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§ 35h StVZO · DIN 13164

Verbandskasten im Auto — Pflicht im Pkw, nicht am Motorrad.

In jedem Auto muss Erste-Hilfe-Material liegen, das mindestens der DIN 13164 entspricht, in der Ausgabe von Januar 1998 oder von Januar 2014. Ein alter Kasten nach der Fassung von 1998 bleibt also erlaubt. Motorräder sind ausgenommen, Busse brauchen ein oder zwei Kästen und dazu einen Feuerlöscher.

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DIN 13164
Ausgabe 1998 oder 2014
5,00 €
ohne Verbandskasten gefahren
2
Kästen im Bus über 22 Plätze
keine
Pflicht am Motorrad

Kurzantwort

Ist ein Verbandskasten im Auto Pflicht?
Ja. Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h müssen Erste-Hilfe-Material nach DIN 13164 mitführen (§ 35h Abs. 3 StVZO). Ausgenommen sind Krafträder und Krankenfahrstühle sowie land- und forstwirtschaftliche und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.
Hat der Verbandskasten ein Ablaufdatum?
§ 35h StVZO nennt keins. Die Vorschrift verlangt, dass Art, Menge und Beschaffenheit des Materials mindestens der DIN 13164 entsprechen und dass es in einem Behältnis gegen Staub, Feuchtigkeit sowie Kraft- und Schmierstoffe geschützt ist. Ob abgelaufene Einzelteile dem noch genügen, sagt sie nicht ausdrücklich; ersetzt sind sie schnell.
Brauche ich einen Feuerlöscher im Auto?
Im Pkw nicht. Die StVZO schreibt Feuerlöscher nur in Kraftomnibussen vor: mindestens einen, in Doppeldeckern zwei, mit je 6 kg Füllmasse (§ 35g).
Einmal im Jahr

So halten Sie den Verbandskasten in Ordnung

Die Vorschrift verlangt Inhalt nach Norm in einem dichten Behältnis. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.

  1. 1Aufschrift prüfenDIN 13164 in der Ausgabe von 1998 oder 2014; beide sind zulässig.
  2. 2Behältnis prüfenDicht gegen Staub, Feuchtigkeit, Kraft- und Schmierstoffe.
  3. 3Inhalt vollständig?Was nach einem Einsatz fehlt, nachkaufen; gleichwertiges Material ist erlaubt.
  4. 4Griffbereit lagernSo, dass er im Notfall schnell zu finden ist.

Wer was mitführen muss

§ 35h StVZO unterscheidet zwischen Bussen und allen anderen Kraftfahrzeugen.

FahrzeugVorgeschriebenAbs.
Pkw, Lkw und andere Kraftfahrzeuge über 6 km/hErste-Hilfe-Material nach DIN 13164, in einem schützenden Behältnis3
Bus bis 22 Fahrgastplätzemindestens ein Verbandkasten nach DIN 131641
Bus mit mehr als 22 Fahrgastplätzenmindestens zwei Verbandkästen nach DIN 131641
Krafträderkeine Pflicht3
Krankenfahrstühlekeine Pflicht3
Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betriebenkeine Pflicht3
andere einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinenkeine Pflicht3
Kraftfahrzeuge bis 6 km/hkeine Pflicht3

Im Bus müssen die Verbandkästen an den dafür vorgesehenen, deutlich gekennzeichneten Stellen liegen (§ 35h Abs. 2). Zulässig sind die Ausgaben Januar 1998 und Januar 2014 der Norm.

DIN 13164: 1998 oder 2014

Die StVZO verweist auf zwei Ausgaben der Norm: Januar 1998 und Januar 2014. Ein Kasten nach der älteren Fassung muss also nicht ersetzt werden, nur weil es eine neuere gibt. Entscheidend ist, dass Art, Menge und Beschaffenheit mindestens einer der beiden Ausgaben entsprechen.

Es muss nicht der klassische Kasten sein. § 35h Abs. 4 erlaubt anderes Erste-Hilfe-Material, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck erfüllt. Verpackt sein muss es in einem Behältnis, das den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

§ 35h in drei Sätzen

  • Norm: DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Januar 2014
  • Behältnis: schützt vor Staub, Feuchtigkeit, Kraft- und Schmierstoffen
  • Alternative: anderes Material mit mindestens demselben Zweck

Feuerlöscher: Pflicht nur im Bus

Für Pkw schreibt die StVZO keinen Feuerlöscher vor. Für Kraftomnibusse regelt § 35g Zahl, Größe, Ort und Prüfung.

VorgabeWertAbs.
Anzahlmindestens einer, in Doppeldeckfahrzeugen mindestens zwei1
Füllmasseje 6 kg, betriebsfertig1
BrandklassenA, B, C1
Orteiner in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes, im Doppeldecker der zweite auf der oberen Ebene2
Prüfungmindestens einmal in 12 Monaten durch fachkundige Prüfer, Schild mit Name und Datum4
Personalmuss mit der Handhabung vertraut sein; verantwortlich sind auch die Halter3

Brandklassen nach § 35g Abs. 1: A brennbare feste Stoffe, flammen- und glutbildend; B brennbare flüssige Stoffe, flammenbildend; C brennbare gasförmige Stoffe, flammenbildend.

Bußgeld

Die Beträge sind niedrig, Punkte gibt es keine. Fahrer und Halter zahlen getrennt.

VerstoßBußgeldPunkteBKatV-Nr.
ohne Erste-Hilfe-Material gefahren, Pkw u. a.5,00 €keiner206.2
als Halter zugelassen, Pkw u. a.10,00 €keiner207.2
ohne vorgeschriebene Verbandkästen gefahren, Bus15,00 €keiner206.1
als Halter zugelassen, Bus25,00 €keiner207.1
Bus ohne vorgeschriebene Feuerlöscher gefahren15,00 €keiner204
als Halter zugelassen, Feuerlöscher20,00 €keiner205

BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026. Keine dieser Nummern steht in Anlage 13 der FeV.

Pkw und Bus im Vergleich

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Verbandskasten und Feuerlöscher: was Pkw und Bus nach StVZO mitführen müssen

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Was oft gefragt wird

Vier Missverständnisse rund um den Verbandskasten.

Neue Norm, neuer Kasten?

Nein. Die StVZO lässt die Ausgaben von 1998 und 2014 nebeneinander zu.

Motorrad

Krafträder sind ausgenommen. Ein kleines Set mitzunehmen ist erlaubt, aber keine Pflicht.

Feuerlöscher im Pkw

Keine Pflicht nach StVZO; vorgeschrieben ist er nur im Bus.

Selbst zusammengestellt

Erlaubt, wenn Art, Menge und Beschaffenheit mindestens der Norm entsprechen und das Behältnis dicht ist.

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Woher diese Angaben stammen

Pflicht, Ausnahmen und Normausgaben aus § 35h StVZO, Feuerlöscher aus § 35g, Bußgeld aus der BKatV, gelesen am 9. Oktober 2026.

Den genauen Inhalt eines Kastens legt die DIN 13164 fest; die Norm selbst gibt die StVZO nicht wieder.

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Verbandskasten: häufige Fragen

Was zum Verbandskasten am häufigsten gefragt wird.

Gilt mein Verbandskasten von vor 2014 noch?+

Ja, wenn er der DIN 13164 in der Ausgabe von Januar 1998 entspricht. § 35h StVZO lässt beide Ausgaben zu.

Brauche ich am Motorrad einen Verbandskasten?+

Nein. Krafträder sind von § 35h Abs. 3 StVZO ausgenommen.

Wie viele Verbandkästen braucht ein Bus?+

Mindestens einen bis 22 Fahrgastplätze, darüber mindestens zwei (§ 35h Abs. 1).

Was kostet es, ohne Verbandskasten erwischt zu werden?+

5,00 € für den Fahrer und 10,00 € für den Halter, ohne Punkte.

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