CarCheckerVIN
§ 17 Abs. 3 StVO · § 53d StVZO

Nebelschlussleuchte — erst, wenn die Sicht unter 50 m fällt.

Das rote Licht hinten ist für dichten Nebel gemacht und für nichts sonst. Die StVO erlaubt es nur, wenn Nebel die Sicht auf weniger als 50 m drückt, und genau dann gilt auch Tempo 50. Bei Regen oder Schneefall bleibt die Nebelschlussleuchte aus, auch wenn man kaum etwas sieht; dann reichen Abblendlicht und Nebelscheinwerfer.

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0/17
50 m
Sichtweite, unter der sie an darf
50 km/h
Höchsttempo unter 50 m Sicht
20,00 €
Bußgeld ohne Nebel
gelb
Kontrollleuchte im Blickfeld

Kurzantwort

Wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten?
Nur wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 StVO). Regen oder Schneefall reichen nicht, auch wenn die Sicht schlecht ist. Steigt die Sicht wieder über 50 m, gehört sie aus.
Wie schnell darf man mit Nebelschlussleuchte fahren?
Höchstens 50 km/h, wenn nicht ohnehin langsamer gefahren werden muss. § 3 Abs. 1 StVO setzt diese Grenze bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen. Wer schneller fährt, riskiert 80,00 € und 1 Punkt.
Was kostet die Nebelschlussleuchte ohne Nebel?
20,00 €, mit Gefährdung anderer 25,00 €, mit Sachbeschädigung 35,00 € (BKatV Nr. 73). Punkte gibt es dafür nicht.
Bei Nebel

Vier Handgriffe, wenn die Sicht wegbleibt

Die Reihenfolge richtet sich danach, wie weit Sie noch sehen.

  1. 1Abblendlicht anBei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen auch am Tag.
  2. 2Nebelscheinwerfer dazuErlaubt bei dieser Witterung; mit zwei Nebelscheinwerfern genügen statt Abblendlicht die Begrenzungsleuchten.
  3. 3Unter 50 m: NebelschlussleuchteNur bei Nebel, und dann höchstens 50 km/h.
  4. 4Wieder ausschaltenSobald die Sicht über 50 m steigt; die gelbe Kontrollleuchte erinnert daran.

Welches Licht wann

§ 17 Abs. 3 StVO staffelt nach Wetter und Sicht. Die Nebelschlussleuchte steht dabei ganz am Ende.

LichtWann erlaubt oder PflichtGrundlage
AbblendlichtPflicht, auch am Tag, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern§ 17 Abs. 3 Satz 1 StVO
Nebelscheinwerfernur bei solcher Witterung; mit zwei Nebelscheinwerfern genügen statt des Abblendlichts die Begrenzungsleuchten§ 17 Abs. 3 Satz 2 und 3 StVO
Nebelschlussleuchtenur wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 m liegt§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO
Geschwindigkeitunter 50 m Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen höchstens 50 km/h§ 3 Abs. 1 Satz 3 StVO

An Krafträdern ohne Beiwagen genügt bei solcher Witterung der Nebelscheinwerfer allein (§ 17 Abs. 3 Satz 4 StVO).

Nur Nebel, nicht Regen oder Schnee

Abblendlicht und Tempo 50 hängen in der StVO an drei Wetterlagen: Nebel, Schneefall und Regen. Die Nebelschlussleuchte nicht. Sie darf nur leuchten, wenn Nebel die Sicht unter 50 m drückt. Im Wolkenbruch auf der Autobahn bleibt sie also aus, selbst wenn man die Rücklichter vor sich kaum erkennt.

Die Grenze von 50 m gilt zweimal: für das Einschalten der Nebelschlussleuchte und für das Tempolimit. Wer sie einschaltet, weil er weniger als 50 m sieht, darf damit nicht schneller als 50 km/h fahren, sofern nicht ohnehin langsamer geboten ist.

Für Nebelscheinwerfer vorn ist die Regel weiter: Sie dürfen bei Nebel, Schneefall oder Regen mit erheblicher Sichtbehinderung leuchten, ohne feste Meterzahl.

Zweimal 50

  • 50 m Sicht: darunter darf die Nebelschlussleuchte an, aber nur bei Nebel
  • 50 km/h: höchstens, unter 50 m Sicht bei Nebel, Schnee oder Regen
  • Sonst: Abblendlicht, Nebelscheinwerfer erlaubt, Nebelschlussleuchte aus

Bußgeld und Punkte

Die Bußgeldkatalog-Verordnung erfasst das falsche Einschalten genauso wie das fehlende Licht.

VerstoßBußgeldPunkteBKatV-Nr.
Nebelschlussleuchte ohne Nebel unter 50 m benutzt20,00 €keiner73
dabei andere gefährdet25,00 €keiner73.1
dabei Sachschaden verursacht35,00 €keiner73.2
bei Sichtbehinderung am Tag ohne Abblendlicht, innerorts25,00 €keiner75
bei Sichtbehinderung am Tag ohne Abblendlicht, außerorts60,00 €1 Punkt76
unter 50 m Sicht schneller als 50 km/h80,00 €1 Punkt9

BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026; Punkte nach FeV Anlage 13 Nr. 3.2.2 und 3.2.9. Die Beträge sind Regelsätze für fahrlässiges Handeln.

Was § 53d StVZO für den Einbau vorschreibt

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger müssen eine oder zwei Nebelschlussleuchten haben; andere Fahrzeuge dürfen eine haben.

VorgabeWertAbs.
Farberotes Licht1
Höhe der leuchtenden Fläche250 bis 1.000 mm über der Fahrbahn3
Abstand zur Bremsleuchtemehr als 100 mm3
nur eine Leuchtein der Mitte oder links davon3
Schaltungleuchtet nur mit Fern-, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern; Abblend- oder Fernlichtschalter schaltet sie nicht aus4
Kontrollegelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers5
im Zugnur am letzten Anhänger muss sie leuchten6

Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, muss sich die Nebelschlussleuchte unabhängig von ihnen ausschalten lassen. Eine defekte oder falsch verbaute Leuchte kostet beim Fahren 15,00 € (BKatV Nr. 222.5).

Die Regeln auf einen Blick

Wann sie leuchten darf und wie sie verbaut sein muss.

Nebelschlussleuchte: Regeln aus StVO und Einbauvorgaben aus § 53d StVZO

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Nebelscheinwerfer, Motorrad, Anhänger

Was rund um die Nebelschlussleuchte sonst noch gilt.

Nebelscheinwerfer vorn

Bis zu zwei, weißes oder hellgelbes Licht, nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht (§ 52 Abs. 1 StVZO).

Motorrad

Keine Pflicht; einspurige Fahrzeuge dürfen eine Nebelschlussleuchte haben, müssen aber nicht.

Gespann

Im Zug genügt die Nebelschlussleuchte am letzten Anhänger, wenn sich die am Zugfahrzeug beim Einstecken des Steckers selbst abschaltet.

Langsame Fahrzeuge

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit brauchen keine, dürfen aber eine haben.

Weitere Prüfungen und Ratgeber

Mehr zu Licht und Ausstattung.

Woher diese Angaben stammen

Benutzung aus § 17 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 StVO, Einbau aus §§ 52 und 53d StVZO, Bußgeld aus der BKatV, Punkte aus der FeV, gelesen am 9. Oktober 2026.

Die Sichtweite schätzt der Fahrer selbst. Die Vorschrift nennt die Grenze, kein Messverfahren.

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Nebelschlussleuchte: häufige Fragen

Was zur Nebelschlussleuchte am häufigsten gefragt wird.

Sitzt die Nebelschlussleuchte links oder rechts?+

Ist nur eine verbaut, muss sie in der Mitte oder links davon sitzen (§ 53d Abs. 3 StVZO). Für zwei Leuchten macht die Vorschrift keine Seitenvorgabe.

Darf ich die Nebelschlussleuchte bei Starkregen einschalten?+

Nein. Die StVO erlaubt sie nur, wenn Nebel die Sicht unter 50 m drückt. Bei Regen oder Schneefall genügen Abblendlicht und gegebenenfalls Nebelscheinwerfer.

Woran sehe ich, dass sie an ist?+

An einer Kontrollleuchte für gelbes Licht im Blickfeld des Fahrers; § 53d Abs. 5 StVZO schreibt sie vor.

Muss jedes Auto eine Nebelschlussleuchte haben?+

Jedes mehrspurige Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h, also praktisch jeder Pkw, und dessen Anhänger.

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CarCheckerVIN ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach StVO, StVZO, BKatV und FeV, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.

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