CarCheckerVIN
Nach Marke
PreiseBewertungen
Begutachtung & Betriebserlaubnis

Vollabnahme beim TÜV — sie ist kein Termin, sondern eine Folge

Fast alle suchen nach dem Ablauf und dem Preis. Die Verordnung beantwortet zuerst eine ganz andere Frage: ob eine Begutachtung überhaupt zulässig ist. Sie ist es nur, wenn das Fahrzeug zu keinem genehmigten Typ gehört — oder wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Umbau oder Import im Blick? Erst die Fahrgestellnummer prüfen

Sehen Sie kostenlos, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen, bevor Sie über eine Begutachtung nachdenken. Ohne Karte, ohne Konto.

Mehrere Fahrzeuge?Eine VIN-Liste einfügen oder ablegen

100 % sicherSofort-ErgebnisseBeispielbericht ansehen

256-Bit-Verschlüsselung · Ohne Konto · Keine Halterdaten

Zulässigkeit
steht vor dem Termin
Gutachten
gehört zum Antrag
Teil I & II
Maßstab für den Umfang
Kostenlos
FIN-Vorschau

Angaben nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung · Stand: 5. September 2026

Kurzantwort

Was ist eine Vollabnahme?
Im Alltag heißt so die Begutachtung eines Fahrzeugs, aus der ein Gutachten hervorgeht, mit dem die Betriebserlaubnis beantragt oder wiederhergestellt wird. Die Verordnung kennt das Wort „Vollabnahme“ nicht — sie spricht von der Begutachtung und vom Gutachten, das dem Antrag beizulegen ist. Gemeint ist beides Mal derselbe Vorgang: Jemand beschreibt das Fahrzeug so vollständig, dass die Behörde daraus die Papiere ausfertigen kann.
Kann ich einfach einen Termin machen?
Nein — und das ist der Punkt, den fast alle übersehen. Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis beziehungsweise Einzelgenehmigung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Eine Vollabnahme ist damit keine Dienstleistung, die man auf Wunsch bestellt, sondern die Folge einer bestimmten Ausgangslage. Ohne diese Ausgangslage gibt es nichts abzunehmen.
Was kostet eine Vollabnahme?
Wir nennen dazu bewusst keine Zahl. Für die Begutachtung ist kein Betrag festgesetzt, den wir am Verordnungstext hätten nachlesen können — anders als bei manchen Verwaltungsgebühren gibt es hier keinen bundesweiten Tarif, den wir zitieren könnten. Was Ihnen berechnet wird, hängt von der Prüforganisation, vom Aufwand des Einzelfalls und von der Behörde ab, die den Antrag bearbeitet. Fragen Sie vorher nach einem verbindlichen Angebot. Warum wir aus demselben Grund auch für die Hauptuntersuchung keinen Preis drucken, erklärt unsere Seite zu den TÜV-Kosten.

Die Regel, die vor jedem Termin steht

Wer „Vollabnahme TÜV“ sucht, sucht in aller Regel nach zwei Dingen: nach einem Ablauf und nach einem Preis. Beides wird ihm bereitwillig geliefert. Was dabei fast immer fehlt, ist der Satz, der in der Verordnung ganz vorn steht — und der darüber entscheidet, ob der Termin überhaupt etwas bringt.

Er lautet sinngemäß so: Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelgenehmigung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Eine Vollabnahme ist damit keine Leistung, die man auf Wunsch bestellt. Sie ist die Folge einer Ausgangslage — und wenn diese Ausgangslage nicht besteht, gibt es nichts abzunehmen.

Praktisch heißt das: Bevor Sie eine Prüfstelle anrufen, klären Sie zwei Fragen. Gehört Ihr Fahrzeug zu einem genehmigten Typ? Und falls ja: Gilt die Betriebserlaubnis noch? Erst die Antworten auf diese beiden Fragen sagen Ihnen, ob Sie es überhaupt mit einer Begutachtung zu tun haben oder mit etwas ganz anderem — zum Beispiel mit der Hauptuntersuchung, die einen völlig eigenen Anlass hat.

Vollabnahme, Einzelabnahme, Begutachtung: was die Wörter meinen

In der Werkstatt, im Forum und am Telefon fallen drei Begriffe, die dasselbe meinen. In der Verordnung steht nur einer davon. Sie spricht von der Begutachtung und von dem Gutachten, das dem Antrag auf die Betriebserlaubnis beizulegen ist. „Vollabnahme“ und „Einzelabnahme“ sind Alltagssprache, die sich um genau diesen Vorgang gebildet hat.

Für den Anruf bei der Prüforganisation spielt das keine Rolle; dort versteht man jedes der drei Wörter. Für das Verständnis lohnt sich der Unterschied trotzdem. Wer von einem „Termin“ spricht, denkt an eine Dienstleistung, die man bucht. Wer von einer Begutachtung spricht, denkt an ein Verfahren, das eine Voraussetzung hat und an dessen Ende ein Dokument steht, aus dem eine Behörde Ihre Fahrzeugpapiere ausfertigt. Die zweite Vorstellung ist die richtige.

Ebenfalls auseinanderzuhalten: Die Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis für das Fahrzeug, überhaupt am Verkehr teilzunehmen. Die Zulassung ist der eigene Verwaltungsakt, mit dem ein Kennzeichen zugeteilt und eine Zulassungsbescheinigung ausgefertigt wird. Wie der Zulassungsteil abläuft, steht auf unserer Seite zum Auto anmelden — hier geht es um die Stufe davor.

Die zwei Ausgangslagen, die die Verordnung ausdrücklich nennt

Die eine steht am Anfang eines Fahrzeuglebens, die andere mitten darin — und beide führen zu demselben Dokument.

1

Es gibt keinen genehmigten Typ

Das Fahrzeug gehört zu keinem genehmigten Typ. Dann hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen, und dem Antrag liegt das Gutachten bei. In diese Lage geraten typischerweise Eigenbauten, tiefgreifend umgebaute Fahrzeuge und Importe ohne Typgenehmigung.

2

Die Betriebserlaubnis ist erloschen

Das Fahrzeug gehörte zu einem genehmigten Typ oder hatte eine Einzelbetriebserlaubnis beziehungsweise Einzelgenehmigung — die Erlaubnis ist aber erloschen. Nur in diesem Fall ist eine Begutachtung überhaupt zulässig. Und dann muss die Anlage zum Gutachten zusätzlich darstellen, welche Änderungen zum Erlöschen geführt haben.

Entscheidungsdiagramm zur Vollabnahme: Gehört das Fahrzeug zu keinem genehmigten Typ, ist die Betriebserlaubnis zu beantragen; ist eine bestehende Erlaubnis erloschen, ist die Begutachtung zulässig; bei genehmigtem Typ und gültiger Erlaubnis dagegen nicht

Der Unterschied zwischen den beiden Türen ist mehr als eine Formalität. In der ersten Lage entsteht die Betriebserlaubnis neu: Es gibt keinen genehmigten Typ, also muss der Verfügungsberechtigte sie bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. In der zweiten Lage gab es sie bereits, und sie ist weggefallen — was bedeutet, dass die Anlage zum Gutachten zusätzlich zeigen muss, was zu diesem Wegfall geführt hat. Die zweite Tür verlangt also eine Erklärung, die die erste nicht kennt.

Wofür eine Begutachtung nicht vorgesehen ist

Die Kehrseite der Regel ist unbequem, aber sie erspart Ihnen einen unnötigen Weg: Gehört das Fahrzeug zu einem genehmigten Typ und gilt die Betriebserlaubnis, ist eine Begutachtung nicht zulässig. Sie ist kein zusätzlicher Prüfstempel, den man sich freiwillig holen kann.

  • Als freiwillige Zusatzprüfung, weil ein Fahrzeug „mal gründlich angesehen“ werden soll. Dafür ist die Begutachtung nicht vorgesehen.
  • Als Ersatz für die Hauptuntersuchung. Das sind zwei verschiedene Vorgänge mit verschiedenen Anlässen.
  • Als Bestätigung, dass ein serienmäßiges Fahrzeug mit gültigen Papieren in Ordnung ist. Gehört es zu einem genehmigten Typ und gilt die Erlaubnis, ist eine Begutachtung nicht zulässig.

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vor dem Kauf technisch begutachtet haben wollen, ist das ein anderes Anliegen und ein anderes Angebot — eine freiwillige Kaufprüfung. Was dabei sinnvollerweise angesehen wird, steht auf unserer Seite zum Gebrauchtwagen-Check. Mit der Betriebserlaubnis hat das nichts zu tun.

Wer das Gutachten erstellen darf

Mit dem Antrag ist ein Gutachten vorzulegen — und die Verordnung sagt genau, von wem es stammen darf. In Betracht kommen ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein nach der europäischen Fahrzeuggenehmigungsverordnung benannter Technischer Dienst. Beide Wege stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Diese Aufzählung ist der Grund, warum eine gut gemeinte Werkstattbescheinigung nicht weiterhilft. Ein erfahrener Schrauber kann Ihnen völlig zutreffend erklären, dass ein Umbau sauber ausgeführt ist — für die Betriebserlaubnis zählt das nicht, weil er nicht die Stellung hat, die die Verordnung verlangt. Ebenso wenig genügen Kaufbelege über verbaute Teile oder Prüfzeugnisse, die zu einem Bauteil und nicht zu Ihrem Fahrzeug gehören.

Wenn Sie eine Prüfstelle auswählen, ist die erste Frage deshalb nicht der Preis, sondern die Zuständigkeit: Erstellt diese Stelle Gutachten für die Betriebserlaubnis, und tut sie das für Ihre Art von Fahrzeug? Ein Eigenbau, ein Wohnmobilausbau und ein importiertes Serienfahrzeug sind drei verschiedene Aufgaben, und nicht jede Niederlassung bearbeitet jede davon.

Was in dem Gutachten stehen muss

Der Umfang ist nicht dem Sachverständigen überlassen. Er ergibt sich aus dem, was am Ende in Ihren Papieren stehen soll.

Die technische Beschreibung

Das Gutachten muss das Fahrzeug technisch beschreiben — und zwar in dem Umfang, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. Der Umfang ist damit nicht frei gewählt: Er richtet sich danach, was am Ende in den Papieren stehen soll.

Die Anlage mit den Vorschriften

Zum Gutachten gehört eine Anlage, die die technischen Vorschriften angibt, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Sie beantwortet also nicht nur, wie das Fahrzeug beschaffen ist, sondern auch, an welchem Maßstab es gemessen wurde.

Bei erloschener Erlaubnis: die Änderungen

Ist eine frühere Betriebserlaubnis erloschen, sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen geführt haben. Der Vorgang wird damit rückverfolgbar: Es steht schriftlich, was am Fahrzeug geschehen ist.

Die Bescheinigung des Sachverständigen

Der Sachverständige bescheinigt, dass er das Fahrzeug richtig beschrieben hat und dass es vorschriftsmäßig ist. Diese beiden Aussagen sind der Kern des Dokuments — die Behörde baut darauf auf, statt das Fahrzeug selbst zu vermessen.

Eine Liste einzelner Prüfpunkte finden Sie hier bewusst nicht. Der Verordnungstext nennt keinen Katalog von Bauteilen, sondern einen Maßstab: die technische Beschreibung in dem Umfang, den die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung erfordert. Alles, was im Netz als vermeintlich vollständige Prüfliste kursiert, ist entweder aus der Praxis einer bestimmten Prüfstelle abgeleitet oder schlicht ausgedacht. Wir schreiben es nicht ab.

Erloschene Betriebserlaubnis: Die Änderungen müssen benannt werden

Für den zweiten Fall gibt es eine zusätzliche Anforderung, und sie ist der interessanteste Teil der ganzen Regelung. Ist eine frühere Betriebserlaubnis erloschen, sind in der Anlage zum Gutachten zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen geführt haben.

Das Gutachten beschreibt hier also nicht nur den Zustand, sondern auch die Geschichte. Es hält fest, was an dem Fahrzeug geschehen ist, und macht den Vorgang damit nachvollziehbar — für die Behörde, die daraus die Papiere ausfertigt, und für jeden, der das Fahrzeug später kauft.

Für Käufer ist das eine gute Nachricht und eine Warnung zugleich. Die gute Nachricht: Wenn ein Verkäufer die Unterlagen aus einer Begutachtung besitzt, hat er ein Dokument, das den Umbau erklärt statt ihn nur zu behaupten. Die Warnung: Fehlen solche Unterlagen bei einem sichtbar veränderten Fahrzeug, ist die entscheidende Frage offen — und sie wird nicht dadurch beantwortet, dass der Wagen fährt und gut aussieht. Verlangen Sie die Papiere, bevor Sie zahlen.

Vom Gutachten in die Zulassungsbescheinigung

Der Sachverständige beschreibt und bescheinigt, die Behörde überträgt. So entsteht aus einem Prüfvorgang ein Fahrzeugpapier.

Ablaufgrafik: Das Gutachten enthält die technische Beschreibung und eine Anlage mit den Vorschriften, der Sachverständige bescheinigt die Richtigkeit, und die Behörde überträgt die Angaben in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Der Sachverständige bescheinigt zwei Dinge: dass er das Fahrzeug richtig beschrieben hat und dass es vorschriftsmäßig ist. Anschließend überträgt die Behörde die Angaben aus dem Gutachten in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Diese Übertragung erklärt rückwärts, warum der Umfang des Gutachtens so definiert ist, wie er definiert ist: Was später in den Papieren stehen soll, muss vorher im Gutachten stehen. Das Dokument ist damit nicht der Nachweis über einen bestandenen Test, sondern die Datenquelle Ihrer Fahrzeugpapiere.

Bewahren Sie es deshalb auf, auch wenn die Papiere längst da sind. Es erklärt, warum in Ihrer Zulassungsbescheinigung steht, was dort steht — und beim Verkauf ist es das Papier, das die Vorgeschichte eines veränderten Fahrzeugs belegt. Welche Felder die Bescheinigung im Einzelnen führt, erklärt unsere Seite zur Fahrzeugschein-Erklärung.

Wer den Antrag stellt — und wo

Den Antrag auf die Betriebserlaubnis stellt der Verfügungsberechtigte, und zwar bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Das ist eine bemerkenswert offene Formulierung, und sie ist mit Absicht so offen: Welche Stelle das an Ihrem Wohnort konkret ist, ergibt sich aus dem Recht Ihres Bundeslandes und nicht aus einer bundesweit einheitlichen Regel.

Praktisch führt der erste Anruf deshalb zur Zulassungsstelle. Sie sagt Ihnen, welche Stelle in Ihrem Land zuständig ist und was sie neben dem Gutachten sehen will. Dieser Anruf kostet wenige Minuten und steht sinnvollerweise vor dem Prüftermin.

Eine Unterlagenliste drucken wir hier bewusst nicht ab. Wir haben sie nicht für jede Behörde geprüft, und eine erfundene Liste wäre schlimmer als gar keine — sie führt zu einer zweiten Anfahrt. Zwei Fragen am Telefon genügen: Welche Stelle ist zuständig, und was muss ich mitbringen?

Was eine Vollabnahme kostet — und warum hier keine Zahl steht

Das ist die Frage, mit der die meisten auf diese Seite kommen, und wir beantworten sie mit einer unbequemen Auskunft: Wir nennen keinen Betrag. Nicht, weil wir ihn verschweigen wollen, sondern weil es keinen gibt, den wir nachlesen könnten.

  • Für die Begutachtung ist kein Betrag festgesetzt, den wir am Verordnungstext nachlesen könnten. Deshalb steht auf dieser Seite keine Zahl dazu.
  • Der Aufwand ist von Fall zu Fall verschieden. Ein Serienfahrzeug mit einem dokumentierten Umbau und ein Eigenbau ohne Vorgeschichte sind nicht dasselbe Stück Arbeit.
  • Neben der Prüforganisation ist die Behörde beteiligt, die den Antrag bearbeitet und die Papiere ausfertigt. Was dort anfällt, legt nicht die Prüfstelle fest.
  • Eine Spanne, die wir hier schätzen würden, wäre geraten — und geraten ist auf einer Seite über Fahrzeugdaten schlechter als eine ehrliche Lücke.

Was Sie stattdessen tun können, ist konkreter als jede Spanne aus dem Netz: Beschreiben Sie zwei oder drei Prüfstellen Ihren Fall so genau wie möglich — Fahrzeug, Umbau oder Import, vorhandene Unterlagen — und lassen Sie sich ein verbindliches Angebot geben. Fragen Sie dabei ausdrücklich, was passiert, wenn beim Termin etwas nachgebessert werden muss, und ob eine erneute Vorführung gesondert berechnet wird. Genau an dieser Stelle entstehen die Überraschungen.

Dieselbe Haltung haben wir bei der Hauptuntersuchung: Auch dort gibt es keinen bundesweit festgesetzten Preis, und auch dort drucken wir keinen. Warum das so ist und woraus sich der Betrag stattdessen zusammensetzt, erklärt unsere Seite zu den TÜV-Kosten.

Die typischen Fälle: Import, Eigenbau, tiefgreifender Umbau

Die erste Ausgangslage — kein genehmigter Typ — trifft in der Praxis vor allem drei Gruppen. Erstens Fahrzeuge, die außerhalb Europas gebaut und verkauft wurden und für die keine Typgenehmigung vorliegt. Zweitens Eigenbauten und Umbauten, die so weit gehen, dass das Ergebnis keinem genehmigten Typ mehr entspricht. Drittens Einzelstücke, für die nie eine Typgenehmigung existierte.

Ob ein Fahrzeug eine europäische Typgenehmigung besitzt, zeigt sich an den zugehörigen Papieren — dem Dokument, das der Hersteller dem Fahrzeug beilegt. Was dieses Papier bescheinigt und wie es aussieht, erklärt unsere Seite zu den COC-Papieren. Liegt es vor, ist die Ausgangslage eine andere, als wenn es fehlt.

Beim Import aus Übersee kommt einiges zusammen, das mit der Begutachtung selbst nichts zu tun hat: der Weg über den Zoll, die amerikanische Vorgeschichte des Fahrzeugs, der Tacho in Meilen. Diese Kette beschreibt unsere Seite zum US-Import. Was hier zählt, ist nur der eine Punkt: Ob für das Fahrzeug ein genehmigter Typ, eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine Einzelgenehmigung vorliegt, entscheidet darüber, welche der beiden Ausgangslagen zutrifft — und damit, ob eine Begutachtung überhaupt in Frage kommt.

Vor dem Kauf: Wer eine Vollabnahme erbt, hat vorher nicht gefragt

Der teuerste Weg zu einer Begutachtung führt über einen Kauf, bei dem niemand nach den Papieren gefragt hat. Ein umgebautes oder importiertes Fahrzeug wechselt den Besitzer, alles wirkt in Ordnung — und erst bei der Zulassung stellt sich heraus, dass eine Erlaubnis fehlt oder erloschen ist. Welche Ansprüche in einem solchen Fall gegenüber dem Verkäufer bestehen, hängt davon ab, wer verkauft hat und was zugesichert war; das behandelt unsere Seite zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagen. Vorher fragen ist billiger, als hinterher zu klären:

  • Fragen Sie den Verkäufer ausdrücklich, ob eine gültige Betriebserlaubnis besteht — und lassen Sie sich die Antwort nicht mündlich, sondern über die Papiere zeigen.
  • Lassen Sie sich zu jedem Umbau das zugehörige Dokument geben. Ohne Papier ist ein Umbau für die spätere Zulassung nur eine Behauptung.
  • Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer am Fahrzeug Zeichen für Zeichen mit der in den Papieren, bevor Sie über den Preis reden.
  • Prüfen Sie die erfasste Vorgeschichte zur Fahrgestellnummer: gemeldete Schäden, erfasste Kilometerstände, Auktions- und Importspuren.
  • Klären Sie vor dem Kauf, wer die Begutachtung bezahlt, wenn sie nötig wird — nicht danach, wenn das Fahrzeug schon bei Ihnen steht.

Für den Datenteil dieser Liste gibt es eine Abkürzung: eine Abfrage über die Fahrgestellnummer. Sie zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug erfasst sind — dokumentierte Fahrzeugdaten, erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Bei genau den Fahrzeugen, um die es auf dieser Seite geht, ist das nützlich: Ein Import hat eine Vorgeschichte, die im Inserat selten vorkommt. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.

Zwei Grenzen, damit die Erwartung stimmt. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung und schon gar keine Begutachtung. Er sagt Ihnen nicht, ob ein Umbau den technischen Vorschriften entspricht — das kann nur die Stelle beurteilen, die das Gutachten erstellen darf. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Was sich sonst noch aus der Fahrzeughistorie ablesen lässt, steht dort.

Begutachtung und Hauptuntersuchung sind zwei verschiedene Dinge

Beides findet bei denselben Organisationen statt, beides heißt im Alltag „TÜV“, und beides endet mit einem Papier. Der Anlass ist aber ein völlig anderer. Die Begutachtung, um die es hier geht, betrifft die Betriebserlaubnis selbst — sie steht am Anfang, wenn es keinen genehmigten Typ gibt, oder nach deren Wegfall. Die Hauptuntersuchung setzt an anderer Stelle an und wird auf dieser Seite nicht beschrieben.

Diese Unterscheidung entscheidet auch darüber, welche unserer Seiten Sie weiterlesen sollten. Für Fristen, Plakette und die Preisfrage der Hauptuntersuchung ist unsere Seite zu den TÜV-Kosten zuständig. Was passiert, wenn der Termin verstreicht, steht auf der Seite zum TÜV-Überziehen. Diese Seite hier beantwortet nur die eine Frage: ob und wann eine Begutachtung überhaupt zulässig ist.

Offizielle Anlaufstellen

Wo die Regeln im Volltext stehen. Verbindlich ist für Ihren Fall immer die Behörde, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes zuständig ist.

Weiterlesen

Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf

Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Salvage-/Wasserschaden-TitelDiebstahl & RückrufeUnfalldaten gekennzeichnet

Vollabnahme — häufige Fragen

Vollabnahme, Einzelabnahme, Begutachtung — ist das dasselbe?

Gemeint ist derselbe Vorgang, aber nur eines dieser Wörter steht in der Verordnung. Dort ist von der Begutachtung die Rede und von dem Gutachten, das dem Antrag auf Betriebserlaubnis beizulegen ist. „Vollabnahme“ und „Einzelabnahme“ sind Werkstatt- und Alltagssprache, die sich um denselben Vorgang gebildet hat. Für Ihre Frage am Telefon spielt das keine Rolle — jede Prüfstelle versteht beide Begriffe. Für das Verständnis der Regel lohnt es sich trotzdem: Wer nach dem „Termin“ fragt, denkt an eine Dienstleistung. Wer nach der Begutachtung fragt, denkt an ein Verfahren, das eine Voraussetzung hat.

Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug eine Vollabnahme braucht?

An zwei Fragen, die in dieser Reihenfolge gestellt werden. Erstens: Gehört das Fahrzeug zu einem genehmigten Typ, oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis beziehungsweise Einzelgenehmigung vor? Wenn nein, ist die Betriebserlaubnis zu beantragen, und dazu gehört das Gutachten. Wenn ja, folgt die zweite Frage: Ist diese Erlaubnis erloschen? Nur wenn sie erloschen ist, ist eine Begutachtung zulässig. Sind beide Antworten anders — genehmigter Typ vorhanden, Erlaubnis gültig —, steht keine Vollabnahme an. Ob im Einzelfall etwas an Ihrem Fahrzeug zum Erlöschen geführt hat, beurteilt die Prüforganisation oder Ihre Zulassungsstelle, nicht eine Ratgeberseite.

Wer darf das Gutachten erstellen?

Zwei Stellen kommen in Betracht. Entweder ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr — das sind die Personen, die man im Alltag mit den bekannten Prüforganisationen verbindet. Oder ein Technischer Dienst, der nach der europäischen Fahrzeuggenehmigungsverordnung benannt worden ist. Beides ist gleichwertig vorgesehen; die Verordnung stellt die beiden Wege nebeneinander. Wichtig ist nur, dass das Gutachten von einer dieser Stellen stammt: Eine Werkstattbescheinigung, ein Kaufbeleg über ein Bauteil oder eine Einschätzung eines Sachkundigen ohne diese Stellung erfüllt die Anforderung nicht.

Was muss in dem Gutachten stehen?

Es muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs enthalten, und zwar in dem Umfang, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. Dazu kommt eine Anlage, die die technischen Vorschriften angibt, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Ist eine frühere Betriebserlaubnis erloschen, sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen geführt haben. Schließlich bescheinigt der Sachverständige, dass er das Fahrzeug richtig beschrieben hat und dass es vorschriftsmäßig ist. Eine Liste einzelner Prüfpunkte drucken wir hier nicht ab — die Verordnung enthält keine, und wir erfinden keine.

Was macht die Behörde mit dem Gutachten?

Sie überträgt die Angaben aus dem Gutachten in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II. Genau deshalb ist der Umfang des Gutachtens nicht beliebig: Was später in den Papieren stehen soll, muss vorher im Gutachten stehen. Für Sie heißt das zweierlei. Erstens ist das Gutachten kein Selbstzweck, sondern die Datenquelle Ihrer Fahrzeugpapiere. Zweitens sollten Sie es aufbewahren — es erklärt, warum in Ihren Papieren steht, was dort steht.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der Behörde, die nach Landesrecht zuständig ist. Welche das an Ihrem Wohnort konkret ist, sagt Ihnen Ihre Zulassungsstelle; die Zuständigkeit richtet sich nach dem Recht Ihres Bundeslandes und nicht nach einer bundesweit einheitlichen Regel. Stellen darf den Antrag der Verfügungsberechtigte. Rufen Sie dort an, bevor Sie einen Prüftermin vereinbaren, und fragen Sie in einem Satz, welche Unterlagen die Behörde neben dem Gutachten sehen will. Wir drucken hier bewusst keine Unterlagenliste ab, weil wir sie nicht für jede Behörde geprüft haben.

Ist die Vollabnahme dasselbe wie die Hauptuntersuchung?

Nein, und die Verwechslung kostet Zeit. Die Hauptuntersuchung ist die Untersuchung, die im Alltag „TÜV“ heißt. Die Begutachtung, um die es hier geht, betrifft die Betriebserlaubnis selbst: Sie steht am Anfang, wenn es keinen genehmigten Typ gibt, oder danach, wenn die Erlaubnis erloschen ist. Fristen, Plakette und die Kostenfrage der Hauptuntersuchung behandelt unsere Seite zu den TÜV-Kosten; was passiert, wenn man den Termin verstreichen lässt, steht auf unserer Seite zum TÜV-Überziehen.

Hilft ein Bericht zur Fahrgestellnummer vor dem Kauf?

Beim Datenteil ja, beim technischen Teil nicht. Ein Bericht zur Fahrgestellnummer zeigt, was zu diesem Fahrzeug erfasst wurde — dokumentierte Fahrzeugdaten, erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Das ist genau das Wissen, das Ihnen fehlt, wenn Sie ein umgebautes oder importiertes Fahrzeug ansehen und der Verkäufer die Vorgeschichte erzählt, statt sie zu belegen. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Zwei Grenzen: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung des Fahrzeugs, und personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.

Kostenlose Vorschau · Einmalzahlung · Kein Abo

Erst die Vorgeschichte, dann der Prüftermin.

Geben Sie die Fahrgestellnummer ein und sehen Sie kostenlos, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.

Mehrere Fahrzeuge?Eine VIN-Liste einfügen oder ablegen

100 % sicherSofort-ErgebnisseBeispielbericht ansehen

Keine Halterdaten · Ein Datenbericht ersetzt keine Untersuchung