eVB-Nummer — wie sie zur Behörde kommt und was drinstehen muss
Der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wird der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung erbracht. Ihr Versicherer übermittelt sie elektronisch oder hält sie zum Abruf bereit — was darin steht, entscheidet er beim Ausstellen. Deshalb lohnt es sich, vorher die richtigen Fragen zu stellen.
Vor dem Abschluss: die Fahrgestellnummer prüfen
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Angaben nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · Rechtsstand: 5. September 2026
Kurzantwort
- Was ist die eVB-Nummer?
- Der Nachweis, dass für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wird der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung erbracht. Die eVB ist die elektronische Form davon. Der Code, den Ihr Versicherer Ihnen schickt, ist Ihr Beleg für diese Bestätigung — nicht die Bestätigung selbst.
- Wer schickt sie an die Zulassungsstelle?
- Ihr Versicherer, nicht Sie. Er übermittelt die Bestätigung über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde oder hält sie dort zum automatisierten Abruf bereit. Welches Datenformat dafür zulässig ist, legt das Kraftfahrt-Bundesamt fest. Nur beim Ausfuhrkennzeichen gilt dieser elektronische Weg nicht.
- Wann brauche ich eine?
- Immer dann, wenn der Zulassungsbehörde nachgewiesen werden muss, dass Versicherungsschutz besteht — bei der Zulassung eines Fahrzeugs und ausdrücklich auch dann, wenn ein Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zugelassen werden soll. Der zweite Fall trifft besonders oft Gebrauchtwagenkäufer: Das Auto steht abgemeldet beim Verkäufer, und ohne Versicherungsbestätigung kommt es nicht zurück in den Verkehr.
Die eVB ist keine Nummer, sondern eine Bestätigung
Im Alltag klingt es so, als kaufe man eine Nummer: Man ruft einen Versicherer an, bekommt einen kurzen Code per E-Mail und nimmt ihn mit zur Zulassungsstelle. Der Verordnungstext beschreibt einen anderen Vorgang. Dort heißt es, dass der Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung erbracht wird. Die Bestätigung ist der Nachweis. Der Code ist nur der Schlüssel, mit dem die Behörde ihn findet.
Dieser Unterschied ist keine Wortklauberei, sondern erklärt drei Dinge auf einmal. Erstens, warum der Nachweis nicht aus Ihrer Mappe kommt — der Versicherer stellt ihn der Behörde selbst zur Verfügung. Zweitens, warum eine Bestätigung nicht beliebig weiterverwendbar ist: Sie hat einen Inhalt, der zu einem bestimmten Vorhaben gehört. Und drittens, warum es sinnlos ist, bei der Behörde nachzuverhandeln, wenn etwas nicht passt — das Dokument stammt nicht von dort.
Diese Seite erklärt das Dokument. Wie die Zulassung selbst abläuft, welche Unterlagen die Behörde sonst noch sehen will und was der Termin kostet, steht auf unserer Seite zum Auto anmelden — dort ist der Versicherungsnachweis der erste Schritt von mehreren. Hier geht es nur um diesen einen Schritt, dafür gründlich.
Wir verkaufen keine Versicherung
CarCheckerVIN ist kein Versicherer und kein Vermittler. Wir können keine Versicherungsbestätigung ausstellen, keine vermitteln und keine Beiträge nennen. Diese Seite erklärt, was das Dokument ist und welche Fragen Sie beim Abschluss stellen sollten — mehr nicht und nichts anderes.
Der Weg zur Behörde: übermittelt oder zum Abruf bereitgehalten
Der Versicherer bringt die Bestätigung selbst zur Zulassungsbehörde. Dafür sind zwei Wege vorgesehen — und der Antragsteller kommt in keinem der beiden vor.
Ausgenommen beim Ausfuhrkennzeichen wird die Bestätigung vom Versicherer über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt — oder dort zum automatisierten Abruf bereitgehalten. Welcher der beiden Wege im Einzelfall genutzt wird, merken Sie als Antragsteller nicht; für die Behörde ist das Ergebnis dasselbe. Welches Datenformat dabei zulässig ist, legt das Kraftfahrt-Bundesamt fest.
Praktisch heißt das: Zwischen Ihrem Vertragsabschluss und dem Behördentermin liegt ein technischer Vorgang, den Sie nicht beeinflussen können. Sie können ihn nur vorbereiten, indem Sie dem Versicherer vollständig sagen, worum es geht. Alles, was er beim Ausstellen nicht weiß, kann in der Bestätigung auch nicht stehen — und was nicht darin steht, kann die Behörde nicht lesen.
Für den elektronischen Weg gibt es genau eine Ausnahme, und die betrifft das Ausfuhrkennzeichen. Wer ein Fahrzeug ins Ausland verbringt, sollte diesen Punkt früh mit dem Versicherer und der Zulassungsstelle klären. Wir beschreiben hier bewusst kein Ersatzverfahren, weil wir es nicht am Verordnungstext nachlesen konnten.
Drei Angaben muss jede Versicherungsbestätigung enthalten
Der Pflichtinhalt ist knapp. Er beantwortet drei Fragen: Wer versichert, unter welcher Nummer, und für wen.
Der Versicherer
Name und Anschrift des Versicherers — oder ersatzweise seine Schlüsselnummer. Damit ist eindeutig, welches Unternehmen für den Schaden einsteht, den Sie mit dem Fahrzeug verursachen könnten. Das ist die Angabe, die für die Behörde überhaupt erst einen Adressaten schafft.
Die Nummer
Die Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung. Sie verbindet den Vorgang bei der Behörde mit dem Vorgang beim Versicherer. Wenn im Alltag von der eVB-Nummer die Rede ist, ist dieser Ordnungsbegriff gemeint — nicht der gesamte Nachweis.
Der Versicherungsnehmer
Name und Anschrift der Person, die den Versicherungsvertrag hält. Das ist nicht zwingend dieselbe Person, die das Fahrzeug später fährt oder auf die es zugelassen wird — und genau deshalb darf die Bestätigung den Halter zusätzlich ausweisen, wenn er abweicht.
Auffällig ist, was in dieser Liste nicht steht: kein Fahrzeug, kein Kennzeichen, keine Frist. Diese Angaben sind zulässig, aber nicht zwingend. Genau daraus entsteht der häufigste Irrtum rund um die eVB — dass sie automatisch alles abdeckt, was man damit vorhat.
Versicherungsschein und Versicherungsbestätigung sind zwei Dokumente
Ein Detail im Pflichtinhalt verrät mehr, als es zunächst aussieht: Verlangt wird die Nummer des Versicherungsscheins oder die der Versicherungsbestätigung. Dass die Verordnung beide Möglichkeiten nennt, heißt, dass es beide gibt — und dass sie nicht dasselbe sind.
Der Versicherungsschein, umgangssprachlich die Police, dokumentiert Ihren Vertrag mit dem Unternehmen: was versichert ist, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen. Er ist ein Dokument zwischen Ihnen und dem Versicherer. Die Versicherungsbestätigung ist etwas anderes: der Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Nachgewiesen wird also das Bestehen dieses Pflichtschutzes — nicht der Umfang eines darüber hinausgehenden Schutzes, den Sie sich zusätzlich gekauft haben.
Praktisch macht das einen Unterschied, der viel Ärger erspart: Die Police in Ihrem Ordner ist nicht dasselbe wie der Nachweis, den die Zulassungsbehörde vor sich hat. Wer ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen will, ist beim selben Unternehmen womöglich seit Jahren versichert — die Verordnung verlangt für die Wiederzulassung trotzdem ausdrücklich eine Versicherungsbestätigung. Fragen Sie deshalb nicht „bin ich versichert?“, sondern „liegt der Zulassungsbehörde eine Bestätigung für diesen Vorgang vor?“. Das sind zwei verschiedene Fragen, und nur die zweite bringt Sie durch den Termin.
Was zusätzlich darin stehen darf — und warum das über Ihren Schutz entscheidet
Die Verordnung zählt auf, was eine Versicherungsbestätigung über den Pflichtinhalt hinaus enthalten darf. Diese Liste ist der eigentlich wichtige Teil, weil sie beschreibt, wie eng oder wie weit der Nachweis gefasst ist.
- Der Halter, wenn er nicht der Versicherungsnehmer ist — der praktisch wichtigste Zusatz, etwa wenn Eltern versichern und das Kind fährt.
- Der Verwendungszweck des Fahrzeugs.
- Der Beginn des Versicherungsschutzes.
- Für welche Kennzeichenarten die Bestätigung gilt.
- Bei einem Saisonkennzeichen der maximale Gültigkeitszeitraum.
- Bei einem Kurzzeitkennzeichen der Gültigkeitszeitraum.
- Bei roten Kennzeichen das Ende des Versicherungsschutzes.
- Eine Beschreibung des Fahrzeugs und das Kennzeichen.
- Ob der Schutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gilt.
- Ob er auch Rückfahrten nach der Entstempelung deckt.
Lesen Sie diese Liste als Fragenkatalog für das Gespräch mit dem Versicherer. Jeder Punkt darin ist eine Angabe, die jemand bewusst eintragen muss — und niemand trägt etwas ein, wonach nicht gefragt wurde. Wenn Sie wissen, welches Fahrzeug es wird, wer Halter sein soll, welche Kennzeichenart Sie beantragen und ob das Fahrzeug rund um den Behördentermin bewegt werden soll, dann haben Sie alles beisammen, was in eine passende Bestätigung gehört.
Ungestempelte Kennzeichen und die Rückfahrt nach der Entstempelung
Zwei der zulässigen Angaben verdienen eine eigene Erklärung, weil sie etwas sehr Konkretes betreffen: ob eine Fahrt rund um den Behördentermin versichert ist. Eine Versicherungsbestätigung darf ausweisen, ob der Schutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gilt und ob er Rückfahrten nach der Entstempelung deckt.
Der erste Fall ist die Situation vor dem Stempel: Die Schilder sind beim Schildermacher geprägt, aber die Plakette der Zulassungsstelle fehlt noch. Der zweite Fall ist der Rückweg nach der Abmeldung: Die Behörde hat das Kennzeichen entstempelt, das Fahrzeug steht vor der Tür und muss irgendwie nach Hause. Beide Situationen gehören zu ganz gewöhnlichen Behördengängen, und in beiden ist die Frage dieselbe — ist diese Fahrt gedeckt?
Die Antwort steht nicht im Gesetz, sondern in Ihrer Bestätigung. Deshalb gehört sie ins Gespräch mit dem Versicherer, bevor Sie Termine planen. Wer das Fahrzeug stattdessen auf einem Anhänger transportiert, bewegt es nicht aus eigener Kraft — dann stellt sich die Frage nicht. Für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug über größere Entfernungen gibt es außerdem das Kurzzeitkennzeichen, das eigene Voraussetzungen hat.
Eine Bestätigung passt nicht zu jeder Kennzeichenart
Zu den zulässigen Angaben gehört, für welche Kennzeichenarten die Bestätigung gilt. Und für drei Arten sieht die Verordnung ausdrücklich eigene Angaben vor: Beim Saisonkennzeichen darf der maximale Gültigkeitszeitraum genannt werden, beim Kurzzeitkennzeichen der Gültigkeitszeitraum, und bei roten Kennzeichen das Ende des Versicherungsschutzes.
Dass die Verordnung diese drei Fälle einzeln aufführt, hat einen erkennbaren Grund: Bei allen dreien darf die Bestätigung eine Zeitangabe enthalten — einen maximalen Zeitraum, einen Gültigkeitszeitraum oder das Ende des Schutzes. Der Behörde soll hier also nicht nur klar sein, dass Schutz besteht, sondern auch, bis wann. Bei einer gewöhnlichen Zulassung stellt sich diese Frage in dieser Form nicht.
Für Sie folgt daraus eine einzige, aber wichtige Handlung: Sagen Sie beim Abschluss, welches Kennzeichen Sie beantragen wollen. Wer eine Bestätigung für eine gewöhnliche Zulassung anfordert und dann am Schalter ein Saisonkennzeichen beantragt, hat womöglich das falsche Dokument im System — und merkt es an dem Tag, an dem er es am wenigsten gebrauchen kann.
Das Ausfuhrkennzeichen ist die eine Ausnahme
Die Regel, dass der Versicherer die Bestätigung elektronisch übermittelt oder zum Abruf bereithält, gilt mit einer ausdrücklichen Ausnahme: dem Ausfuhrkennzeichen. Der elektronische Weg ist dort ausgenommen. Was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, sagen Ihnen Ihr Versicherer und die Zulassungsstelle, bei der Sie das Kennzeichen beantragen wollen.
Wir belassen es bewusst bei dieser Feststellung. Es wäre leicht, hier ein Verfahren zu beschreiben, das plausibel klingt — und falsch wäre, sobald es auf einen realen Schalter trifft. Planen Sie stattdessen einen zusätzlichen Anruf ein und fragen Sie beide Stellen, in welcher Form der Nachweis vorzulegen ist. Wenn Sie ein Fahrzeug exportieren, ist das ohnehin nicht der einzige Punkt, der anders läuft als bei einer gewöhnlichen Zulassung; die übrigen stehen auf unserer Seite zum Ausfuhrkennzeichen.
Auch für die Wiederzulassung nach der Abmeldung
Ein Punkt, den viele erst spät entdecken: Die Versicherungsbestätigung ist ausdrücklich auch dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zugelassen werden soll. Sie brauchen also nicht nur beim Neukauf eine, sondern auch dann, wenn ein längst versichertes Auto zwischenzeitlich abgemeldet war.
Für Gebrauchtwagenkäufer ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme. Der Verkäufer meldet ab, das Fahrzeug steht ohne Kennzeichen auf dem Hof, und der Käufer muss es erst wieder in den Verkehr bringen. Wer ein Saisonfahrzeug über den Winter abmeldet oder ein Zweitauto während einer längeren Standzeit stilllegt, steht vor derselben Aufgabe, wenn es weitergehen soll. Wie die Außerbetriebsetzung selbst funktioniert, steht auf unserer Seite zum Auto abmelden.
Planen Sie die Versicherung deshalb früh ein — nicht als letzten Punkt vor dem Behördentermin, sondern als denjenigen, der die Kette startet. Solange keine Bestätigung existiert, ist der Termin bei der Zulassungsstelle eine Wette darauf, dass sich alles kurzfristig fügt.
Wie lange sie gilt — und warum hier keine Monatszahl steht
Das ist die meistgestellte Frage zum Thema, und im Netz kursiert dazu eine Zahl, die von Seite zu Seite weitergereicht wird. Wir schreiben sie nicht ab. Die Verordnung, die den Versicherungsnachweis regelt, nennt keine Gültigkeitsdauer für die Bestätigung. Was Sie im Netz finden, ist die Praxis einzelner Unternehmen — und Praxis ist keine Vorschrift.
Was Sie stattdessen tun: Fragen Sie das Unternehmen, das Ihnen die Bestätigung ausstellt, bis wann sie verwendbar ist, und notieren Sie das Datum, bevor Sie einen Termin buchen. Wenn sich der Termin verschiebt — und in Ballungsräumen verschieben sich Termine —, ist der Anruf beim Versicherer der erste, den Sie führen sollten, nicht der letzte.
Von der Gültigkeit der Bestätigung zu unterscheiden ist die Frage, ab wann der Versicherungsschutz greift. Auch dazu darf die Bestätigung eine Angabe enthalten, nämlich den Beginn des Versicherungsschutzes. Beides sind zwei verschiedene Zeitpunkte, und beides erfahren Sie an derselben Stelle: bei Ihrem Versicherer.
Woher Sie die Bestätigung bekommen
Von einem Versicherungsunternehmen — direkt oder über einen Vermittler Ihrer Wahl. Eine andere Quelle gibt es nicht, denn die Bestätigung setzt voraus, dass jemand tatsächlich für das Risiko einsteht. Wer im Netz auf Angebote stößt, die eine Bestätigung losgelöst von einem Vertrag versprechen, sollte genau hinsehen.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst keine Anbieter, keine Beiträge und keine Vergleichsrechner. Der Markt ist umkämpft, die Angebote ändern sich laufend, und jede Empfehlung, die wir hier hinschreiben würden, wäre entweder veraltet oder interessengeleitet. Was wir stattdessen liefern, ist der Teil, den die Versicherer nicht erklären: was in dem Dokument steht, das Sie gleich bestellen.
Nützlich ist es dagegen, sich vor dem Gespräch drei Dinge zurechtzulegen: die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, die Person, auf die zugelassen werden soll, und die Kennzeichenart, die Sie beantragen wollen. Mit diesen drei Angaben kann ein Versicherer eine Bestätigung ausstellen, die zu Ihrem Vorhaben passt. Ohne sie stellt er eine aus, die zu einem allgemeinen Fall passt — und ob das Ihrer ist, stellt sich erst am Schalter heraus.
Ein Hinweis zur Reihenfolge: Die Versicherung ist der Schritt, mit dem der Zulassungsvorgang beginnt. Alles Weitere — Termin, Schilder, Gebühren, Unterlagen — hängt daran. Der Ablauf der Zulassung und die Ummeldung stehen jeweils auf eigenen Seiten; hier bleiben wir beim Nachweis.
Vier Stellen, an denen es typischerweise klemmt
Alle vier haben dieselbe Ursache: Die Bestätigung wurde für eine andere Situation ausgestellt als die, in der sie gebraucht wird. Gemeinsam ist ihnen auch die Lösung — ein Anruf beim Versicherer, und zwar vor dem Termin.
Die Bestätigung gehört zu einem anderen Fahrzeug
Eine Versicherungsbestätigung darf eine Beschreibung des Fahrzeugs und das Kennzeichen enthalten. Steht das darin, gehört sie erkennbar zu diesem einen Fahrzeug. Wer sich kurz vor dem Termin für ein anderes Auto entscheidet, klärt das deshalb besser vorher mit dem Versicherer — er ist es, der die Bestätigung ausstellt und übermittelt.
Der Name auf der Bestätigung passt nicht zum Antrag
Vorgeschrieben ist der Name des Versicherungsnehmers. Weicht der Halter davon ab, darf er zusätzlich ausgewiesen werden — aber nur, wenn jemand ihn einträgt. Sprechen Sie diesen Fall beim Abschluss an, statt zu hoffen, dass er sich von selbst klärt.
Die Kennzeichenart wurde nicht genannt
Die Bestätigung darf ausweisen, für welche Kennzeichenarten sie gilt. Wer ein Saisonkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen möchte, sollte das dem Versicherer vorher sagen — sonst passt die Bestätigung möglicherweise nicht zu dem, was Sie beantragen.
Es geht um ein Ausfuhrkennzeichen
Für das Ausfuhrkennzeichen ist der elektronische Weg ausdrücklich ausgenommen. Wie der Nachweis dort geführt wird, klären Sie mit dem Versicherer und der Zulassungsstelle, bevor Sie hinfahren. Wir drucken hier keine Verfahrensbeschreibung, die wir nicht am Verordnungstext nachlesen konnten.
Welche Unterlagen Ihre Behörde im Einzelnen sehen will, sagt Ihnen die Behörde. Wir drucken hier bewusst keine erfundene Checkliste und keine Aussage darüber, was eine bestimmte Zulassungsstelle akzeptiert oder ablehnt. Zwei Minuten am Telefon ersparen eine zweite Anfahrt.
Bevor Sie versichern: prüfen, was Sie versichern
Eine Versicherungsbestätigung ist ein später Schritt. Bis Sie eine anfordern, haben Sie sich in aller Regel schon entschieden: Sie wissen, welches Fahrzeug es wird, und meist haben Sie es bereits gekauft. Genau deshalb gehört die Prüfung des Fahrzeugs davor — nicht danach.
- Die Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit der in den Papieren abgleichen — Zeichen für Zeichen, nicht auf den ersten Blick.
- Klären, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll, bevor der Versicherungsvertrag steht: Versicherungsnehmer und Halter sind zwei verschiedene Rollen.
- Sagen, welches Kennzeichen es werden soll — Saison, Kurzzeit oder ein gewöhnliches. Danach richtet sich, was in der Bestätigung stehen kann.
- Fragen, ob Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen und Rückfahrten nach der Entstempelung mitgedeckt sind.
- Die erfassten Kilometerstände und die Historie zur Fahrgestellnummer gegenlesen, solange Sie noch verhandeln können.
Für den Datenteil dieser Liste gibt es eine Abkürzung: eine Abfrage über die Fahrgestellnummer. Sie zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen — gemeldete Kilometerstände, dokumentierte Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.
Zwei Grenzen, damit die Erwartung stimmt. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung. Er sieht keinen Rost am Unterboden und keine weichen Bremsen — dafür gibt es den Gebrauchtwagen-Check. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Namen und Anschriften früherer Halter stammen aus geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.
Wo die eVB im Ablauf steht
Der Versicherungsnachweis ist kein eigener Vorgang, sondern eine Voraussetzung mehrerer Vorgänge. Er steht vor der Zulassung eines Fahrzeugs und vor jeder Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung. Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug übernehmen oder umziehen, ist die Ummeldung der passende Weg — sprechen Sie auch dort mit Ihrem Versicherer, bevor Sie zum Termin gehen.
Wer sein Fahrzeug aus dem Verkehr nimmt, erledigt das über die Abmeldung. Und was in der Vorgeschichte eines Fahrzeugs steckt, klären Sie unabhängig davon über die Fahrzeughistorie zur Fahrgestellnummer — das ist die einzige dieser Fragen, bei der wir Ihnen tatsächlich etwas verkaufen.
Offizielle Anlaufstellen
Wo die Regeln im Volltext stehen und wer für welchen Teil des Verfahrens zuständig ist. Verbindlich ist für Ihren Fall immer Ihr Versicherer und Ihre Zulassungsstelle.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Der Verordnungstext im Volltext. Hier steht, dass der Nachweis durch eine Versicherungsbestätigung erbracht wird, welchen Weg sie zur Behörde nimmt, was sie enthalten muss und was sie zusätzlich enthalten darf.
Kraftfahrt-Bundesamt
Legt fest, welches Datenformat für die elektronische Übermittlung zulässig ist, und führt die Fahrzeugregister. Die technische Seite des Verfahrens hängt an dieser Behörde, nicht an Ihrer Zulassungsstelle.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Aufsicht über Versicherungsunternehmen in Deutschland. Nützlich, wenn Sie prüfen wollen, mit wem Sie es zu tun haben, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Der Branchenverband der deutschen Versicherer. Erklärt die Grundzüge der Kfz-Haftpflichtversicherung aus Sicht der Anbieterseite — hilfreich als Gegenlektüre zum Verordnungstext.
Weiterlesen
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
eVB-Nummer — häufige Fragen
Was bedeutet eVB genau?
eVB steht für die elektronische Versicherungsbestätigung. Der Nachweis, dass für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wird der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung erbracht — die eVB ist die elektronische Form dieses Nachweises. Wichtig für das Verständnis: Der kurze Code, den Sie per E-Mail oder SMS von Ihrem Versicherer bekommen, ist Ihr Beleg dafür, dass diese Bestätigung existiert. Die Bestätigung selbst ist ein Datensatz, den der Versicherer der Behörde zur Verfügung stellt.
Muss ich die eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle abgeben?
Die Versicherungsbestätigung selbst kommt nicht von Ihnen. Sie wird vom Versicherer über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt oder dort zum automatisierten Abruf bereitgehalten. Der Code dient dazu, dass die Behörde Ihren Vorgang findet. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die Bestätigung inhaltlich zu Ihrem Antrag passt: Was darin steht, hat Ihr Versicherer beim Ausstellen festgelegt — geändert werden kann es deshalb auch nur dort, nicht bei der Behörde.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Wir drucken hier keine Monatszahl. Die Verordnung, die den Versicherungsnachweis regelt, nennt keine Gültigkeitsdauer für die Bestätigung — Fristen, die im Netz kursieren, sind Praxis einzelner Versicherer und keine Vorschrift. Verbindlich ist deshalb die Auskunft des Unternehmens, das Ihnen die Bestätigung ausgestellt hat. Fragen Sie dort nach, bis wann sie verwendbar ist, und notieren Sie sich das Datum, bevor Sie einen Termin buchen. Wenn Ihr Zulassungstermin sich verschiebt, ist dieser Anruf der erste, den Sie führen sollten.
Brauche ich eine eVB, wenn ich ein abgemeldetes Auto wieder anmelde?
Ja. Die Versicherungsbestätigung ist ausdrücklich auch dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zugelassen werden soll. Das betrifft sehr viele Gebrauchtwagenkäufe: Der Verkäufer meldet das Fahrzeug ab, es steht abgemeldet auf dem Hof, und der Käufer muss es erst wieder in den Verkehr bringen. Rechnen Sie die Versicherung deshalb von Anfang an in die Planung ein und nicht als letzten Schritt vor dem Behördentermin.
Gilt eine eVB auch für ein Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen?
Die Bestätigung darf ausweisen, für welche Kennzeichenarten sie gilt. Bei einem Saisonkennzeichen darf zusätzlich der maximale Gültigkeitszeitraum stehen, bei einem Kurzzeitkennzeichen der Gültigkeitszeitraum und bei roten Kennzeichen das Ende des Versicherungsschutzes. Daraus folgt die praktische Regel: Sagen Sie Ihrem Versicherer vorher, welche Art von Kennzeichen Sie beantragen wollen. Eine Bestätigung, die für den einen Fall ausgestellt wurde, ist nicht automatisch die richtige für den anderen.
Was hat es mit ungestempelten Kennzeichen und Rückfahrten auf sich?
Eine Versicherungsbestätigung darf angeben, ob der Schutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gilt und ob er Rückfahrten nach der Entstempelung deckt. Das sind genau die beiden Situationen, in denen ein Fahrzeug bewegt wird, obwohl seine Kennzeichen noch nicht oder nicht mehr gestempelt sind — also rund um den Behördentermin. Ob die Bestätigung diese Fahrten einschließt, hängt an ihrem Inhalt und nicht daran, wer am Steuer sitzt. Fragen Sie Ihren Versicherer deshalb, bevor das Fahrzeug bewegt wird.
Verkauft CarCheckerVIN eine eVB-Nummer?
Nein. Wir sind kein Versicherer und kein Vermittler und können keine Versicherungsbestätigung ausstellen. Diese Seite erklärt das Dokument und den Weg, den es nimmt, damit Sie beim Abschluss die richtigen Fragen stellen. Bekommen können Sie die Bestätigung nur von einem Versicherungsunternehmen — direkt oder über einen Vermittler Ihrer Wahl. Was wir anbieten, setzt einen Schritt früher an: die Prüfung des Fahrzeugs anhand seiner Fahrgestellnummer, bevor Sie kaufen und versichern.
Was zeigt eine FIN-Abfrage vor dem Versicherungsabschluss?
Sie zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug erfasst wurden: gemeldete Kilometerstände, dokumentierte Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Das ist Wissen, das vor dem Kauf nützlich ist und danach fast wertlos — denn wer bereits gekauft hat, verhandelt nicht mehr. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Zwei Grenzen dazu: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung, und personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.
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