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Fahrzeugschein · Felder 7 und 8 · Achslast

Achslast im Fahrzeugschein — zwei Werte je Achse, und beide zählen.

Der Fahrzeugschein nennt die Achslast zweimal: in Feld 7.1 bis 7.3 die technisch zulässige, wie sie der Hersteller in der CoC angibt, in Feld 8.1 bis 8.3 die in Deutschland zulässige nach § 34 StVZO. Beide müssen im Betrieb eingehalten werden, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Ein Fahrzeug kann unter dem Gesamtgewicht bleiben und trotzdem eine Achse überladen.

FIN eingeben, Fahrzeug bestimmen

Der Decoder liest Hersteller, Modell und Modelljahr aus der Fahrgestellnummer, bei US-Fahrzeugen auch Karosserie und Gewichtsklasse.

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7.1
technisch zulässige Achslast, Achse 1 (bis 7.3)
8.1
in Deutschland zulässige Achslast, Achse 1 (bis 8.3)
10,00 t
Höchstwert einer Einzelachse nach § 34 StVZO
sofort
zu melden, wenn sich zulässige Achslasten ändern

Kurzantwort

Wo steht die Achslast im Fahrzeugschein?
In zwei Feldgruppen: 7.1 bis 7.3 nennen die technisch zulässige maximale Achslast je Achse, 8.1 bis 8.3 die im Zulassungsmitgliedstaat zulässige. Bei mehr als drei Achsen stehen die übrigen Werte in Feld 22. So sieht es der Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts vor.
Was ist der Unterschied zwischen Feld 7 und Feld 8?
Feld 7 ist die technisch zulässige Achslast: was die Achse nach Werkstoff, Reifen und Bremsen tragen darf, übernommen aus der CoC. Feld 8 ist die zulässige Achslast nach § 34 Absatz 4 StVZO, also was in Deutschland erlaubt ist. Liegt die technische über der gesetzlichen Grenze, steht in Feld 22 ein Vermerk zur Ausnahmegenehmigung.
Darf die Summe der Achslasten über dem Gesamtgewicht liegen?
Ja, das ist üblich. § 34 Absatz 3 StVZO verlangt, dass im Betrieb beides eingehalten wird: die zulässige Achslast jeder Achse und das zulässige Gesamtgewicht. Wer nur auf das Gesamtgewicht achtet, kann eine Achse trotzdem überladen.
Achslast prüfen

Vom Schein zur Waage

Erst die beiden Feldgruppen lesen, dann die Ladung so verteilen, dass jede Achse unter ihrem Wert bleibt.

  1. 1Feld 7 lesenTechnisch zulässige Achslast je Achse, aus der CoC übernommen.
  2. 2Feld 8 lesenIn Deutschland zulässige Achslast nach § 34 Absatz 4 StVZO.
  3. 3Gesamtgewicht dazunehmenBeide Grenzen gelten gleichzeitig, Achse und Fahrzeug.
  4. 4Änderungen meldenEine Änderung der zulässigen Achslasten ist sofort mitzuteilen.

Felder 7 und 8: was eingetragen wird

Laut Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand Juli 2026, ist der Wert für die Felder 7.1 bis 7.3 aus der CoC entsprechend der Fahrzeugklasse oder aus der Datenbestätigung zu übernehmen. In der CoC für Pkw ist das Ziffer 16.2, „Technisch zulässige Masse je Achse“. Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen bekommen die weiteren Werte in Feld 22.

In die Felder 8.1 bis 8.3 gehört die nach § 34 Absatz 4 StVZO zulässige maximale Achslast. Liegt die technisch zulässige darüber, trägt die Zulassungsstelle in Feld 22 ein: „Zu (8) Ausnahmegenehmigung erforderlich“ oder „erteilt“. Bei umgeschriebenen alten Fahrzeugbriefen kommen beide Werte aus der früheren Ziffer 16.

Die Grenzwerte aus § 34 Absatz 4 StVZO

Höchstwerte der zulässigen Achslast für Fahrzeuge mit Luftreifen. Für Pkw liegen die Werte aus Feld 8 weit darunter; die Tabelle zeigt, wo das Gesetz die Obergrenze zieht.

Achsezulässige Achslast höchstens
Einzelachse10,00 t
Einzelachse, angetrieben11,50 t
Doppelachse Kfz, Achsabstand unter 1,0 m11,50 t
Doppelachse Kfz, 1,0 bis unter 1,3 m16,00 t
Doppelachse Kfz, 1,3 bis unter 1,8 m18,00 t
Doppelachse Anhänger, Achsabstand unter 1,0 m11,00 t
Doppelachse Anhänger, 1,8 m oder mehr20,00 t
Dreifachachse, Achsabstände bis 1,3 m21,00 t
Dreifachachse, über 1,3 bis 1,4 m24,00 t
Fahrzeuge ohne Luft- oder zugelassene Gummireifen4,00 t

Quelle: StVZO § 34 Abs. 4, Auszug. Für Doppelachsen mit Luftfederung und Doppelbereifung gelten Sonderwerte; die vollständige Liste steht im Gesetzestext.

Was § 34 StVZO unter Achslast versteht

Absatz 1 definiert die Achslast als die Gesamtlast, die die Räder einer Achse oder Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen. Absatz 2 nennt die technisch zulässige Achslast: Sie ergibt sich aus der Werkstoffbeanspruchung und den Vorschriften zu Bereifung und Bremsen.

Absatz 3 schließlich: Die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht sind beim Betrieb des Fahrzeugs und der Fahrzeugkombination einzuhalten. Das ist der Satz, der beim Beladen zählt.

Drei Begriffe aus § 34

  • Achslast: was die Räder einer Achse auf die Fahrbahn bringen.
  • Technisch zulässig: was die Achse tragen darf, Feld 7.
  • Zulässig: was in Deutschland erlaubt ist, Feld 8.

Die Grenzwerte auf einen Blick

Einzelachse, Doppelachse, Dreifachachse: Je mehr Achsen eine Gruppe hat und je weiter sie auseinanderliegen, desto mehr darf sie tragen.

Zulässige Achslast nach § 34 StVZO: Einzel-, Doppel- und Dreifachachse

Die FIN zum Fahrzeug prüfen

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Wann eine Änderung sofort gemeldet werden muss

§ 15 Absatz 1 Nummer 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zählt die Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast zu den Änderungen, die der Halter der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen muss.

Wer etwa durch eine Auflastung oder einen Umbau andere Achslasten eintragen lässt, legt dabei die Zulassungsbescheinigung Teil I vor. Kommt der Halter der Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.

Achslast und Gesamtgewicht

Zwei Grenzen, die unabhängig voneinander gelten.

Achslast (Felder 7 und 8)

  • gilt je Achse
  • steht für Achse 1 bis 3 in eigenen Feldern
  • kann allein überschritten werden, etwa bei voller Ladung im Heck

Gesamtgewicht (F.1 und F.2)

  • gilt für das ganze Fahrzeug
  • steht in F.1 (technisch) und F.2 (in Deutschland)
  • die Summe der Achslasten darf darüber liegen

Quelle: StVZO § 34 Abs. 3; FZV Anlage 6.

Typische Fälle

Wo die Achslast im Alltag zur Frage wird.

Volles Heck

Schwere Ladung hinter der Hinterachse belastet vor allem diese. Prüfen Sie Feld 8.2, nicht nur das Gesamtgewicht.

Anhänger

Die Stützlast steht in Feld 13 und kommt beim Zugfahrzeug zur Ladung dazu.

Auflastung

Neue Achslasten sind der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Vermerk in Feld 22

„Zu (8) Ausnahmegenehmigung erteilt“ heißt: Die technische Achslast liegt über der gesetzlichen Grenze, eine Ausnahme ist da.

Weitere Prüfungen und Ratgeber

Weitere Seiten zu Gewicht und Fahrzeugschein.

Woher diese Angaben stammen

Feldinhalte stammen aus dem KBA-Leitfaden und dem amtlichen Muster, Grenzwerte und Begriffe aus § 34 StVZO, gelesen am 8. Oktober 2026.

Ob eine Auflastung für Ihr Fahrzeug möglich ist, klären Hersteller und Sachverständige.

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Achslast im Fahrzeugschein: häufige Fragen

Was Halter zu den Feldern 7 und 8 wissen wollen.

Welche Achslast gilt, Feld 7 oder Feld 8?+

Im Betrieb die zulässige Achslast, also Feld 8. Feld 7 nennt, was die Achse technisch tragen darf; Feld 8, was in Deutschland erlaubt ist. Meist sind beide gleich.

Wo steht die Achslast bei mehr als drei Achsen?+

Die Werte für Achse 4 und weitere stehen in Feld 22, Bemerkungen und Ausnahmen.

Muss ich eine Auflastung melden?+

Ja, unverzüglich. Die Änderung der zulässigen Achslasten gehört zu den Pflichtmeldungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Wie hoch darf eine Einzelachse höchstens belastet werden?+

Nach § 34 Absatz 4 StVZO 10,00 t, eine angetriebene Einzelachse 11,50 t. Für Pkw nennt Feld 8 deutlich niedrigere Werte.

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