Roller-Kennzeichen — im Verkehrsjahr 2026 ist es schwarz
Ein Roller aus der zulassungsfreien Gruppe bekommt kein Kennzeichen von der Behörde, sondern ein Versicherungskennzeichen vom Versicherer. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das am 1. März beginnt — und seine Farbe wechselt in einer festen Folge: schwarz, blau, grün, dann wieder von vorn.
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Farbfolge, Verkehrsjahr und Maße nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · Stand: 5. September 2026
Kurzantwort
- Welche Farbe hat das Roller-Kennzeichen gerade?
- Im laufenden Verkehrsjahr 2026 ist es schwarz auf weißem Grund. Die Verordnung legt eine Folge aus drei Farben fest, die sich wiederholt: 2023 schwarz, 2024 blau, 2025 grün — und danach wieder in derselben Reihenfolge. Für die nächsten Jahre heißt das 2027 blau und 2028 grün. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schrift. (Stand: 5. September 2026)
- Wer gibt das Kennzeichen aus — die Zulassungsstelle?
- Nein, der Versicherer. Ein Roller aus dieser Fahrzeuggruppe wird nicht zugelassen; er bekommt statt Zulassung und Stempelplakette ein Versicherungskennzeichen. Nach Vertragsschluss und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter das Kennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung für das Verkehrsjahr. Das Schild ist damit selbst der Versicherungsnachweis.
- Wann läuft es ab?
- Mit dem Ablauf des Verkehrsjahres — und das Verkehrsjahr endet nicht an Silvester, sondern mit dem Ablauf des Monats Februar. Es beginnt am 1. März und läuft bis zum Ablauf des Februars im Folgejahr. Kennzeichen und Bescheinigung verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Das Verkehrsjahr trägt dabei das Kalenderjahr, in dem es beginnt: Das Verkehrsjahr 2026 läuft vom 1. März 2026 bis zum Ablauf des Monats Februar 2027.
Welche Farbe gilt gerade? Im Verkehrsjahr 2026 schwarz
Die meisten, die nach dem Roller-Kennzeichen suchen, wollen eine einzige Auskunft: welche Farbe im Moment gilt. Also zuerst die Antwort und dann die Begründung. Das laufende Verkehrsjahr 2026 — es läuft vom 1. März 2026 bis zum Ablauf des Monats Februar 2027 — trägt ein schwarzes Kennzeichen auf weißem Grund.
Das ist keine Schätzung, sondern eine Ableitung aus dem Verordnungstext. Er nennt drei Verkehrsjahre mit ihren Farben — 2023 schwarz auf weißem Grund, 2024 blau auf weißem Grund, 2025 grün auf weißem Grund — und legt anschließend fest, dass sich die Folge in dieser Reihenfolge wiederholt. Damit steht jedes weitere Jahr fest, ohne dass es einzeln genannt werden müsste: 2026 wieder schwarz, 2027 blau, 2028 grün, danach erneut schwarz.
Praktisch nützlich ist daran zweierlei. Erstens erkennen Sie an der Farbe eines montierten Schildes, welchem Verkehrsjahr es zugeordnet ist — auch beim Roller eines Verkäufers, den Sie sich gerade ansehen. Zweitens fällt ein Schild aus dem Vorjahr sofort auf, weil es in der falschen Farbe leuchtet. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schrift; ein schwarz beschriftetes Schild hat also auch einen schwarzen Rand.
Farbfolge nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · Stand: 5. September 2026
2023
Schwarz
schwarz auf weißem Grund
2024
Blau
blau auf weißem Grund
2025
Grün
grün auf weißem Grund
2026
Schwarz
die Folge beginnt von vorn
läuft jetzt
2027
Blau
zweiter Durchgang der Folge
2028
Grün
dritter Durchgang der Folge
Warum der Roller gar kein Kennzeichen im gewohnten Sinn bekommt
Beim Auto ist die Reihenfolge vertraut: Versicherung nachweisen, zur Zulassungsstelle, Kennzeichen zuteilen lassen, Schilder abstempeln lassen, Papiere bekommen. Beim Roller entfällt dieser ganze Vorgang, und zwar nicht aus Kulanz, sondern weil die Verordnung bestimmte Fahrzeuge ausdrücklich von der Zulassungspflicht ausnimmt.
Zu den Fahrzeugen, die keiner Zulassung bedürfen, gehören unter anderem zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Genau an diese Gruppe knüpft das Versicherungskennzeichen an — es ist die Antwort der Verordnung auf die Frage, wie man ein Fahrzeug kennzeichnet, das gar nicht erst durch ein Zulassungsverfahren geht.
Für Sie heißt das konkret: keine Zulassung, keine Stempelplakette, kein Behördengang für das Schild. An die Stelle von alldem tritt ein Versicherungskennzeichen. Wer mit dem Fahrzeugbrief eines Autos im Kopf zur Zulassungsstelle fährt, sitzt dort vor dem falschen Schalter.
Wo diese Seite bewusst schweigt
Welche technischen Merkmale ein Fahrzeug erfüllen muss, um als Kleinkraftrad zu gelten, drucken wir hier nicht ab. Wir haben diese Merkmale nicht am Originaltext geprüft, und eine falsche Grenze wäre auf dieser Seite der teuerste denkbare Fehler: Daran hängt, ob ein Fahrzeug überhaupt zulassungsfrei ist. Die Einstufung Ihres konkreten Rollers bestätigt Ihnen Ihr Versicherer — er sagt Ihnen verbindlich, wofür er ein Versicherungskennzeichen ausgibt.
Das Schild ist der Versicherungsnachweis — und es kommt vom Versicherer
Das ist der Punkt, an dem sich das Versicherungskennzeichen von allem unterscheidet, was man vom Auto kennt. Es ist nicht ein Kennzeichen, zu dem eine Versicherung gehört. Es ist selbst der Nachweis, dass die Versicherung besteht — deshalb der Name.
Der Ablauf folgt daraus. Sie schließen den Vertrag und zahlen die Prämie. Daraufhin überlässt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen, und zwar zusammen mit einer Bescheinigung für das Verkehrsjahr. Zwei Dinge, ein Vorgang, eine Quelle: kein Amt, kein Antrag, keine Zuteilung. Wenn Sie also lesen, man „beantrage“ ein Roller-Kennzeichen, meint das in aller Regel nichts anderes, als bei einem Versicherer einen Vertrag abzuschließen.
Die praktische Konsequenz ist unangenehm klar: Solange kein Vertrag besteht und keine Prämie gezahlt ist, gibt es auch kein Schild. Und wenn der Vertrag endet, endet das Recht am Schild mit ihm — dazu weiter unten mehr, denn dieser Fall ist ausdrücklich geregelt.
Übrigens erklärt das auch, warum beim Roller die elektronische Versicherungsbestätigung keine Rolle spielt: Jene Bestätigung existiert, damit eine Zulassungsbehörde den Versicherungsschutz prüfen kann. Wo es keine Zulassung gibt, gibt es auch nichts zu prüfen — der Nachweis hängt stattdessen sichtbar am Heck.
Das Verkehrsjahr läuft von März bis Februar, nicht von Januar bis Dezember
Diese eine Verschiebung erklärt fast alle Missverständnisse rund um das Roller-Kennzeichen. Das Verkehrsjahr beginnt am 1. März eines Jahres und läuft bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres. Bezeichnet wird es durch das Kalenderjahr, in dem es beginnt. Das Verkehrsjahr 2026 ist also der Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum Ablauf des Monats Februar 2027.
Mit dem Ablauf des Verkehrsjahres verlieren Kennzeichen und Bescheinigung ihre Gültigkeit — beide zugleich, ohne dass jemand etwas tun muss. Es gibt keinen Bescheid, keine Erinnerung von einer Behörde und keinen Aufkleber, der irgendwo abläuft. Das Schild verliert seine Gültigkeit schlicht mit dem Kalender.
Der Zuschnitt ist übrigens ausgesprochen sinnvoll gewählt: Er legt den Wechsel in den Vorfrühling, also genau in den Moment, in dem die meisten Roller nach dem Winter wieder herausgeholt werden. Wer im März startet, hat den vollen Zeitraum vor sich. Wer im September einsteigt, fährt in ein Verkehrsjahr hinein, das bereits zur Hälfte vorbei ist — was das für Ihre Prämie bedeutet, ist eine Frage an Ihren Versicherer und keine, auf die die Verordnung eine Antwort gibt.
Merken Sie sich deshalb Ende Februar und nicht Silvester. Das ist der Termin, an dem ein neues Schild und eine neue Bescheinigung fällig werden, und es ist auch der Grund, warum die Farben im Frühjahr auf einmal alle wechseln.
Die Bescheinigung gehört auf jede Fahrt
Zum Schild gehört ein Papier, und dieses Papier wird gern vergessen, weil das Schild ja sichtbar am Fahrzeug hängt. Die Regel ist trotzdem eindeutig: Die fahrende Person hat die Bescheinigung mitzuführen und sie auf Verlangen auszuhändigen oder vorzuzeigen.
Lesen Sie den Satz noch einmal langsam: Er spricht von der fahrenden Person, nicht vom Halter. Wer den Roller an das Kind, an die Mitbewohnerin oder an einen Kollegen ausleiht, gibt die Bescheinigung also mit. Sonst fährt jemand ohne genau das Dokument herum, das er auf Verlangen zeigen können muss — und der Halter merkt es erst, wenn es zu spät ist.
Zwei praktische Hinweise dazu. Erstens: Die Bescheinigung gilt für dasselbe Verkehrsjahr wie das Schild und verliert mit dessen Ablauf ebenfalls ihre Gültigkeit — es hat also keinen Sinn, das Papier vom Vorjahr weiter mitzuführen. Zweitens: Ein Roller hat selten ein trockenes Fach. Verpacken Sie die Bescheinigung so, dass sie eine Regenfahrt übersteht und trotzdem in einem Griff greifbar ist.
Warum das Schild hoch ist und nicht breit
Ein Versicherungskennzeichen sieht anders aus als ein Autokennzeichen, und das hat einen konkreten Grund. Die Erkennungsnummer besteht aus höchstens drei Ziffern und höchstens drei Buchstaben, und die Ziffern stehen in einer Zeile über den Buchstaben. Zwei Zeilen statt einer — daher das hochformatige, fast quadratische Schild.
Dazu kommt die Farbe, die das Verkehrsjahr anzeigt, und der Rand in derselben Farbe wie die Schrift. Ein Ortskennzeichen wie beim Auto steckt in dieser Nummer nicht: Sie besteht aus den Ziffern und den Buchstaben, und zugeteilt wird sie nicht von einer Behörde — sie kommt mit dem Schild vom Versicherer.
Was die einzelnen Zeichen einer konkreten Kombination im Detail bedeuten, sagt der Verordnungstext an dieser Stelle nicht — also behaupten wir dazu auch nichts. Wenn Sie wissen wollen, wofür Ihre Nummer steht, ist der Versicherer, der sie ausgegeben hat, die richtige Adresse.
Aufbau der Erkennungsnummer nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · Stand: 5. September 2026
Was das Schild verrät, wenn Sie vor einem gebrauchten Roller stehen
Beim Autokauf liest man die Papiere. Beim Roller steht man vor einem Fahrzeug, an dem ein einziges Schild hängt — und dieses Schild sagt tatsächlich etwas aus, wenn man weiß, worauf man schaut.
Die Farbe ordnet es einem Verkehrsjahr zu. Passt sie nicht zur Farbe des laufenden Jahres, gehört das Schild zu einem vergangenen Verkehrsjahr — im Herbst 2026 also alles, was nicht schwarz ist. Die Bescheinigung ist die zweite Hälfte: Lassen Sie sie sich zeigen, denn sie ist für dasselbe Verkehrsjahr ausgestellt und verliert mit ihm ebenfalls ihre Gültigkeit.
Genauso wichtig ist, was das Schild nicht aussagt. Es belegt, dass für dieses Fahrzeug in diesem Verkehrsjahr eine Versicherung besteht — mehr nicht. Über den Zustand des Rollers, über gefahrene Kilometer, über frühere Schäden oder darüber, ob das Fahrzeug schon einmal aus dem Ausland kam, steht darauf kein Wort.
Alles, was das Schild offenlässt, hängt an einer einzigen Angabe: der Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Sie steht am Fahrzeug und geht bei jeder Meldung an den Versicherer mit — und sie ist der einzige Punkt, an dem sich eine Vorgeschichte überhaupt festmachen lässt.
Wo und wie das Kennzeichen angebracht sein muss
Hier wird die Verordnung ungewöhnlich genau, und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: Ein Schild, das man nicht lesen kann, ist kein Nachweis. Die folgenden Angaben stehen so in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Stand: 5. September 2026).
Hinten, fest, möglichst unter der Schlussleuchte
Das Kennzeichen ist hinten am Fahrzeug fest anzubringen — nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Ein Schild, das im Fahrtwind wandert oder nur eingesteckt ist, erfüllt das nicht.
Reflektierend, nicht spiegelnd
Das Kennzeichen muss reflektierend sein. Es darf nicht spiegeln, nicht verdeckt und nicht verschmutzt sein. Getönte Abdeckungen, Halterahmen über der Schrift und eine Schicht Straßendreck fallen alle unter denselben Punkt.
Höchstens 30 Grad geneigt
Das Schild darf bis zu 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Eine stärkere Neigung — etwa an einem tief gesetzten Heckhalter — ist nicht vorgesehen.
Mindestens 200 Millimeter über der Fahrbahn
Die Unterkante darf nicht weniger als 200 Millimeter über der Fahrbahn liegen. Von hinten muss das Kennzeichen außerdem in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Längsachse auf mindestens 15 Meter erkennbar sein.
Zwei Fehler passieren dabei besonders häufig. Der erste ist der tief gesetzte Kennzeichenhalter aus dem Zubehörhandel, der das Schild steiler stellt oder tiefer hängt, als vorgesehen ist — beide Grenzen, die 30 Grad und die 200 Millimeter, kippen damit auf einmal. Der zweite ist die dunkle Abdeckung: Sie mag ordentlich aussehen, aber das Kennzeichen soll reflektieren und darf weder spiegeln noch verdeckt sein. Und der Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Längsachse bedeutet, dass es auch schräg von hinten lesbar bleiben muss, nicht nur direkt dahinter.
Was der Halter dem Versicherer meldet — und wohin diese Daten gehen
Zulassungsfrei heißt nicht registerfrei. Für das Versicherungskennzeichen übermittelt der Halter dem Versicherer eine feste Liste von Angaben, und der Versicherer gibt sie an das Kraftfahrt-Bundesamt weiter, das sie im Zentralen Fahrzeugregister führt.
- Die Halterdaten — wer das Fahrzeug im Bestand hat.
- Die Fahrzeugklasse — die Einstufung, an der die ganze Regelung hängt.
- Die Art des Aufbaus.
- Die Marke des Fahrzeugs.
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer — die eindeutige Kennung des einzelnen Fahrzeugs.
Der letzte Punkt ist der interessanteste. Auch bei einem Fahrzeug, das nie ein Zulassungsverfahren durchläuft, ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer die Kennung, an der alles hängt: Sie identifiziert das einzelne Fahrzeug, unterscheidet es von jedem baugleichen und begleitet es durch jede Meldung. Genau deshalb ist sie auch für einen Käufer die einzig sinnvolle Ausgangsgröße — nicht die Beschreibung im Inserat, nicht die Fotos, nicht das, was der Vorbesitzer erzählt.
Was diese Nummer ist, wie viele Stellen sie hat und wie sie am Fahrzeug angebracht sein muss, steht auf unserer Seite zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer; wo Sie sie in den Papieren finden, erklärt die Seite zur Fahrgestellnummer im Fahrzeugschein. Was sich zu einer solchen Nummer an Historie abfragen lässt, zeigt die Fahrzeughistorie. Eines liefern wir dabei ausdrücklich nicht: personenbezogene Halterdaten. Namen und Anschriften stammen aus geschützten Registern und gehören nicht in einen Onlinebericht.
Wenn die Versicherung vor dem Ende des Verkehrsjahres endet
Weil das Schild der Nachweis der Versicherung ist, kann es einen Vertrag nicht überleben. Für diesen Fall gibt es einen klar beschriebenen Ablauf, und er beginnt beim Versicherer.
Der Ablauf zeigt, woran das Schild hängt: an dem Vertrag, aus dem es stammt, und nicht am Fahrzeug.
Wie Ihr konkreter Fall abzuwickeln ist — Kündigung, Verkauf mitten im Verkehrsjahr, Abmeldung eines Vertrags — steht in Ihrem Vertrag und sagt Ihnen Ihr Versicherer. Wir beschreiben hier den Ablauf, den die Verordnung vorsieht, und erfinden nichts dazu.
Was es kostet — und warum hier keine Zahl steht
Nach dem Preis wird bei diesem Thema häufiger gesucht als nach allem anderen außer der Farbe. Wir nennen trotzdem keinen Betrag, und der Grund ist nicht Vorsicht, sondern die Sache selbst.
Ein Versicherungskennzeichen ist keine Verwaltungsgebühr. Es gibt keinen Zulassungsvorgang, für den eine Behörde etwas berechnen könnte, und deshalb auch keinen Tarif, der irgendwo festgeschrieben wäre. Was Sie zahlen, ist eine Versicherungsprämie — und die setzt jeder Versicherer selbst, nach dem Fahrzeug, nach dem Umfang der Deckung und nach Merkmalen, die er selbst gewichtet.
Eine Spanne, die wir hier hinschreiben würden, wäre also nicht „ungefähr richtig“, sondern schlicht erfunden — und sie stünde spätestens im nächsten Verkehrsjahr falsch da, ohne dass jemand es merkt. Holen Sie stattdessen zwei oder drei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Betrag, sondern auch, was jeweils gedeckt ist und für welchen Zeitraum. Wer im laufenden Verkehrsjahr einsteigt, fragt zusätzlich, wie der bereits verstrichene Teil behandelt wird.
Gebrauchten Roller kaufen: was vor der Übergabe geklärt sein sollte
Roller werden fast ausschließlich gebraucht gehandelt, oft privat, oft bar, oft an einem Samstagvormittag in einer Hofeinfahrt. Es gibt keinen Fahrzeugbrief, den man in Ruhe studieren könnte, und keine Zulassungsstelle, die zwischengeschaltet wäre. Umso mehr hängt daran, was Sie vorher selbst prüfen.
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Fahrzeug selbst ablesen — Zeichen für Zeichen — und genau diese Nummer für die Abfrage verwenden.
- Die Bescheinigung des Verkäufers ansehen: für welches Verkehrsjahr wurde sie ausgestellt, und passt die Farbe des montierten Schildes dazu?
- Klären, ob das Fahrzeug überhaupt in die zulassungsfreie Gruppe fällt — die Einstufung bestätigt Ihnen der Versicherer, nicht das Inserat.
- Erfasste Kilometerstände und gemeldete Schäden zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer gegenlesen, bevor Geld fließt.
- Rahmen, Bremsen, Reifen und Auspuffanlage selbst ansehen oder ansehen lassen — Daten zeigen keinen Rost.
Für den Datenteil dieser Liste gibt es eine Abkürzung: eine Abfrage über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Sie zeigt, welche Einträge zu dem Fahrzeug vorliegen — erfasste Kilometerstände, gemeldete Schäden, Auktions- und Importspuren. Das ist Wissen, das vor der Übergabe etwas wert ist und danach fast nichts mehr. Die Vorschau ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo.
Zwei Grenzen dazu, damit die Erwartung stimmt. Erstens: Ein Datenbericht ersetzt keine körperliche Untersuchung. Er sieht keinen Riss im Rahmen, kein ausgeschlagenes Lenkkopflager und keine Bremse, die nicht mehr greift — sehen Sie sich das Fahrzeug an oder lassen Sie es ansehen. Zweitens: Personenbezogene Halterdaten sind nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten. Wie eine gründliche Sichtprüfung aussieht, steht auf unserer Seite zum Gebrauchtwagen-Check.
Versicherungskennzeichen, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen: was wozu gehört
Die Begriffe werden durcheinandergebracht, weil sie alle „Kennzeichen“ heißen. Tatsächlich stehen sie an ganz verschiedenen Stellen. Das Versicherungskennzeichen ist der Sonderweg für Fahrzeuge, die gar nicht zugelassen werden — es ersetzt die Zulassung, statt sie zu ergänzen.
Das Saisonkennzeichen dagegen setzt eine Zulassung voraus und begrenzt sie auf einen eingetragenen Betriebszeitraum. Das Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug und hängt an mehreren Bedingungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen. Das Wechselkennzeichen verbindet zwei zugelassene Fahrzeuge desselben Halters, und der Buchstabe am E-Kennzeichen kennzeichnet elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Die kürzeste Merkhilfe: Wo eine Zulassung im Spiel ist, kommt das Kennzeichen von der Behörde. Beim Versicherungskennzeichen kommt es vom Versicherer — und wechselt jedes Jahr im März die Farbe.
Offizielle Anlaufstellen
Wo die Regeln im Volltext stehen. Verbindlich für Ihren Vertrag ist immer Ihr Versicherer.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Der Verordnungstext im Volltext: Hier stehen die zulassungsfreien Fahrzeuge, das Versicherungskennzeichen samt Bescheinigung, das Verkehrsjahr, die Farbfolge, die Maße für die Anbringung und die Rückgabe.
Kraftfahrt-Bundesamt
Führt das Zentrale Fahrzeugregister — dorthin gibt der Versicherer die Angaben weiter, die der Halter ihm für das Versicherungskennzeichen übermittelt hat.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Der Verband der deutschen Versicherer. Nützlich, um zu verstehen, wie die Branche organisiert ist — den Vertrag und die Prämie bestimmt aber immer Ihr eigener Versicherer.
Verbraucherzentrale
Unabhängige Beratung zu Versicherungsverträgen und zum Gebrauchtkauf, wenn Sie eine Einschätzung außerhalb von Anbieterseiten suchen.
Weiterlesen
Prüfen Sie die Fahrgestellnummer immer vor dem Kauf
Die kostenlose Vorschau zeigt Title Brands (US-Titel-Kennzeichnungen), Diebstahlstatus und offene Rückrufe in Sekunden und meldet, ob Unfall- und Tachodaten vorliegen. Die vollständige Historie kostet 19,95 € — einmalig, ohne Abo.
Roller-Kennzeichen — häufige Fragen
Welche Farbe hat das Roller-Kennzeichen im Verkehrsjahr 2026?
Schwarz auf weißem Grund. Die Verordnung nennt eine Folge aus drei Farben und lässt sie sich wiederholen: Das Verkehrsjahr 2023 war schwarz auf weißem Grund, 2024 blau auf weißem Grund und 2025 grün auf weißem Grund; danach wiederholt sich die Folge in genau dieser Reihenfolge. Damit ist 2026 wieder schwarz, 2027 blau und 2028 grün. Der Rand des Schildes hat dieselbe Farbe wie die Schrift. Stand dieser Angabe: 5. September 2026.
Wann genau läuft mein Versicherungskennzeichen ab?
Mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, und das ist der Ablauf des Monats Februar. Das Verkehrsjahr beginnt am 1. März eines Jahres und endet mit dem Ablauf des Februars im darauffolgenden Jahr; benannt wird es nach dem Kalenderjahr, in dem es beginnt. Das Verkehrsjahr 2026 läuft also vom 1. März 2026 bis zum Ablauf des Monats Februar 2027. Kennzeichen und Bescheinigung verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit — beide zugleich. Wer den Roller im Frühjahr wieder herausholt, sollte deshalb zuerst auf das Datum und die Farbe schauen, nicht auf den Reifendruck.
Bekomme ich das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle?
Nein. Die Fahrzeuge, um die es hier geht, bedürfen keiner Zulassung — deshalb gibt es weder einen Zulassungsvorgang noch eine Stempelplakette und auch kein Kennzeichen von der Behörde. Das Versicherungskennzeichen überlässt der Versicherer dem Halter, nachdem der Vertrag geschlossen und die Prämie gezahlt ist, zusammen mit einer Bescheinigung für das Verkehrsjahr. Der Weg führt also zum Versicherer oder zu einer Stelle, die für ihn ausgibt, nicht zum Amt.
Muss ich die Bescheinigung beim Fahren dabeihaben?
Ja. Die fahrende Person hat die Bescheinigung mitzuführen und sie auf Verlangen auszuhändigen oder vorzuzeigen. Bemerkenswert ist die Formulierung: Sie trifft die fahrende Person, nicht nur den Halter. Wer den Roller verleiht, gibt die Bescheinigung also mit — sonst fährt jemand ohne das Papier, das er auf Verlangen zeigen muss. Bewahren Sie sie so auf, dass sie den Regen übersteht und trotzdem greifbar ist.
Wie muss das Kennzeichen am Roller sitzen?
Es ist hinten fest anzubringen, möglichst unter der Schlussleuchte. Es muss reflektierend sein und darf nicht spiegeln, nicht verdeckt und nicht verschmutzt sein. Es darf bis zu 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein, und seine Unterkante darf nicht weniger als 200 Millimeter über der Fahrbahn liegen. Von hinten muss es in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Längsachse auf mindestens 15 Meter erkennbar sein. Diese Angaben gelten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Stand: 5. September 2026.
Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
Wir nennen dazu bewusst keine Zahl. Das Kennzeichen ist kein Verwaltungsakt mit Gebühr, sondern die Folge eines Versicherungsvertrags: Sie zahlen eine Prämie, und der Versicherer überlässt Ihnen daraufhin Kennzeichen und Bescheinigung. Prämien setzt jeder Versicherer selbst und richtet sie nach dem Fahrzeug, dem Umfang der Deckung und weiteren Merkmalen aus. Eine Spanne, die wir hier hinschreiben würden, wäre geraten und stünde am Tag danach falsch da. Holen Sie stattdessen zwei oder drei Angebote ein und vergleichen Sie, was jeweils enthalten ist.
Was passiert, wenn die Versicherung vor Ende des Verkehrsjahres endet?
Dann fordert der Versicherer den Halter auf, Kennzeichen und Bescheinigung unverzüglich zurückzugeben, und zeigt der Zulassungsbehörde die Beendigung spätestens zeitgleich an. Gibt der Halter nicht zurück, informiert der Versicherer die Behörde, und die Behörde zieht Kennzeichen und Bescheinigung ein. Das Schild hängt also an dem Vertrag, aus dem es stammt, und nicht am Fahrzeug. Wie Ihr Fall im Einzelnen abläuft — etwa bei einem Verkauf mitten im Verkehrsjahr — sagt Ihnen Ihr Versicherer verbindlich; wir behaupten dazu nichts, was wir nicht am Verordnungstext nachlesen konnten.
Ersetzt eine Abfrage über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer die Besichtigung?
Nein. Ein Datenbericht zeigt, was zu einem Fahrzeug erfasst wurde — er sieht keinen Riss im Rahmen, keine ausgeschlagenen Lager und keine Bremse, die nicht mehr greift. Nehmen Sie beides: die Daten vor der Anreise, das Fahrzeug vor der Zahlung. Unsere Vorschau zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist kostenlos, der vollständige Bericht kostet 19,95 € als Einmalzahlung ohne Abo. Personenbezogene Halterdaten sind darin nicht enthalten und werden von uns auch nicht angeboten.
Erst prüfen, dann bezahlen.
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