CarCheckerVIN
Anhänger · Wohnwagen · 100 km/h

Tempo 100 für Anhänger — wenn Gespann, Reifen und Papiere passen.

Mit Anhänger gelten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 80 km/h. Die Neunte Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt 100 km/h, wenn das Gespann ihre Bedingungen erfüllt: Das Zugfahrzeug hat ABS, der Anhänger wiegt höchstens ein festgelegtes Vielfaches der Leermasse des Zugfahrzeugs, und seine Reifen sind jünger als 6 Jahre. Ein Sachverständiger bestätigt das, die Behörde trägt es in die Papiere des Anhängers ein und gibt eine gesiegelte Plakette für das Heck aus.

Gebrauchten Anhänger kaufen? FIN prüfen

Die Fahrgestellnummer steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung und am Rahmen. Der Decoder liest aus, was sie über Hersteller und Baujahr verrät.

0/17
100 km/h
auf Autobahn und Kraftfahrstraße mit Zulassung
0,3–1,2
Faktor: Anhänger zur Leermasse des Zugfahrzeugs
6 Jahre
Höchstalter der Anhängerreifen bei jeder Fahrt
Plakette
gesiegelt, an der Rückseite des Anhängers

Kurzantwort

Wann darf ich mit Anhänger 100 km/h fahren?
Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und nur, wenn alle Bedingungen der Neunten Ausnahmeverordnung erfüllt sind: Zugfahrzeug mit ABS, zulässige Gesamtmasse des Anhängers höchstens Faktor × Leermasse des Zugfahrzeugs, Reifen jünger als 6 Jahre mit mindestens Index L, Eintrag in die Papiere und Plakette am Heck. Sonst gelten 80 km/h.
Wie berechne ich den Faktor?
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers geteilt durch die Leermasse des Zugfahrzeugs. Erlaubt ist je nach Anhänger 0,3; 0,8; 1,0; 1,1 oder 1,2. Bei 1,1 heißt das: je 1.000 kg Leermasse höchstens 1.100 kg Anhänger, aber nie mehr als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und dessen zulässige Anhängelast.
Wo steht die 100er-Zulassung?
In den Fahrzeugpapieren des Anhängers. Die nach Landesrecht zuständige Behörde bescheinigt dort auf Grundlage der Bestätigung eines Sachverständigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination und gibt die gesiegelte Tempo-100-Plakette aus.
Der Weg zur 100

Vier Schritte bis zur Plakette

Erst rechnen und die Reifen prüfen, dann zum Sachverständigen, dann zur Behörde.

  1. 1Faktor rechnenZulässige Gesamtmasse des Anhängers durch die Leermasse des Zugfahrzeugs, je nach Anhängerart höchstens 0,3 bis 1,2.
  2. 2Reifen prüfenJünger als 6 Jahre laut eingeprägtem Herstellungsdatum, Geschwindigkeitsindex mindestens L (120 km/h).
  3. 3BestätigungEin Sachverständiger oder Prüfingenieur bestätigt die Voraussetzungen und händigt ein Informationsblatt aus.
  4. 4Eintrag und PlaketteDie Behörde trägt die 100 in die Papiere ein und siegelt die Plakette für das Heck.

80 oder 100: was ohne Ausnahme gilt

Auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Fahrbahnen gelten für Pkw, Lkw und Wohnmobile mit Anhänger 80 km/h; so steht es in § 18 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Außerorts auf anderen Straßen sind es ebenfalls 80 km/h.

Die Neunte Ausnahmeverordnung weicht davon nur für Autobahnen und Kraftfahrstraßen ab. Sie gilt für Pkw mit Anhänger und für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger. Auf der Landstraße bleibt es bei 80, auch mit Plakette.

Der Faktor: wie schwer der Anhänger sein darf

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf höchstens Faktor × Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Rechts derselbe Wert je 1.000 kg Leermasse.

AnhängerFaktorje 1.000 kg Leermasse höchstens
Anhänger ohne Bremse; Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer0,3300 kg
Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern0,8800 kg
Wohnanhänger wie b, zusätzlich mit Stabilisierung nach Nr. 1 d1,01.000 kg
andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern1,11.100 kg
andere Anhänger wie c, zusätzlich mit Stabilisierung nach Nr. 1 d1,21.200 kg

Quelle: 9. StVOAusnV § 1 Nr. 1. Für Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern gilt als Obergrenze stets der kleinere Wert aus zulässiger Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und dessen zulässiger Anhängelast.

Alle Voraussetzungen im Überblick

Was die Verordnung verlangt, Punkt für Punkt.

VoraussetzungWas giltFundstelle
Zugfahrzeugmit automatischem Blockierverhinderer (ABS)§ 1 Nr. 1
Massezulässige Gesamtmasse des Anhängers höchstens Faktor × Leermasse des Zugfahrzeugs§ 1 Nr. 1 a–d
Bestätigungdurch amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur, mit Informationsblatt§ 1 Nr. 2
Eintragin die Fahrzeugpapiere des Anhängers durch die zuständige Behörde§ 1 Nr. 3
Plakettegesiegelte Tempo-100-Plakette an der Rückseite des Anhängers§ 1 Nr. 4
Reifenbei jeder Fahrt jünger als 6 Jahre, mindestens Kategorie L (120 km/h)§ 3
Stützlastan der größtmöglichen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger orientieren, höchstens der kleinere Wert§ 4

Stand 7. Oktober 2026. Fällt eine Voraussetzung weg, gilt nach § 6 wieder die Geschwindigkeit der Straßenverkehrs-Ordnung.

Der Faktor auf einen Blick

Je besser der Anhänger gedämpft und stabilisiert ist, desto schwerer darf er im Verhältnis zum Zugfahrzeug sein.

Tempo-100-Faktor je Anhängerart und zulässige Anhängermasse je Tonne Leermasse

Stabilisierung: der höhere Faktor

Für Anhänger, die den Anforderungen von § 30a Absatz 2 StVZO entsprechen, steigt der Faktor beim Wohnanhänger von 0,8 auf 1,0 und bei anderen gedämpften Anhängern von 1,1 auf 1,2. Voraussetzung ist eine Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder ein anderes Bauteil, das den Betrieb bis 120 km/h verbessert.

Den höheren Faktor gibt es auch, wenn das Zugfahrzeug ein spezielles Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, der Hersteller das bestätigt und es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Nachweis für ein Stabilisierungsbauteil

  • Teilegutachten: nach Anlage XIX StVZO.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis: nach § 22 StVZO.
  • Betriebserlaubnis: nach § 20 oder § 21 StVZO oder ein Nachtrag dazu.

Gebrauchten Anhänger oder Wohnwagen prüfen

Vor dem Kauf zählt, was zum Fahrzeug bekannt ist. Die kostenlose Vorschau zeigt, welche Daten zur FIN vorliegen; der EU-Bericht kostet 19,95 €. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht.

Mehrere Fahrzeuge?Eine VIN-Liste einfügen oder ablegen

100 % sicherSofort-ErgebnisseBeispielbericht ansehen

Reifen: das Alter zählt bei jeder Fahrt

§ 3 der Verordnung verlangt, dass die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als 6 Jahre sind, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L gekennzeichnet sind, also 120 km/h.

Das ist die Bedingung, die am leichtesten unbemerkt wegfällt. Ein Wohnwagen steht oft lange, die Reifen sehen gut aus und haben trotzdem die Altersgrenze überschritten. Dann gilt nach § 6 wieder die normale Geschwindigkeit, auch wenn die Plakette noch am Heck klebt.

Was die Plakette ändert und was nicht

Die 100er-Zulassung ist eine Ausnahme mit engen Grenzen.

Mit Plakette und erfüllten Bedingungen

  • 100 km/h auf Autobahnen
  • 100 km/h auf Kraftfahrstraßen
  • Eintrag in den Papieren des Anhängers

Bleibt wie ohne Plakette

  • 80 km/h auf anderen Straßen außerorts
  • 80 km/h, sobald eine Bedingung fehlt
  • die Pflicht, Reifenalter und Faktor selbst einzuhalten

Quellen: 9. StVOAusnV §§ 1, 3, 6; StVO § 3 Abs. 3 und § 18 Abs. 5.

Typische Fälle

Wo die 100er-Zulassung in der Praxis hakt.

Anderes Zugfahrzeug

Der Faktor hängt an der Leermasse des Zugfahrzeugs. Wer den Anhänger hinter ein leichteres Auto hängt, muss neu rechnen.

Ungebremster Anhänger

Ohne Bremse gilt der Faktor 0,3: je 1.000 kg Leermasse höchstens 300 kg Anhänger.

Gebraucht gekauft

Prüfen Sie Eintrag, Plakette und das Herstellungsdatum der Reifen. Alte Reifen beenden die 100er-Erlaubnis.

Alte Bescheinigung

Bescheinigungen nach der bis zum 21. Oktober 2005 geltenden Fassung behalten für die Angaben zum Anhänger ihre Gültigkeit.

Weitere Prüfungen und Ratgeber

Weitere Seiten zu Anhänger und Zulassung.

Woher diese Angaben stammen

Alle Bedingungen stammen aus dem Wortlaut der Neunten Ausnahmeverordnung zur StVO, die Grundgeschwindigkeiten aus der StVO, gelesen am 7. Oktober 2026.

Ob Ihr Gespann die Bedingungen erfüllt, bestätigt ein Sachverständiger. Gebühren für Bestätigung, Eintrag und Plakette nennt Ihre Prüfstelle und Zulassungsbehörde.

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Tempo 100 für Anhänger: häufige Fragen

Was Wohnwagen- und Anhängerfahrer zur 100er-Zulassung wissen wollen.

Gilt die 100er-Zulassung auch auf der Landstraße?+

Nein. Die Ausnahmeverordnung erlaubt 100 km/h nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Außerorts auf anderen Straßen bleibt es bei 80 km/h.

Wie alt dürfen die Reifen bei Tempo 100 sein?+

Jünger als 6 Jahre, und zwar zum Zeitpunkt jeder Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum. Außerdem brauchen sie mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h).

Gilt die Plakette auch hinter einem anderen Auto?+

Die Bedingungen gelten für die Kombination. Der Faktor hängt an der Leermasse des Zugfahrzeugs und dessen Anhängelast, das Zugfahrzeug braucht ABS. Erfüllt das andere Auto die Bedingungen nicht, gilt nach § 6 die normale Geschwindigkeit.

Welcher Faktor gilt für einen Wohnwagen?+

Für einen Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern 0,8, mit zusätzlicher Stabilisierung nach der Verordnung 1,0. Ohne hydraulische Schwingungsdämpfer gilt 0,3.

Kostenlose Vorschau · Sofort · Ohne Anmeldung

Anhänger per FIN prüfen

Der Decoder ist kostenlos. Die Vorschau zeigt, welche Daten zur Fahrgestellnummer vorliegen, bevor Sie etwas bezahlen.

Mehrere Fahrzeuge?Eine VIN-Liste einfügen oder ablegen

100 % sicherSofort-ErgebnisseBeispielbericht ansehen
Keine Kreditkarte für die Vorschau

CarCheckerVIN ist keine Behörde, kein Sachverständiger und nicht mit Zulassungsstellen oder Prüforganisationen verbunden. Angaben nach dem Wortlaut der Verordnungen, Stand 7. Oktober 2026. Halter, Unfallschäden und Kilometerstände zeigt der EU-Bericht nicht. Die Angaben in unseren Berichten geben wieder, was unseren Datenlieferanten gemeldet wurde. CarCheckerVIN ist keine Behörde und mit keiner der genannten Plattformen verbunden.

Passende VIN-Abfragen

Weitere Tools, um die Historie jedes Fahrzeugs zu prüfen