Winterreifenpflicht — nach Wetter, nicht nach Datum.
Einen festen Zeitraum für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. Die Pflicht gilt, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen: Dann müssen alle Räder Reifen mit dem Alpine-Symbol tragen. Reine M+S-Reifen reichen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
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Kurzantwort
- Wann gilt die Winterreifenpflicht?
- Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Dann darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen fahren, die § 36 Abs. 4 StVZO erfüllen (§ 2 Abs. 3a StVO). Ein Kalenderzeitraum steht nicht im Gesetz; „von O bis O“ ist eine Faustregel.
- Sind M+S-Reifen noch erlaubt?
- Als Winterreifen nicht mehr. Bis zum 30. September 2024 durften reine M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt waren, bei Glätte gefahren werden (§ 52 Abs. 2 StVO). Seither zählt nur das Alpine-Symbol. Trägt ein Reifen beide Zeichen, ist er erlaubt.
- Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?
- 60,00 €, mit Behinderung anderer 80,00 €, jeweils 1 Punkt in Flensburg. Der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, zahlt 75,00 € und bekommt ebenfalls 1 Punkt (BKatV Nr. 5a, 5a.1, 213a).
In vier Schritten zur richtigen Bereifung
Die Pflicht hängt am Wetter des Tages. Wer mit dem falschen Satz losfährt, wenn es glatt wird, verstößt dagegen.
- 1Wetter prüfenGlatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte lösen die Pflicht aus.
- 2Flanke prüfenDas Bergpiktogramm mit Schneeflocke muss drauf sein; M+S allein reicht nicht.
- 3Alle RäderBeim Pkw alle vier. Bei Bussen und schweren Lkw genügen Antriebsachsen und vordere Lenkachsen.
- 4Tempo-HinweisIst der Winterreifen langsamer zugelassen als das Auto, gehört ein Hinweis ins Blickfeld.
Welche Reifen bei Glätte zählen
Winterreifen im Sinn des Gesetzes ist, was das Alpine-Symbol nach UN-Regelung Nr. 117 trägt (§ 36 Abs. 4 StVZO). Die Bezeichnung auf der Verpackung ist gleichgültig.
| Kennzeichnung | Was es ist | Bei Glätte erlaubt |
|---|---|---|
| Alpine-Symbol | Winter- oder Ganzjahresreifen mit Bergpiktogramm und Schneeflocke | ja |
| Alpine + M+S | Reifen mit beiden Kennzeichnungen | ja |
| nur M+S, bis 2017 gebaut | galt nach § 52 Abs. 2 StVO bis 30. September 2024 | nein, seit 1. Oktober 2024 |
| nur M+S, ab 2018 gebaut | fiel nie unter die Übergangsregel | nein |
| ohne Kennzeichnung | Sommerreifen | nein |
Ob ein M+S-Reifen bis 2017 gebaut ist, verraten die letzten vier Ziffern der DOT-Nummer; für die Übergangsregel war das am Reifen angegebene Datum maßgeblich.
Kein Kalender, sondern Glätte
§ 2 Abs. 3a StVO knüpft an das Wetter auf der Straße an: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Liegt eine dieser Lagen vor, darf der Fahrer eines Kraftfahrzeugs nur fahren, wenn alle Räder Reifen nach § 36 Abs. 4 StVZO tragen. Einen Monat nennt die Vorschrift nicht.
Die Regel betrifft das Fahren. Wer bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt gegen sie, auch wenn er nur kurz fährt. Der Halter haftet zusätzlich, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.
Busse und schwere Lastwagen der Klassen M2, M3, N2 und N3 dürfen bei Glätte auch fahren, wenn mindestens die Räder der dauernd angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen Winterreifen tragen.
Was § 2 Abs. 3a nicht sagt
- Kein Datum: weder Monate noch Temperaturen
- Kein Reifentyp: jeder Reifen mit Alpine-Symbol genügt, auch ein Ganzjahresreifen
- Kein Reifenalter: seit Oktober 2024 spielt das Herstellungsdatum keine Rolle mehr
Bußgeld und Punkte
Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog, die Punkte in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | BKatV-Nr. |
|---|---|---|---|
| Fahren bei Glätte ohne Winterreifen | 60,00 € | 1 Punkt | 5a |
| dabei andere behindert | 80,00 € | 1 Punkt | 5a.1 |
| als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen | 75,00 € | 1 Punkt | 213a |
BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026; Punkte nach FeV Anlage 13 Nr. 3.2.1 und 3.5.7. Die Beträge sind Regelsätze für fahrlässiges Handeln.
Welche Kennzeichnung zählt
Das Symbol auf der Flanke entscheidet, nicht der Name des Reifens.

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Wer von der Pflicht ausgenommen ist
§ 2 Abs. 3a StVO nennt 6 Gruppen, für die Satz 1 nicht gilt.
| Nr. | Ausgenommen |
|---|---|
| 1 | Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft |
| 2 | einspurige Kraftfahrzeuge, also Motorräder und Roller |
| 3 | Stapler |
| 4 | motorisierte Krankenfahrstühle |
| 5 | Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zoll, wenn es für sie bauartbedingt keine passenden Winterreifen gibt |
| 6 | Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind |
Busse und schwere Lkw sind nicht ausgenommen; für sie genügt die Bereifung bestimmter Achsen. Quelle: § 2 Abs. 3a StVO.
Wenn ohne Winterreifen gefahren werden darf
Wer zu den Ausnahmen gehört, hat bei Glätte eigene Pflichten.
Fahrt nötig?
Vor jeder Fahrt ist zu prüfen, ob sie nötig ist, weil das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.
Höchstens 50 km/h
Sofern nicht ohnehin langsamer gefahren werden muss.
Halber Tacho als Abstand
Mindestabstand in Metern: die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit, bei 50 km/h also 25 m.
Motorräder
Einspurige Kraftfahrzeuge sind ausgenommen; die Pflichten oben gelten dann auch für sie.
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Woher diese Angaben stammen
Pflicht und Ausnahmen aus § 2 Abs. 3a StVO, die Definition aus § 36 Abs. 4 StVZO, der Übergang aus § 52 Abs. 2 StVO, Bußgeld aus der BKatV und Punkte aus der FeV, gelesen am 9. Oktober 2026.
Andere Staaten regeln Winterreifen anders, oft mit festen Daten. Diese Seite beschreibt nur Deutschland.
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Winterreifenpflicht: häufige Fragen
Was zur Winterreifenpflicht am häufigsten gefragt wird.
Gilt die Pflicht von Oktober bis Ostern?+
Nein. „O bis O“ ist eine Faustregel. Die StVO knüpft an Glätte an, nicht an Monate; auch im April kann die Pflicht greifen, und an einem trockenen Januartag gilt sie nicht.
Zählen Ganzjahresreifen?+
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Entscheidend ist die Kennzeichnung nach § 36 Abs. 4 StVZO, nicht die Bezeichnung als Ganzjahres- oder Winterreifen.
Brauchen Motorräder Winterreifen?+
Nein, einspurige Kraftfahrzeuge sind ausgenommen. Wer bei Glätte fährt, muss dann aber prüfen, ob die Fahrt nötig ist, höchstens 50 km/h fahren und den halben Tachowert als Abstand halten.
Wie tief muss das Profil von Winterreifen sein?+
Das Gesetz kennt für Winterreifen keine eigene Grenze: Es gelten 1,6 mm im Hauptprofil wie für alle Reifen (§ 36 Abs. 3 StVZO).
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