Wo steht PS im Fahrzeugschein?
Die ehrliche Antwort lautet: gar nicht. Der Fahrzeugschein kennt keine PS. Er nennt die Nennleistung ausschließlich in Kilowatt, und zwar im Feld P.2. Wer die PS wissen will, rechnet um — mit dem Faktor 1,35962. Hier steht, warum das so ist und wo die Zahl vom Prospekt abweichen darf.
Leistung geklärt — was ist mit der Vorgeschichte?
Feld P.2 sagt, was der Motor darf. Was das Auto erlebt hat, hängt an der FIN aus Feld E.
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Kurzantwort
- Wo steht PS im Fahrzeugschein?
- Gar nicht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I nennt die Motorleistung ausschließlich in Kilowatt, und zwar im Feld P.2 („Nennleistung“). Eine PS-Angabe gibt es im Papier nicht — Sie müssen den kW-Wert umrechnen.
- Wie rechne ich kW in PS um?
- Multiplizieren Sie den Wert aus Feld P.2 mit 1,35962. Für den Alltag genügt der Faktor 1,36. Umgekehrt teilen Sie die PS durch 1,36, um auf Kilowatt zu kommen. Die metrische Pferdestärke ist gesetzlich als 0,73549875 kW definiert — der Faktor ist also keine Faustregel, sondern exakt.
- Warum weicht die Zahl von der Werbung des Herstellers ab?
- Weil im Fahrzeugschein die Nennleistung aus der Typgenehmigung steht — ein gerundeter, geprüfter Wert. Der Hersteller nennt in Prospekten oft die PS-Zahl, die sich aus dem ungerundeten kW-Wert ergibt. Aus 110 kW werden gerundet 150 PS, exakt gerechnet aber 149,6. Solche Abweichungen um ein bis zwei PS sind normal und kein Grund zur Sorge.
Feld P.2: die Leistung, wie sie amtlich gilt
In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie die Motorleistung unter dem Code P.2. Der Wert steht dort in Kilowatt, weil das seit der Umstellung auf gesetzliche Einheiten die amtliche Einheit für Leistung ist. PS haben sich im Sprachgebrauch gehalten, im Dokument aber sind sie nicht vorgesehen — deshalb sucht man dort vergeblich.
Wie alle Buchstabencodes im Fahrzeugschein ist P.2 europaweit harmonisiert. In einem französischen oder polnischen Zulassungspapier steht unter demselben Code dieselbe Angabe. Das ist praktisch, wenn Sie ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland betrachten: Sie müssen die Sprache nicht können, um die Leistung zu finden.
P.2 — die Nennleistung
Hier steht die Leistung in Kilowatt, wie sie in der EG-Typgenehmigung festgehalten wurde. Das ist der maßgebliche Wert für Zulassung, Versicherung und jede Behördenangelegenheit.
P.4 — die Nenndrehzahl
Direkt daneben steht, bei welcher Drehzahl in min⁻¹ diese Leistung anliegt. Erst beide Angaben zusammen beschreiben den Motor vollständig.
PS: nirgends im Papier
Seit der Umstellung auf SI-Einheiten ist Kilowatt die amtliche Einheit. PS sind im Alltag geblieben, im Dokument aber nicht vorgesehen — deshalb suchen so viele vergeblich danach.
kW in PS umrechnen
Der Faktor ist keine Faustregel, sondern folgt aus der gesetzlichen Definition der metrischen Pferdestärke. Deshalb gilt er exakt und überall gleich.
- kW → PS
- Wert aus Feld P.2 × 1,35962
- PS → kW
- PS-Zahl ÷ 1,35962
- Exakte Definition
- 1 PS = 0,73549875 kW
- Alltagsfaktor
- × 1,36 genügt für eine Überschlagsrechnung
Ein Hinweis, der viel Verwirrung auflöst: Runden Sie erst am Ende. Wer zwischendurch rundet, landet schnell zwei PS neben dem Wert, den ein Rechner ausgibt — und hält das dann für eine Unstimmigkeit im Papier.
Warum die Zahl im Papier von der Werbung abweicht
Das ist die häufigste Irritation, und sie hat eine harmlose Erklärung. Im Fahrzeugschein steht der Wert aus der EG-Typgenehmigung — geprüft, in Kilowatt, meist auf ganze Zahlen gerundet. Der Hersteller wirbt dagegen mit einer runden PS-Zahl, weil die sich besser einprägt.
Rechnen Sie 110 Kilowatt exakt um, ergeben sich 149,6 PS. Beworben wird der Wagen als 150-PS-Modell. Es fehlt nichts, und es wurde nichts geschönt — die eine Zahl ist gerundet, die andere nicht. Erst wenn die Abweichung deutlich größer ausfällt, sollten Sie nachfragen: Dann beschreibt das Inserat womöglich eine andere Motorisierung als das Papier.
Die Leistung stimmt. Und der Rest?
Ein sauberer Eintrag in P.2 sagt nichts über Unfälle, Tachostände oder eine Vorgeschichte im Ausland. Das steht hinter der FIN.
Wann die Zahl in P.2 wirklich zählt
Für die meisten Alltagsfragen genügt die ungefähre PS-Zahl. In vier Situationen kommt es dagegen auf den exakten Eintrag an.
Versicherung und Typklasse
Der Beitrag hängt nicht an den PS, sondern am Fahrzeugtyp. Trotzdem prüft jeder Versicherer die Leistung — weicht Ihre Angabe vom Papier ab, kann das im Schadensfall Ärger geben.
Führerscheinklassen bei Krafträdern
Bei Motorrädern entscheidet die Leistung darüber, welche Fahrerlaubnis Sie brauchen. Hier zählt exakt der Wert aus P.2, nicht die umgerechnete PS-Zahl.
Leistungssteigerung und Eintragung
Wurde ein Motor getunt, muss die geänderte Leistung eingetragen werden. Steht im Papier noch der alte Wert, ist das Fahrzeug so nicht zugelassen — ein Punkt, der beim Kauf oft übersehen wird.
Der Abgleich mit dem Inserat
Ein Inserat verspricht PS, das Papier nennt kW. Rechnen Sie einmal um, bevor Sie hinfahren — passt es nicht, beschreibt die Anzeige eine andere Motorisierung.
Vier Schritte, die Leistung und Fahrzeug zusammenbringen
Die Umrechnung ist schnell erledigt. Interessant wird es beim Abgleich: Passt die Leistung im Papier zu dem, was angeboten wird — und passt das Fahrzeug zu seiner eigenen Vorgeschichte?
- 1Feld P.2 ablesenNotieren Sie den Kilowatt-Wert aus der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 2In PS umrechnenMultiplizieren Sie mit 1,35962 und runden Sie erst am Ende auf eine ganze Zahl.
- 3Mit dem Inserat abgleichenEine Abweichung von ein bis zwei PS ist normal. Eine größere Lücke ist eine Nachfrage wert.
- 4Historie über die FIN prüfenWas der Motor darf, steht in P.2. Was dem Auto passiert ist, steht hinter der Nummer in Feld E.
Warnsignale rund um die Leistungsangabe
Keines dieser Signale beweist für sich allein etwas. Jedes ist ein Grund nachzufragen, bevor Sie sich festlegen.
- Die umgerechnete Leistung aus P.2 passt nicht zu der im Inserat genannten PS-Zahl
- Das Auto fährt spürbar stärker, als der Eintrag in P.2 erwarten lässt
- Es gibt sichtbare Umbauten am Motor, aber Feld P.2 zeigt den Serienwert
- Feld 22 enthält Eintragungen zur Leistung, die der Verkäufer nicht erklären kann
- Die Nenndrehzahl in P.4 passt nicht zur angegebenen Motorisierung
- Der Verkäufer nennt die PS-Zahl aus dem Gedächtnis, statt das Papier zu zeigen
- Ein Chiptuning wird beiläufig erwähnt, findet sich aber in keinem Feld wieder
Besonders heikel ist die nicht eingetragene Leistungssteigerung. Wer ein getuntes Auto kauft, dessen Papier den Serienwert zeigt, übernimmt ein Fahrzeug, das so nicht zugelassen ist — mit Folgen für Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis.
Woher die Angaben stammen
Sowohl der Feldcode als auch der Umrechnungsfaktor sind rechtlich festgeschrieben. Die Links führen zum Originaltext.
Richtlinie 1999/37/EG
Der Anhang I legt die harmonisierten Gemeinschaftscodes fest, darunter P.2 für die Nennleistung in Kilowatt und P.4 für die zugehörige Nenndrehzahl.
Einheitenverordnung — gesetzliche Einheiten
Legt fest, dass Leistung in Watt anzugeben ist, und definiert die metrische Pferdestärke mit 0,73549875 Kilowatt. Daraus ergibt sich der Umrechnungsfaktor.
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Erteilt die EG-Typgenehmigung, aus der die im Fahrzeugschein eingetragene Nennleistung stammt, und führt das Zentrale Fahrzeugregister.
NMVTIS — Verbraucherportal (USA)
Die US-Bundes-Titeldatenbank. Bei einem importierten Fahrzeug die Quelle für Salvage-, Wasserschaden- und Diebstahlmeldungen, die kein deutsches Papier kennt.
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PS und kW im Fahrzeugschein — häufige Fragen
Wo steht die PS-Zahl im Fahrzeugschein?
Nirgends. Die Zulassungsbescheinigung Teil I führt die Motorleistung ausschließlich in Kilowatt, im Feld P.2 unter der Bezeichnung Nennleistung. Wer die PS wissen will, muss diesen Wert umrechnen. Das ist kein Versehen: Kilowatt ist seit der Umstellung auf gesetzliche SI-Einheiten die amtliche Einheit für Leistung.
Wie rechne ich kW aus Feld P.2 in PS um?
Multiplizieren Sie den Kilowatt-Wert mit 1,35962. Für eine schnelle Überschlagsrechnung genügt der Faktor 1,36. Hintergrund ist die gesetzliche Definition der metrischen Pferdestärke: 1 PS entspricht exakt 0,73549875 Kilowatt, und der Kehrwert davon ergibt den Umrechnungsfaktor.
Warum stimmt die umgerechnete PS-Zahl nicht mit dem Prospekt überein?
Weil im Fahrzeugschein der geprüfte, meist gerundete Kilowatt-Wert aus der Typgenehmigung steht, während Hersteller in der Werbung gern die glatte PS-Zahl nennen. Rechnen Sie 110 kW um, kommen Sie auf 149,6 PS — beworben werden 150. Abweichungen von ein bis zwei PS sind der Normalfall und bedeuten nichts.
Was steht in Feld P.4?
Die Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute, also die Drehzahl, bei der die in P.2 genannte Leistung erreicht wird. Erst beide Angaben zusammen beschreiben den Motor. Passt die Nenndrehzahl nicht zur angegebenen Motorisierung, lohnt eine Nachfrage.
Muss eine Leistungssteigerung im Fahrzeugschein stehen?
Ja. Wird die Motorleistung verändert, etwa durch Chiptuning, muss die neue Leistung nach Begutachtung in die Papiere eingetragen werden. Steht dort noch der Serienwert, entspricht das Fahrzeug nicht seiner Zulassung. Beim Gebrauchtwagenkauf ist das ein Punkt, den Sie ausdrücklich ansprechen sollten.
Sagt die Leistung etwas über den Zustand des Autos aus?
Nein. Feld P.2 beschreibt, was der Motor ab Werk leisten durfte, nicht was das Fahrzeug erlebt hat. Unfälle, Totalschäden, Tachomanipulation und Diebstahlmeldungen hängen an der Fahrgestellnummer in Feld E — nur über sie lässt sich die Vorgeschichte abrufen.
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