- Höhe: 350 bis 1.500 mm, wenn nötig bis 2.100 mm
Die 4 Arten der Parkbeleuchtung
§ 51c StVZO erlaubt mehrere Wege, die Seite eines geparkten Fahrzeugs anzuzeigen.
| Art | Ausführung |
|---|---|
| Parkleuchten je Seite | vorn weiß, hinten rot, für jede Fahrzeugseite |
| Begrenzungs- und Schlussleuchte | eine Begrenzungsleuchte und eine Schlussleuchte |
| abnehmbare Parkleuchten | vorn weiß, hinten rot, am Bordnetz oder mit aufladbarer Stromquelle |
| Park-Warntafeln | vorn und hinten, 100 mm breite rot-weiße Streifen unter 45 Grad |
Parkleuchten sitzen mehr als 350 mm und höchstens 1.500 mm über der Fahrbahn, höchstens 400 mm vom Fahrzeugrand. Park-Warntafeln sitzen höchstens 1.000 mm hoch. An Fahrzeugen bis 2.000 mm Breite und 6.000 mm Länge dürfen die Parkleuchten einer Seite in einem Gerät vereinigt sein.
Bußgeld
Punkte gibt es für keinen dieser Verstöße.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | BKatV-Nr. |
|---|---|---|---|
| nur mit Standlicht gefahren | 10,00 € | keiner | 74 |
| dabei andere gefährdet | 15,00 € | keiner | 74.1 |
| dabei Sachschaden | 35,00 € | keiner | 74.2 |
| haltendes Fahrzeug nicht wie vorgeschrieben beleuchtet | 20,00 € | keiner | 77 |
| dabei Sachschaden | 35,00 € | keiner | 77.1 |
BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026. Keine dieser Nummern steht in Anlage 13 der FeV.
Parken bei Dunkelheit auf einen Blick
Wann das Auto Licht braucht und welche Leuchten es dafür gibt.

Gut abgestellt, und das Auto?
Ob alle Leuchten brennen, sehen Sie beim Rundgang. Was das Auto vorher erlebt hat, zeigt die FIN: Die Vorschau ist kostenlos, der EU-Bericht kostet 19,95 €. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht.
Was oft gefragt wird
Vier Fragen rund um das kleine Licht.
Standlicht in der Stadt
Zum Fahren nie, auch nicht unter Straßenlaternen. Dort gehört mindestens Abblendlicht an.
Parklicht links oder rechts
Zur Fahrbahn hin. Innerorts genügt diese eine Seite.
Batterie
Abnehmbare Parkleuchten brauchen Bordnetz oder eine im Betrieb geladene Stromquelle (§ 51c Abs. 4).
Anhänger abgestellt
Innerorts auf der Fahrbahn stets beleuchten oder kenntlich machen, etwa mit Park-Warntafeln.
Weitere Prüfungen und Ratgeber
Mehr zur Beleuchtung.
Woher diese Angaben stammen
Fahr- und Parkregeln aus § 17 StVO, Begrenzungsleuchten aus § 51 StVZO, Parkleuchten aus § 51c, Bußgeld aus der BKatV, gelesen am 9. Oktober 2026.
Ob die Straßenbeleuchtung ein Auto „auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar“ macht, beurteilt § 17 Abs. 4 nicht in Metern; im Zweifel bleibt das Parklicht an.
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Standlicht und Parklicht: häufige Fragen
Was zum Standlicht am häufigsten gefragt wird.
Was kostet Fahren mit Standlicht?+
10,00 €, mit Gefährdung 15,00 €, mit Sachschaden 35,00 €, ohne Punkte (BKatV Nr. 74).
Brauche ich innerorts nachts Parklicht?+
Nur wenn die Straßenbeleuchtung das Auto nicht auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Dann genügt die Seite zur Fahrbahn.
Muss ein Lkw nachts beleuchtet sein?+
Auf der Fahrbahn innerorts ja, wenn seine zulässige Gesamtmasse über 3,5 t liegt; das gilt auch für Anhänger. Außerorts gilt für alle mehrspurigen Fahrzeuge eine eigene Lichtquelle.
Darf ich ein Motorrad nachts auf der Straße abstellen?+
Nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn. Fahrzeuge, die sich leicht wegschieben lassen, gehören bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet dorthin (§ 17 Abs. 4 Satz 4).
Licht aus, Auto geprüft?
Die Leuchten sehen Sie am Auto. Was es erlebt hat, zeigt die Vorschau zur FIN.
CarCheckerVIN ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach StVO, StVZO und BKatV, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.
Passende VIN-Abfragen
Weitere Tools, um die Historie jedes Fahrzeugs zu prüfen