CarCheckerVIN
§ 17 Abs. 2 · § 16 Abs. 1 StVO

Fernlicht und Lichthupe — erlaubt, solange niemand geblendet wird.

Fernlicht ist auf dunklen Straßen erlaubt und auf durchgehend beleuchteten Straßen verboten. Sobald jemand entgegenkommt oder knapp vor Ihnen fährt, blenden Sie ab. Die Lichthupe, das kurze Aufblenden, kennt die StVO nur in zwei Fällen: um außerorts das Überholen anzukündigen und wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen.

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0/17
1,00 lx
mindestens in 100 m beim Pkw
blau
Kontrollleuchte für Fernlicht
2
Fälle, in denen die Lichthupe erlaubt ist
20,00 €
nicht rechtzeitig abgeblendet

Kurzantwort

Wann darf man Fernlicht benutzen?
Wenn die Straße nicht durchgehend ausreichend beleuchtet ist und niemand geblendet wird. Kommt ein Fahrzeug entgegen, fährt eines mit geringem Abstand voraus oder erfordert es die Sicherheit neben der Straße, blenden Sie rechtzeitig ab (§ 17 Abs. 2 StVO).
Wann ist die Lichthupe erlaubt?
Nur in zwei Fällen: um außerhalb geschlossener Ortschaften das Überholen kurz anzukündigen, ohne den Gegenverkehr zu blenden, und wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen (§ 16 Abs. 1, § 5 Abs. 5 StVO).
Was kostet Fernlicht zur falschen Zeit?
Nicht rechtzeitig abgeblendet: 20,00 €, mit Gefährdung 25,00 €. Fernlicht auf beleuchteter Straße: 10,00 €. Lichthupe missbraucht und andere belästigt: 10,00 €. Punkte gibt es dafür keine.
Nachts unterwegs

Aufblenden in vier Schritten

Wann das Fernlicht an darf und wann es wieder aus muss.

  1. 1Straße unbeleuchtet?Nur dann ist Fernlicht erlaubt.
  2. 2Gegenverkehr oder Vordermann?Rechtzeitig abblenden, bevor jemand geblendet wird.
  3. 3Weniger Sicht, weniger TempoWer abgeblendet hat, fährt wenn nötig langsamer.
  4. 4Lichthupe sparsamNur zum Überholen außerorts oder bei Gefahr.

Fernlicht und Lichthupe: 9 Situationen

Erlaubt oder nicht, jeweils mit der Vorschrift, die es regelt.

Situationerlaubt?Grundlage
dunkle Landstraße, niemand vorn oder entgegenja§ 17 Abs. 2 StVO
Gegenverkehr kommtnein§ 17 Abs. 2 Satz 3 StVO: rechtzeitig abblenden
Auto fährt mit geringem Abstand vorausnein§ 17 Abs. 2 Satz 3 StVO
Fußgänger oder Radfahrer neben der Straßenein§ 17 Abs. 2 Satz 3 StVO, wenn die Sicherheit es erfordert
Straße durchgehend und ausreichend beleuchtetnein§ 17 Abs. 2 Satz 2 StVO
Lichthupe zum Überholen außerortsja§ 5 Abs. 5, § 16 Abs. 1 Nr. 1 StVO: kurz, ohne Gegenverkehr zu blenden
Lichthupe zum Überholen innerortsnein§ 16 Abs. 1 Nr. 1 StVO nennt nur außerorts
Lichthupe, weil Sie sich oder andere gefährdet sehenja§ 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO
Lichthupe als Dank oder um jemanden vorzulassennein§ 16 Abs. 1 StVO sieht das nicht vor

Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden (§ 5 Abs. 5 Satz 2 StVO).

Die Lichthupe ist ein Warnzeichen

Rechtlich ist die Lichthupe ein Leuchtzeichen im Sinne von § 16 StVO, das kurze Aufblenden mit dem Fernlicht. § 16 Abs. 1 erlaubt Schall- und Leuchtzeichen nur zwei Gruppen: wer außerorts überholt und wer sich oder andere gefährdet sieht.

Das kurze Aufblenden, um jemandem die Vorfahrt zu überlassen oder sich zu bedanken, sieht § 16 Abs. 1 nicht vor. Wer Leuchtzeichen missbräuchlich gibt und dadurch andere belästigt, zahlt nach BKatV Nr. 70 ein Verwarnungsgeld.

§ 16 Abs. 1 kurz

  • Nr. 1: Überholen außerorts ankündigen
  • Nr. 2: bei Gefahr für sich oder andere
  • Sonst: keine Leuchtzeichen

Wie weit Fernlicht reichen muss

§ 50 Abs. 5 StVZO misst in 100 m Entfernung in der Längsachse des Fahrzeugs, in Höhe der Scheinwerfermitten.

FahrzeugBeleuchtungsstärke in 100 m, mindestens
Pkw, Lkw und andere Kraftfahrzeuge1,00 lx
Krafträder über 100 cm³0,50 lx
Krafträder bis 100 cm³0,25 lx

Eingeschaltetes Fernlicht zeigt eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld an (§ 50 Abs. 5). Fernlichtscheinwerfer dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle zugleich erlöschen (Abs. 9).

Bußgeld

Falsches Aufblenden kostet zwischen 10,00 € und 35,00 €; einen Punkt gibt es dafür nicht.

VerstoßBußgeldPunkteBKatV-Nr.
nicht rechtzeitig abgeblendet20,00 €keiner73
dabei andere gefährdet25,00 €keiner73.1
dabei Sachschaden35,00 €keiner73.2
Fernlicht auf durchgehend beleuchteter Straße10,00 €keiner74
dabei andere gefährdet15,00 €keiner74.1
Leuchtzeichen missbraucht und andere belästigt10,00 €keiner70

BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026. Keine dieser Nummern steht in Anlage 13 der FeV.

Erlaubt und verboten auf einen Blick

Wann Fernlicht und Lichthupe passen und was ein Verstoß kostet.

Fernlicht und Lichthupe: erlaubte Situationen und Bußgelder

Gut gesehen, und das Auto?

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Was oft verwechselt wird

Vier Missverständnisse rund ums Aufblenden.

Lichthupe als Danke

Kommt in § 16 Abs. 1 nicht vor. Erlaubt sind nur Überholen außerorts und Gefahr.

Fernlicht in der Stadt

Auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen verboten, auf dunklen Abschnitten erlaubt.

Lkw vor mir

Fährt er mit geringem Abstand voraus, blenden Sie ab, auch wenn kein Gegenverkehr kommt.

Warnblinker statt Lichthupe

Warnblinklicht hat eigene Regeln, etwa bei Annäherung an einen Stau (§ 16 Abs. 2).

Weitere Prüfungen und Ratgeber

Mehr zur Beleuchtung.

Woher diese Angaben stammen

Fernlicht aus § 17 Abs. 2 StVO, Lichthupe aus § 16 Abs. 1 und § 5 Abs. 5, Messwerte aus § 50 StVZO, Bußgeld aus der BKatV, gelesen am 9. Oktober 2026.

Wann eine Straße „durchgehend und ausreichend“ beleuchtet ist, beschreibt § 17 nicht in Zahlen. Die Messwerte aus § 50 StVZO gelten für den Scheinwerfer, nicht für die Straße.

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Fernlicht und Lichthupe: häufige Fragen

Was zu Fernlicht und Lichthupe am häufigsten gefragt wird.

Darf ich innerorts Fernlicht einschalten?+

Auf durchgehend und ausreichend beleuchteten Straßen nicht. Auf unbeleuchteten Abschnitten ja, solange niemand geblendet wird.

Darf ich das Überholen mit der Lichthupe ankündigen?+

Außerorts dürfen Sie das Überholen mit kurzen Leuchtzeichen ankündigen, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Innerorts sieht § 16 Abs. 1 das nicht vor.

Woran erkenne ich, dass das Fernlicht an ist?+

An der blau leuchtenden Kontrolllampe im Blickfeld (§ 50 Abs. 5 StVZO).

Gibt es Punkte für Fernlicht?+

Nein. Die Beträge liegen zwischen 10,00 € und 35,00 €.

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CarCheckerVIN ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach StVO, StVZO und BKatV, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.

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