CarCheckerVIN
§ 17 StVO · § 50 StVZO

Abblendlicht — bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht.

Sobald es dämmert, dunkel ist oder die Sicht es verlangt, gehören die vorgeschriebenen Scheinwerfer eingeschaltet, und zwar sauber und unverdeckt. Abblendlicht ist das Licht für den Normalfall: Es leuchtet die Straße aus, ohne andere zu blenden. Auf dem Motorrad gilt es auch am helllichten Tag, wenn keine Tagfahrleuchten brennen.

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Dämmerung
ab dann Licht an
1.200 mm
höchster Punkt des Scheinwerfers
1 lx
höchstens in 25 m, damit es nicht blendet
60,00 €
und 1 Punkt, außerorts ohne Licht bei Nebel

Kurzantwort

Wann muss das Abblendlicht an sein?
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern (§ 17 Abs. 1 StVO). Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen auch am Tag (Abs. 3). Wer ein Kraftrad fährt, braucht es immer, am Tag ersatzweise Tagfahrleuchten (Abs. 2a).
Wann muss man abblenden?
Rechtzeitig, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt, wenn eines mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es die Sicherheit auf oder neben der Straße sonst erfordert (§ 17 Abs. 2 StVO). Wenn nötig, fahren Sie dann langsamer.
Was kostet Fahren ohne Licht?
20,00 €, mit Gefährdung 25,00 €, mit Sachschaden 35,00 € (BKatV Nr. 73). Fehlt das Abblendlicht am Tag bei Nebel, Schnee oder Regen, kostet es innerorts 25,00 €, außerorts 60,00 € und 1 Punkt.
Vor jeder Fahrt

Abblendlicht in vier Schritten

Vom Einschalten bis zum sauberen Scheinwerfer.

  1. 1Dämmert es?Dann ist Licht Pflicht, nicht erst bei völliger Dunkelheit.
  2. 2Sicht schlecht?Bei starkem Regen, Schnee oder Nebel auch am Tag.
  3. 3Scheinwerfer frei?Verdeckte oder verschmutzte Leuchten zählen als Verstoß.
  4. 4Gegenverkehr?Vom Fernlicht rechtzeitig zurück aufs Abblendlicht.

Wann das Abblendlicht Pflicht ist

§ 17 StVO nennt vier Lagen. In allen reicht Standlicht allein nie.

LagePflichtGrundlage
Dämmerung und Dunkelheitvorgeschriebene Beleuchtung einschalten§ 17 Abs. 1 StVO
Sichtverhältnisse erfordern es sonstebenso; die Vorschrift zählt keine Einzelfälle auf§ 17 Abs. 1 StVO
erhebliche Sichtbehinderung am TagAbblendlicht bei Nebel, Schneefall oder Regen§ 17 Abs. 3 Satz 1 StVO
Kraftradauch am Tag Abblendlicht oder Tagfahrleuchten, bei Dämmerung Abblendlicht§ 17 Abs. 2a StVO

Die Beleuchtung darf außerdem nicht verdeckt oder verschmutzt sein (§ 17 Abs. 1 Satz 2). Für Nebel unter 50 m Sicht gelten zusätzliche Regeln zur Nebelschlussleuchte.

Abblenden: wann und warum

Fern- und Abblendlicht dürfen aus demselben oder aus getrennten Scheinwerfern kommen (§ 50 Abs. 4 StVZO). Das Fernlicht leuchtet weit, blendet aber. Deshalb verlangt § 17 Abs. 2 StVO, rechtzeitig abzublenden, sobald ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt, und auch dann, wenn Fußgänger oder Radfahrer neben der Straße geschützt werden müssen.

Wer abgeblendet weniger weit sieht, fährt langsamer; auch das steht in Abs. 2. Was als „abgeblendet“ gilt, legt § 50 StVZO technisch fest: In 25 m vor dem Scheinwerfer dürfen in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber höchstens 1 lx ankommen.

Abblenden bei

  • Gegenverkehr: rechtzeitig, bevor er geblendet wird
  • Vorausfahrenden: wenn der Abstand gering ist
  • Menschen am Rand: wenn die Sicherheit es erfordert

Was § 50 StVZO für die Scheinwerfer vorgibt

Die technischen Vorgaben für Scheinwerfer, die Fern- und Abblendlicht erzeugen.

VorgabeWertAbs.
Lichtfarbe zur Beleuchtung der Fahrbahnweiß1
Anzahlzwei Scheinwerfer, Krafträder einer2
Höhe beim AbblendlichtSpiegelkante nicht unter 500 mm, leuchtende Fläche nicht über 1.200 mm3
Blendung behobenhöchstens 1 lx in 25 m, in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber6
asymmetrisches Abblendlicht1-Lux-Grenze darf unter 15 Grad nach rechts ansteigen6
Gasentladungslampen (Xenon)Scheinwerferreinigungsanlage; Abblendlicht brennt auch bei Fernlicht10

Scheinwerfer müssen einstellbar sein und dürfen sich nicht unbeabsichtigt verstellen (§ 50 Abs. 3 Satz 1). Paarweise Scheinwerfer werden gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet (Abs. 6).

Bußgeld und Punkte

Nur ein Verstoß bringt einen Punkt: kein Abblendlicht am Tag bei schlechter Sicht außerorts.

VerstoßBußgeldPunkteBKatV-Nr.
Licht nicht benutzt, obwohl die Sicht es erforderte, oder nicht rechtzeitig abgeblendet20,00 €keiner73
dabei andere gefährdet25,00 €keiner73.1
dabei Sachschaden35,00 €keiner73.2
bei Nebel, Schnee oder Regen am Tag ohne Abblendlicht, innerorts25,00 €keiner75
dasselbe, außerorts60,00 €1 Punkt76
Kraftrad am Tag ohne Abblendlicht oder Tagfahrleuchten10,00 €keiner74

BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026; Punkte nach FeV Anlage 13 Nr. 3.2.9. Nr. 73 umfasst auch verdeckte oder verschmutzte Leuchten.

Die Scheinwerfer-Vorgaben auf einen Blick

Wann das Licht an sein muss und welche Werte § 50 StVZO vorgibt.

Abblendlicht: Pflichtlagen nach § 17 StVO und Scheinwerferwerte nach § 50 StVZO

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Tagfahrlicht, Standlicht, Nebel

Was neben dem Abblendlicht noch zählt.

Tagfahrleuchten

§ 17 nennt sie nur beim Kraftrad am Tag als Ersatz. Bei Nebel, Schnee oder Regen verlangt Abs. 3 ausdrücklich Abblendlicht.

Standlicht

Allein damit zu fahren ist verboten (§ 17 Abs. 2 Satz 1): 10,00 €.

Nebel unter 50 m

Dann darf zusätzlich die Nebelschlussleuchte an, und es gilt Tempo 50.

Fernlicht

Auf dunklen Straßen erlaubt, auf durchgehend beleuchteten Straßen nicht.

Weitere Prüfungen und Ratgeber

Mehr zur Beleuchtung.

Woher diese Angaben stammen

Pflichten aus § 17 StVO, Scheinwerferwerte aus § 50 StVZO, Bußgeld aus der BKatV, Punkte aus der FeV, gelesen am 9. Oktober 2026.

§ 17 Abs. 1 nennt Dämmerung und Dunkelheit ohne Uhrzeit; eine feste Einschaltzeit gibt es nicht.

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Abblendlicht: häufige Fragen

Was zum Abblendlicht am häufigsten gefragt wird.

Muss ich am Tag mit Licht fahren?+

Im Auto nur, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern oder die Sichtverhältnisse es sonst erfordern. Auf dem Kraftrad immer, mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten.

Wie hoch darf der Scheinwerfer sitzen?+

Beim Abblendlicht liegt die Spiegelkante nicht unter 500 mm und die leuchtende Fläche nicht über 1.200 mm über der Fahrbahn (§ 50 Abs. 3 StVZO).

Gibt es Punkte für Fahren ohne Licht?+

Nur in einem Fall: außerorts am Tag bei erheblicher Sichtbehinderung ohne Abblendlicht, 60,00 € und 1 Punkt.

Zählt ein verschmutzter Scheinwerfer?+

Ja. Beleuchtung darf nicht verdeckt oder verschmutzt sein; der Verstoß fällt unter BKatV Nr. 73, 20,00 €.

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