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§ 11 Abs. 2 StVO

Rettungsgasse — ganz links nach links, alle anderen nach rechts.

Die Gasse entsteht zwischen der linken Spur und der unmittelbar rechts daneben. Bilden müssen Sie sie, sobald der Verkehr auf der Autobahn oder einer Außerortsstraße mit mindestens zwei Spuren je Richtung nur noch im Schritttempo fließt oder steht, nicht erst, wenn das Martinshorn zu hören ist. Wer es nicht tut, zahlt 200,00 €, bekommt 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

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Spur 1–2
Gasse rechts neben der linken Spur
200,00 €
keine Gasse gebildet
1 Monat
Fahrverbot schon ohne Behinderung
Schritt
ab Schrittgeschwindigkeit Pflicht

Kurzantwort

Wie bildet man eine Rettungsgasse?
Wer auf der Spur ganz links fährt, weicht nach links aus. Alle auf den übrigen Spuren weichen nach rechts aus. Die Gasse liegt damit immer zwischen der linken Spur und der unmittelbar rechts daneben, egal ob die Straße zwei, drei oder vier Spuren hat.
Wann muss man eine Rettungsgasse bilden?
Sobald der Verkehr auf einer Autobahn oder einer Außerortsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fährt oder steht (§ 11 Abs. 2 StVO). Ein Einsatzfahrzeug muss dafür noch nicht in Sicht sein.
Was kostet es, keine Rettungsgasse zu bilden?
200,00 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Behinderung 240,00 €, mit Gefährdung 280,00 €, mit Sachbeschädigung 320,00 € (BKatV Nr. 50). Wer die Gasse selbst befährt, zahlt ab 240,00 €.
Wenn es stockt

Die Rettungsgasse in vier Schritten

Die Reihenfolge, in der Sie im Stau entscheiden.

  1. 1Schritttempo oder Stillstand?Dann gilt die Pflicht, mit oder ohne Blaulicht in Sicht.
  2. 2Ganz links: nach linksNur die äußerst linke Spur weicht nach links aus.
  3. 3Alle anderen: nach rechtsBei drei oder vier Spuren rücken alle übrigen nach rechts.
  4. 4Gasse frei lassenNicht hinter Einsatzfahrzeugen hineinfahren; das kostet ab 240,00 €.

Wo die Gasse bei zwei bis fünf Spuren liegt

Die Regel hat keine Ausnahme nach Spurenzahl: Die Gasse liegt immer rechts von der linken Spur.

Spuren je Richtungnach linksnach rechtsGasse zwischen
21 Spur (ganz links)1 SpurSpur 1 und 2 von links
31 Spur (ganz links)2 SpurenSpur 1 und 2 von links
41 Spur (ganz links)3 SpurenSpur 1 und 2 von links
51 Spur (ganz links)4 SpurenSpur 1 und 2 von links

§ 11 Abs. 2 StVO: „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung“. Den Standstreifen erwähnt die Vorschrift nicht.

Wann die Pflicht gilt

Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen: die richtige Straße und das richtige Tempo. Die Straße ist eine Autobahn oder eine Außerortsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Das Tempo ist Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand.

Ein Martinshorn verlangt § 11 Abs. 2 nicht. Die Gasse soll schon stehen, wenn die Einsatzkräfte kommen, denn im dichten Stau lässt sie sich kaum noch bilden.

Innerorts und auf einspurigen Landstraßen gilt § 11 Abs. 2 nicht. Dort greift § 38 StVO: Kommt ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn, müssen alle sofort freie Bahn schaffen, auf jeder Straße.

Zwei Vorschriften

  • § 11 Abs. 2: Gasse ab Schritttempo, Autobahn und Außerortsstraßen mit zwei Spuren
  • § 38 Abs. 1: bei Blaulicht mit Einsatzhorn überall sofort freie Bahn
  • Ohne Martinshorn: Gasse trotzdem bilden

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Schon die fehlende Gasse ohne weitere Folgen bringt ein Fahrverbot. Jede Stufe kostet zwei Punkte.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotBKatV-Nr.
keine Rettungsgasse gebildet200,00 €2 Punkte1 Monat50
dabei Einsatzfahrzeug behindert240,00 €2 Punkte1 Monat50.1
dabei andere gefährdet280,00 €2 Punkte1 Monat50.2
dabei Sachschaden verursacht320,00 €2 Punkte1 Monat50.3
Rettungsgasse unberechtigt befahren240,00 €2 Punkte1 Monat50a
befahren, mit Behinderung280,00 €2 Punkte1 Monat50a.1
befahren, mit Gefährdung300,00 €2 Punkte1 Monat50a.2
befahren, mit Sachbeschädigung320,00 €2 Punkte1 Monat50a.3

BKatV, zuletzt geändert am 12. August 2026; Punkte nach FeV Anlage 13 Nr. 2.2.5a und 2.2.5b. Die Beträge sind Regelsätze für fahrlässiges Handeln.

Blaulicht mit Martinshorn: überall freie Bahn

§ 38 Abs. 1 StVO gilt auf jeder Straße, auch innerorts und auf einspurigen Strecken.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotBKatV-Nr.
Einsatzfahrzeug nicht sofort freie Bahn geschaffen240,00 €2 Punkte1 Monat135
dabei andere gefährdet280,00 €2 Punkte1 Monat135.1
dabei Sachschaden verursacht320,00 €2 Punkte1 Monat135.2

Die Pflicht entsteht nur, wenn blaues Blinklicht und Einsatzhorn zusammen verwendet werden. Punkte nach FeV Anlage 13 Nr. 2.2.8a.

Spuren und Bußgeld auf einen Blick

Wohin jede Spur ausweicht und was ein Verstoß kostet.

Rettungsgasse bei zwei, drei und vier Spuren und die Bußgelder

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Was oft falsch gemacht wird

Vier Fehler, die die Vorschrift ausdrücklich ausschließt oder nicht deckt.

Gasse in der Mitte

Bei drei Spuren liegt sie nicht in der Mitte, sondern zwischen der linken und der mittleren Spur.

Warten aufs Martinshorn

Die Pflicht beginnt mit dem Schritttempo, nicht mit dem Signal.

Hinterherfahren

Wer einem Einsatzfahrzeug durch die Gasse folgt, befährt sie unberechtigt: ab 240,00 € und Fahrverbot.

Lkw sind ausgenommen

Nein. § 11 Abs. 2 gilt für alle Fahrzeuge im Stau.

Weitere Prüfungen und Ratgeber

Mehr zu Regeln auf Autobahn und Landstraße.

Woher diese Angaben stammen

Pflicht und Lage der Gasse aus § 11 Abs. 2 StVO, Blaulicht aus § 38, Bußgeld aus der BKatV, Punkte aus der FeV, gelesen am 9. Oktober 2026.

Die Beträge sind Regelsätze der BKatV für fahrlässiges Handeln. Wie langsam Schrittgeschwindigkeit ist, legt § 11 nicht in km/h fest.

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Rettungsgasse: häufige Fragen

Was zur Rettungsgasse am häufigsten gefragt wird.

Wo ist die Rettungsgasse bei drei Spuren?+

Zwischen der linken und der mittleren Spur. Die linke Spur weicht nach links aus, die mittlere und die rechte nach rechts.

Gilt die Rettungsgasse auch in der Stadt?+

§ 11 Abs. 2 nicht; er betrifft Autobahnen und Außerortsstraßen. In der Stadt gilt § 38: Bei Blaulicht mit Einsatzhorn müssen alle sofort freie Bahn schaffen.

Darf ich einem Krankenwagen durch die Gasse folgen?+

Nein. Das ist unberechtigtes Befahren nach BKatV Nr. 50a: 240,00 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Muss ich die Gasse schon bilden, wenn noch kein Einsatzfahrzeug kommt?+

Ja. Die Pflicht beginnt, sobald der Verkehr nur noch im Schritttempo fließt oder steht.

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CarCheckerVIN ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach StVO, BKatV und FeV, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.

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