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Anlage 4 FZV · Maße und Schrift

Kennzeichen-Größe — Maße, Schrift und Formate.

Ein normales einzeiliges Kennzeichen ist höchstens 520 mm breit und 110 mm hoch. Daneben gibt es zweizeilige Schilder, Motorradkennzeichen und ein verkleinertes Format für Sonderfälle. Die Schrift ist eine fälschungserschwerende Spezialschrift, 75 mm hoch, und mehr als 8 Stellen sind nicht erlaubt. Alles regelt Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

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520 × 110
mm, einzeiliges Kennzeichen höchstens
340 × 200
mm, zweizeiliges Kennzeichen höchstens
75 mm
Schrifthöhe der FE-Schrift
8
Stellen höchstens, Buchstaben und Ziffern

Kurzantwort

Wie groß ist ein Kennzeichen?
Ein einzeiliges Kennzeichen ist höchstens 520 mm breit und 110 mm hoch. Ein zweizeiliges höchstens 340 mm breit und 200 mm hoch, bei Zwei- und Dreirädern 280 mm breit. Motorradkennzeichen sind 180 bis 220 mm breit und 200 mm hoch. So legt es Anlage 4 der FZV fest.
Welche Schriftart haben Kennzeichen?
Die fälschungserschwerende Schrift, kurz FE-Schrift, nach den Schriftmustern „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ der Bundesanstalt für Straßenwesen. Es gibt sie als Mittelschrift und als Engschrift, je 75 mm hoch, und als verkleinerte Mittelschrift mit 49 mm für kleine Schilder.
Darf ich ein kleineres Kennzeichen nehmen?
Das Schild darf nicht größer sein, als die Anbringungsstelle zulässt, und die Höchstmaße nie überschreiten. Das verkleinerte zweizeilige Format mit höchstens 255 × 130 mm ist aber nur für Leichtkrafträder, bestimmte Fahrzeuge oder per Ausnahmegenehmigung vorgesehen. Passt kein vorschriftsmäßiges Schild, muss notfalls die Halterung angepasst werden.
Das richtige Format

In vier Schritten zum passenden Schild

Die Reihenfolge der Anlage 4: erst das Format, dann die Schrift, dann die Plaketten.

  1. 1Einzeilig zuerstDer Regelfall für Pkw, bis 520 × 110 mm.
  2. 2Zweizeilig, wenn nötigWenn die Halterung kein langes Schild aufnimmt, bis 340 × 200 mm.
  3. 3Mittelschrift, sonst engStandard ist Mittelschrift; reicht die Länge nicht, ist Engschrift erlaubt.
  4. 4Plakettenfelder freiOben hinten für die HU, unten vorn und hinten für die Stempelplakette.

Die vier Formate und ihre Maße

Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung kennt vier Grundformate für allgemeine Kennzeichen. Alle Maße in Millimetern.

FormatBreiteHöheVerwendung
einzeilighöchstens 520110Standard für Pkw
zweizeilighöchstens 340 (Zwei- und Dreiräder 280)200wenn die Halterung kein langes Schild aufnimmt
Kraftradkennzeichen180 bis 220200Motorräder
verkleinert zweizeilighöchstens 255130nur Leichtkrafträder, Fahrzeuge nach § 12 Abs. 6 Nr. 1 oder per Ausnahme

Quelle: FZV Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1. Das Schild darf nie größer sein als die vorgesehene Anbringungsstelle, und die Höchstmaße gelten in jedem Fall.

Schrift, Farben und Material

Was neben den Maßen vorgeschrieben ist.

MerkmalVorgabeFundstelle
Schriftfälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift), Mittelschrift oder EngschriftAnlage 4 Nr. 2
Schrifthöhe75 mm, verkleinerte Mittelschrift 49 mmAnlage 4 Nr. 2.2
Stellenhöchstens 8, Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer zusammenAnlage 4 Nr. 4
Farbenschwarze Schrift auf weißem, schwarz gerandetem Grund (RAL 9005 und 9001)§ 12 Abs. 1, Anlage 4
Materialreflektierend nach DIN 74069, mit DIN-Prüfzeichen und Registernummer§ 12 Abs. 2
Abdeckungnicht spiegelnd, ohne Glas, Folie oder ähnliche Abdeckung§ 12 Abs. 2

Die Schriftmuster gibt die Bundesanstalt für Straßenwesen heraus. Für Bundeswehr- und Versicherungskennzeichen gilt eine abweichende Schrift nach DIN 1451-2.

Die Formate im Vergleich

Einzeilig, zweizeilig, Motorrad, verkleinert: die Höchstmaße nebeneinander.

Kennzeichen Formate: einzeilig, zweizeilig, Motorrad und verkleinert mit Maßen

Wo die Plaketten sitzen

Auf jedem Kennzeichen gibt es feste Felder für die Plaketten. Die Prüfplakette der Hauptuntersuchung gehört auf das hintere Schild oben, die Stempelplakette der Zulassungsstelle auf beide Schilder unten. Bei zweizeiligen Kennzeichen dürfen die Plaketten unter dem Euro-Feld sitzen.

Beim Motorradkennzeichen sitzt die Prüfplakette in der Mitte links, auch unter dem Euro-Feld, die Stempelplakette in der Mitte rechts. Der Abstand der Beschriftung samt Plaketten zum Rand und zum Euro-Feld muss auf beiden Seiten gleich sein.

Plaketten laut Anlage 4 Nr. 6

  • HU-Plakette: hinteres Kennzeichen, oben
  • Stempelplakette: vorn und hinten, jeweils unten
  • Motorrad: HU Mitte links, Stempel Mitte rechts

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Häufige Fragen beim Schilderkauf

Was beim Bestellen eines Kennzeichens zählt.

DIN-Zeichen prüfen

Ein zulässiges Schild trägt vorn das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit Registernummer.

Mehr als 8 Stellen?

Nicht zulässig. Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer haben zusammen höchstens 8 Stellen.

Keine Folie, kein Glas

Abdeckungen sind unzulässig, das Schild darf zudem nicht spiegeln.

Halterung zu klein?

Passt kein vorschriftsmäßiges Schild, sind Änderungen am Fahrzeug nötig; nur im Ausnahmefall kommt das verkleinerte Format infrage.

Weitere Prüfungen und Ratgeber

Kennzeichen und Plaketten.

Woher diese Angaben stammen

Maße, Schrift und Plakettenfelder aus Anlage 4 der FZV, Farben und Material aus § 12 FZV, gelesen am 9. Oktober 2026.

Welches Format an einem bestimmten Fahrzeug passt, hängt von dessen Anbringungsstelle ab; im Zweifel entscheidet die Zulassungsbehörde.

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Kennzeichen-Größe: häufige Fragen

Was zu Maßen und Schrift am häufigsten gefragt wird.

Welche Größe hat ein Motorradkennzeichen?+

180 bis 220 mm breit und 200 mm hoch. Für Leichtkrafträder ist zusätzlich das verkleinerte zweizeilige Format mit höchstens 255 × 130 mm zugelassen.

Darf ich die Engschrift wählen, damit das Schild kürzer wird?+

Standard ist die Mittelschrift. Die Engschrift ist erlaubt, wenn die Höchstlänge oder die Anbringungsstelle für die Mittelschrift nicht ausreicht, dann für einzelne Teile des Kennzeichens.

Wie viele Zeichen darf ein Kennzeichen haben?+

Höchstens 8 Stellen, gezählt werden die Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer.

Was bedeutet das D im blauen Feld?+

Das ist das Euro-Feld mit Sternenkranz und dem Erkennungsbuchstaben D für Deutschland, ausgeführt nach der Verordnung (EG) Nr. 2411/98.

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CarCheckerVIN ist keine Behörde und kein Schilderhersteller. Angaben nach der FZV, Stand 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.

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