Vollmacht für die Zulassung — und was Sie vorher zusammentragen können
Sie suchen ein Formular. Wir drucken keins — weil uns keine geprüfte Vorschrift vorliegt, die Form oder Inhalt einer Vollmacht für den Zulassungsvorgang festlegt. Was wir Ihnen stattdessen geben, ist der Teil, den Sie selbst in der Hand haben: die Angaben zum Fahrzeug, die Sie vorher aus Ihren eigenen Papieren zusammentragen können, und das Papier, in dem sie stehen.
Vor dem Termin: die Fahrgestellnummer prüfen
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Angaben zum Zulassungsvorgang aus dem Verordnungstext · Geprüfte Rechtslage, Stand: 5. September 2026 · Zur Form einer Vollmacht liegt uns keine geprüfte Vorschrift vor
Kurzantwort
- Kann jemand anderes das Fahrzeug für mich zulassen?
- Die Zulassung wird auf Antrag erteilt — der Vorgang beginnt also mit einem Antrag, und wer diesen Antrag am Schalter stellt, muss nicht zwingend dieselbe Person sein, die das Fahrzeug künftig nutzt. In der Praxis übernehmen deshalb Angehörige, Kollegen, Händler und gewerbliche Zulassungsdienste solche Termine. Wie Sie diese Vertretung belegen, legt die Zulassungsstelle fest, bei der der Termin stattfindet.
- Wie muss die Vollmacht aussehen?
- Darauf geben wir bewusst keine Antwort in Form eines Musters. Uns liegt keine geprüfte Vorschrift vor, die Form oder Inhalt einer Vollmacht für den Zulassungsvorgang festlegt — und ein Formular, das wir hier hinschreiben würden, wäre eine Erfindung mit amtlichem Anstrich. Fragen Sie stattdessen bei der Behörde nach, bei der der Termin läuft: Sie entscheidet darüber, wir nicht.
- Worauf kommt es dann an?
- Auf das Fahrzeug. Die Zulassung wird für ein bestimmtes Fahrzeug erteilt, nicht für ein ungefähres — es hilft also, wenn Ihre Vertretung genau dieses Fahrzeug benennen kann: mit seiner Fahrzeug-Identifizierungsnummer, mit Hersteller und Typ. Diese Angaben stehen in der Zulassungsbescheinigung, und genau daran orientiert sich diese Seite. Welche Unterlagen die Zulassungsstelle dafür sehen will, sagt Ihnen nur sie selbst.
Warum hier kein Vollmacht-Muster steht
Fangen wir mit dem an, weswegen Sie vermutlich hier sind. Sie wollen einen Text, den Sie ausdrucken, unterschreiben und Ihrer Schwester, Ihrem Kollegen oder dem Autohaus in die Hand drücken können. Diesen Text bekommen Sie hier nicht, und der Grund ist nicht Bequemlichkeit.
Wir haben den Verordnungstext zum Zulassungswesen daraufhin gelesen, ob er die Vollmacht regelt — also ob dort steht, wie ein solches Schriftstück auszusehen hat, was hineingehört und wie es zu unterschreiben ist. Eine solche Regelung haben wir nicht gefunden. Geregelt ist der Vorgang selbst: dass die Zulassung auf Antrag erteilt wird, welche Voraussetzungen sie hat und wodurch sie erfolgt. Das Schriftstück davor ist dort kein Thema.
Ein Muster, das wir trotzdem abdruckten, wäre also kein Auszug, sondern eine Erfindung — mit dem Anschein von Amtlichkeit, weil es zwischen lauter nachgelesenen Angaben stünde. Das ist die schlechteste Sorte Fehlinformation: Sie wird nicht als Meinung gelesen, sie wird abgehakt. Wer ein hübsch formatiertes Formular ausfüllt, ruft bei der Behörde nicht mehr an — und erfährt am Schalter, dass dort etwas anderes erwartet wurde.
Diese Seite macht deshalb etwas anderes. Sie erklärt den Vorgang, den Sie abgeben, sie benennt die Angaben zum Fahrzeug, die Sie vorher aus Ihren Papieren zusammentragen können, und sie sagt Ihnen, wen Sie nach der Form fragen müssen. Das ist weniger, als Sie gesucht haben, und mehr, als ein erfundenes Formular wert wäre.
Was die Vollmacht überhaupt leisten soll
Der Anlass ist fast immer derselbe: Sie haben ein Fahrzeug gekauft oder übernommen, es soll zugelassen werden, und Sie bekommen den Termin nicht selbst wahrgenommen. Arbeitszeit, Entfernung, Krankheit, ein Umzug — die Gründe wechseln, die Lage bleibt gleich. Jemand anderes soll für Sie an den Schalter.
Die Vollmacht ist in dieser Lage kein Selbstzweck. Sie ist der Beleg dafür, dass die Person am Schalter in Ihrem Namen handeln darf. Deshalb ist auch die Behörde diejenige, die entscheidet, was sie als Beleg akzeptiert.
Daraus folgt der einzige belastbare Rat, den man geben kann: Die Frage nach der Form gehört an die Stelle gerichtet, die den Termin ausführt. Nicht an ein Forum, nicht an einen Ratgeber und auch nicht an uns. Wer dort anruft, erfährt von der Stelle, die darüber entscheidet, was bei diesem Termin gebraucht wird.
Der Vorgang dahinter: die Zulassung wird auf Antrag erteilt
Um zu verstehen, worauf es ankommt, muss man wissen, was am Schalter eigentlich passiert. Ein Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es zum Verkehr zugelassen ist. Diese Zulassung wird auf Antrag erteilt — sie geschieht also nicht von selbst und nicht automatisch mit dem Kauf, sondern beginnt damit, dass jemand einen Antrag stellt.
Erteilt wird sie unter zwei Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung dafür vorliegen, und für das Fahrzeug muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Beide Punkte betreffen das Fahrzeug und den Versicherungsschutz — keiner davon betrifft die Person, die am Schalter steht. Das ist der Grund, warum eine Vertretung überhaupt funktionieren kann.
Und die Zulassung erfolgt dann in drei Handlungen der Behörde: Es wird ein Kennzeichen zugeteilt, die Kennzeichenschilder werden abgestempelt, und es wird eine Zulassungsbescheinigung ausgefertigt. Alle drei beziehen sich auf ein bestimmtes Fahrzeug. Genau deshalb lohnt vor dem Termin weniger Aufmerksamkeit für den Zettel und mehr für die Frage, ob Ihre Vertretung dieses eine Fahrzeug eindeutig benennen kann.
Die Fahrzeugangaben, die Sie aus Ihren Papieren zusammentragen können
Das ist der Teil, den wir Ihnen guten Gewissens nennen können, weil er nicht von einer Behörde abhängt: Er steht in den Papieren, die ohnehin zu dem Fahrzeug gehören. Was eine bestimmte Zulassungsstelle am Termin sehen will, sagt Ihnen nur diese Stelle — was in Ihren eigenen Unterlagen steht, können Sie vorher nachschlagen.
Aus den Fahrzeugpapieren
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Sie benennt genau dieses eine Fahrzeug und kein anderes — sie ist der Grund, warum eine Vertretung mit „der silberne Kombi meines Vaters“ nicht weit kommt. Wer sie nicht sicher lesen kann, gleicht sie vorher am Fahrzeug mit den Papieren ab, Zeichen für Zeichen.
Aus den Fahrzeugpapieren
Hersteller, Typ und Variante
Ein Modellname allein ist keine Beschreibung: Hinter einem Namen stecken oft mehrere Motorisierungen, Getriebe und Aufbauten. Die Papiere benennen die Variante eindeutig. Wenn Ihre Vertretung etwas nachschlagen oder telefonisch klären muss, ist das die Ebene, auf der man sich verständigt — nicht die Ebene des Prospekts.
Die Papiere selbst
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Aus ihnen stammen die beiden Angaben davor. Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug liegt Teil II typischerweise nicht beim Nutzer, sondern anderswo — klären Sie deshalb vorher, wo beide Teile gerade sind. Ob die Zulassungsstelle sie sehen will, sagt Ihnen nur die Zulassungsstelle.
Kommt vom Versicherer
Der Nachweis der Haftpflichtversicherung
Ohne bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung wird nicht zugelassen. Diesen Nachweis übermittelt der Versicherer elektronisch oder hält ihn zum Abruf bereit — er nimmt also einen eigenen Weg. Der Versicherungsschutz muss trotzdem vorher stehen, sonst fehlt eine der Voraussetzungen.
Die Reihenfolge in dieser Liste ist kein Zufall. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht oben, weil sie die einzige Angabe ist, die ein Fahrzeug wirklich von jedem anderen unterscheidet. Alles Weitere beschreibt es nur genauer. Wenn Sie vor dem Termin eine einzige Sache kontrollieren, dann diese Nummer — und zwar am Fahrzeug gegen die Papiere, nicht Papier gegen Papier.
Woher diese Angaben kommen — und wo es klemmt
Fast alle diese Angaben stehen in der Zulassungsbescheinigung. Sie besteht aus zwei Teilen, und die beiden werden regelmäßig verwechselt. Welches Feld welche Angabe trägt, führt unsere Erklärung des Fahrzeugscheins Feld für Feld auf.
Besondere Aufmerksamkeit verdient Teil II. Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug liegt er typischerweise nicht beim Nutzer, sondern anderswo — bei solchen Verträgen ist das der übliche Zuschnitt. Wo Teil II gerade liegt, lässt sich vorher klären, unterwegs nicht mehr. Prüfen Sie das, bevor jemand für Sie losfährt. Was in Teil II steht und warum er so behandelt wird, erklärt unsere Seite zur Zulassungsbescheinigung Teil II.
Der zweite wunde Punkt sind Papiere, die überhaupt nicht mehr da sind. Ein verlorener Fahrzeugschein ist kein Grund, den Termin abzusagen, aber er ändert die Reihenfolge: Erst die Papiere, dann die Vertretung. Wie das läuft, steht auf unserer Seite zu verlorenen Fahrzeugpapieren.
Der Versicherungsnachweis nimmt einen eigenen Weg
Hier räumt die Seite ein Missverständnis aus, das sich hartnäckig hält. Viele denken beim Versicherungsnachweis an ein Blatt Papier, das man seiner Vertretung mitgibt. Der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wird aber vom Versicherer elektronisch übermittelt oder zum Abruf bereitgehalten. Er nimmt also einen eigenen Weg zur Behörde.
Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Der Versicherungsschutz muss vorher stehen, nicht am Terminmorgen. Er ist eine der beiden Voraussetzungen der Zulassung, und ohne ihn nützt die beste Vollmacht nichts. Zweitens: Was der Versicherer bestätigt, klären Sie mit dem Versicherer — und zwar bevor jemand losfährt.
Wie dieser Nachweis im Einzelnen funktioniert und welchen Weg er nimmt, erklärt unsere Seite zur eVB-Nummer. Sie besitzt dieses Thema; wir wiederholen es hier bewusst nur so weit, wie die Vertretungsfrage es braucht.
Was wir über Pflichtangaben und Unterlagen nicht behaupten
Die Gründe für unsere Zurückhaltung stehen offen da, damit Sie sie nachvollziehen und selbst einschätzen können, was Sie von anderen Quellen halten sollen, die es anders machen.
- Uns liegt keine geprüfte Vorschrift vor, die Form oder Inhalt einer Vollmacht für den Zulassungsvorgang regelt. Ein Muster von uns wäre deshalb kein Auszug aus einer Regel, sondern eine Erfindung — und sie würde geglaubt, weil sie neben lauter geprüften Angaben stünde.
- Ein abgedrucktes Formular liest sich wie eine Garantie. Wer es ausfüllt, hakt den Punkt ab und fragt bei der Behörde nicht mehr nach. Genau dieser Effekt macht ein erfundenes Muster gefährlicher als gar keins.
- Welche Unterlagen eine bestimmte Zulassungsstelle sehen will, bestimmt sie selbst. Wir kennen weder Ihre Behörde noch Ihren Fall und behaupten deshalb nichts darüber, was dort zusätzlich verlangt wird.
- Was wir stattdessen liefern, ist der Teil, der nicht von einer Behörde abhängt: die Angaben zum Fahrzeug, die in Ihren eigenen Papieren stehen — und in welchem Papier Sie sie finden.
Auf dieser Seite gilt deshalb: Wir drucken nur, was wir an einer verlässlichen Quelle nachlesen konnten. Wo eine Angabe von der einzelnen Behörde abhängt, verweisen wir auf diese Behörde, statt eine Fassung zu erfinden, die überall ein bisschen falsch ist. Bei der Form einer Vollmacht ist geraten schlechter als gar nichts.
Ein Anruf ersetzt jede abgeschriebene Checkliste
Wenn Sie diese Seite gleich wieder verlassen, dann bitte mit dieser Reihenfolge im Kopf. Sie ist kurz, sie kostet nichts, und sie kann eine zweite Anfahrt ersparen.
- Rufen Sie die Zulassungsstelle an, bei der der Termin tatsächlich stattfindet — nicht irgendeine, sondern diese eine. Fragen Sie, was sie von einer vertretenden Person sehen will.
- Legen Sie die Fahrzeugpapiere zusammen und klären Sie, wo Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung gerade liegen, bevor jemand losfährt.
- Klären Sie den Versicherungsnachweis vorab mit Ihrem Versicherer. Er ist eine der beiden Voraussetzungen der Zulassung, und übermittelt wird er vom Versicherer.
- Gleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Fahrzeug mit der in den Papieren ab, wenn Sie das Fahrzeug gerade erst übernommen haben.
- Geben Sie Ihrer Vertretung eine Telefonnummer mit, unter der Sie während des Termins erreichbar sind. Eine Rückfrage lässt sich am Telefon klären — wenn jemand abnimmt.
Der erste Punkt trägt die anderen. Zuständige Stellen arbeiten unterschiedlich, und die Person am Telefon weiß, was bei ihr am Schalter gebraucht wird. Notieren Sie sich die Antwort, geben Sie sie Ihrer Vertretung mit — und verlassen Sie sich nicht auf einen Ratgeber, der Ihre Behörde nicht kennt. Diese Seite eingeschlossen.
Für welchen Vorgang schicken Sie die Vertretung?
„Zulassung“ ist im Alltag ein Sammelwort für drei verschiedene Termine. Sie werden regelmäßig verwechselt — es lohnt sich also, vorher zu wissen, welchen davon Sie abgeben.
Zulassung
Das Fahrzeug wird erstmals oder wieder in Betrieb genommen: Kennzeichen wird zugeteilt, Schilder werden abgestempelt, die Zulassungsbescheinigung wird ausgefertigt. Der Ablauf und die Gebühren stehen auf unserer Seite zum Anmelden.
Auto anmeldenUmschreibung
Halterwechsel oder Umzug: Das Fahrzeug ist bereits zugelassen und wechselt die Person oder den Bezirk. Ein anderer Vorgang mit eigenen Regeln — und mit einer eigenen Gebührenlage, die wir dort und nicht hier abbilden.
Auto ummeldenAußerbetriebsetzung
Das Fahrzeug wird abgemeldet, weil es verkauft, verschrottet oder eingelagert wird. Auch dieser Termin wird häufig abgegeben — und auch hier gilt: Was die Behörde von einer Vertretung sehen will, sagt Ihnen die Behörde.
Auto abmeldenOb ein und dasselbe Schriftstück für mehrere dieser Termine taugt, entscheidet die Stelle, die es sehen will. Behandeln Sie die drei Vorgänge deshalb getrennt und fragen Sie für den Termin, den Sie tatsächlich vorhaben. Gemeinsam ist ihnen nur der Teil, um den es auf dieser Seite geht: Es geht jedes Mal um ein bestimmtes Fahrzeug, und die Angaben dazu stehen in Ihren eigenen Papieren.
Die andere Vollmacht: wenn jemand „für einen Bekannten“ verkauft
Ein Wort, zwei völlig verschiedene Situationen — und im Netz laufen sie ständig durcheinander. Auf dieser Seite geht es um den Behördentermin: Sie geben ihn ab und bereiten Ihre Vertretung darauf vor. Die andere Situation spielt vor dem Kauf und betrifft nicht die Behörde, sondern Sie als Käufer.
Dort steht ein Mensch vor Ihnen, der nicht die Person ist, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Er verkauft „für den Schwager“, „für die Firma“, „für einen Bekannten, der gerade im Ausland ist“. Das kann völlig in Ordnung sein — es kann aber auch der Punkt sein, an dem Sie von jemandem kaufen, der gar nicht verkaufen darf. Das ist ein Käuferrisiko, kein Verwaltungsproblem, und es wird nicht dadurch kleiner, dass jemand einen Zettel vorlegt.
Wie Sie das prüfen, gehört zum Kauf und nicht zum Schaltertermin. Unsere Seiten zur Zulassungsbescheinigung Teil II und zum Kaufvertrag für Gebrauchtwagen gehen darauf ein: wer in den Papieren steht, was in den Vertrag gehört und woran Sie merken, dass etwas nicht zusammenpasst.
Vor dem Zulassungstermin: was zu der Nummer erfasst ist
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen lassen, haben Sie es meistens gerade erst gekauft. Damit stellt sich neben der Vertretungsfrage eine zweite, die mit dem Schalter nichts zu tun hat: Was steckt in der Vorgeschichte dieses Fahrzeugs? Der Termin bei der Behörde beantwortet sie nicht — dort wird zugelassen, nicht geprüft, was das Auto hinter sich hat.
Eine Abfrage über die Fahrgestellnummer zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen: erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Das ist Wissen, das vor der Übernahme nützlich ist und danach kaum noch. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.
Zwei Grenzen gehören dazu, damit die Erwartung stimmt. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung. Er sieht keinen Rost am Unterboden, keine weichen Bremsen und keine schlecht ausgeführte Reparatur — sehen Sie sich das Fahrzeug an oder lassen Sie es ansehen, wie es unser Gebrauchtwagen-Check beschreibt. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Namen und Anschriften früherer Halter stammen aus geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.
Offizielle Anlaufstellen
Wo der Vorgang im Volltext steht und wo Sie die Stelle finden, die über die Form entscheidet.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Der Verordnungstext im Volltext. Hier steht, dass die Zulassung auf Antrag erteilt wird, welche Voraussetzungen sie hat und wie sie erfolgt — und zur Form einer Vollmacht haben wir dort keine Regelung gefunden.
Zulassungsstelle finden (Verwaltungsportal des Bundes)
Das Bundesportal führt Sie zu der Stelle, die für Ihren Wohnort oder den Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Dort finden Sie die Kontaktdaten für den Anruf, den diese Seite Ihnen empfiehlt.
Kraftfahrt-Bundesamt
Die Bundesbehörde hinter dem Zulassungswesen: Sie führt die Fahrzeugregister und erklärt die Grundzüge der Verfahren, einschließlich der Frage, welche Stelle für welchen Vorgang zuständig ist.
Verbraucherzentrale
Unabhängige Erläuterungen rund um Fahrzeugkauf, Papiere und Behördengänge — nützlich, wenn Sie eine zweite, nicht-kommerzielle Einschätzung zu Ihrem Fall suchen.
Weiterlesen
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Vollmacht für die Zulassung — häufige Fragen
Warum steht hier kein Vollmacht-Muster zum Ausdrucken?
Weil uns keine geprüfte Vorschrift vorliegt, die Form oder Inhalt einer Vollmacht für den Zulassungsvorgang festlegt. Alles, was wir hier als Muster abdrucken würden, hätten wir uns ausgedacht — und es stünde neben lauter Angaben, die wir tatsächlich am Verordnungstext nachgelesen haben. Genau diese Mischung ist das Problem: Ein erfundenes Formular in seriöser Umgebung wird für amtlich gehalten und ersetzt beim Leser den Anruf, den er hätte machen sollen. Wir schreiben deshalb lieber offen hin, was wir nicht wissen, und sagen Ihnen, wer es weiß: die Zulassungsstelle, bei der der Termin läuft.
Welche Angaben muss eine Vollmacht enthalten?
Auch das können wir Ihnen nicht sagen, ohne zu raten — und wir raten hier nicht. Es gibt in den von uns geprüften Texten keine Aufzählung von Pflichtangaben für ein solches Schriftstück. Was wir Ihnen stattdessen mit gutem Gewissen nennen können, ist die andere Hälfte der Vorbereitung: die Angaben zum Fahrzeug, die Sie vorab aus Ihren eigenen Papieren zusammentragen können. Dazu gehören die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Hersteller und Typ und die Zulassungsbescheinigung selbst. Was davon eine bestimmte Zulassungsstelle sehen will, bestimmt sie selbst — was in Ihren Papieren steht, wissen Sie schon vorher.
Was ist überhaupt der Vorgang, für den ich jemanden bevollmächtige?
Die Zulassung wird auf Antrag erteilt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung dafür vorliegt und dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Erteilt wird die Zulassung dann dadurch, dass ein Kennzeichen zugeteilt, die Kennzeichenschilder abgestempelt und eine Zulassungsbescheinigung ausgefertigt werden. Das ist der Vorgang, den Sie abgeben — und es erklärt, warum es darauf ankommt, dass die Person am Schalter das Fahrzeug eindeutig benennen kann: Alle drei Schritte beziehen sich auf ein bestimmtes Fahrzeug, nicht auf ein ungefähres.
Muss ich den Versicherungsnachweis meiner Vertretung mitgeben?
Der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wird vom Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt oder zum Abruf bereitgehalten. Er nimmt damit einen eigenen Weg. Was Sie tun müssen, ist trotzdem klar: dafür sorgen, dass der Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug vorher steht. Ohne ihn ist eine der Voraussetzungen der Zulassung nicht erfüllt, und dann hilft auch die beste Vollmacht nicht weiter. Wie dieser Nachweis funktioniert, erklärt unsere Seite zur eVB-Nummer im Einzelnen.
Gilt dieselbe Vollmacht auch fürs Abmelden oder Ummelden?
Das sind drei verschiedene Vorgänge, und ob ein Schriftstück für alle drei taugt, entscheidet nicht diese Seite, sondern die Behörde, die es sehen will. Behandeln Sie die drei deshalb getrennt: Für die Zulassung, für die Umschreibung bei Halterwechsel oder Umzug und für die Außerbetriebsetzung gibt es bei uns jeweils eine eigene Seite mit dem Ablauf und den geprüften Gebühren. Was allen drei Terminen gemeinsam ist, ist der Teil, um den es hier geht: Es geht jedes Mal um ein bestimmtes Fahrzeug, und die Angaben dazu stehen in Ihren eigenen Papieren.
Was ist mit der Vollmacht, wenn jemand ein Auto „für einen Bekannten“ verkauft?
Das ist eine andere Frage als die auf dieser Seite, auch wenn dasselbe Wort darin vorkommt. Hier geht es um den Behördentermin, dort um den Kauf: Wenn der Mensch vor Ihnen nicht die Person ist, die in den Papieren steht, wissen Sie zunächst nicht, ob er verkaufen darf. Das ist ein Käuferrisiko und kein Verwaltungsvorgang. Unsere Seite zur Zulassungsbescheinigung Teil II geht genau darauf ein — auf die Papiere, auf die Frage, wer dort eingetragen ist, und darauf, was Sie prüfen sollten, bevor Geld fließt.
Kann ich den Termin auch an einen gewerblichen Zulassungsdienst geben?
Solche Dienstleister gibt es, und viele Autohäuser arbeiten mit ihnen. Was ein einzelner Anbieter verlangt, welche Unterlagen er von Ihnen möchte und was er dafür berechnet, ist eine Sache zwischen Ihnen und diesem Anbieter — wir nennen dazu keine Beträge, weil wir keine geprüften haben und eine geratene Spanne schlechter wäre als gar keine Angabe. Wichtig ist nur der Punkt, der auf dieser Seite immer wiederkehrt: Auch dann geht es um ein bestimmtes Fahrzeug, und die Angaben dazu stehen in Ihren eigenen Papieren. Wer sie nicht zusammen hat, verschiebt die Arbeit nur, statt sie abzugeben.
Ich habe das Auto gerade gekauft — was prüfe ich vor dem Zulassungstermin?
Zuerst, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Fahrzeug mit der in den Papieren übereinstimmt. Danach, was zu dieser Nummer dokumentiert ist: erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren, offene Rückrufe. Unsere Vorschau zur Fahrgestellnummer ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Zwei Grenzen gehören dazu: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten, und ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung des Fahrzeugs.
Erst das Fahrzeug klären, dann den Termin abgeben.
Die Form der Vollmacht sagt Ihnen Ihre Zulassungsstelle. Was zu dem Fahrzeug dokumentiert ist, sehen Sie hier: Geben Sie die Fahrgestellnummer ein, die Vorschau ist kostenlos. Der vollständige Bericht kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Keine Halterdaten · Kein Vollmacht-Muster · Ein Datenbericht ersetzt keine Untersuchung
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