Kennzeichen verloren oder gestohlen — neue Nummer, alte gesperrt.
Fehlt ein Schild, bleibt das Auto stehen: Vorn und hinten muss ein Kennzeichen sein. Die Zulassungsstelle teilt eine neue Kombination zu; die alte wird zur Fahndung ausgeschrieben und darf nicht neu vergeben werden, bis sie wieder auftaucht, längstens 10 Jahre. Bei Diebstahl führt der erste Weg zur Polizei.
FIN eingeben, Fahrzeug bestimmen
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Kurzantwort
- Was tun, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde?
- Zuerst Anzeige bei der Polizei, dann mit dem Protokoll zur Zulassungsstelle, bei der das Auto zugelassen ist. Mitbringen: Ausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Nachweis und das übrig gebliebene Schild. Sie bekommen eine neue Kombination, die alte wird gesperrt.
- Was kostet ein neues Kennzeichen nach Verlust?
- Der Bundestarif setzt für die Änderung des Kennzeichens 30,00 € an (Nr. 221.1 GebOSt), mit Wunschkennzeichen 10,20 € mehr. Verlangt die Behörde eine Versicherung an Eides statt, kostet deren Abnahme 30,70 € (Nr. 256). Die Schilder kaufen Sie selbst beim Schildermacher.
- Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?
- In der Regel nicht. Ein als verloren oder gestohlen gemeldetes Kennzeichen darf nicht wieder zugeteilt werden, bevor es auftaucht, sonst erst 10 Jahre nach Beginn der Fahndung (§ 57 Abs. 10 FZV). Eine freie Kombination Ihrer Wahl können Sie als Wunschkennzeichen nehmen.
Vom fehlenden Schild zum neuen Kennzeichen
Die Reihenfolge zählt: Berlin und Hamburg verlangen bei Diebstahl die Anzeige schon vor dem Termin.
- 1PolizeiDiebstahl anzeigen und das Protokoll mitnehmen. München verlangt die Anzeige auch bei Verlust.
- 2UnterlagenAusweis, Fahrzeugschein und -brief, Nachweis über die gültige HU und das zweite Schild, falls noch da.
- 3ZulassungsstelleAntrag auf Änderung des Kennzeichens. Das verbliebene Schild wird entstempelt, die alte Nummer gesperrt.
- 4Neue SchilderBeim Schildermacher prägen lassen, zur Abstempelung vorlegen. Danach darf das Auto wieder fahren.
Warum das Auto stehen bleibt
Kennzeichen müssen an der Vorder- und an der Rückseite eines Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein (§ 12 Abs. 5 FZV). Fehlt eines, ist das Auto nicht mehr vorschriftsmäßig gekennzeichnet. Berlin schreibt es auf seiner Serviceseite ohne Umweg: Fahren dürfen Sie erst wieder, wenn Sie neue Schilder haben.
Ein Weg ist trotzdem erlaubt. Hat die Zulassungsbehörde die neue Nummer zugeteilt, dürfen Fahrten, die zum Zulassungsverfahren gehören, mit noch ungestempelten Schildern stattfinden, etwa zur Anbringung der Stempelplakette. Das gilt im eigenen und im angrenzenden Bezirk und nur, wenn die Haftpflichtversicherung die Fahrt deckt (§ 12 Abs. 4 FZV).
Bei Motorrädern und Anhängern genügt ein Kennzeichen hinten. Geht genau dieses verloren, ist das Fahrzeug ganz ohne Schild.
Was im Register passiert
- Eintrag: Diebstahl oder Verlust, Datum und Fahndungshinweis, im Zentralen und im örtlichen Fahrzeugregister (§ 57 Abs. 10, § 58 Abs. 8 FZV)
- Sperre: keine neue Zuteilung vor dem Wiederauffinden, sonst erst 10 Jahre nach Fahndungsbeginn
- Löschung: wenn das Schild gefunden wird, sonst nach dem Ende der Fahndung (§ 72 Abs. 5 FZV)
Was Berlin, München und Hamburg verlangen
Die Unterlagen sind in den drei Städten fast gleich: Ausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Nachweis, das verbliebene Schild. Unterschiede gibt es bei Anzeige, eidesstattlicher Versicherung und den genannten Gebühren.
| Stadt | Anzeige bei der Polizei | bei Verlust | Gebühr laut Stadt |
|---|---|---|---|
| Berlin | bei Diebstahl in jedem Fall, vor dem Termin | Versicherung an Eides statt per Formular; gebührenpflichtig abgenommen, wenn beide Schilder fehlen oder das Fahrzeug nur eins hat | im günstigsten Fall 31,20 € |
| München | zuerst, bei Verlust und bei Diebstahl | Anzeige der Polizei; eine Versicherung an Eides statt nennt die Seite nicht | ab 24,80 € |
| Hamburg | bei Diebstahl, vor dem Termin | Versicherung an Eides statt in der Regel, nur persönlich, 30,70 € | 26,60 € bis 70,00 € |
Gelesen am 9. Oktober 2026 auf den Serviceseiten der drei Städte. Bundeseinheitlich ist nur der Tarif: 30,00 € nach Nr. 221.1 und 30,70 € nach Nr. 256 GebOSt. Warum die Städte andere Untergrenzen nennen, sagen ihre Seiten nicht; maßgeblich ist der Gebührenbescheid. Die Schilder kosten in allen drei Städten extra.
Gebühren nach dem Bundestarif
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gilt bundesweit. Diese Nummern betreffen den Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen Kennzeichens.
| Nummer | Amtshandlung | Betrag |
|---|---|---|
| 221.1 | Änderung des Kennzeichens | 30,00 € |
| 221.1 + Zuschlag | mit Wunschkennzeichen | + 10,20 € |
| 230 | Reservierung einer Erkennungsnummer vorab | 2,60 € |
| 256 | Abnahme einer Versicherung an Eides statt (§ 5 StVG) | 30,70 € |
Stand des Tarifs: zuletzt geändert am 12. August 2026. Die Kennzeichenschilder sind keine Amtshandlung und stehen in keinem Tarif.
Unterlagen und Kosten auf einen Blick
Was Sie mitbringen und was der Bund für den Ersatz berechnet.

Neue Nummer, gleiche FIN
Das Kennzeichen lässt sich ersetzen, die Vorgeschichte des Autos nicht. Sie hängt an der FIN. Die Vorschau dazu ist kostenlos, der EU-Bericht kostet 19,95 €. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht.
Warum die alte Nummer gesperrt wird
Ein Kennzeichen in fremden Händen kann an einem anderen Auto wieder auftauchen. Deshalb wird die alte Kombination zur Fahndung ausgeschrieben, und deshalb vergibt die Behörde sie nicht neu. Berlin formuliert den Nutzen für den Halter so: Sie sind nicht weiter verantwortlich, wenn jemand anderes damit zu schnell fährt.
Die Sperre endet mit dem Wiederauffinden des Schilds, spätestens aber 10 Jahre nach Beginn der Fahndung. Bewahren Sie die Bescheinigung über Ihre Anzeige auf; sie ist der einfachste Nachweis, falls doch Post wegen eines Verstoßes mit der alten Nummer kommt.
Die Zulassungsbehörde darf dem Versicherer das neue Kennzeichen und das Datum der Zuteilung übermitteln (§ 62 Abs. 1 FZV). Eine kurze Nachricht an die eigene Versicherung schadet trotzdem nicht.
Sonderfälle
Nicht jeder Fall verläuft nach dem Schema.
Nur ein Schild weg
Das zweite bringen Sie mit. Die Behörde kann die Vorlage der alten Schilder zur Entstempelung anordnen (§ 9 Abs. 4 FZV); danach sind sie wertlos.
Schild wieder gefunden
Melden Sie den Fund der Polizei und der Zulassungsstelle. Mit dem Wiederauffinden endet die Fahndung, der Eintrag im Register wird gelöscht.
Schild unleserlich, aber da
Dann ist es kein Verlust. Berlin ersetzt in diesem Fall nur das Schild, die Nummer bleibt.
Versicherung an Eides statt
Die Behörde kann sie über den Verbleib der Schilder verlangen, wenn Sie ein neues Kennzeichen beantragen (§ 5 StVG). Hamburg nimmt sie nur persönlich ab, nicht über eine Vollmacht.
Wunschkennzeichen
Statt der zugeteilten Nummer können Sie eine freie Kombination wählen, gegen 10,20 € Zuschlag. Ob sie frei ist, lässt sich vorab online prüfen.
Fahrzeugschein auch weg?
Dann ist es ein zweiter Antrag: Der Ersatz des Fahrzeugscheins hat ein eigenes Verfahren.
Weitere Prüfungen und Ratgeber
Was sonst noch weg sein kann.
Woher diese Angaben stammen
Regeln aus FZV und StVG, Beträge aus der Anlage zur GebOSt, Unterlagen und Stadtgebühren von den Serviceseiten Berlins, Münchens und Hamburgs, gelesen am 9. Oktober 2026.
Unterlagen und Gebühren können je Zulassungsbehörde abweichen. Die Seite Ihrer Behörde ist im Zweifel maßgeblich.
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Kennzeichen verloren: häufige Fragen
Was nach einem Verlust am häufigsten gefragt wird.
Darf ich mit nur einem Kennzeichen weiterfahren?+
Mit dem Auto nicht: § 12 Abs. 5 FZV verlangt ein Kennzeichen vorn und hinten. Erlaubt sind nur Fahrten im Zulassungsverfahren, sobald die neue Nummer zugeteilt ist.
Muss ich auch bei Verlust zur Polizei?+
Bei Diebstahl verlangen Berlin, München und Hamburg die Anzeige vor dem Termin. Bei Verlust verlangt München ebenfalls die Anzeige, Berlin und Hamburg stattdessen eine Versicherung an Eides statt. Fragen Sie Ihre Behörde, was sie sehen will.
Wie lange ist die alte Nummer gesperrt?+
Bis das Schild wieder auftaucht, sonst 10 Jahre ab Beginn der Fahndung. So steht es in § 57 Abs. 10 FZV.
Brauche ich den Fahrzeugbrief?+
Ja, alle drei Städte führen die Zulassungsbescheinigung Teil II unter den Unterlagen auf, dazu Fahrzeugschein, Ausweis und den Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.
Kann jemand anderes den Ersatz für mich holen?+
Bei Diebstahl mit Vollmacht in der Regel ja. Hamburg schließt die Vollmacht bei Verlust aus, weil die Versicherung an Eides statt persönlich abgegeben werden muss.
Neues Schild, und das Auto dahinter?
Die Nummer ist ersetzt, die Geschichte des Autos steckt weiter in der FIN. Die Vorschau zeigt, welche Daten vorliegen.
CarCheckerVIN ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Angaben nach FZV, StVG und GebOSt sowie den Serviceseiten Berlins, Münchens und Hamburgs, gelesen am 9. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.
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